Archiv für die Kategorie ‘Netz’

“Killerspiele” sperren!

Der Beschluß des Bundestages das “Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet” war gerade einmal einige Stunden alt, da kam Thomas Strobl (CDU) bereits mit der ersten Fordrung nach Ausweitungen. Neu ist das nicht, hatte er ähnliches doch im Vorfeld schon verlauten lassen. Ganz klar ist mir nicht, was er damit meint, wenn er eine “Sperrung von Killerspielen” fordert, wie im Kölner Stadtanzeiger nachzulesen ist.

Gemeinhin ist unter dem Stichwort “Killerspiel” von Spielen wie “CounterStrike” oder DOOM 3 die Rede. Bei diesen Spielen handelt es sich um eigenständige Programme, DOOM und auch Spiele wie “Grand Theft Auto” , sind gar keine Online-Spiele. Sie werden nicht über ein Netzwerk gespielt, es gibt folglich nichts zu sperren. Auch CounterStrike Spieler spielen meist in LANs oder über Dedicated Server, die privat betrieben werden, und nur Mitgliedern des eigenen Clans zugänglich sind. Nur: Zu sperren gibt es auch hier nichts.

Es gibt also zwei Möglichkeiten:

1. Herr Stobl hat so wenig Ahnung von Computertechnik, daß er den Unterschied zwischen einem Spielprogramm und einem Webserver nicht kennt.

2. Herr Strobl meint in Wirklichkeit, daß er alle Webseiten sperren möchte, die sich in irgendeiner Weise mit “Killerspielen” beschäftigen; also Clanhomepages ebenso wie Spieletests, oder politische Blogs, die sich kritisch mit der Thematik auseinandersetzen.

In Anlehnung an Josef Joffe unterstelle ich zu Herrn Strobls Gunsten mal Ersteres.

Versuche nie durch Konspiration zu erklären, was auf Chaos oder Inkompetenz zurückgeführt werden muss.

Der letzte Tag

Anke Gröner hat in ihrem Blog einen Kommentar zu den Internetsperren geschrieben, der mir gerade aus dem Herzen spricht.

Heute wird der letzte Tag sein, an dem ich an die freiheitliche Grundordnung, mit der ich aufgewachsen bin, glauben kann. Und es gibt weniges, was mich so sehr erschreckt wie dieser Gedanke.

Das  spiegelt sicher die Gedanken und Gefühle der gesamten “Online-Generation” wieder. Meine auf jeden Fall.

Hackerparagraph zahnlos?

Im der ganzen Aufregung um die Internetsperren ist etwas untergegangen, daß das Bundesverfassungsgericht gestern über die Verfassungsbeschwerden mehrerer Bürger entschieden, die sich durch den sog. “Hackerparagraphen” (§202c StGB) in ihren Grundrechten verletzt sahen. Das Gericht hat die Klagen nun als unbegründet zurückgewiesen. Heißt das nun, wir dürfen ab jetzt nicht mehr andere Rechner pingen, einen Portscan machen, um zu checken, ob alle Türchen auch wirklich zu sind? Mitnichten: Das Bundesverfassungsgericht hält zunächst in der Begründung fest:

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt
die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein
Gesetz voraus, dass der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und
unmittelbar durch die angegriffenen Rechtsnormen in seinen Grundrechten
betroffen ist. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn der Beschwerdeführer
zunächst das Risiko eines Bußgeld- oder Strafverfahrens eingehen müsste,
um Rechtsschutz vor den Fachgerichten erwirken zu können. Auf der
Grundlage des Vorbringens der Beschwerdeführer lässt sich aber nicht
feststellen, dass die von ihnen beschriebenen Tätigkeitsfelder von §
202c Abs. 1 StGB erfasst werden. Das Risiko strafrechtlicher Verfolgung
ist mithin nicht gegeben.

Die Klage wurde also nicht als unbegründet abgewiesen, weil das Gesetz so toll ist, sondern weil die Kläger nicht darlegen konnten, daß das Gesetz sie unmittelbar in ihren  Grundrechten einschränkt. Nach der Rechtssprechung des des BVG wäre dies dann der Fall,wenn den Klägern kein Rechtsweg offenstünde ohne dabei Strafverfolgung befürchten zu müssen.

Richitg interessant wird es aber erst, wenn man weiterliest.

Die von den Beschwerdeführern eingesetzten Programme sind überwiegend
keine tauglichen Tatobjekte der Strafvorschrift in den Grenzen ihrer
verfassungsrechtlich zulässigen Auslegung. Tatobjekt in diesem Sinn kann
nur ein Programm sein, dessen Zweck auf die Begehung einer Straftat nach
§ 202a StGB (Ausspähen von Daten) oder § 202b StGB (Abfangen von Daten)
gerichtet ist. Das Programm muss mit der Absicht entwickelt oder
modifiziert worden sein, es zur Ausspähung oder zum Abfangen von Daten
einzusetzen. Außerdem muss sich diese Absicht objektiv manifestiert
haben. Es reicht schon nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht aus, dass
ein Programm – wie das für das so genannte dual use tools gilt – für die
Begehung der genannten Computerstraftaten lediglich geeignet oder auch
besonders geeignet ist.

Hier interpretiert das Bundesverfassungsgericht die Rechtsnorm, und setzt dabei gleichzeitig den Auslegungsspielraum für die Gerichte, die sich künfig mit dem Gesetz befassen müssen; und zieht dem Gesetz gleichsam alle Zähne: Die von den Klägern genutzten Tools sind allesamt gemäß dieser Auslegung keine “Hackertools”, denn als solche gelten nur Programme die erkennbar nur zu diesem Zweck geschaffen wurden, also nur dedizierte Schadprogramme. Darüber hinaus muß, damit es für eine Anklage reicht, dem Nutzer des Programms auch nachgewiesen sein, daß er wirklich eine Straftat damit begehen wollte. Auch wenn es um die Weitergabe geht, ist diese nur stafbar, wenn bewiesen ist, daß der Weitergebende um die kriminellen Pläne des Empfängers wußte.

Damit ist das Gesetz zwar nicht verfassungswidrig, aber letztlich nutzlos. Wenn man einen Täter in-flagranti bei einer andern Straftat erwischen muß, um §202c überhaupt nachweisen zu können, kann man auf dieses unütze Gesetz auch gleich ganz verzichten.

U.S. Regierung bot Chinesen und Iranern Umgehung der Zensur an und zensierte selber dieses Angebot

Eigentlich ein gutes Angebot: Das U.S. International Broadcasting Bureau bot Chinesen und Iranern Proxyserver zur Umgeheung der Zensur ihrer Länder an. Amüsanterweise flog 2004 auf, dass ein “Jugendschutzfilter” fester Bestandteil des Dienstes war. Äußert lustig waren dabei die Auswirkungen der Wortfilter:

The list includes “ass” (which inadvertently bans usembassy.state.gov), “breast” (breastcancer.com), “hot” (hotmail.com and hotels.com), “pic” (epic.noaa.gov) and “teen” (teens.drugabuse.gov).

Iran: Notaus für das Internet?

Der Iran wird insgesamt von sechs Providern, Türk Telekom, FLAG, Singapore Telecom, PCCW, Telia, and Telecom Italia Sparkle mit dem Internet verbunden. Zufällig genau dann wenn ein Großteil der Bevölkerung  sich über gefakte Wahlen beschwert und “Nieder mit dem Diktator” ruft, reduzieren sich die sechs Hauptverbindungen auf eine der Türk Telekom (TTnet, siehe Grafik). Als Grund werden “Probleme” mit Unterseekabeln vermutet. Technische Ursachen gelten als unwahrscheinlich.

iran-internet-verbindungen

Hintergrund kann sein, dass sich eine einzelne Verbindung besser zensieren lässt als viele. Ob BBC, Wikipedia oder was auch immer aus dem iranischen Netz erreicht werden kann, lässt sich somit einfacher kontrollieren. Allerding wird eine komplette Kontrolle nicht möglich sein, zumal viele Iranerinnen und Iraner in der Umgehung der Zensur geübt sind. Bisweilen werden nur von vereinzelten elektronischen Störfeuern berichtet. Getwittert wird sowieso.

Siehe auch: Warum ist der Iran noch mit dem Internet verbunden?

Internetzensur: Deutschlands und Chinas Taktik

Überwachung 2.0 für das Volk

Ab dem 1. Juli dürfen in China nur Computer mit der vorinstallierten “Filter-Software” “Lvba-Huajihuhang” (Porno und illigale Inhalte Damm – Jugendliche eskortieren) verkauft werden. Die an einer zentralen Blacklist angeschlossene “Filter-Software” soll Minderjährige (<18) vor Pornografie und anderen “ungesunden” Informationen im Internet schützen. Darüber hinaus können Eltern mit der Software die Kommunikation ihrer Kinder beispielsweise mit MSN Messenger, QQ, Skype und Yahoo Messenger kontrollieren. Sollten Eltern lieber auf Erziehung statt Ausblendung setzen, kann die Software von ihnen deinstalliert werden.

Laut der Chinesische Regierung ist die “Filter-Software” kein Volksrepubliks-Trojaner. Sie dient nur zum “Schutz der Jugend vor Pornografie und Gewalt”. Weiter verkündet sie, dass “jeder der ein Kind hat [...] die Sorge von Eltern über ungesunde Inhalte im Internet verstehen kann” und dass das “Internet in China schon immer offen gewesen sei”. … Neusprech scheint weltweit gleich zu sein. Hierzulande ist es nur martialischer. Gleich ist auch in beiden Ländern die Tendenz die Bevölkerung als Komplizen bei der Überwachung des Internets zu gewinnen. In China u.a. mit der Kommunikations-Kontrolle der jungen Generation und in Deutschland will Zensursula eine Atmosphäre schaffen, in der Heranwachsende und junge Menschen dem BKA abweichendes Verhalten im Netz mittels eines Buttons im Browser melden … IMs für die Stasi 2.0 in Deutschland und Admin-Warte in China.

You’d better watch out

Charles Mok, Vorsitzender der Internet Society Ortsgruppe Hong Kong verneint, dass mit dem “Filter” eine totale Kontrolle möglich ist und hält die psychologische Wirkung, in Anbetracht, dass die Software Informationen darüber sammelt wer welche Website besucht hat und als Spyware dienen kann, für das Wesentliche:

“But the whole thing is about the message that is being sent – that ‘you’d better watch out, I’m still continuing to watch you in one way or another’.”

Bei der Zensur in Deutschland mittels der Manipulation von DNS-Servern größerer Provider setzt man ebenfalls auf die Psychologie. Ein Großteil der “potenziellen Nutzer” soll allein durch den Hinweis mit Stoppschildern, dass sie illegale Inhalte aufsuchen wollen, abgeschreckt werden, heißt es in einem Bericht über Netzsperren des Bundesinnenministeriums. Zudem sieht der Gesetzesentwurf für eine Netzzensur die Weitergabe der IP-Adressen von Besuchern des Stoppschilds an das BKA* vor. Weil nicht nur “potenzielle Nutzer” sondern potenziell jeder Internetnutzer in den Stoppschild-Logfiles landen kann, wird damit ein jeder der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt: You’d better watch out!

Zensurverweigerer nicht relevant

Die Chinesische Regierung ließ sich von einem Gartner-Analysten bestätigen, dass sich die “Filter-Software” von Rechnern deinstallieren lasse. Laut Mok hoben viele in den erheblichen Diskussionen in chinesischen Online-Foren über die “Filter-Software” dies positiv hervor. Das Kalkül der Regierung, die Zensur als freiwillig erscheinen zu lassen, scheint aufgegangen zu sein. Mok geht davon aus, dass die Mehrheit nicht die Software deinstallieren wird oder nicht das Wissen dazu haben wird.

In Deutschland ist die Regierung penibler: Wegen der Möglichkeit einer Umgehung wird in einem Bericht des Innenministeriums für den Innenausschuss des Bundestages über die „Technischen Möglichkeiten der Entfernung bzw. Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet” von einer “Filter-Software” auf PC-Ebene abgeraten. Aus gleichen Gründen fällt in dem Bericht die Manipulation von DNS-Servern großer nationaler Provider durch. Allerdings wird die DNS-Manipulation als kurzfristig machbare Übergangslösung empfohlen. Man geht davon aus, dass nur wenige diese umgehen werden und setzt wie in China auf Gleichgültigkeit oder geringe technische Kompetenz der Bevölkerungsmehrheit. Zusätzlich werden u.a. von Zensursula Zensurverweigerer als Vergewaltiger von Kindern stigmatisiert.

Für beide Länder stellt die Möglichkeiten der Umgehung von Zensur im Internet kein großes Problem dar. China nutzt dies sogar progressiv in dem sie ihre PC-seitige Zensur als “freiwillig” vermarktet. Schließlich ist die Bevölkerungsmehrheit das Ziel der Zensur und nicht diejenigen die zensiert werden, also Blogger in China und zukünftig Filesharer in Deutschland. Die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua fasst dies treffend zusammen:

“Support [for Green Dam] largely stems from end users, opposing opinions primarily come from a minority of media outlets and businesses”

Schöne neue digitale Mauer

Allgemein bekannt ist die “Great Firewall of China” durch die Olympischen-Spiele. Damals war für alle Beteiligten klar, dass Internetzensur eine unwürdige Sache ist, die bei uns niemals denkbar wäre, eine Schande für jede Demokratie und ein klares Zeichen, dass es sich in China eben nicht um eine Demokratie und nicht um einen Rechtsstaat handelt. Mittlerweile führt Deutschland mit der DNS-Manipulation ein Bestandteil der Great Firewall of China ein. Die weiteren Komponenten empfiehlt der Bericht des Innenministerium über die Durchführbarkeit einer Zensur im Internet als langfristig vorzugswürdig und – siehe da – der Gesetzesentwurf zur Einführung der Netzzensur ist technologieneutral gehalten und sieht “DNS-Sperren” lediglich als Mindestanforderung vor. Er schafft damit eine gesetzliche Grundlage für Provider um die vom Innenministerium vorgeschlagene Deutsche Digitale Mauer nach dem Vorbild der Cleanfeed-Zensur in Großbritannien, die abgestuft erst nach IP-Adressen und anschließend nach URLs filtert, einzuführen. Die Chinesische Regierung hat sich bereits mit folgenden Worten um die neuen Mitstreiter im Kreise der Staaten die die freie Meinungsäußerung unterdrücken gefreut:

“Im Kampf gegen den Terrorismus und andere kriminelle Akte haben alle Staaten das Recht, zur Wahrung der Sicherheit des Staates und der Interessen seiner Bürger Inhalte bestimmter Internetseiten zu filtern. Und ich denke, alle Länder sind im Begriff, eben das zu tun.”

Einen Unterschied zwischen Deutschland und China gibt es aber: Hierzulande kann man die Befürworter einer Einmauerung des Internets, also die CXUSPD, abwählen.

Update: Die “Filter-Software” liest mit der fscanf Funktion die Filterdateien in einen Buffer mit fester Länge ein. Mit provozierten Buffer-Overflows kann damit die Regierung Rechner kapern. Siehe: Analysis of the Green Dam Censorware System

* In einem neueren Gesetzesentwurf soll kein Besucher der Stoppseiten mehr angezeigt werden, allerdings werden die IP-Adressen immer noch erfasst: You’d better watch out!

Update 2: Spiegel-Online berichtet, dass die “Freiwilligkeit” der “Filter-Software”  mit zahlreichen Protesten – unter anderem mit einer Online-Petition – durchgesetzt wurde.

Internetuser haben nichts zu sagen

Jedenfalls nichts relevantes. Zumindest nicht, wenn es nach der Zeit geht. Stellte Heinich Wefing in seinem Beitrag “Wider die Ideologen des Internet” das Netz noch als einen anarchistischen Raum da, in dem Recht und Gesetz keine Geltung hätten, und seine Nutzer als eine Art digitale Outlaws, die als moderne Desperados durch die Digitale Welt ziehen, und mit einem Grinsen im Gesicht ein Verbrechen nach dem anderen begehen, sind es heute die Twitter-User. “Schluß mit dem Geschnatter“, fordert Jens Uehlecke in seinem Kommentar. Twitter ist für ihn die “Klowand des Internet”, an der jeder sein Sprüchlein hinterlässt. Das andere User diese dann lesen können

ist dann so, als würde man sich auf dem Büroklo immer wieder in die gleiche Kabine setzen, um nachzuschauen, ob neue Kommentare an der Wand stehen.

Es ist nun wahr, daß auf Twitter viel Belangloses getweetet wird, ein Tweet “geh’ jetzt kacken”, wird wohl nicht einmal die Freunde des Tweeters ernsthaft interessieren. Andererseits ist Twitter ein sehr junges Medium, in dem die Anwender noch am ertasten sind, was man damit eigentlich alles machen kann. Ähnlich wie in den 90ern, als jeder zweite User eine “Hallo, ich bin auch im Internet” Seite hatte, muß sich das neue Medium erst finden.

Daß Twitter zur Kommunikation von Netzwerken gut geeignet ist, erkennt man, wenn man mal nach #zensursula sucht; ein Teil der Anti-Zensurbewegung koordiniert so recht effektiv seine Aktionen. Andere politische Gruppen verfahren ebenso. Amnesty International mobilisiert so seine Anhänger für wichtige Urgent Actions, und erreicht viel mehr Leute, als über die Webseite allein.

Uehlecke tut Twitter und seinen Nutzern also unrecht, wenn er den Dienst unter dem Nievaeu von Nachmittagstalkshows ansiedelt, und die Nutzer als diejenigen characteriesiert, die selbst für Britt und Bärbel Schäfer noch zu blöd sind:

An der konzertierten Banalität erkennt man schnell, dass einen gewaltigen Vogel haben muss, wer da noch mitsingt. Warum das Ganze trotzdem so populär ist, ist schnell erklärt: Erstens haben Menschen einen nahezu unerschöpflichen Geltungsdrang. Und zweitens gibt es wie für Klowände keine Qualitätskontrolle, keine Mindeststandards. Jeder darf sich äußern, wann und so oft er will. Selbst jene, die nicht einmal mehr von all den Bärbels und Britts in Trash-Talkshows eingeladen würden.

Hier ist stellt sich die Frage, ob es nicht vielleicht Uehlecke ist, der etwas nicht verstanden hat, wenn er eine “Qualitätskontrolle” für Twitter fordert: Das Internet funktioniert anders, als althergebrachte Medien, etwas das Uehlecke scheinbar nicht verstanden hat. Eine Zeitung hat vergleichsweise hohe Kosten, und begrenzten Platz. Deshalb bemisst sich ihre Qualität daran, wie gut sie die für ihr Publikum interessanten Nachrichten aus dem unendlichen Strom von Nachrichten herausfinden kann, und wie gut sie diese Information aufbereitet. Im Netz ist das anders: Durch seinen partizipativen Charakter kann jeder Nutzer alles veröffentlichen was er selber für wichtig hält. Da Speicherplatz billig ist, und nahezu unbegrenzt zur Verfügung steht, kann sich das Internet erlauben, alle Nachrichten gleich zu behandeln, das ist im weitesten Sinne Netzneutralität. Dienste wie Twitter überlassen es dem Nutzer das Wichtige vom Unwichtigen zu trennen.  Die Qualität eines Dienstes bemisst sich im Internet daher vor allem daran, wie gut der Nutzer die ihn interessierenden Inhalte findet, und nicht so sehr daran, wie hoch der Prozentsatz der journalistisch hochwertigen Beiträge ist.

3sat: Befindet sich die BRD auf dem chinesischen Weg der Zensur?

Wie viel Internet verträgt die Demokratie? “Das Internet wird momentan aus einem der freisten Instrumente das der Menschheit global bekannt ist, um Informationen zu kommunizieren, umgebaut in ein kontrolliertes System”, stellt Daniel Schmidt von Wikileaks.org fest. Andreas Gondi von Netzwertig.com erklärt hierzu den Hintergrund: “Durch die Erfindung der Druckmaschine wurde die moderne Demokratie überhaupt erst möglich und die alten Eliten, wie beispielsweise der Adel und ein Stück weit auch der religiöse Klerus, haben damit ihre Macht weitgehend verloren. Das Internet ist ein Medium, das die Gesellschaft potenziell so weit verändern könnte, dass auch hier alte Eliten in die Gefahr geraten ihre Machtpositionen zu verlieren”. Soweit will es die Regierung aber nicht kommen lassen: Christian Bahls von Mogis sieht in dem Gesetzesentwurf zur Zensur des Internets bereits chinesische Verhältnisse, da er technologieneutral ist und somit Providern die Grundlage für den Betrieb einer chinesischen Great Firewall gibt. Vor Chinesischen Verhältnissen warnte ebenso schon vor Monaten der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einer Studie.

… und Zensursula schwingt weiterhin die Kinderpornokeule: “Den Vorwurf der Zensur zu erheben, ist nicht angemessen angesichts der Frage, ob wir Bilder der Vergewaltigung von Kindern im Internet frei sichtbar lassen wollen.” Nach wie vor ignoriert sie die nachhaltige Alternative diese Bilder nicht zu sperren, sondern komplett zu löschen und zeigt damit, dass es ihr nicht um eine effektive Bekämpfung von Kinderpornografie geht. Immerhin schafft sie jetzt Transparenz in dem nicht mehr das BKA, sondern ein nicht näher definiertes Gremium im Geheimen die Zensurlisten erstellt. Lachhaft. Willkommen in China.

Ach ja: China mischt schon mit: Auf dem nächsten Internet Governance Forum war geplant die Internetzensur auf die Tagesordnung zu hieven, damit Staaten wie China & CO richtig schön gebasht werden können. Ein Vertreter Chinas hat dieses Disskussionsthema mit folgender spitzen Bemerkung verhindert:

“Im Kampf gegen den Terrorismus und andere kriminelle Akte haben alle Staaten das Recht, zur Wahrung der Sicherheit des Staates und der Interessen seiner Bürger Inhalte bestimmter Internetseiten zu filtern. Und ich denke, alle Länder sind im Begriff, eben das zu tun” [...]  “Da müssen wir sehr vorsichtig sein.”

Siehe auch: 3sat: Es geht nicht um Kinderpornografie sondern darum die Freiheit des Einzelnen einzuschränken
(via)

CDU & SPD gegen Löschung von Kinderpornografie aus dem Internet

cdu-spd-internet-zensurDie E-Pettition gegen eine Zensur des Internets hat mittlerweile mehr als 100.000 Mitzeichner. 90% der Deutschen fordern laut einer Umfrage das Löschen statt Sperren von Kinderpornografie im Internet. Nach CareChild hat auch der AK-Zensur  gezeigt, dass sich mit wenig Aufwand Kinderpornografie aus dem Netz löschen lässt. Laut Grundgesetz ist eine Zensur sowieso verboten … all das beeindruckt CDU und SPD nicht und sie fordern weiterhin die Kinderpornografie-Keule schwingend die Zensur des Internets. So langsam könnten sie ihre eigentliche Motive - das Kontrollieren von Inhalten im Internet – offen zugeben. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter macht das nämlich schon in einer Stellungsnahme:

Bei allem Positiven, das die Online-Welt bietet, das Internet wird zunehmend als Medium für die Vorbereitung und die Ausführung abweichenden Verhaltens, bis hin zur Durchführung krimineller Taten genutzt. Aufgrund ungefilterter Internetzugänge sind aber leider auch Inhalte wie Pornographie, Pädophilie, Islamismus, Rechts- und
Linksextremismus, Terror und vieles mehr für Kinder und Jugendliche frei verfügbar.

Bayerns Killerspielexperten

Der bayrische Innenminister Joachim Herrmann hat sich heute mal wieder als “Experte” geoutet. Wie heise.de berichte, hat sich Herrmann “verwundert” gezeigt, über den Gegenkurs von Junger Union und dem Bund der deustchen katholischen Jugend in Bayern (BDKJ). Beide Jugendverbände sprechen sich gegen ein Verbot von Ego-Shootern aus. Herrmann sagte:”"Ich gehe zugunsten des BDKJ davon aus, dass er nicht weiß, wie brutal und gewaltverherrlichend solche Killerspiele sind.” Diese brutalen Killerspiele seien keine geeignete Freizeitbeschäftigung für junge Menschen, so Herrmann weiter.

Nun nehme ich an, daß die jungen Menschen, von denen Herrmann hier spricht in der Regel sehr viel mehr solcher “brutalen Killerspiele” gesehen, und vor allem auch gespielt haben, so daß sie die Thematik besser beurteilen können als der bayrische Innenminister, der bekennendermaßen von Computer nicht viel Ahnung hat, und vermutlich kaum mehr als  ein paar Screenshots sog. “Killerspiele” gesehen hat, was er auch im Interview zugibt.

Aber solange man was verbieten kann, ist die Welt wohl in Ordnung.

Anleitung zur Einrichtung einer “DNS-Sperre”

Die Hauptaufgabe des Domain Name System (DNS) ist die Beantwortung von Anfragen zur Namensauflösung. Die Namensauflösung der URL http://cdu.de liefert z.B. die IP-Adresse 193.219.105.10 zurück. “DNS-Sperren” manipulieren die Zuordnung zwischen einem URL und der zugehörigen IP-Adresse: DNS-Server, die zensieren, beantworten bestimmte Anfragen nicht mit den jeweiligen eigentlichen IP-Adressen sondern mit der IP einer Stoppseite. Der Rechner, der die erhaltene IP weiterverarbeitet, lädt daraufhin z.B. statt der zensierten Website eine Website mit einem Stoppschild herunter.

Das Folgende Beispiel erklärt die  simple Technik der “DNS-Sperre”, indem die Website der CDU eine Stoppseite verpasst bekommt.

Verwendet wird im Beispiel der freie DNS-Server BIND auf Grund seiner starken Verbreitung in mittleren und großen Netzen.

Im DNS bezeichnet Zone den Teil des Domänenbaums, für den ein DNS-Server zuständig ist und deshalb die offiziellen Daten kennt. Einen für eine Zone zuständigen DNS-Server nennt man autoritativ. Seine Informationen über diese Zone, wie die Zuordnung zwischen der URL und der zugehörigen IP-Adresse, werden als gesichert angesehen. Diesen Wunden Punkt des DNS nutzend, beginnt hier die Manipulation, in dem man den eigenen DNS-Server dahingehend konfiguriert, dass er zum autoritativen DNS-Server für die Zone *.cdu. wird. (* steht für alle Subdomains wie z.B. team-zukunft.cdu.de).

In der anzulegenden Zonendatei /etc/bind/db.cdu.de – in der die Zone *.cdu. vollständig beschrieben wird – sind wenigstens folgende Einträge notwendig:

$TTL    2D
@    IN    SOA    cdu.de. mail.cdu.de. (
2009052401 ; Serial
8H         ; Refresh
2H         ; Retry
4W         ; Expire
2D )       ; Negative Cache TTL
;
@    IN    NS   <IP des eigenen DNS-Servers>
*    IN    A    <IP der Stoppseite>

In der vorletzten Zeile wird der eigene DNS-Server als der für die Zone *.cdu. zuständige angegeben. In der letzten Zeile wird die bei der Auflösung von URL in IP-Adresse zurückgegebene IP, also die der Stoppseite, eingetragen. Details zu den weiteren Einträgen sind in den Wikipedia-Artikeln SOA Resource Record und Zonendatei zu finden.

Im Beispiel ist die IP-Adressen des DNS-Servers mit der des Stoppschilds identisch:

@    IN    A    78.46.131.100
*    IN    A    78.46.131.100

Abschließend muss BIND mit einem Eintrag in der Datei named.conf.local die Zonendatei db.cdu.de bekannt gemacht werden (Falls noch nicht Vorhanden, muss im Verzeichnis /etc/bind/ die Datei named.conf.local angelegt und in der Datei named.conf mit der Zeile include “/etc/bind/named.conf.local”; eingebunden werden):

zone "cdu.de" {
type master;
file "/etc/bind/db.cdu.de";
};

Wirksam werden die Änderungen nach einem  Neustart von BIND. Mit dem Befehl host können die Änderungen getestet werden. Als Antwort auf host cdu.de sollte kommen:

cdu.de has address 193.219.105.10

Und nun wird der manipulierte DNS-Server mit host cdu.de 78.46.131.100 befragt:

Using domain server:
Name: 78.46.131.100
Address: 78.46.131.100#53
Aliases:

cdu.de has address 78.46.131.100

Um das Stoppschild unter cdu.de im Browser zu bewundern, muss im eigenen Resolver, das ist die von DNS-Servern Informationen abrufende Software, die IP des manipulierten DNS-Servers an erster Stelle eingetragen werden.

Zu beachten ist  noch, dass z.B. unter www.cdu.de/sitemap.htm ein “404 – Seite nicht gefunden” Fehler im Browser angezeigt wird, da auf dem Server des Stoppschildes keine sitemap.htm Datei existiert. Quick & Dirty kann dies durch eine serverseitige Umleitung der Fehlerseite auf das Stoppschild gelöst werden. Fertig ist die Zensur-Infrastruktur.

Eine Manipulation des DNS ist so simpel, da vor knapp 30 Jahren beim Entwurf des DNS niemand diese Möglichkeit beachtet hat – wer kommt auch auf die Idee, dass in 30 Jahren die Regierung fordert, Telefonbücher zu manipulieren?

CDU, SPD & Co zensiert

Zur atmosphärischen Einstimmung auf die drohenden Zensur des Internets hier die IP eines DNS-Servers der bereits zensiert:

78.46.131.100

Anleitungen zur Verwendung dieses Zensur-DNS-Server sind im Wiki des AK Zensur zu finden. Wichtig ist dabei, dass der Zensur-DNS-Server an erster Stelle gefolgt von einem zensurfreien DNS Server eingetragen wird.

Der Zensur-DNS-Server leitet Seiten auf ein Stoppschild um, die “im Zusammenhang mit Verletzung von Grundrechten” stehen. Bisweilen wurde geleakt, dass sich cdu.de und spd.de auf der geheimen Sperrliste befinden. Für weitere Vorschläge und Debatten, wie dämlich es doch ist, mit Zensur gegen Zensur zu agitieren, steht euch die Kommentarfunktion zur Verfügung.

Happy Birthday, Grundgesetz!

Update: Hat sich ausgestoppt – benötige den Server anderweitig.

Zapp: Kämpfen gegen die Zensur!

NDR-Zapp über die Symbolpolitik von Zensursula und die Gefahren einer Zensur im Internet. (via)

Endlich wirksamer Kinderschutz!

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Nach 1&1 nun ein Kompromissvorschlag von der Titanic.

90% gegen Zensur des Internets – schwere Vorwürfe gegen die Deutsche Kinderhilfe

Erneut  steht die umstrittene “Deutsche Kinderhilfe” in der Kritik. Mit der Schlagzeile, dass 92 Prozent der Deutschen dafür seien , dass Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt gesperrt würden, machte die konservative “Deutsche Kinderhilfe” am vergangenen Wochenende auf sich aufmerksam. Dahinter steckte aber eine manipulativen Fragestellung. Das zeigte sich nun mit Hilfe einer von dem Verein Missbrauchsopfer gegen Internetsperren, Mogis,  im Auftrag gegebene Umfrage mit Fragen die den Schverhalt richtig wiedergaben: Mehr als 90% der Deutschen sind demnach gegen “Internetsperren” und für eine Löschung von Kinderpornografie aus dem Internet. Zeit-Online schreibt hierzu:

Was heißt das? In erster Linie, dass suggestive Fragen nur die Meinung abbilden, die sich der Frager wünscht – nicht die, die tatsächlich existiert. So etwas kann nützlich sein, ist es aber nicht, wenn es darum geht, die Wahrheit zu finden. Die Deutsche Kinderhilfe war offensichtlich nicht an einem realistischen Meinungsbild interessiert, wie die Mogis-Umfrage belegt.

Hilfreich ist das nicht. Und bei einem so wichtigen Thema wie dem Kampf gegen Kindesmissbrauch ist Suggestion nicht nur ärgerlich. Sie kann sogar zu einem Missbrauch der Missbrauchten führen.