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Wie man Online keine Zeitungen verkauft

Ich bin seit einiger Zeit Abonnent der Wochenzeitung Die Zeit. Da ich das klassische Zeitungsformat für sehr unhandlich halte, und ohnehin viel Zeit am Rechner verbringe, habe ich mich für das Online-Angebot entschieden. Inhaltlich bekommt man da auch einiges geboten: Neben der Zeitung selbst kann man jede Woche noch das Lifestyle Magazin “Zeit Leben” lesen, und bekommt zusätzlich auch noch Zugriff auf einen Podcast, bei dem man 14 ausgewählte Artikel vorgelesen bekommt (ein Angebot, dass ich sehr zu schätzen weiß). Einen Zugriff auf das Archiv der Zeitung erhält man auch. Mit 30€ für ein halbjahres Abo ist das ganze wahrlich nicht zu teuer.
Leider gerät das Lesen der Zeitung oftmals zur Qual: Die Online-Ausgabe wird als PDF Datei angeboten, in der die Facsimiles der Zeitungsseiten zu finden sind. Der Vorteil davon ist, dass die Onlineausgabe exakt so aussieht, wie die auf Papier. Allerdings sollte man schon einen 23-Zoll Bildschirm sein Eigen nennen, um die Seiten komfortabel lesen zu können.  Zudem sind die Dateien meist zwischen 200 und 300 MB groß, was ich schon ziemlich viel finde.
Da ich meine Zeitung gern unterwegs, z.B. im Bus, lese, möchte ich die Zeitung auf meinem iPhone lesen können. Es gibt zwar einige gute PDF-Reader, die auch mit großen PDFs umgehen können, aber das Lesen einer Zeitungsseite die rund 5 mal so groß ist, wie das Display des iPhone ist schon sehr anstrengend. Hinzu kommt, dass die riesigen Dateien dazu führen, dass mein PDF-Reader immer nur kurze Ausschnitte der Seite rendern kann, scrolle ich zu weit, wird 10 oder 20 Sekunden lang gerendert, bevor der Text dargestellt wird. Alles in allem sehr unbefriedigend.

Schön also, dass die Zeit ihre Online-Ausgabe auch als ePub Datei anbietet. Die Datei ist nur etwas über ein MB groß,  hat ein durchsuchbares Inhaltsverzeichnis, und diverse Reader auf dem iPhone unterstützen das Format. Ich benutze dafür Stanza. Also fröhlich auf den Link geklickt der verspricht:

Download der gesamten Ausgabe als Datei im ePub-Format für elektronische Lesegeräte (< 1MByte)

Was im übrigen nicht ganz stimmt, die Datei ist mit 1134 KiB etwas größer als 1 MiB, aber das ist ja nicht wichtig. Die überraschung folgt sofort: Statt eines ePub-Files bietet mir mein Browser nur eine acsm Datei an. Das Kleingedruckte klärt auf:

Um DIE ZEIT im ePub-Format lesen zu können benötigen Sie die kostenlose Software Adobe Digital Editions. Diese können Sie hier gratis herunterladen. Adobe Digital Editions ermöglicht es Ihnen E-Books auf Ihrem Computer zu lesen und diese auf externe Lesegeräte zu übertragen.

Damit beginnt der Ärger: Adobe Digital Editions ist eine proprietäre Software, die es mal wieder nur für Windows gibt.
Die Nutzung des offenen ePub-Formates hilft da nicht, aber wenn es denn sein muss. Also schmeiße ich die Virtual Machine mit Windows XP an, öffne den Link, um das Programm herunter zu laden, und:

Um diese Seite anzeigen zu können benötigen Sie die aktuelle Version des Adobe Flash Players. Klicke Sie hier, um Adobe Flash Player zu installieren.

Nun klicke ich brav und installiere Flash. Ob ich daneben auch noch einen “Security Scan Plus” der Firma McAfee installieren möchte, werde ich nicht gefragt, das passiert einfach. Schön, wenn man schon einen Virenscanner laufen hat, der sich mit McAfee beißt. Zum Glück passiert bei mir nichts schlimmes.
Schließlich sehe ich aber immerhin das Flashapplet auf dem Bildschirm. Es zeigt ein bischen Text und einen Installieren Button.
Ich atme tief durch und klicke darauf. Tatsächlich, ein Installationspaket wird geladen und gestartet. Ich wundere mich, dass ich über die nun startende Installation gar nicht mehr um Erlaubnis gefragt werde. Bei einem unmodifizierten Windows, rattert der Installer einfach drauf los, wenn auf dem Flash Applet Adobe draufsteht.
Schließlich sehe ich das Begrüssungsfenster von Digital Editions. Das Programm macht einen recht aufgeräumten Eindruck, will aber von mir eine Authorisierungs-ID haben. Da ich nicht weiß, was das ist, klicke ich auf Authorisierungs-ID anfordern, und lande im Online-Shop von Adobe. Eigentlich wollte ich ja gar nichts kaufen, aber man braucht wohl ein Konto, um die Software nutzen zu können, kennt man ja. Die Anmeldeseite verschlägt mir erstmal die Sprache, neben Namen und Anschrift und einer gültigen EMail-Adresse möchte Adobe wissen, was ich für einen Beruf habe, und meine Telefonnummer soll ich bitte auch hinterlassen. Ausserdem gibt es eine ganze Reihe von Haken, mit denen ich mich für alle möglichen Newsletter und Werbezusendungen eintrage und Adobe erlaube die Daten weiter zu verkaufen. In der deutschen Version der Seite sind die Haken allerdings nicht vorbelegt, um dem deutschen Datenschutzrecht zu genügen; immerhin. Da muss meine alte Freundin Afanen mal wieder herhalten, die seit Jahren geduldig all meine Spams entgegen nimmt…
Nach dieser Klickorgie, bin ich also bei Adobe angemeldet, und suche nun verzweifelt nach einem Link, über den ich die ominöse Authorisierungs-ID anfordern kann, finde aber nichts. Das naheliegende, die Anmeldedaten, die ich bei der Kontoanlage angegeben habe, sind es jedenfalls nicht. Ich brauche ein paar Minuten, bis ich auf die Idee komme, statt des Benutzernamens, den ich mir ausgesucht habe, mal meine Email Adresse anzugeben (also die von Afanen, um genau zu sein ;-)). Damit klappts.
Nun klicke ich auf der Zeit-Seite nochmal auf den Link zur ePub-Ausgabe. Tatsächlich öffnet sich Digital Editions, und beginnt die Zeitung herunterzuladen. Endlich kann ich meine Zeitung lesen! Aber das ganze soll ja noch ins iPhone. Also suche ich eine Funktion, mit der ich meine Dateien in einen eBook Reader übertragen kann. Fehlanzeige. Ein Blick ins Handbuch hilft:

Medien auf andere Computer übertragen

Falls Sie Ihren Computer autorisiert haben, sperrt Adobe Digital Editions weder Ihre eBooks noch andere digitale Veröffentlichungen, die auf diesem Computer gespeichert sind. Stattdessen werden sie Ihnen über Ihre Adobe-ID zugeordnet. Somit können Sie Medien aus Ihrer Bibliothek auf bis zu sechs Computer oder unterstützte mobile Geräte (z. B. den Sony® Reader) übertragen.

Für den Transfer zwischen zwei Geräten müssen beide mit Ihrer Adobe-ID autorisiert werden.

Hinweis: Bei der Übertragung auf einen anderen Computer werden keine Lesezeichen kopiert.

So übertragen Sie ein Medium auf einen anderen autorisierten Computer:

   1. Auf dem Herkunfts-Computer suchen und öffnen Sie den Ordner „My Digital Editions“, der sich im Ordner „Dokumente und Einstellungen“ befindet.
   2. Wählen Sie die EPUB- oder Adobe PDF-Datei für das Medium, das Sie übertragen möchten.
   3. Kopieren Sie die ausgewählten Dateien auf ein portables Speichermedium, z. B. ein Flash-Laufwerk, oder senden Sie sie per E-Mail an den Ziel-Computer.
   4. Auf dem Ziel-Computer kopieren Sie nun die EPUB- oder Adobe PDF-Dateien ins Verzeichnis „Dokumente und Einstellungen\My Digital Editions“.
   5. Starten Sie Adobe Digital Editions auf dem Ziel-Computer. Wählen Sie „Bibliothek > Medium zur Bibliothek hinzufügen“, navigieren Sie zum Ordner „My Digital Editions“, und wählen Sie die neuen Dateien aus, um sie in die Bibliothek aufzunehmen.

Wie bitte? Ich soll die Dateien selber kopieren? Wozu brauch ich nochmal den verdammten Reader? Für mich stellt das keine größere Hürde dar, aber viele Anwender düften mit so einer Anweisung hoffnungslos überfordert sein. Das einzige Gerät das Adobe direkt unterstützt ist der Sony PRS-505, der bei amazon.de rund 300€ kaufen. Dafür kann ich 5 Jahre lang die Online-Ausgabe der Zeit lesen. Für’s Zeitung lesen etwas teuer.
Angesichts des ganzen Aufwands fürchte ich ja schon, dass die Datei mit DRM verschlüsselt ist, und mein Stanza nicht als autorisierter Reader zugelassen ist. Versuchen will ich es trotzdem. Wer das iPhone kennt, weiß, dass man nicht so einfach Daten dorthin kopieren kann. Leider geht das auch nicht via Jailbreak, weil Stanza seine Files über den selben Mechanismus signiert, wie die iPod App. Also kann ich zusätzlich noch den lexcycle-Desktop installiern, oder die Datei direkt aufs iPhone laden. Weil mein lokaler Webserver eh’ läuft, kopiere ich die Datei flugs dorthin, und tippe (sic!) die URL ins Downloadfenster von Stanza. Der Download klappt, dann die Fehlermeldung:

Unable to convert file (DRM Error – no authorization).

Fazit: Es geht nicht. Nun stellt sich mir die Frage, was sich die Herausgeber der Zeit dabei denken. Einerseits beklagt man sich, dass zuwenig Leute Zeitungen kaufen, und man sie dafür gewinnen muss im Netz Geld für Journalismus zu bezahlen, und dann sowas.
Die meisten “normalen” Anwender, dürften gar nicht soweit gekommen sein, wie ich. Zum einen, weil ihnen oft das Fachwissen fehlt, sodass sie schon an der Installation des Adobe Programms scheitern, zum anderen weil viele die nötige Geduld gar nicht aufbringen. Immerhin ist man ja auf die Seiten der Zeit gegangen, weil man seine Zeitung lesen wollte.
Den Flash-Orgien zum Dank, werden obendrein gerade die Nutzer ausgeschlossen, für die die ePub Version ideal wäre: Wegen ihrer Formatunabhängigkeit lassen sich die ePub Dateien prima von Screenreadern parsen oder auf Braille-Zeilen darstellen; für sehbehinderte und blinde Menschen eine funktionierende Lösung an eine Tageszeitung zu kommen. Der untersützte Sony PRS-505 dagegen unterstützt Text-To-Speech bewusst nicht, man will ja den lukrativen Markt für überteuerte Audiobooks nicht kaputt machen.

Für die Herausgeber der Zeit hat das DRM-Getue letztlich auch keinen Sinn: Herunterladen kann die Dateien nur, wer ein Abo hat, und wer die Zeitung dann im Netz verbreiten will, kann dies mit der PDF-Version tun, die ist nämlich unverschlüsselt. Zusätzlich stehen viele der Inhalte ohnehin auf der Homepage von Zeit-Online. Die Verbreitung über Tauschbörsen sollte eine Zeitung auch nur begrenzt fürchten; bis die Zeitung so weit geseedet ist, dass sie schnell und für jedermann abrufbar ist, vergehen meist ein paar Tage; bis dahin erscheint bereits die nächste Ausgabe. Und nichts ist bekanntlich so alt, wie die Zeitung von gestern.

Update: Ich hatte mich mit meinen Problemen auch an den Abo-Service derzeit gewandt. Dort hat man mir auch umgehend geantwortet, mit der etwas ausweichenden Antwort, man prüfe der Zeit das ePub Format. Immerhin nimmt man das Problem offenbar ernst genug, dass sich jemand damit befasst. Inzwischen gibt es auf der Zeit-Seite einen Link, der zu der Übersicht von Adobe führt, welche Reader für ihr DRM freigegeben sind. Leider sind nicht alle Modelle in Deutschland erhältlich, wobei man natürlich durchaus auch in den USA bestellen kann. Ich weiß allerdings nicht, ob Adobe, ähnlich wie auf dem DVD-Markt, eine Zonierung durchführt, sodass man in Deutschland erworbene Bücher nur auf deutschen eReadern lesen kann. Die DRM-Technologie würde das auf jeden Fall erlauben.

Update 2: User(in) Co hat in den Kommentaren einen Weg aufgezeigt, wie es doch klappt: Das Gratis-Tool Txtr kann Adobe Digital Editions lesen. Wenn man also statt Stanza Txtr nimmt, dann geht es. Ich finde das immer noch erheblich zu aufwändig für den normalen Anwender, aber es funktioniert. Also, danke für den Tipp!

Selbstauskunft bei Datenkraken

Seit dem 1. April diesen Jahres ist das verschärfte Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Neben einigen Verfahrensvereinfachungen für Datensammler, ist die wichtigste Neuerung des Gesetzes, dass Recht auf Selbstauskunft (auch Eigenauskunft) in §34:

(1) 1Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über

1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,

2. den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden und

3. den Zweck der Speicherung.

2Der Betroffene soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnen. 3Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, ist Auskunft über die Herkunft und die Empfänger auch dann zu erteilen, wenn diese Angaben nicht gespeichert sind. 4Die Auskunft über die Herkunft und die Empfänger kann verweigert werden, soweit das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses gegenüber dem Informationsinteresse des Betroffenen überwiegt.

Für Unternehmen, die Daten über Bürger sammeln, bedeutet dies, dass sie auf Verlangen Auskunft über alle Daten geben müssen, die sie über den Betroffenen speichern. Einschließlich der Information, woher die Daten stammen.

Nun ist es natürlich sehr mühselig all die Firmen herauszusuchen, und persönlich anzuschreiben. Viele Menschen werden sicher vor dem Aufwand zurückschrecken drei Dutzend Briefe zu versenden.

Das dachte sich auch Julian Kornberger von Digineo und richte kurzerhand einen kostenlosen Service ein, bei dem man automatisch  bei derzeit 35 Firmen eine Selbstauskunft einholen kann. Die Liste der Firmen wird ständig erweitert, und da viele Unternehmen für eine Auskunft eine Kopie des Personalausweises verlangen, arbeitet Julian zur Zeit an der Möglichkeit einen Scan des Personalausweises hochladen zu können.

Wichtig zu wissen ist natürlich, dass man die bei Digineo hinterlegten Daten jederzeit einsehen, und auch selber löschen kann. Weiterverwertet werden die Daten dort laut Digineo selbstverständlich auch nicht. Trotzdem sind ein paar Dinge zu beachten:

  • Überlegt euch, welche der angebotenen Firmen ihr tatsächlich anschreiben wollt. Viele sind Inkassounternehmen, die eure Daten vermutlich nur haben, wenn ihr schon mal mit ihnen zu tun hattet. Nach der Anfrage haben sie sie.
  • Schwärzt bei der Kopie eures Ausweises die Seriennummer, Geburtsdatum und die anderen Daten, die nicht wichtig sind, um eure Identität zu bestätigen. Man muss Datenkraken ja nicht nocb mehr Informationen hinterher werfen.

Das ganze ist eine super Idee, die vor allem vom Mitmachen lebt: Je mehr Leute die Datensammler mit Anfragen bombardieren, desto unangenehmer wird es für die (und teurer, denn jede Antwort kostet Porto!).

Danke schön!

Gerade bin ich vom FoeBud in einer E-Mail benachrichtigt worden, dass -wie ja auch in den Medien zu erfahren war- die Sammelbeschwerde gegen ELENA beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurde.

22.005 Menschen haben sich an der Aktion beteiligt. Das sind zwar weniger als bei der Vorratsdatenspeicherungsklage, aber diese Beschwerden sind in nur wenig mehr als zwei Wochen zustande gekommen!

An dieser Stelle möchte ich mich herzlich bei allen Leuten vom FoeBud und allen die freiwillig geholfen haben, den riesigen Berg an Vollmachten zu bearbeiten, und zum Bundesverfassungsgericht zu bringen bedanken: Vielen Dank, dass ihr mir, und 22.004 anderen Bürgern ermöglicht habt, erneut in einer großen Aktion gegen ein weitreren Baustein der Überwachungsgesellschaft zu klagen!

Auch diejenigen, die nicht mehr dazu gekommen sind, mitzuklagen können etwas tun: Den FoeBud kann man auch finanziell unterstützen.

United Breaks Guitars – Das Finale

Ich hatte ja schon über die ersten beiden Songs berichtet, die Dave Carroll nach seinen Erlebnissen mit United Airlines veröffentlicht hat. Nun hat er sein Versprechen eingelöst, und den dritten und letzten Song veröffentlicht. Diesmal geht es nicht darum, dass er Ersatz will (Carroll hat inzwischen von United, denen die Sache wohl langsam peinlich wurde, Ersatz für seine zerstörte Gitarre bekommen), sondern darum, dass eine Menge Menschen ihm in Briefen und E-Mails von ähnlichen Erlebnissen berichten.

Carroll, der im Song eingesteht, dass der Vorfall -und vor allem die Songs bei YouTube- seiner Karriere einen ordentlichen Schub verschafft hat, wünscht United in ihren Bemühungen den Kundenservice zu verbessen alles gute, mahnt aber an die guten Vorsätze auch umzusetzen denn, “who would be left to fly with you?”.

Dave Carroll hat übrigens noch ein witziges Video darüber gemacht, wie die großen US-Kabelfernsehbetreiber den kleinen Lokalsendern das Wasser abgraben:

Wir haben ja nichts gegen Homosexuelle, aber…

Einen besonders krassen Fall von Homophobie beschreibt Cory Doctorow auf boingboing: Der Itawamba County School District (Missisippi) hat einen Schulball abgesagt, nachdem es zu einem Streit mit einer 18-Jährigen Schülerin gekommen war, nachdem diese gefragt hatte, ob Sie ihre Freundin mit zum Ball bringen könne.

Für alle die sich in amerikanischer Jugendkultur nicht so auskennen: Ein “Prom”, kurz für “Promenade” ist ein -meist am Schuljahresende gefeierter Ball, der -ähnlich dem deutschen Abschlussball, in formaler Kleidung (die Herren im Smoking, die Damen im Abendkleid) gefeiert wird. Diesen Abschlussbällen kommt traditionell für die Beteiligten große Bedeutung zu, stellt der Ball doch für viele einen Höhepunkt des Schuljahres dar. Üblicherweise erscheint man zu sowas mit Begleitung, und das Finden des oder der richtigen Begleitung ist Thema unzähliger Highschool- und Coming-Of-Age Filme aus Hollywood.

Der Eklat ergab sich nun, weil McMillen hat sich  an die Schulbehörde gewandt, und um Erlaubnis gebeten hatte, ihre Freundin mitzubringen, und einen Smoking tragen zu dürfen. Die Schulbehörde ließ kurz darauf ein Memo an den Schulen verteilen, aus dem hervorging, dass schwule und lesbische Paare nicht an der Veranstaltung teilnehmen dürften. Als McMillen sich daraufhin an die Leitung ihrer Schule wandte, ließ man sie wissen, dass man ihr nicht erlauben würde einen Smoking zu tragen, dass sie ihre Freundin nicht mitbringen dürfe, und dass sie damit rechnen müsse, des Saales verwiesen zu werden, wenn sie und ihre Freundin an dem Ball dennoch teilnähmen.

Nachdem McMillen sich an die American Civil-Liberty Union gewandt hat, ist der Fall letztendlich  vor Gericht gegangen. Die Schule ließ den Ball bereits nach dem Forderungsschreiben der ACLU komplett  absagen. Der Ball wird nun von Schülern und Eltern ausgerichtet.

Am 23.03.2010 entschied das Bundesgericht von Missisippi, dass die Regelungen der Schulbehörde gegen die Grundrechte von McMillen, und allen anderen homosexuellen Schülern verstosse. Das Gericht hat die Schulbehörde jedoch nicht verpflichtet den Ball dennoch auszurichten; allerdings nur deswegen, weil die Schüler und Eltern schon soviel Zeit und Geld investiert hätten einen eigenen Ball auszurichten, und das Gericht davon ausgehe das McMillen und ihre Freundin eingeladen seien.

In der 12-seitigen Urteilsbegründung heisst es:

“The record shows Constance has been openly gay since eighth grade and she intended to communicate a message by wearing a tuxedo and to express her identity through attending prom with a same-sex date. The Court finds this expression and communication of her viewpoint is the type of speech that falls squarely within the purview of the First Amendment. The Court is also of the opinion that the motive behind the School Board’s cancellation of the prom, or withdrawal of their sponsorship, was Constance’s requests and the ACLU’s demand letter sent on her behalf.”

Es ist ja bekannt, dass Missippi im sog, Bible Belt liegt, aber der ganze  Vorgang mutet schon sehr mittelalterlich an. Einen guten Eindruck nach aussen macht das jedenfalls nicht.

Update: Offensichtlich hat es den “rechtschaffenen Bürgern” von Itawamba, Missouri nicht gereicht Ms. McMillen von dem öffentlichen Ball abzuhalten. Über den Mädchenblog erfahre ich gerade, dass man die angekündigte Ersatzveranstaltung geheimgehalten hat, damit McMillen nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann, und McMillen zu einem falschen Ort gelost. Das ist einfach nur noch gemein. Leeza vom Mädchenblog stellt in den Kommentaren zu recht, dass es nur noch gefehlt hätte, sie -wie bei Stephen Kings “Carrie” mit Schweineblut zu überschütten.

Ich wünsche Ms. McMillen und ihrer Freundin jedenfalls, dass sie einen Studienplatz an einem der großen Colleges im Norden der USA finden, wo man ihre sexuelle Orientierung eher akzeptiert. Dass man die Betonköpfe in ihrer Heimatstadt noch ins 21. Jahrh. befördern kann, befürchte ich, wird ein frommer Wunsch bleiben.

Vorratsdatenspeicherung nichtig

  1. Die §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes in der Fassung des Artikel 2 Nummer 6 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstoßen gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und sind nichtig.
  2. § 100g Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung in der Fassung des Artikel 1 Nummer 11 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstößt, soweit danach Verkehrsdaten nach § 113a des Telekommunikationsgesetzes erhoben werden dürfen, gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist insoweit nichtig.
  3. Die aufgrund der einstweiligen Anordnung vom 11. März 2008 im Verfahren 1 BvR 256/08 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 659), wiederholt und erweitert mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2239), zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3704), von Anbietern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Rahmen von behördlichen Auskunftsersuchen erhobenen, aber einstweilen nicht nach § 113b Satz 1 Halbsatz 1 des Telekommunikationsgesetzes an die ersuchenden Behörden übermittelten, sondern gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten sind unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht an die ersuchenden Stellen übermittelt werden.
  4. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführern ihre notwendigen Auslagen aus den Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.

Das Bundesverfassunggericht hat die Vorratsdatenspeicherung gekippt. Ein Gesetz für nichtig zu erklären, ist wohl die schärfste Sanktion, die das Gericht verhängen kann. Darüber hinaus sind alle bereits angefallenen Daten sofort zu löschen.

Nun hat das Verfassungsgericht nicht entschieden, dass gar nicht auf Vorrat gespeichert werden darf, es bleibt also abzuwarten, wann die Politik den nächsten Anlauf startet. Die Hürden aber, liegen hoch: So dürfen die Daten nur benutzt werden, wenn eine Straftat besonderer Schwere vorliegt, auf die Daten darf nur unter einem strikten Richtervorbehalt zugegriffen werden. Der Präsident des Verfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat in seinen Ausführungen festgehalten, dass der Richtervorbehalt an eine Begründung gekoppelt sein muss. Massengenehmigungen, bei der ein Richter keine zwei Minuten zur Beurteilung hat, sind also wohl nicht zulässig.

Das Gesetz muss regeln, wie die Datensicherheit sichergestellt werden kann, die Daten müssen verschlüsselt werden, und eine unabhängige Behörde muss die Einhaltung überwachen, darf aber die Daten nicht selber speichern. Auch wenn einige, die sich  besser auskennen als ich, sagen, es sei nicht der große Sieg, für den Gesetzgeber wird es vermutlich einfacher sein, ein Quick-Freeze einzuführen, wogegen IMHO auch nichts einzuwenden ist.

Als nächstes heisst es nun, die EU-Richtline selbst anzugehen, und, wenn möglich, zu kippen.

Sex and the Spiegel

In Spiegel-Online erschien am 20.02. unter der Rubrik “Uni-Leben” ein Beitrag über züchtige US-Studentinnen von Gregor Peter Schmitz.  Es geht dabei um eine Bewegung von ultra-orthodoxen Protestanten, die ihre Kommilitonen von den angeblichen Vorteilen eines keuschen Lebens überzeugen will, und dabei noch behauptet, dies sei das feministische Ideal. Die Gruppe True Love Revolution geht dabei mit Flyern und recht aggressiven Bekehrungsmethoden vor, weshalb sie bei Mitstudenten im traditionell eher etwas entspanntern Nord-Osten der USA nicht so gut ankommt.

Der Spiegel ziztiert in diesem Artikel auch die US-Bloggerin Lena Chen, die in den USA vor allem mit Ihrem Blog Sex and the Ivy, in dem sie recht freizügig über das Sexualleben der Havardstudenten (mitunter auch ihr eigenes) berichtet, und selbstbewusst feministische Ansichten vertritt. Chen, die selber deutsch spricht, hat den Spiegel-Artikel in ihrem Blog hefig kritisiert:

I was reading along happily until I got to the paragraph about me, which includes a reference to my “ultrakurzen Minirock” that excites the boys on campus. That means “ultra-short miniskirt”. Wait … why are they talking about my clothing choices? And where are these ultra-short miniskirts, because Cambridge, Massachusetts is sure as hell not the ideal place to wear them. (I may have been deluded about this my freshman year, but I — and my hemlines — have long since grown up.)

Lena Chen vergleicht den Artikel weiterhin mit in der Tat sehr sexistischen Äußerungen, die über sie in den amerikanischen Medien verbreitet wurden. Im ersten Moment dachte ich noch: “Das läßt sich doch nicht vergleichen!”

Ich habe den Artikel daraufhin nochmals gelesen, und muss feststellen, dass Chen mit ihrer Kritik durchaus recht hat. Obwohl Schmitz sich bemüht, sie als fortschrittliche Angehörige einer post-feministischen Avantgarde zu zeichnen, bedient er sich dazu zutiefst sexistischer Klischees:

Sex-Genießer wie die Soziologiestudentin Lena Chen hingegen, die einen Blog über ihr Liebesleben schreibt und mit ihrem ultrakurzen Minirock mindestens den männlichen Teil der Campus-Population verzückt, meinen: Eine starke Frau solle sich gerade nicht fürs voreheliche Vögeln schämen. “Es ist unrealistisch, dass mir jede Person, mit der ich Sex habe, wirklich wichtig ist”, sagt Chen. “Sex fühlt sich einfach gut an.”

Was hat Lena Chens Kleiderwahl, oder ihr mutmaßlicher Erfolg bei den männlichen Kommilitonen denn mit dem Thema (letztlich geht es religösen Fanatismus) zu tun? Als ernsthaften Leser interessiert mich doch, was Chen zu den Umtrieben ihrer Komilitoninnen zu sagen hat, und nicht, was sie dabei anhat. Es bleibt bei diesem Absatz der Beigeschmack des Sensationsheischenden, das Lena Chen auf ihre sexuelle Aktivität reduziert, ohne wirklich auf ihre politischen Ansichten einzugehen. Ich bin sicher sie hat mehr dazu zu sagen, als “Sex fühlt sich einfach gut an!”

Für Lena Chen kommt hier vermutlich hinzu, dass in den USA eine andere Einstellung gegenüber Sexualtiät gepflegt wird: Chens Ansichten gelten dort vielen als radikal, während bei uns jeder sagt “Ist doch ganz normal”. Andersherum können die kruden Ideen von True Love Revolution, den meisten Europäern eher ein mitleidiges Lächeln abringen, als eine gesellschaftliche Debatte.  Dass Chen sich deshalb von der Wortwahl in eine Schmuddelecke gerückt sehen könnte, muss man zumindest in Erwägung ziehen. Als Autor in einem Online-Magazin sollte man aber daran denken, dass die Personen, die man zitiert, den Artikel später vielleicht selber lesen.

Wo wir aber schon dabei sind: Die Hauptperson im Artikel, ist die Co-Präsidentin von True Love Revolution, Rachel Wagley. Über sie heißt es im Artikel:

Denn die hübsche 20-Jährige mit den langen braunen Haaren fungiert als Co-Präsidentin von “True Love Revolution”, einer kleinen Gruppe von Harvard-Studenten, die sexuelle Enthaltsamkeit vor der Ehe propagiert.

Warum ist es in diesem Zusammenhang wichtig, dass es sich bei Wagley um eine “hübsche 20-jährige, mit langem braunen Haar” handelt? Neben dem Artikel ist ein Bild von ihr, da kann  ich selber sehen, dass sie hübsch ist, dass muss nicht noch mal extra gesagt werden. Vielmehr vermeint dieser Satz ein Motiv untermauern zu müssen, dass direkt nicht angesprochen ist: Das Wagley nämlich tatsächlich aus religösen Motiven handelt, und nicht etwa weil sie 40 und fett und häßlich sei, und deswegen sowieso keinen Sex bekäme. “Fünf Mark in die Chauvikasse bitte!”, an dieser Stelle. Mit Verlaub, dass finde ich im Kern noch sexisitischer als die Bemerkungen über Lena Chens Kleidung. Und vermutlich hat Georg Peter Schmitz diesen Sexismus in seinem Artikel überhaupt nicht bemerkt. Den ansonsten manchmal sogar überkritischen Bloggerinnen vom Mädchenblog jedenfalls, ist er auch nicht aufgefallen. Das mag natürlich daran liegen, dass sie Wagleys kruden Thesen ablehnend gegenüber stehen, und sich daher mehr mit ihr, als mit Georg Peter Schmitz’ Text befassen.

Lena Chen sei gesagt: Ihr Zitat wird in Deutschland durchweg positiv aufgenommen, und ich vermute die meisten Leser und Leserinnen des Spiegel werden ihren Aussagen über das selbstbestimmte Leben von Frauen zustimmen. Egal wie sie sich kleidet.

Recht wird von allen gemacht

Wenn man Harald Wefings Kommentar in der Zeit liest, in der er die Erosion des Rechts im digitalen Zeitalter beklagt (mal wieder, muss man hier sagen), weil die Regierung vor “der Internet-Community” eingeknickt sei, könnte man meinen, eine böse Macht habe das Land überrannt und mit Einschüchterung und Drohungen den Rechtsstaat ausgehebelt.

Tatsache ist jedoch, dass das Scheitern des Netzsperrengesetzes ein Akt gelebter Demokratie war. Die vielen Uunterstützer der Anti-Zensur-Kampangen sind nämlich -gemeinsam mit dem Rest der Bevölkerung- der Souverän, von dem -laut Grundgesetz- alle Macht ausgehrt. Diese Macht beschränkt sich nunmal nicht nur darauf, alle 4 Jahre irgendwo ein Kreutzchen machen zu dürfen.

Natürlich kann man Argumente finden, für die Netzsperren. Aber die Ängste von Millionen Menschen, dass die damit geschaffene Kontrollinstanz misbraucht werden könnte, einfach als “Verschwörungstheorie” vom Tisch zu wischen, ist bestenfalls naiv. Es ist ja nicht so, dass der Staat, in Form seiner Organe, nicht schon früher seine Befugnisse immer weiter ausgedehnt hat, so das letztlich nur das Verfassungsgericht einem verfassungswidrigen Misbrauch staatlicher Befugnisse einen Riegel vorschieben konnte.

Wenn Wefing die “Erosion des Rechts”, also die seiner Meinung nach abnehemende Bereitschaft von Netznutzern, sich an Gesetze zu halten, beklagt, beleuchtet er nur die Seite der Nutzer:

Denn einen Staat, der das Recht notfalls auch im Netz durchsetzt, werden wir noch brauchen: um gegen die permanente Enteignung geistiger Arbeit vorzugehen; um den massenhaften Missbrauch von Daten zu unterbinden; und um die Oligopole zu kontrollieren, zu denen sich Konzerne wie Google und Apple mit ihren beispiellosen Überwachungs- und Manipulationsmöglichkeiten längst entwickeln.

Dass das Netz an einigen Stellen bereits völlig überreguliert ist. dass zum Beispiel jeder Blogger überlegen muss, ob er auf einen kritischen Blogeintrag nicht besser verzichtet, weil schon die Nennung eines Firmennamens tausende Euro schwere Urheberrechtsklagen nach sich ziehen kann, und dass eine regelrechte Abmahnmafia im Fahrwasser tatsächlicher Urheberrechtsverletzungen auch unbescholtene Netznutzer mit teuren Abmahnverfahren überzieht, kommt bei Wefing nicht vor.

Viele ungelöste Probleme harren der Lösung, vom Umgang mit Urheberrechtsverstössen, bis zum Umgang mit strafbaren Inhalten. Diese Lösung kann aber nicht von oben diktiert werden, und schon gar nicht von Menschen, denen die Welt der “Digital Natives” so fremd ist, wie die Oberfläche des Mars. Viele Mitglieder der “Online-Gesellschaft” sind in der vernetzten Welt zu Hause, sie wollen keine Auseinandersetzung, keinen “Kampf der Kulturen”, sondern ein friedliches Miteinander unter jenen die im Netz zu Hause sind, und jenen, die nicht im Netz leben. Die Art und Weise wie mit Diffamierungen und Beschimpfungen gegen die “böse Community” gewettert wurde, um das Netzsperrengesetz polpulär zu machen, hat zu teils heftigen und oft auch unsachlichen Gegenreaktionen geführt. Ich halte das nicht für gut, habe aber Verständnis dafür, muss ich doch mittlerweile überlegen ob ich auf gesellschaftlichen Anlässen noch meinen Beruf erwähne, weil ich fürchten muss, gemieden oder geächtet zu werden als “Terrorist”, “Filesharer” oder gar “Kinderschänder”.

Harald Wefing täte gut daran, sich mit Vertretern von Online-Communities und Netzaffinien Menschen einfach mal zu unterhalten. Dann würde er vielleicht erkennen, dass es sich bei diesen nicht um geistig verkrüppelte Soziopathen handelt, die jenseits des Monitors keine Kontakte pflegen können, sondern um Bürger wie Du und ich, die so verschieden sind, wie die Gesellschaft in unserem Land ist.

Foto: Mathias Bothor/photoselection
Wir müssen Guido Westerwelle in einem Punkt
korrigieren. Unsere Gegenwart ähnelt überhaupt
nicht der Zeit der spätrömischen Dekadenz, son-
dern sie zittert vor spätmittelalterlichem, genauer:
frührenaissancehaftem Bewusstsein eigener Ver-
werflichkeit. So haltlos-verworren ist alles, dass
man sich fühlt wie im Florenz des 15. Jahrhun-
derts, kurz bevor der Mönch Savonarola einen
großen Scheiterhaufen errichtet, auf dem iPads
und Manolos in Flammen aufgehen, vor allem
unser mehrdeutiges Denken.
Der Spiegel hat schon mal eine schwarze Kapu-
ze übergestülpt, er geißelt sich und uns diese Wo-
che mit einem langen Litanei-Feuilleton: »Die
Sünde hat ein Imageproblem.« Nein, wir wollen
doch gar nicht mehr sündigen! Zerknirschungen,
Geständnisse, Schwüre, Bekundungen und Loyali-
JOSEF JOFFE ist
tätsbeweise, wohin man horcht. Unser Land
Herausgeber der ZEIT
durchschreitet die Phase der Bußfertigkeit und
bekennt sich aktiv zum Guten: Köln will jetzt soli-
fahrtsreform von 1996 zeigt: Der Anspruch auf le-
de bauen. Westerwelle bekennt sich zum Leis-
benslange Sozialhilfe wurde auf fünf Jahre gekürzt,
tungswillen. Die Springer-Presse bekennt sich zu
Väter wurden rigoros zum Unterhalt gezwungen.                                       Denn einen Staat, der das Recht notfalls auch
Westerwelle, so heftig, dass es der FDP schon mul-
Anderseits gab’s eine Fülle von Arbeitsanreizen: Kitas,                         im Netz durchsetzt, werden wir noch brauchen:
mig wird. Alle anderen bekennen sich zum Sozial-
Umschulung für Mütter, Vorschulen für »bildungs-                                um gegen die permanente Enteignung geistiger
staat. Gut deutsch ist das Bekennertum organisiert:
ferne« Kinder, Steuerguthaben für Geringverdiener,                              Arbeit vorzugehen; um den massenhaften Miss-
In der CDU bekennt sich die Arbeitsgemeinschaft
Geldwertes für Firmen, die Sozialhilfeempfänger                                 brauch von Daten zu unterbinden; und um die
Engagierter Katholiken zum »C«. Von ihr haben
anheuerten. Die Folge? In den folgenden zehn Jahren                             Oligopole zu kontrollieren, zu denen sich Kon-
sich bereits die Christlich Sozialen Katholiken ab-
sank deren Zahl von 12,2 Millionen auf 4,5 Millio-                              zerne wie Google und Apple mit ihren beispiel-
gespalten, die sich darüber hinaus auch noch zu
nen. Die Kinderarmut fiel auf den niedrigsten Stand                             losen Überwachungs- und Manipulationsmög-
Angela Merkel bekennen. Merkel selbst soll sich
seit 30 Jahren.                                                                 lichkeiten längst entwickeln.
jetzt zu Westerwelle bekennen oder zum Sozial-
Westerwelle hätte just einen solchen Anstoß
staat. Oder zur Springer-Presse. Vielleicht auch zu
geben können. Aber Provokation bringt die bes-
Köln. Oder zu Florenz.
seren Schlagzeilen. Die Empörung auch.                                                                                                                              THOMAS E. SCHMIDT

An open letter to Alexa Gonzalez

In der New York Daily News bin ich auf einen Artikel gestossen, in dem es um einen neuen Auswuchs des “Nanny-State” in den USA geht. Folgendes hat sich in der  Russel Sage Junior High School in Forest Hills im New Yorker Stadtteil Queens abgespielt: Die 12-jährige Alexa Gonzalez hatte während einer Spanisch-Stunde aus Langeweile mit einem Textmarker auf ihrem Tisch herumgekritzelt. Soweit, so unspanned. Auch das sie dabei von einem Leherer erwischt wurde, ist nicht ungewöhnlich, und schon gar keinen Blogartikel wert. Was dann geschah, ist allerdings erstaunlich. Anstatt dem Mädchen eine Strafe aufzubrummen (z.B. die Tische im Klassenraum von Gekritzel zu säubern), ging das ganze an direkt an die stellvertretende Schulleitung. Diese rief umgehend die Polizei, die dann kam und das Mädchen festnahm. Am Ende wurde die 12-jährige in Handschellen (sic!) eskortiert von mehreren Beamten aus der Schule abgeführt, und auf der Wache in eine Zelle gesperrt, in der sie mehrere Stunden ausharren musste.

Inzwischen hat die Stadtverwaltung zwar zugegeben einen Fehler gemacht zu haben, die Schuldirektorin verteidigt das Verhalten der Schule und der Behörden jedoch weiterhin.

Ich dachte mir, das kommentiert man am besten in Form eines offenen Briefes:

Dear Alexa,

through Twitter and the internet, I heard of the incident at your school, that most certainly scared you half to death.

Reading the text in the New York Daily News, my first reaction was a bit like “What?”, and then “Excuse me, WHAT?” First of all, you are not the first student to doodle on your desk, a lot of students do that. I did that when I was at school, and from the layers of black ink on the desk, there where many before me. And yes, I was caught, and spent an amazingly boring 3 hours scraping 5 generations of students signatures from desks in my class room. But I never was arrested for it.

I started to ask myself, what went wrong there. The problem had to go through the hands of at least 4 people: Your teacher, the headmaster (sorry, I think you call them “principals” in the States), the police officer who took the phone call, and the officer who arrested you. And not one of the people stopped and asked themselves: “Wait: Aren’t we slightly overreacting here?” None of them said to any of the other: “Let the girl clean up the desk and give her an afternoon in detention, but don’t bother me!”

So what went wrong? This was not a chain of mishaps, this is a fundamental flaw in the system. To quote Shakespeare  (pretty lame, uh?): “Something is rotten in the state of Denmark”. I came up with different thoughts on what that is. The most obvious thought that sprung into my mind was : Would this have happened to you, if your name was, say.  Rebecca Simpson, instead of Alexa Gonzalez and you were a blond middle-class girl? Probably not, since there still is a lot of  racism under the surface, even if people aren’t aware of it. So if you were from “different heritage” (that’s a nicer way to say ” a white middle-class brat”), you might have gotten away with a bit of detention.

The other thought I had was, that it has to do with the state of mind people are in, ever since 9/11: Everyone is only thinking the worst of anyone else. So scribbling on your desk is no longer a sign of childish horseplay, but an indicator of juvenile delinquency. That is an alarming development, a clear sign towards a world in which no one can be trusted, and everybody is an enemy. It’s a world I don’t want to live in, and I am certain, you wouldn’t either.

On the question, what you have learned from your exprience, you answered to the newspaper: “I definitely learned not to ever draw on a desk.” I hope you learned more than that., I hope you learned that your generation has to make it better in the future, and succeed were my generation so miserably  failed: To make this a world that is not overwhelmed by their fear of themselves or their own children, but people trust each other, and allow them to make mistakes sometimes.  Stand up for it!

kind regards,

Alex

Audism is Alive

Die Initiative Nachrichtenaufklärung hat die Top 10 der von den Mainstream-Medien in 2009 vernachlässigten Nachrichten veröffentlicht. Auf Platz 8 findet sich ein Thema, dem in der Tat nicht viel Aufmerksamkeit zu Teil wurde: In einem großen Teil der Schulen für Gehörlose wird die Gebärdensprache nicht unterrichtet. Stattdessen versucht man den gehörlosen Schülern die Lautsprache beizubringen.

Nun ist es unbestritten so, dass das beherrschen der Lautsprache für Menschen von Voteil ist, die sich in einer Welt zurrechtfinden müssen, die keine Gebärdensprache beherrscht. Nun schließt das eine, das andere aber auch nicht aus; auch Hörende lernen in der Schule in der Regel mindestens zwei verschiedene Sprachen.

Die Argumente gegen die Gebärdensprache sind dann auch andere: Gehörlose sollen sich nicht in der Bequemlichkeit der Gebärdensprache einrichten, da sie dadurch nicht motiviert würden, Sprechen zu lernen, und sich mit der Welt der Hörenden auseinander zu setzen. Außerdem würde das verwenden der Gebärdensprache die Kommunikation behindern, weil die Gebärdensprache nur eine “Hilfskonstruktion” sei, die die Lautsprache nicht ersetzen könne. Außerdem wird oft argumentiert, die Benutzung der Gebärdensprache stigmatisiere die Gebärdenden, weil sie sofort als Gehörlose identifiziert werden könnten.

Diese Auffassung wird gemeinhin als Audismus bezeichnet; ihr liegt eine Vorstellung zugrunde, die dem Gehör eine besondere Wertschätzung zukommt, und dementsprechend Gehörlose oder Hörgeschädigte Menschen als bedauernswerte Behinderte sieht, die fremder Hilfe benötigen um Leben zu können.

Diese Vorstellung geht auf die aristotelische Vorstellung zurück, dass Lautsprache eine notwendige Voraussetzung des Denkens ist, was impliziert, dass nicht sprechende Menschen auch des Denkens nicht mächtig sind. Daraus wird dann gefolgert, dass die Gebärdensprache, bei der es sich nicht, wie bei der Braille-Schrift für Blinde, um ein künstliches Sprachsystem, sondern um eine natürliche Sprache handelt, keine vollwertige Sprache, sondern allenfalls ein Notbehelf ist.

Daraus resultieren einige systematische Diskriminierungen Gerhörloser im Alltag, beginnend mit der Tatsache, dass die Gebärdensprache erst seit 1992 in Deutschland als eigenständige Sprache anerkannt ist, bis hin zur Verweigerung des Gebärdenunterrichts in Schulen.

Tatsache ist jedoch, dass die Deutsche Gebärdensprache eine “vollwertige” Sprache ist, mit Grammatik, Semantik und Vokabeln. Man kann in ihr über das Wetter ebenso sprechen, wie über Teilchenphysik.  Gehörlose Menschen sind keineswegs isoliert, es gibt eine reiche Kultur innerhalb der Gehörlosen-Community, von Dichtung bis zu derbem Humor. Es sind eher wir Hörenden, die sich auf diese Kultur nicht einlassen mögen. Und das vielgehörte Argument, dass Gebärden in der Öffentlichkeit würde die Betroffenen stigmatisieren ist ebenfalls vor allem ein Problem der Hörenden.

Für uns Hörende ist es ungleich einfacher, die Gebärdensprache zu erlernen, als es für einen Gehörlosen ist, die Lautsprache zu erlernen. Statt die Gebärdensprache zu unterbinden, sollten die Schulen den Kreis ihrer Schüler zu erweitern, und Hörende mit einzubeziehen, den Hörenden die Gebärdensprache beizubringen ist nicht nur eine Möglichkeit beide Gruppen zusammenzubringen, es kann auch eine Chance für Hörende sein, die Welt anders zu entdecken. Lautsprachentwicklung und Feinmotorik hängen eng zusammen. Jeder Logopäde übt mit Kindern Feinmotorik, um ihre Sprachfähigkeiten zu stimulieren. Dies legt nahe, dass die Gebärdensprache auch für den Spracherwerb von Hörenden von Nutzen sein kann; sie erfordert ein hohes Maß an feinmotorischen Fähigkeiten.

So könnte sich herausstellen, das die Audisten im Unrecht sind: Die Gebärdensprache blockiert den Erwerb von Lautsprache nicht, sie kann ihn sogar fördern.

United Breaks Guitars (Teil II)

Ich hatte ja bereits im vergangenen Jahr über die witzige Aktion des kanadischen Sängers Dave Carroll geschrieben, der -nachdem bei einem Flug mit United Airlines seine Gitarre zu Bruch gegangen war, weil das Personal beim Verladen damit herumgeworfen hatte- statt zu klagen, lieber einen Song veröffentlicht hat, in dem er die Praxis der Airline beklagt, Schadensersatzforderungen von Kunden einfach auszusitzen.Der Song hat ist bei YouTube über sieben Millionen mal angesehen worden, und zirkuliert in unzähligen Blogs.

Carroll hatte angekündigt drei Songs zu dem Thema zu schreiben, und nun ist der Sage zweiter Teil verfügbar. Im neuen, ebenfalls witzig gemachten Song, geht das darum, dass jene Ms. Irlweg, die schon im ersten Song als Sachbearbeiterin für Carrols Fall zusständig war, mit allen Mitteln versucht einen Ersatz für Carrolls Gitarre zu ermöglichen, und regelmäßig an den irrwitzigen Vorgaben ihrer eigenen Firma scheitert.

Auch zu diesem Song gibt es einen Blogeintrag von Dave Carroll.

Alarm um den “Nacktscanner”

Seit dem missglückten Anschlag vom 26.12. herrscht unter Politikern mal wieder helle Aufregung: Bundesinnenminister Thomas de Maizère fordert nun in der Süddeutschen Zeitung die Einführung sog. “Nacktscanner”, die sein Vorgänger Wolfgang Schäuble bereits abgelehnt hatte.

Der Aufschrei unter  Bürgerrechtlern ließ nicht lange auf sich warten. Viel ist da die Rede von der “Wahrung der Menschenwürde”. So sagt auch Minister De Maizère z.B. im Interview mit der Süddeutschen auf die Frage, ob er sich selbst von so einer Maschine “entkleiden” lassen würde:

Wenn es ein entsprechendes Gerät gibt, das die Persönlichkeitsrechte wahrt, hab’ ich damit kein Problem – aber wir sind noch nicht so weit.

Im Folgenden erläutert er, wie solche Geräte konstruiert sein müssen, um diese Kriterien zu erfüllen. Allerdings lässt die Wortwahl durchblicken, dass er wenig davon versteht, wie die Geräte tatsächlich funktionieren:

Diese Geräte arbeiten auf der Basis von Terahertz- oder Millimeterhertz-Wellen. Diese Wellen werden vom menschlichen Körper und am Körper getragenen Gegenständen wie von einem Spiegel reflektiert.

Was “Millimeterhertz-Wellen” sind, ist mir dabei noch rätselhaft. Leider ist der Informationsstand auf allen Seiten so konfus, dass weder Befürworter noch Kritiker der Methode konkret zu wissen scheinen, wie das Ganze eigentlich funktioniert. Ich habe, mit Hilfe von Bella (danke!), mal ein paar Fakten zusammengetragen.

“Millimeterhertz-Strahlung”
Die sog. Terahertzstahlung ist ein bestimmter Bereich des elektomagnetischen Spektrums. Mit Wellenlängen zwischen 1mm und 1µm liegen diese zwischen dem Bereich der Mikrowellen und dem nahen Infrarot. Interessanterweise kommt die Terhertzstrahlung in den am meisten diskutierten Einsatzszenarien gar nicht zum Einsatz. Stattdessen verwendet man sog. Millimeterwellen, also sehr kurzwellige Mikrowellenstrahlung mit Wellenlängen um Bereich zwischen 1 und 10 mm.

Einige Wellen im Millimeterbereich haben die Eigenschaft, bestimmte Stoffe durchdringen zu können. So sind z.B. Wolle oder auch Kunststoffe für bestimmte Wellenlängen durchsichtig, der menschliche Körper hingegen nicht.

Aktiv vs. Passiv
Der menschliche Körper strahlt jederzeit Wärme ab. Diese Wärme wird in Form von Infrarot- und Terahertzstrahlung an die Umgebung abgegeben. Ein Teil dieser Strahlung durchdringt die Kleidung und gelangt nach aussen. Passive Body-Scanner fertigen mit Hilfe dieser Strahlung ein Wärmebild des Körpers an. Das Prinzip ist hierbei ähnlich wie bei einer klassischen Wärmebildkamera. Die Bildqualität ist dabei ähnlich wie bei üblichen Wärmebildern, also sehr Detailarm. Körperfremde Gegenstände erkennt man auf dem Bild vor allem durch die Temperaturunterschiede.

Aktive Scanner hingegen bestrahlen den untersuchten Körper mit Strahlung im mm-Bereich, und messen die Reflektion. Aus den zurückgeworfenen Wellen rekonstruiert der Scanner ein dreidimensionales Modell des Körpers.  Da die Kleidung für die Strahlung durchsichtig ist, sieht man auf dem Bild die Oberfläche des Körpers. Da Fremdgegenstände (z.B. eine unter der Kleidung getragende Waffe) die Strahlung mehr oder weniger streuen oder dämpfen, erscheinen sie auf dem Bild als Schatten. Bei dieser Methode sind deutlich anatomische Details zu erkennen, aber auch am Körper getragene Gegenstände, Prothesen oder Brustimplantate sichtbar werden. Diese Methode beschreibt den tatsächlichen “Nacktscanner”.

Einsatz in Deutschland
Die Bundespolizei führt laut Aussagen des BMI derzeit Labortests mit Scannern durch, wie sie auch in Amsterdam-Schipol derzeit getestet werden. Die Geräte in Amsterdam sind Geräte des Typs ProVision des US-amerikanischen Herstellers L3-Communications, die auf der aktiven Technologie basieren.

Probleme
Der Einsatz der Geräte wirft einige Fragen auf, die technisch schwer zu beantworten sind: So fordert Bundesinnenminister de Maizière, dass auf dem Bild keine intimen Details, sondern nur Strichmännchen zu sehen sein sollen. Die Software müsste also so angepasst werden, dass anatomische Details unsichtbar würden, Waffen aber identifizierbar blieben. Die Software müsste also in der Lage sein, einen Sprengstoffbeutel von einem Anus praeter  zu unterscheiden. Bella hat einige politische Implikationen beleuchtet, und politische Forderungen aufgestellt, die sich aus der Debatte ergeben.

Viele der Probleme ließen sich umgehen, wenn man, wie Torsten May vom Institut für Photonische Technologien in Jena, vorschlägt; auf passive Technologien ausweicht. Ein einfaches Wärmebild zeigt keinerlei anatomische Details, und ist insofern sogar weniger invasiv als eine Leibesvisitaion.

26C3: Dunkin’ Donuts DDoS

Und noch was vom 26C3: Es gab, wie im Vorjahr, wieder ein DDoS auf Dunkin’ Donuts. Ich bin danach zu einem Talk gegangen, Berichte sagen aber, dass die Horde noch zwei weitere Läden leergekauft hat.

26C3 – Eindrücke von der Demo

Auf dem 26C3gab es, wie seit mehreren Jahren, mal wieder einen kleinen Protestmarsch gegen Überwachung. Ich habe ein paar Eindrücke versucht einzufangen. Viel ist es nicht geworden, weil es so bitter kalt war, das ich vor Kälte die Kamera nicht ruhig halten konnte. *brr*

AK-Vorrat – AK-Zensur: Quo Vadis?

Auf dem 26C3 gab es einen Workshop des AK-Vorrat und des AK-Zensur. Angekündigt war der Workshop von beiden Gruppen, sodass es zunächst ein bischen Verwirrung gab, wer denn nun eigentlich einen Workshop macht.

Man einigte sich aber schnell, einfach einen gemeinsamen Workshop zu machen, und über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen den AK’s zu diskutieren.

Einig waren sich alle, dass man keinen “Dachverband” will, der von oben herab diktiert, was läuft. Andererseits sehen alle die Notwendigkeit, eine gemeinsame Infrastruktur für netzpolitische Bürgerechtsbewegung zu schaffen.

Dieser Ansatz ist sehr vielversprechend, da angesichts von ELENA und Co. zu erwarten ist, dass bald neue AK’s entstehen werden, um den neuesten Ideen der Bundesregierung zu begegnen.

So könnte es in Zukunft zum Beispiel einen gemeinsamen Verteiler für Presseerklärungen geben, um die Öffentlichkeitsarbeit zu koordiniern und zu verbessern.

Leider musste die Diskussion an diesem Punkt unterbrochen werden, weil in dem Raum schon der nächste Workshop  stattfinden sollte. Ich wünsche mir, dass diese Diskussion jenseits des Kongresses fortgesetzt wird.