Peinlichkeiten gestrichen, aber Datenschutz ist noch immer Täterschutz

Die CDU hat ihr verändertes Wahlprogramm vorgestellt. Was Internetpolitik angeht hat sich eigentlich nichts geändert, außer das man den Verweis auf die französische “Three-Strikes”-Regelung erstmal gestrichen hat.  Die umstrittene Passage in dem Entwurf lautete:

“Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren”

Diese Passage hat die CDU nun aus ihrem Wahlprogramm gestrichen. Monika Krogmann, parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, begründete das damit, es sei “falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken”. Hat also die CDU/CSU plötzlich gemerkt, daß es nicht in Ordnung ist, in einem Rechtsstaat einfach hoheitliche Aufgaben in die Hände einer privaten Lobbyorganisation zu legen?

Oder hat der Rückzieher eher damit zu tun, das sich die Verfechter derartigen Unfugs vor kurzem vor dem französischen Verfassungsgericht eine blutige Nase geholt haben? Der Rest des Entwurfs spricht jedenfalls deutlich dafür, dass man hier bloß eine Peinlichkeit verschleiern will, hatte man doch Tage nach dem französischen “HADOPI” Urteil noch explizit auf das französische Gesetz Bezug genommen. Jetzt will das natürlich bei der Union keiner mehr wissen, frei nach dem “Übervater” der Partei, Konrad Adenauer: “Was geht mich mein Geschwätz von gestern an?”

Nun ja, daß die Union gut im Verdrängen ist, wissen wir ja spätestens seit letzter Woche.

Natürlich ändert sich ansonsten wenig. Das Internet darf weiterhin kein “rechtsfreier Raum” sein. Auch die, ebenso hohle, Phrase “Datenschutz darf kein Täterschutz sein” findet sich unverändert im Programm.

Dieser blühende Unsinn, erinnert mich an eine Episode vor dem BCC beim 24C3. Dort stand an der Ampel vorm Alexa ein älterer Herr, schätzungsweise mitte-ende siebzig, und schwang, als wir auf dem Rückweg von einer Kundgebung waren, seinen Stock hinteruns her und rief: “Ihr nehmt doch alle Drogen!”. Dieser Herr ist vermutlich die Zielgruppe dieses Wahlkampfes.

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1 Kommentar zu „Peinlichkeiten gestrichen, aber Datenschutz ist noch immer Täterschutz“

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