Mit ‘Netzpolitik’ getaggte Artikel

CDU Plakat Remix Generator

cdu-remix1

Netzpolitik.org und lawblog.de sind sich mittlerweile sicher, dass im Wahlkampf Satire erlaubt ist und wir wünschen allen viel Spaß mit dem CDU Plakat Remixer:

http://ngin.de/cduremix/

Update: Fotografin will nicht mehr gegen die Remixe klagen

Darf man im Wahlkampf Satire machen?

Wenn es nach der Union geht, wohl eher nicht. Netzpolitik.org hatte nach dem erscheinen der neuen Wahlplakate der CDU, zu einem satirischen Remix des aktuellen CDU-Wahlplakates aufgerufen. Die Teilweise recht lustigen Ergebnisse wurden von Netzpolitik.org dann online gestellt, der Beitrag hat es sogar bis ins ZDF geschafft.

Nun hat sich die Fotografin gemeldet, die das Bild für das Plakat gemacht hat, und fordert Netzpolitik.org per strafbewehrter Unterlassungserklärung  auf, die Inhalte wieder offline zu nehmen, da das Foto von Herrn Schäuble an die CDU nur für die Verwendung zu Wahlwerbezwecken lizensiert sei, nicht jedoch für “Wettbewerbe” und “Diffamierungen”, also für Satireaktionen.

Markus Beckedahl von Netzpolitk.org, ringt derzeit damit, ob er sich den Stress eines Rechtsstreits antun will. Ich würde es begrüßen,wenn er es darauf hankommen ließe, nicht zuletzt weil ich gerne wüßte, ob die Fotografin hier selbstständig handelt, oder ob die CDU da gerade keinen Spaß versteht.

Außerdem sollte man die Sache möglichst hoch hängen, denn unabhägig von der Rechtslage, ist das oberpeinlich für die CDU. Wer sich als dermaßen humorlos darstellt, sollte damit auch eine Bauchlandung hinlegen.

Wenn die Fotografin hier einen Alleingang durchzieht, können wir ihr ja dafür danken.

Das Internet ist ein rechtsfreier Raum

Das darf natürlich nicht so sein. Aussagen wie diese hört man von Politikern in letzter Zeit ständig. Tatsächlich ist das Internet aber alles andere als das. Es ist eher so überreguliert, dass es ein “rechtswidersprüchlicher Raum” (Juristen mögen mir diese Wortschöpfung verzeihen) geworden ist. Wie die teils völlig widersinnige Rechtssprechung zu diesem Thema einen normalen Blogger in die Bredoullie bringen kann, erlebt derzeit Stefan Niggemeier, Publizist und Blogger, bekannt vor allem durch bildblog.de.  Im Jahr 2007 wurde Niggemeier vom Landgericht Hamburg dazu verurteilt, in Zukunft dafür Sorge zu tragen, dass auf der Kommentarseite seines Blogs keine rechtswidrigen Äußerungen mehr veröffentlicht werden.  Geklagt hatte die Firma Callactive, nicht etwa wegen der von Niggemeier angebrachten Kritik an deren Hotbutton-System, sondern wegen eines Kommentars eines erbosten Nutzers, der sich wohl von Callactive über den Tisch gezogen fühlte, und in den Kommentaren zu Niggemeiers Blog seinem Ärger Luft gemacht hatte. Niggemeier hatte den fraglichen Kommentar, der in der Tat rechtswidrige und wohl auch ehrverletzende Äußerungen enthielt, unmittelbar nach Kenntnisnahme gelöscht.

Callactive reichte das aber nicht, stattdessen klagte man vor dem Landgericht Hamburg auf Unterlassung, und bekam Recht. Die ziemlich weitgehende Vorstellung des Hamburger Landgerichts von Störerhaftung, stieß damals auch in Fachkreisen auf Verwunderung. Der  Fall ist bis heute nicht letztinstanzlich verhandelt.

Niggemeier hat in der Zwischenzeit einen “Mittelweg” gefunden, dazwischen die Kommentarfunktion abzuschalten, und erneute rechtswidrige Kommentare zu riskieren: Jeder User der einen Kommentar abgeben will, muß eine gültige E-Mail Addresse angeben. Ist ein User zuvor negativ aufgefallen, kann die Addresse auf eine Moderationsliste gesetzt werden, und der Kommentar muß vom Moderator freigegeben werden.

Das hat nun wieder den Datenschützer von Berlin, Alexander Dix, auf den Plan gerufen:

“Sehr geehrter Herr Niggemeier, ein Nutzer Ihres o.g. Internet-Angebots hat sich an uns gewandt und die Vermutung geäußert, bei der Nutzung Ihres Internetangebotes würden rechtswidrig IP-Adressen der Nutzer gespeichert. [...] Darüber hinaus erheben Sie [...] eine E-Mail-Adresse.”

So heißt es in dem Brief, den Niggemeier bereits im November 2008 erhielt. Die IP und E-Mail -Addressen dürfe er nicht speichern, ja nicht einmal erheben.  Wie Niggemeier dann trotzdem die Auflagen des Hamburger Landgerichts erfüllen könnte, ohne jeden Tag mehrere Stunden mit der Sichtung von Kommentaren zu verbringen, konnte Dix auch erklären: Niggemeier könne eine gut sichtbare Warnung auf der Seite anbringen, dass hier persönliche Daten gespeichert würden. Genau das hat der Grimme-Onlinepreisträger nun getan, auf eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung hat er verständlicherweise keine Lust.

“Ich finde es erstaunlich, wie viel man mit Anwälten, Abmahnungen, Bußgeldandrohungen und Gerichtskosten zu tun hat in diesem angeblich so rechtsfreien Raum Internet”, sagte Niggemeier.

Peinlichkeiten gestrichen, aber Datenschutz ist noch immer Täterschutz

Die CDU hat ihr verändertes Wahlprogramm vorgestellt. Was Internetpolitik angeht hat sich eigentlich nichts geändert, außer das man den Verweis auf die französische “Three-Strikes”-Regelung erstmal gestrichen hat.  Die umstrittene Passage in dem Entwurf lautete:

“Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren”

Diese Passage hat die CDU nun aus ihrem Wahlprogramm gestrichen. Monika Krogmann, parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, begründete das damit, es sei “falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken”. Hat also die CDU/CSU plötzlich gemerkt, daß es nicht in Ordnung ist, in einem Rechtsstaat einfach hoheitliche Aufgaben in die Hände einer privaten Lobbyorganisation zu legen?

Oder hat der Rückzieher eher damit zu tun, das sich die Verfechter derartigen Unfugs vor kurzem vor dem französischen Verfassungsgericht eine blutige Nase geholt haben? Der Rest des Entwurfs spricht jedenfalls deutlich dafür, dass man hier bloß eine Peinlichkeit verschleiern will, hatte man doch Tage nach dem französischen “HADOPI” Urteil noch explizit auf das französische Gesetz Bezug genommen. Jetzt will das natürlich bei der Union keiner mehr wissen, frei nach dem “Übervater” der Partei, Konrad Adenauer: “Was geht mich mein Geschwätz von gestern an?”

Nun ja, daß die Union gut im Verdrängen ist, wissen wir ja spätestens seit letzter Woche.

Natürlich ändert sich ansonsten wenig. Das Internet darf weiterhin kein “rechtsfreier Raum” sein. Auch die, ebenso hohle, Phrase “Datenschutz darf kein Täterschutz sein” findet sich unverändert im Programm.

Dieser blühende Unsinn, erinnert mich an eine Episode vor dem BCC beim 24C3. Dort stand an der Ampel vorm Alexa ein älterer Herr, schätzungsweise mitte-ende siebzig, und schwang, als wir auf dem Rückweg von einer Kundgebung waren, seinen Stock hinteruns her und rief: “Ihr nehmt doch alle Drogen!”. Dieser Herr ist vermutlich die Zielgruppe dieses Wahlkampfes.

Das Schweigen der EU

Am 1. Januar tritt in Ungarn ein neues Mediengesetz in Kraft. Die “Nationale Medien und Kommunikationsbehörde” NMHH (Nemzeti Média -És Híkölési Hatóság) soll in Zukunft darüber wachen, dass sich alle Medien, also Fernsehen, Zeitungen aber auch Internetseiten und Blogger, an die offiziellen Regeln halten.
Sanktioniert werden sollen Regelverstöße gegen den Jugendschutz, aber auch “unausgewogene Berichterstattung”. In solchen Fällen kann die NMHH Bußgelder bis zu 200 Millonen Forint (ca. 610000€) gegen Fernseh- und Radiostationen, und bis zu 25 Millionen Forint gegen Zeitungen bzw. 10 Millionen gegen Webseiten verhängen, wie die britische BBC berichtet. Was “unausgewogene Berichterstattung” ist, liegt dabei im Ermessen der Sachbearbeiter der NMHH. Laut Berichten der Nachrichtenagentur Reuters wird die NMHH direkt dem Innenministerium unterstellt sein, und mutmaßlich vorwiegend von Leuten besetzt werden, die der Regierungspartei von Präsident Viktor Orban, Fidez, nahestehen. Dabei ist nicht vorgesehen, dass -wie etwa bei der britischen Regulierungsbehörde OFCOM- eine Beschwerde von dritter Seite vorliegen muss. Die NMHH kann ganz eigenständig entscheiden, ob und gegen wen sie vorgeht.
Die verhängten Bußgelder müssen dabei von den Beschuldigten zunächst gezahlt werden, bevor ein Widerspruch möglich ist. Das Widerspruchsverfahren kann sich dann über Jahre hinziehen und kostet nochmal hohe Summen an Anwalts- und Gerichtskosten. Für eine kleine Zeitung würde so ein Verfahren also den wirtschaftlichen Ruin zur folge haben.

 Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat in diesem Zusammenhang ihre Sorge geäußert, dass dies negative Auswirkungen auf die Pressefreiheit in dem Land haben wird, dass am 1. Januar die Ratspräsidentschaft der EU übernimmt.
Beunruhigend ist, wie verhaltend die Reaktionen der anderen EU-Staaten auf diesen massiven Eingriff in die Pressefreiheit ausfällt. Keine Regierung hat bislang lautstark Kritik geübt, anders als im Jahr 2000, als die EU-Staaten Österreich mit diplomatischen Sanktionen belegte, um gegen die Regierungsbeteiligung der rechtspopulistischen Freiheitlichen Partei (FPÖ) Jörg Haiders zu protestieren.
Die rechts-konservative Fidez Partei von Viktor Orban fischt in ähnlichen Gewässern wie weiland die FPÖ, zu stören scheint das in der EU jedoch nur wenige.
Das europäische Blogging-Portal ruft nun dazu auf, gegen die Übernahme der Ratspräsidentschaft zu protestieren, und die EU-Mitgliedstaaten dazu aufzurufen, gegen das ungarische Verhalten zu protestieren.

Ich schließe mich diesem Protest an, und zitiere mal aus dem Original-Aufruf:

Europe’s bloggers are not going to
accept that the EU Council will be presided over by a country acting
against the fundamental rights of EU citizens. Such
rank hypocrisy cannot go unchallenged. Article 11 of the Charter of Fundamental Rights and Freedoms of the EU is very clear about this:

1. Everyone has the right to freedom of expression. This right shall include freedom to hold opinions and to receive and impart information and ideas without interference by public authority and regardless of frontiers.

2. The freedom and pluralism of the media shall be respected.

We see this right being violated by the
upcoming EU Council Presidency and are thus inviting bloggers from all
around the EU to join our European Blog Action.

Nicht nur wird hier das Recht der Ungarn auf Presse- und Informationsfreiheit mit Füßen getreten, es ist auch ein Affront gegen alle Bürger der EU, und gegen die von unseren Politikern doch sonst immer so gerne zitierte “Wertegemeinschaft”.
Zudem lassen die Entwicklungen in den übrigen EU-Staaten befürchten, dass Ungarn in Zukunft kein Einzelfall bleiben könnte, sondern dass die Zenursulas und Censilias der EU schon die hierzu passende Richtlinie in der Schublade haben.