Mit ‘Netz’ getaggte Artikel

Wähle CDU und rette deine Freiheit!

Die Fortsetzung von “Du bist Terrorist“. (via netzpolitik.org)

Steinmeier für Willkür, Zensur und Drangsalierung im Netz

frank_zensur

Frank-Walter Steinmeier hat einen medienpolitischen Forderungskatalog aufgestellt. Dabei verfolgt er zur staatlichen Regulierung der Medien einen für Sozis typischen zentralistischen Ansatz: Zeitungen sollen Monopole bilden durch “Erleichterungen im Pressefusionsrecht” sowie durch die “Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verlage im Urheberrrecht, damit kostspielig erstellte Inhalte nicht beliebig kostenlos kommerziell verwertet werden können“.  Im Gegensatz zur  Monopolisierung der klassischen Medien sollen dagegen neue  Medien (”Google und Co.“) klein gehalten werden, um neue “Vermachtungsstrukturen” zu unterbinden. Kurzum, Steinmeier möchte sich ein Regieren mit Bild, BamS und Glotze wieder herbei regulieren. Vorwärts in die Vergangenheit!

In seiner Begründung, die sich so liest als ob sie von einem PR-Praktikanten, der den Abi 2008 Debattierwettbewerb gewonnen hat, geschrieben wurde, taucht Steinmeier noch weiter in die Vergangenheit ab: Die Weimarer Demokratie ist nach Steinmeier “an der publizistischen Hetze gegen die Demokraten und Parteien und am mangelnden Respekt vor den Institutionen der Demokratie zugrunde gegangen“. Daraus zieht er  den Schluss, dass die im Artikel 5 des Grundgesetze festgeschriebenen Errungenschaften “für die Freiheit und gegen Willkür, Zensur und Drangsalierung” eingeschränkt werden müssen. Den Errungenschaften des Artikel 5 setzt er nämlich folgendes entgegen: Aber wir spüren auch, dass die Beziehung von Medien und Demokratie heute manchmal brüchig, beschädigt und bedroht ist. Hiergegen gilt es gemeinsam [Politik und Medien] anzugehen.” Etwas konkreter wird Steinmeier hierzu im fünften Punkt seines Forderungskatalogs: “Ein Rechtsrahmen für Internetangebote, der sicherstellt, dass die sich heute schon abzeichnenden und die schon realisierten Möglichkeiten des Missbrauchs die positiven Möglichkeiten nicht verdunkeln.” Ob er darunter eine Ausweitung der Websperren versteht, sei dahingestellt. Es ist allein schon abenteurlich genug, dass ein Kanzlerkanditat die von den Medien hergestellte und getragene Öffentlichkeit, die er ganz richtig als Grundlage für eine Demokratie einschätzt, mit der Einschränkung der Freiheit und etwas mehr Willkür, Zensur und Drangsalierung im Netz sowie Monopolisierung von Bild, BamS und Glotze fördern will.

Die DNS-Server der SPD (Fortsetzung)

Es gibt noch ein paar neue Informationen zum DNS Server der SPD. Johannes Boie von der Süddeutschen Zeitung, hatte sich mit uns in Verbindung gesetzt, weil er gerade eine Recherche zum Thema “Datenschutz bei den Parteien” durchführt, und dabei auf die DNS Server Verwirrung gestossen ist.

Nun hatte die SPD ja den Server bereits umkonfiguriert, sodass dieser für die Öffentlichkeit nicht mehr erreichbar war. Dennoch meldete ein

dig +short @dns2.spd.de version.bind TXT CH

brav die Versionsnummer “9.3.1″. Dies legte den Verdacht nahe, dass der Server nicht gegen den Kaminsky-Bug geschützt wurde.

Johannes Boie hat, wie er in seinem Blogeintrag schreibt, bei der SPD mal nachgefragt. Die Antwort der Genossen darauf würde wohl Sir Humphrey Appleby Respekt abnötigen:

“Diese Sicherheitslücke wurde bereits vor langer Zeit geschlossen. Man  sollte sich nicht durch die angezeigte Versionsnummer blenden lassen, diese ist frei einstellbar.”

Die Antwort ist brilliant, denn diese Aussage lässt sich natürlich im Nachhinein nicht mehr überprüfen, da der Server sich durch die Öffentlichkeit nicht mehr abfragen lässt.  Die Versionsnummer in bind9 ist tatsächlich frei einstellbar, üblicherweise findet man sie in /etc/bind/named.conf.options:

options {
directory “/var/cache/bind”;

version “9.3.5-p2″;

// Weitere Einstellungen

};

Es ist also gut möglich, dass bind upgedatet wurde, und man beim Update die named.conf.options Datei bewusst nicht mit upgedatet hat, um vorhandene Einstellungen nicht zu überschreiben. Dabei wurde dann vergessen eine sinnvolle Versionsnummer einzugeben. Das überrascht, nimmt doch die Diskussion, ob es nun sinnvoll ist, seine Versionsnummer zu verschleiern, oder die reale Nummer zu nutzen, einigen Raum in praktisch allen Handbüchern ein. Dass es nicht zielführend ist, eine Versionsnummer einer verwundbaren Version zu verwenden ist dagegen selbstredend: Zieht so eine Versionsnummer doch  Skript-Kiddies an, wie die Motten das Licht.

Mal diplomatisch gedacht, ist es natürlich clever die Version nicht zu ändern, dadurch lässt sich nämlich verschleiern, wann man das Update tatsächlich gemacht hat. Aus dieser Sicht ist das eine geschickte Lösung, oder? Yes, Minister!

Sperrlisten: Geheime Disskussion um Excel-Tabellen

Michael Rotert,  Vorstandsvorsitzender des Verbands Deutscher Internetwirtschaft e.V., monierte bereits in einem Interview mit der taz die Schwierigkeiten den Cyber Cops des BKA zu erklären, dass die “geheimen Sperrlisten” lieber nicht unverschlüsselt als Excel-Liste verschickt werden sollten. Mittlerweile hat sich die Bundesnetzagentur in diese informationstechnischen Fragestellung des 21. Jahrhunderts eingeklinkt und hat hierzu eine Richtlinie ausgearbeitet die sie nun kommentiert haben möchte:

Die Bundesnetzagentur ruft zur Kommentierung auf: Die „Technische Richtlinie zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen TR ZugErschG“ soll kommentiert werden.

Der Deutsche Bundestag hat [...] den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen angenommen. Dieses sieht in § 10 vor, dass das Bundeskriminalamt unter Beteiligung der Dienstanbieter in einer technischen Richtlinie regelt, in welcher Form und nach welchen Verfahren die Sperrlisten und die Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche zur Verfügung gestellt werden.

Der Witz in Tüten ist nun, dass der Entwurf der Technischen Richtlinie sowie das Beteiligungsverfahren der Provider zur Verschlusssache erklärt wurde. Das Amtsblatt der Bundesnetzagentur verkündet hierzu:

Die Technische Richtlinie ist VS-NfD eingestuft. Daher benennen die verpflichteten Dienstanbieter namentlich Personen, die vor der persönlichen Aushändigung des Entwurfes der Technischen Richtlinie nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet werden. Die Abgabe des Entwurfes der Technischen Richtlinie erfolgt gegen Empfangsbestätigung ausschließlich an diese Personen.

Etwaige Stellungsnamen sind an das

Bundeskriminalamt
Abteilung IT
65173 Wiesbaden

zu senden.

Eine Weitergabe einstweiliger Stellungsnahmen an andere Stellen als das Bundeskriminalamt oder eine Verbreitung von Inhalten dieser auf anderem Wege unterfällt denselben Strafbestimmungen wie eine Weitergabe des Entwurfs der TR.

[..]

Security through obscurity? Wohl kaum. Vermutlich steckt hinter diesem bizarren Beteiligungsverfahren die selbe Motivation wie hinter proprietären Code: Ein hilfloser Versuch die eigene Inkompetenz zu verbergen um seine Position abzusichern.

Statement von Matthias Güldner zu seinem Kommentar “Zur unerträglichen Leichtigkeit des Internet”

Da ich zu denen gehöre die hier in Bremen den Dialog suchen, hier die unkommentierte Stellungsname – die auch auf netzpolitik.org zu finden ist – von Matthias:

An alle diejenigen, die sich zum meinem Welt-Artikel “Zur unerträglichen Leichtigkeit des Internet” geäußert haben.

Ich bin denjenigen, die sich mit dem Thema Internet befassen, auf die Füße getreten. Viele haben sich provoziert und beleidigt gefühlt. Das mit der Provokation, das hat jedeR gemerkt, war beabsichtigt. Die Beleidigung nicht. Das entspricht nicht meinem eigenen Anspruch, tut mir leid und hat die Diskussion in eine völlig falsche Richtung gelenkt.

Viele haben geglaubt, es handele sich um eine spontane und unüberlegte Äußerung. Dem war nicht so. Ich war und bin Teil der Bürgerrechtsbewegung, habe mich u.a. gegen die Volkszählung 1984, gegen die Verschärfung der Polizeigesetze in Bund und Land nach dem 11. September, für die Aufklärung der Verwicklung der deutschen Geheimdienste in die Haft des Bremers Murat Kurnaz in Guantanámo eingesetzt. Bei der Frage der Internetsperren kam ich nach Abwägung aller Argumente zu einem anderen Schluss als vor allem der netz-affine Teil dieser Bewegung. Der Umgang mit denjenigen, die diese abweichende Meinung auch geäußert haben, hat mich erschreckt und zu meiner Provokation motiviert. Ich war immer der Überzeugung, dass (Meinungs-)Freiheit nicht nur gegen “die da oben” verteidigt, sondern auch in den eigenen Reihen einer Bewegung praktiziert werden muss. Kampf für Bürgerrechte ist meines Erachtens auch Kampf gegen jegliche Vermachtung von politischen Prozessen.

Mit meiner Bemekung, dass es im Kern um Definitionsmacht in Zeiten der Digitalisierung geht, habe ich versucht, mein weit über diese Einzelfrage hinaus gehendes Unbehagen zu beschreiben. Obwohl das Internet unverzichtbarer Teil meines Lebens geworden ist, bin ich Teil der so genannten digitalen Spaltung der Gesellschaft. In Aufsätzen wird über Bewohner des Web2.0 und der so genannten Realität 1.0 geschrieben . Die einen (wie ich) nutzen das Netz oberflächlich für ihre (politische) Arbeit. Die anderen sind viel tiefer in die Materie eingestiegen, machen das Netz selbst zum Teil ihres politischen Engagements. Bisher sind diese Sphären – rühmliche Ausnahmen von einzelnen BrückenbauerInnen zwischen den beiden Welten ausgenommen – sehr getrennt. Diese Kluft führt deutlich zu Unverständnis, Misstrauen, Abschottung und Rückzug in die eigene peer group. Beide Seiten können also gewinnen, wenn sie sich aus der jeweiligen Ecke heraus bewegen, Kontakt und Auseinandersetzung suchen.

Netzpolitik ist meines Erachtens nicht nur Einsatz für eine bestimmte Kommunikationsebene. Als Metaebene betrifft und beeinflusst sie unglaublich viele andere Bereiche der Politik und des Alltags. Netzpolitik.org hat das Ziel, “über politische, gesellschaftliche, technische und kulturelle Fragestellungen auf dem Weg in eine Digitale Gesellschaft zu schreiben”. Im Kern geht es also auch um eine kritische Verständigung über soziale, ökologische, rechtliche, ökonomische, gender Aspekte in der Folge der Digitalisierung. Werden bestimmte Gruppen von Menschen in diesem Prozess besser und andere schlechter gestellt? Hat die große Chance der Verbreiterung und Vertiefung von Demokratie auch Verlierer, zum Beispiel bei Menschen, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht im Netz bewegen (können), und die sich in Zukunft (noch) weniger als bisher in Meinungsbildungsprozesse einklinken können?

Diese und viele andere Fragen können nur gemeinsam beantwortet werden. In diesem Sinne geht es zunächst vor allem um die Überwindung der Sprachlosigkeit. Die laufende intensive Diskussion der ExpertInnen in Wissenschaft, Netzgemeinde und Politik bietet da viele Anknüpfungspunkte. Allerdings scheint eine Verbreiterung der Diskussion dringend nötig zu sein. Viele Leute müssen an vielen Orten, online und offline, besser und ernsthafter ins Gespräch kommen über den digitalen Graben hinweg. Seit dem Erscheinen des Artikels gab es auf lokaler Ebene gute, sehr intensive Gespräche mit digital kundigen Leuten. Wir versuchten zunächst uns gegenseitig unsere Positionen zu erklären und besser zu verstehen. Das hat erstaunlich gut geklappt.

Wenn wir das Gewicht des Themas ernst nehmen, wird dabei kein schneller Konsens, heraus kommen. Ich finde das nicht schlimm.

Die Geschichte des Internets

Vom Time-Sharing zum Filesharing, vom Apranet zum Internet.

Erstes Opfer mit herausgetwitterten Hirn gesichtet

guldner-hirn-herausgetwittert

SPREEBLICK hat die Auflösung des Rätsels, warum Matthias Güldner, Fraktionsvorsitzender der Bremer GRÜNEN, Wahlkampf für Zensursula macht: Alles nur SEO seitens WELT ONLINE.

P.S.: Selbst der Bundesvorstand der GRÜNEN kritisiert u.a. den “nicht akzeptablen Ton” von Matthias Güldner.

Good, clean internet censorship

Klasse Internet-Zensur Clip aus Australien. (via)

Antwort von Marieluise auf die offene E-Mail

Es gibt eine Antwort auf die offene E-Mail an Marieluise Beck. Wir werden gebeten einen Link auf Marieluises Erklärung zu ihrer Enthaltung zu setzen:
http://www.marieluisebeck.de/pers_erkl_gesetz_kinderpornographie.

Zuvor hatte sie sich nach einer Veranstaltung mit Peter Schaar in Bremen die Zeit genommen, um mit knapp zwanzig anwesenden Gegnern einer Internetzensur zu diskutieren. Kurzfassung: Grund ihrer Enthaltung war die fehlender Rechtsstaatlichkeit bei dem Vorhaben. Um ein deutliches Signal in der Gesellschaft gegen die sogenannte Kinderpornografie zu setzen, hatte sie nicht gegen das Gesetz gestimmt. Dass mit dem Löschen von Darstellungen sexueller Gewalt gegen Kinder aus dem Internet sich diese wesentlich besser bekämpfen lassen, war ihr nicht ausreichend bekannt, was die Überraschung des Abends war.

Es ist völlig in Ordnung, wenn man mit Gesetzen lediglich Signalwirkungen setzen will. Nur dieser Schuß ging leider nach hinten los.

EMMA-Manipulation: “Alle Datenschützer sind pädophil” soll die herrschende Meinung werden

EMMA hat einen Artikel über uns geschrieben. EMMA ist diesem Artikel zufolge bekannt, dass Stoppschilder kein adäquates Mittel zur Bekämpfung der “Kinderpornografie” sind. EMMA beschreibt selber die Möglichkeit Inhalte mit sexueller Gewalt gegen Kinder  zu löschen. Das ist der von uns vorgeschlagene Weg “Kinderpornografie” nachhaltig aus dem Netz zu entfernen. Dank erwartet keiner dafür – wir kämpfen schließlich für unser (aller) Internet, für ein demokratiefähiges Internet. Aber das uns EMMA “zum Dank” unterschwellig entgegen schleudert “ihr seit alle pädophil!” ist mehr als unverschämt. Aber EMMA belässt es nicht dabei, sie diskreditiert pauschal den Datenschutz, sie greift die Stellerin der erfolgreichsten Petition aller Zeiten, Franziska Heine, persönlich an. Damit auch ihre Nachbarn bescheid wissen, gleich mit Nennung ihres Geburtsortes im fett-gedruckten Vorspann. Alle, so zündelt EMMA in der öffentlichen Wahrnehmung, sind lediglich Unterstützer der “Händler und Freunde von Kinderpornografie”.

EMMA verbreiten dabei ihre Lügen nicht etwa aus Unwissenheit, aus Dummheit. Nein, EMMA versucht bewusst die Öffentlichkeit zu manipulieren. Aus dem Artikel geht hervor, dass EMMA unsere und Zensursulas Aussagen genau kennt. EMMA dürfte also die Schmutzkampagne, die uns als Vergewaltigter von Kindern stigmatisiert, bekannt sein. Zur Erinnerung, Zensursula setzte hierzu den Startschuss:

Das sind die 20 Prozent [alle die sich der Zensur entziehen wollen, also wir]. Die sind zum Teil schwer Pädokriminelle. Die bewegen sich in ganz anderen Foren. Die sind versierte Internetnutzer, natürlich auch geschult im Laufe der Jahre in diesem widerwärtigen Geschäft.

Auf diese Schmutzkampagne springt EMMA bereits im Titel und Vorspann auf:

Meinungsfreiheit für Kinderpornos?

Lassen Datenschützer und Internet-Freaks sich vor den Karren der Händler und Freunde von Kinderpornografie spannen? Diese Frage muss sich nicht nur Franziska Heine aus Schwerin stellen.

Im Vorspann lassen wir uns noch nur “vor den Karren spannen”. Eine aktive Rolle spielen wir also nicht dabei sondern sind nur dumme Trottel. Mehr suggeriert die Überschrift. Es sind nur Fragen.

Es folgt eine Zusammenfassung unserer Position und Aktivitäten. Sicherlich nur ein Tippfehler: Nicht 100000 sondern mehr als 134000 Mitzeichner hatte die Online-Petition. Insbesondere wird ausführlich beschrieben, warum wir die geplanten Sperrungen der Seiten im Kampf gegen Kinderpornografie für uneffektiv, ja sogar kontraproduktiv halten. Unsere Alternative, die Seiten nicht zu verdecken, sondern zu löschen, fehlt nicht. Selbst die Aktion mit der CareChild demonstrierte, dass ein Löschen tatsächlich möglich ist, wird beschrieben. EMMA sendet an die Leserinnen und Leser das Signal: Wie ihr, kennen auch wir alle Argumente der Zensur-Gegner – wir haben verstanden.

EMMAs Darstellung der Löschen-Strategie ist allerdings lückenhaft:

Nach wenigen Tagen hatten die Provider 16 der 20 fraglichen Server abgeschaltet.

Es fehlt der Hinweis, warum 4 Seiten nicht gelöscht wurden. Klappt also nicht immer, suggeriert EMMA (Bei drei Seiten kam die Rückmeldung, dass es sich nicht um Kinderpornografie handelt. Die 20 Seiten wurden zuvor nicht von Menschen auf kinderpornographische Inhalte geprüft. Nur bei einer Seite gab es keine Rückmeldung – CareChild hat es dabei belassen, eine Strafverfolgungsbehörde hätte dies sicherlich nicht gemacht). Die Löschaktion des AK Zensurs, sozusagen die Löschaktion der “Internet-Community”, wird nicht erwähnt. Dass es sich dabei nur um Demonstrationen handelt, dass eine Löschung von Seiten in allen Ländern innerhalb von wenigen Stunden, wie es bei Banken bzgl. Pishingseiten bereits Praxis ist, freilich eine komplexe Angelegenheit sein kann, wird ebenso verschwiegen.

Schließlich holt der Artikel Zensursula stützend zum großen aber aus:

Selbstverständlich sei das Access Blocking nur Teil eines Gesamtplans, erwidert Ministerin von der Leyen. [...] [Der] unverzichtbare Punkt bleibt: Web-Seiten zu blocken.“   Das macht in der Tat zum Beispiel dann Sinn, wenn der Server, auf dem die Seite liegt, im Ausland steht, so dass Bürokratie oder fehlende Rechtshilfe abkommen das Abschalten erheblich schwieriger machen.” [...]

Eine Selbstverständlichkeit, möchte man meinen [...].

[Auf das Provider-Bashing im Artikel und warum es Bockmist ist, Providern Verantwortung für irgendwelche Inhalte im Netz unterzujubeln, wird hier nicht eingegangen. Das ist ein anderes Thema]

Es wird nicht mehr angezweifelt, dass illegale Seiten irgendwo auf dieser Welt nicht gelöscht werden können. Die “Notice&Takedown” Strategie der Banken ist denen also bekannt. Doch darüber wird hinweg gegangen. Also über genau das, was nach unserer Meinung bei der Bekämpfung von “Kinderpornografie” angegangen werden muss. Meinen Klischees zufolge hätte ich an dieser Stelle von EMMA erwartet, dass sie mit der Unfassbarkeit abrechnet, dass eine bestens funktionierende Löschung von illegalen Inhalten im Netz nur in kommerziellen Bereichen stattfindet. Nicht aber für Kinder, weil Kinder  keine Eingriffsmöglichkeiten haben, keine Machthebel besitzen. Aber nein, EMMA stellt uns an den Pranger:

“Strafverfolgung im Netz? Will ich nicht”, schreibt ein User.

Mag sein, dass irgendwer so einen unüberlegten Quatsch von sich gibt. Aber uns geht es um eine verfassungskonforme und effektive Verfolgung von “Kinderpornografie” – kann man überall nachlesen. Das war aber nur ein einleitender Satz, es folgt eine zynische Verballhornung einiger unserer Kritikpunkte an der geplanten Zensurinfrastruktur und des Datenschutzes:

Wer einmal anfängt, Inhalte im Netz zu blockieren, so die Schreckensvision, der schrecke bald auch nicht mehr vor der Sperrung illegaler Musikdownloads oder Glücksspielseiten zurück. Dass Ursula von der Leyen unablässig versichert, dass sie all das “überhaupt nicht interessiert” und für die Sperrung weiterer Inhalte ein ganz neues Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden müsste, interessiert wiederum die Datenschützer nicht. Sie sorgen sich stattdessen um User, die “aus Versehen” auf eine gesperrte Kinderporno-Seite gelangen und deren IP-Adresse, also die Kennung ihres Computers, dabei gespeichert werden könnte.

… und so weiter und so fort. Natürlich darf auch nicht fehlen:

Seit Wochen ist die Ministerin gezwungen, wieder und wieder zwei Selbstverständlichkeiten auszusprechen. Erstens: Das Internet ist eben kein rechtsfreier Raum. Zweitens: Datenschutz darf nicht länger Täterschutz sein.

Das sind die Argumente Zensursulas für eine Sperrung. Natürlich muss eine Ministerin ihr Vorhaben in einer Demokratie begründen und ihre Begründungen sind falsch: Das Internet ist kein Raum. Im Internet gelten selbstverständlich alle Gesetze. Deshalb ist das Internet nicht frei von Bürgerrechten. Mit der Lösch-Strategie gibt es keine Datenschutz-Probleme und Zensurvorwürfe. Auch benötigt das BKA mehr Personal und Know-how zur Durchführung der Lösch-Strategie. Diese Selbstverständlichkeiten bloggen wir gerne wieder und wieder.

EMMA belässt es aber nicht nicht bei den üblichen plumpen Vorwürfen:

“Handeln statt Sperren!” fordert auch der “Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur”. Handeln sollen aber offenbar die anderen. Zwar hackten die Internet-Cracks inzwischen die Seite der Deutschen Kinderhilfe und platzierten dort eine “Todesanzeige für die Meinungsfreiheit”. Auf CCC-Mitglieder, die ihre Computerkenntnisse nutzen, um Anbietern von Kinderpornos das Handwerk zu legen, wartet man dagegen vergebens.

Geschickt eine von allen gescholtene Aktion eines Einzelnen dem AK-Zensur und CCC unterstellend, findet an dieser Stelle die Manipulation seitens EMMA statt: Nicht zu übersehen ist auf der Website des AK-Zensurs deren Löschaktion. Wir erinnern uns, dass nicht diese Aktion sondern nur halbwegs die Lösch-Aktion von CareChild zuvor im Artikel beschrieben wurde. Jetzt weiß man warum, damit EMMA uns diesen Vorwurf machen kann. Aber das eingemachte kommt noch. Zuvor muss EMMA aber ihren Vorwurf zu einem schweren ausbauen, der nicht belächelt werden darf:

“Nun könnte man die lärmende Ablehnung jeder staatlichen Regulierung und Rechtsdurchsetzung vielleicht sogar als romantische Utopie belächeln, wenn die Ideologen der Freiheit gelegentlich einmal selbst einen Gedanken darauf verwenden würden, wie sich der Missbrauch des Mediums eindämmen ließe”, schreibt Heinrich Wefing in der Zeit.

“Wir vermissen die Unterstützung der Internet-Community, die uns sagt, wie wir dem wachsenden Problem der Kinderpornografie im Internet Herr werden können. Diese Stimmen sind bisher kaum zu hören”, bedauert auch die handelnde Ministerin.

EMMA erweckt damit den Eindruck, dass sich nur eine kleine Minderheit von uns um die Bekämpfung von “Kinderpornografie” schert. Zentrale Botschaft, die in den Köpfen der Leserinnen und Leser hängen bleiben soll, ist “eigentlich gar keiner”. Es folgen zwei Fragen:

Dürfen wir demnächst mit einer Petition von Franziska Heine, der “Jeanne d’Arc des Internets”, für eine Aufstockung der  finanziellen und personellen Mittel des BKA zur Verfolgung von Kinderpornografie rechnen? Und wie viele UnterzeichnerInnen würde diese Petition wohl finden?

Ob Franziska Heine persönlich und ob alle Gegner der Sperr-Strategie die Verbreitung von Kinderpornografie im Netz verhindern wollen stellt EMMA damit komplett in Frage. Mit einem Heinrich Wefing Zitat hat EMMA sich diese Frage zuvor dahingehend beantworten lassen, dass wir keinen Gedanken darauf verwenden . Die beiden Fragen sind also zwei rhetorische. Der Artikel endet an dieser Stelle. Ob wir uns vor den Karren der Händler und Freunde von Kinderpornografie spannen lassen ist damit ebenfalls positiv beantwortet, sowie die Überschrift “Meinungsfreiheit für Kinderpornos?” Laut EMMA halten wir also die Meinungsfreiheit für Kinderpornos hoch. Geschickt als Fragen formuliert, damit die Rechtsabteilung zufrieden ist. Verknüpft mit der von Zensursula losgetretene Schmutzkampagne ist es eindeutig, was  EMMA mit dieser ungeheuerlichen Aussage bezweckt.  Es soll der Eindruck entstehen, dass alle Datenschützer, alle Gegner der Sperr-Strategie, Kinder vergewaltigen.

Hackerparagraph zahnlos?

Im der ganzen Aufregung um die Internetsperren ist etwas untergegangen, daß das Bundesverfassungsgericht gestern über die Verfassungsbeschwerden mehrerer Bürger entschieden, die sich durch den sog. “Hackerparagraphen” (§202c StGB) in ihren Grundrechten verletzt sahen. Das Gericht hat die Klagen nun als unbegründet zurückgewiesen. Heißt das nun, wir dürfen ab jetzt nicht mehr andere Rechner pingen, einen Portscan machen, um zu checken, ob alle Türchen auch wirklich zu sind? Mitnichten: Das Bundesverfassungsgericht hält zunächst in der Begründung fest:

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt
die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein
Gesetz voraus, dass der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und
unmittelbar durch die angegriffenen Rechtsnormen in seinen Grundrechten
betroffen ist. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn der Beschwerdeführer
zunächst das Risiko eines Bußgeld- oder Strafverfahrens eingehen müsste,
um Rechtsschutz vor den Fachgerichten erwirken zu können. Auf der
Grundlage des Vorbringens der Beschwerdeführer lässt sich aber nicht
feststellen, dass die von ihnen beschriebenen Tätigkeitsfelder von §
202c Abs. 1 StGB erfasst werden. Das Risiko strafrechtlicher Verfolgung
ist mithin nicht gegeben.

Die Klage wurde also nicht als unbegründet abgewiesen, weil das Gesetz so toll ist, sondern weil die Kläger nicht darlegen konnten, daß das Gesetz sie unmittelbar in ihren  Grundrechten einschränkt. Nach der Rechtssprechung des des BVG wäre dies dann der Fall,wenn den Klägern kein Rechtsweg offenstünde ohne dabei Strafverfolgung befürchten zu müssen.

Richitg interessant wird es aber erst, wenn man weiterliest.

Die von den Beschwerdeführern eingesetzten Programme sind überwiegend
keine tauglichen Tatobjekte der Strafvorschrift in den Grenzen ihrer
verfassungsrechtlich zulässigen Auslegung. Tatobjekt in diesem Sinn kann
nur ein Programm sein, dessen Zweck auf die Begehung einer Straftat nach
§ 202a StGB (Ausspähen von Daten) oder § 202b StGB (Abfangen von Daten)
gerichtet ist. Das Programm muss mit der Absicht entwickelt oder
modifiziert worden sein, es zur Ausspähung oder zum Abfangen von Daten
einzusetzen. Außerdem muss sich diese Absicht objektiv manifestiert
haben. Es reicht schon nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht aus, dass
ein Programm – wie das für das so genannte dual use tools gilt – für die
Begehung der genannten Computerstraftaten lediglich geeignet oder auch
besonders geeignet ist.

Hier interpretiert das Bundesverfassungsgericht die Rechtsnorm, und setzt dabei gleichzeitig den Auslegungsspielraum für die Gerichte, die sich künfig mit dem Gesetz befassen müssen; und zieht dem Gesetz gleichsam alle Zähne: Die von den Klägern genutzten Tools sind allesamt gemäß dieser Auslegung keine “Hackertools”, denn als solche gelten nur Programme die erkennbar nur zu diesem Zweck geschaffen wurden, also nur dedizierte Schadprogramme. Darüber hinaus muß, damit es für eine Anklage reicht, dem Nutzer des Programms auch nachgewiesen sein, daß er wirklich eine Straftat damit begehen wollte. Auch wenn es um die Weitergabe geht, ist diese nur stafbar, wenn bewiesen ist, daß der Weitergebende um die kriminellen Pläne des Empfängers wußte.

Damit ist das Gesetz zwar nicht verfassungswidrig, aber letztlich nutzlos. Wenn man einen Täter in-flagranti bei einer andern Straftat erwischen muß, um §202c überhaupt nachweisen zu können, kann man auf dieses unütze Gesetz auch gleich ganz verzichten.

Offene E-Mail an Marieluise Beck

Hallo Marieluise,
es ist mehr als naiv das Sperren von Internetseiten als Mittel gegen Vergewaltigung von Kindern sowie Darstellungen dieser Gewalt einzusetzen. Auf allen gängigen Betriebssystemen ist mit wenigen Klicks ein anderer DNS-Server eingestellt, der die richtige IP-Adresse einer Domain und nicht die einer Stoppseite zurück liefert. Aktuell zeigen die iranischen Internetnutzer, dass selbst zur Umgehung von weiterführenden Zensurtechniken kein Fachwissen nötig ist.

Sicherlich ist dir die Alternative “Löschen statt Sperren” bekannt, die auf einen seit langen bestehenden Regulierungsmechanismus des Internets, den Abuse-Mail-Adressen, abzielt: Mit ihnen werden die Administratoren der Hosting-Provider kontaktiert die daraufhin illegale Inhalte löschen (”Notice & Takedown”). Banken zeigen seit langen die Verlässlichkeit dieses Mechanismus durch das Löschen von Pishingseiten innerhalb von durchschnittlich vier Stunden – egal in welchem Land die Server stehen. Leider ist beim Löschen von Inhalten mit sexueller Gewalt gegen Kinder im Internet dieses Tempo nicht üblich. Grund dafür ist die mangelhafte internationale Kooperation der Strafverfolgungsbehörden oder wie die kleine Anfrage der FDP zeigt, dass z.B. in Deutschland das BKA von dem Abuse-Mail-System keinen Gebrauch macht. Hier könnte Politik im Einklang mit der vorhanden Struktur des Internets gegen die besagten Seiten vorgehen. Obendrein nachhaltig, weil die Darstellungen für niemanden nach einer Löschung mehr sichtbar sind. Der Gesetzesentwurf der Großen Koalition beinhaltet mittlerweile die “Löschen statt Sperren” Strategie. Allerdings ohne diesen Punkt zu konkretisieren. Es bleibt offen wie eine Löschung vorrangig erfolgen soll. Bestenfalls handelt es sich hierbei nach wie vor um – in Anbetracht des Themas – entsetzliches Wahlkampfgetöse. Schlimmstenfalls ist es die erste zaghafte Implementierung einer nationalen Zensurinfrastruktur im Internet.

Dass du einer ineffizienten Verfolgung von Darstellungen sexueller Gewalt – trotz der von allen Experten als zielführend bezeichneten Alternative – lediglich neutral gegenüber stehst, erschließt sich uns nicht. Offensichtlich hast du hier eine andere Sichtweise auf die Thematik als wir. Mit dieser Thematik beschäftige wir uns aber auch nicht, sondern mit Technik und deren Auswirkung auf die Gesellschaft, so dass in diesem Bereich unsere Hauptkritik liegt.

Selbst Peter Schaar befürchtet, dass die Sperrmechanismen zukünftig anderweitig eingesetzt werden. In anderen Ländern ist das bereits der Fall, so versucht seit langem vergeblich in Finnland ein Aktivist gegen die dortige Zensur, dass seine Website, die fälschlicherweise als “Kinderpornografie” eingestuft wurde, aus der nationalen Sperrliste gelöscht wird. Hinsichtlich der technisch bedingten Nachhaltigkeit unserer Demokratie ist das nicht als bedauerlicher Einzelfall anzusehen. Der Politologe Ralf Bendrath ergänzte hierzu Karl Popper durch die Frage: “Wie können wir unsere technischen Infrastrukturen so aufbauen, dass unfähige und unredliche Machthaber damit keinen großen Schaden anrichten können?” Das Gesetzt berücksichtigt diese Frage nicht, ganz im Gegenteil: Erstmalig wird in der BRD eine institutionelle Inhaltskontrolle auf Basis geheimer Sperrlisten eingeführt. Das entspricht der Definition von Zensur. Öffentliche Kontrolle oder Diskussionen über die Inhalte der Sperrliste sind von vornherein ausgeschlossen. Hier geht es frontal gegen die Demokratiefähigkeit der zukünftigen Internetgesellschaft.

Dass du dieser gravierenden Veränderung in den Neuen Medien neutral gegenüberstehst, können wir erst recht nicht nachvollziehen. Das hat uns veranlasst dir diese offene E-Mail zu schreiben. Offen weil sich viele fragen, warum sich ausgerechnet teils grüne Abgeordnetinnen und Abgeordnete bei der Abstimmung enthalten haben. Deine Antwort, vorausgesetzt du stimmst dem zu, würden wir daher gerne auf evildaystar.de posten. Dort kannst du auch eine erste Frustreaktion, dass jegliche Motivation für den Bundestagswahlkampf abhanden gekommen ist, nachlesen. U.a. auf Grund der GRÜNEN Kulturflatrate sind wir zu sehr davon ausgegangen, dass bei uns GRÜNEN ein gutes Verständnis der Neuen Medien verankert ist. Mit dieser Mail als ersten Schritt, werden wir uns also vorerst in innerparteiliche Debatten anstatt Wahlkampf einmischen.

Liebe Grüße
Daniel und Jan

› Antwort von Marieluise auf die offene E-Mail

Das Internet ist kein bürgerrechtsfreier Raum!

Internet-Sperrmüll heute von CDU und SPD beschlossen. Die SPD beschließt damit erstmalig seit 1949 eine Infrastruktur mit, bei der auf Basis einer geheimen Liste einer Polizeibehörde Inhalte zensiert werden. Unter dem Motto “Schwarz, schändlich, rechts: Netzsperren” hält Julia Seelinger diese Politik für vergleichbar mit der Politik von Ultrarechten. Ein schwarzer Tag für das Internet ist es allemal.

… da ja alle die Piraten hochjubeln: Digital ist besser! (pdf)

Update: Finde das Wahlprogramm nach wie vor klasse, bin Mitglied bei den Bremer Grünen, Sitze für sie im Stadtteilbeirat, aber jetzt kommt der Hammer: 33 grüne Abgeordnete (64,71 %) haben dagegen gestimmt und 15 (29,41 %) haben sich enthalten. Auch die Bremer Abgeordnete Marieluise Beck hat sich enthalten. Das ist deren gutes Recht, der nicht vorhandene Fraktionszwang ist sympathisch aber ihren Wahlkampf können sie alleine machen

Update2: … ausführliche Begründung folgt. Offene E-Mail an Marieluise Beck geschrieben. Und die Mehrheit der grünen Abgeordnetinnen und Abgeordneten sind alles andere als neutral beim Thema Zensur:

Zensursula bekämpft Armut

zensursula

Mediengestalter.cc bringt es auf den Punkt.

Warum ist der Iran noch mit dem Internet verbunden?

Irans Verbindung mit dem Internet ist so zentralisiert, dass ein Abklemmen des Netzes vom Rest der Welt seitens der Regierung möglich ist. Auch wenn am Wochenende eventuell die Generalprobe dazu stattgefunden hat, ist laut des auf Netz-Traffic-Analyse spezialisierten Unternehmens Renesys das Land wieder wie üblich durch sechs Provider mit dem Netz verbunden. Da von reichlich Internetzensur, temporalen Abschalten der Mobilfunknetze bis hin zur “you’d better watch out” Drohung der Regierung gegen iranische Internetnutzer berichtet wird, stellt sich die Frage warum die Wahlmanipulateure nicht den Notaus-Schalter für das Internet drücken.

  • Die Optimisten: Der Regierung ist bewusst, dass moderne Ökonomien von dem Internet hinsichtlich Finanztransaktionen und Kommunikation abhängig sind. Langzeitschäden für die Wirtschaft durch ein Abschalten des Internets werden befürchtet. Zudem würden ausländische Investoren abgeschreckt.
  • Die Realisten: Die Regierung ist gerade viel zu sehr mit anderen Dingen beschäftigt. Außerdem besteht sie nur aus Worddateiverschickern und Internetausdruckern die nicht wissen wen man eigentlich dazu genau beauftragen muss.

Aus europäisch geprägter Sicht neigt man doch sehr zur dritten Theorie.