Mit ‘Kinderschutz’ getaggte Artikel

Sendezeiten im Internet

Jetzt verstehe ich wie sich die Länder Sendezeiten im Internet vorstellen.

Pfui! CDU UND FDP wollen mit Nacktscanner Kinderpornografie produzieren!

CDU und FDP drehten sich gemeinsam innerhalb von 24 Stunden um 180 Grad: Nacktscanner, in denen Bosbach (CDU) 2008 keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn sah, sind wieder en vogue. Direkt nach dem Anschlagsversuch in Detroit hieß es noch “Neue Sicherheitsgesetze brauchen wir nicht”. Einen Tag später hatten aber führende Politiker von CDU und FDP  keine grundsätzlichen Bedenken mehr gegen die Spannerkästen. Begründet wird der Sinneswandel über Nacht mit einer Privacy-Funktion für Nacktscanner, die verhindert, dass der “Intimbereich der Passagiere tangiert wird “, so Bosbach … vermutlich stellen sich das CDU Politiker folgendermaßen vor:

nacktscanner_mit_stoppschild

Wie auch immer CDU und FDP unseren Intimbereich nicht tangieren wollen, technisch kann man das nur mit nachträglicher Bildbearbeitung umsetzen, da man Zwei-Komponenten Sprengstoff sicherlich scharf dargestellt haben möchte: Auch wenn Zöllner erst unsere Körper mit unscharfen Konturen zu Gesicht bekommen, nachdem eine autonome Bilderkennung Zwei-Komponenten Sprengstoff erkannt haben will (das klappt nie in Anbetracht des derzeitigen Stands der Technik), müssen hierzu Daten mit allen Details erstellt werden. Neben gefühlter Sicherheit, gefühlter Datenschutz! Im Grunde fordern damit CDU und FDP gerade die größte Pornoproduktion aller Zeiten ein. Tabus kennen sie dabei nicht: Von Rentnern, Hunden (?) und selbst Kindern sollen Nacktbilder abgepresst werden. Insbesondere letzteres bringt die Sicherheitsleute an Flughäfen juristisch in die Klemme, da sie Kinderpornografie per Dienstvorschrift produzieren müssten. In Großbritannien warnte die Kinderrechtsorganisation “Action on Rights for Children” bereits massiv vor Nacktscanns von Kindern. Die Hersteller der Spannerkästen empfehlen daher Nacktbilder erst von Kindern die älter als 12 Jahre sind und wenn Eltern dem zugestimmt haben zu erstellen, was natürlich nicht das rechtliche Kinderpornografie Problem löst. Abgesehen davon, dass sich keiner vor dem Staat nackig machen will, sind allein wegen dieser Rechtsproblematik Nacktscanner eine Schnapsidee, denn Kinder außen vor zulassen, würde die Idee, dass Spannerkästen das Fliegen sicherer machen, wiederum ad absurdum führen, da es bereits ein Selbstmordattentat von einem Zehnjährigen (sic!) gab.

… abschließend noch ein Bruce Schneier Zitat: “Nur zwei Dinge haben das Fliegen (seit 9/11) wirklich sicherer gemacht: verstärkte Cockpittüren und die Tatsache, dass Passagiere inzwischen wissen, dass sie sich gegen Hijacker wehren können.”

Update: SPD jetzt auch für Nacktscanner

Das Bullshit Thema Killerspiele

Update: Leider ist die Reportage nicht mehr in voller Länge im Netz. Hier ein Ausschnitt:

Aha, Hillary Clinton hat also die Wahl verloren, weil sie glaubt, dass Computerspiele aggressiv machen.

Nationale Whitelist für die Jugend?

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Beeindruckt von Chinas Taktik ihrem Volk “freiwillig” eine weiter Zensurinfrastruktur sowie einen Volksrepublikstrojaner unterzujubeln, reißt NRW-Familienminister Armin Laschet (CDU) mit folgender Meldung das Sommerloch auf:

Der Minister verwies in diesem Zusammenhang auf das gut funktionie­rende System des Jugendmedienschutzes bei Computerspielen und Kinofilmen (DVD´s): „Hier werden fast alle Produkte, die auf den Markt kommen zur Beurteilung vorgelegt. Für das Internet muss ein vergleich­bares System entwickelt werden.“ Bedenken, dies sei nicht zumutbar oder rechtlich nicht möglich, wies der Minister zurück. „Aus meiner Sicht sollte es jedem Anbieter frei stehen, seine Angebote zuklassifizieren. Wenn er es nicht tut, aus welchen Gründen auch immer, würden seine Inhalte durch Programme herausgefiltert und Kindern nicht zugänglich gemacht.“

Einziger Unterschied zu China ist, dass nicht eine Blacklist sondern gleich eine Whitelist zur atmosphärischen Einstimmung auf alles Folgende eingesetzt werden soll. China hält trotz nicht abreißender Kritik an der Einführung der “Filtersoftware” die angeblich lediglich dem Jugendschutz dient fest.

Das Geschäftsmodell “Deutsche Kinderhilfe”

Der Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion für Sozial- und Behindertenpolitik, Markus Kurth,  hat die vermeintliche Kinderhilfsorganisation “Deutsche Kinderhilfe” als abgekarterte PR-Agentur entlarvt und ihre vielgestaltigen Geschäfte beschrieben.

“Deutsche Kinderhilfe” verkauft Firmen “Hilfsprojekte”

Vorrangig bietet die “Deutsche Kinderhilfe” Unternehmen “Charitypartner” inklusive “PR- und Marketingkonzepte für eine öffentlichkeitswirksame Arbeit unter Einbeziehung” ihres “hervorragenden Netzwerkes in Politik, Gesellschaft und Medien” an.  Mit Hilfe dieses Angebots bewarben u.a. die schwedische SCA-Gruppe Taschentücher mit Klinikclowns, die Bahr-Baumärkte Gartenhäuser mit einer Spende für “Einrichtungen für kranke und benachteiligte Kinder” und Accor-Ibis Hotels mit Quietsche-Entchen für ein “Spielplatz Krankenhaus” Projekt. Dass diese so genannten Hilfsprojekte sich nicht an den Bedürfnissen von Kindern orientieren sondern der Bebilderung von Unternehmensprofilen dienen, bestätigt die “Deutsche Kinderhilfe” selbst:

Die “Unternehmensspezifisch und zielgruppenorientiert bieten wir ausgewählte Projekte zur Förderung an oder konzipieren ein auf das Unternehmen abgestimmtes Projekt neu.”

Zur Vermarktung einer Versicherung “Deutsche Kinderhilfe” gegründet

Entstanden ist die “Deutsche Kinderhilfe” im Zusammenhang mit dem Produkt “myfam”. Nach dem Vorbild des Automobilschutzbriefs konzipiert, bietet das so genannte Servicepaket “myfam” angeblich besondere Vorteilsleistungen für Familien. Viele der “myfam” “Mehrwertleistungen”  sind jedoch ganz regulärer Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Vertrieben wird dieses Versicherungs-Abzock-Paket von der DKD Service GmbH, deren Geschäftsführer, Georg Ehrmann, ebenfalls Vorstandsvorsitzender der “Deutschen Kinderhilfe” ist. Konzipiert wurde das “myfam” Paket von der “3 W Membership Marketing GmbH”, die den Vertriebskanal DKD Service GmbH, die Vorläuferorganisation der “Deutschen Kinderhilfe” sowie den Landesverband NRW der Kinderhilfe selbst gründete, bevor sie die Geschäftsführung und Vereinsvorsitz Georg Ehrmann übertrug. Der Verein hat nur acht stimmberechtigte Mitglieder – und zwar die geschäftlich beteiligten. Ansonsten gibt es nur Fördermitgliedschaften ohne Stimmrecht.

Öffentlichkeit durch Paten und martialisches Getöse

Die “Deutsche Kinderhilfe” verschleiert ihre PR-Umtriebe mit Prominenten und Politikern, denen sie schnelle Eigenwerbung in Form von Patenschaften anbietet. Diese Trottel – von Peer Steinbrück über Günther Beckstein bis Jürgen Rüttgers – geben den verschieden Charityprodukten der “Deutschen Kinderhilfe” den Anstrich des Offiziellen bis hin zum Eindruck der Staatsnähe.

Die Präsenz in der mediale Öffentlichkeit sichert sich die “Deutsche Kinderhilfe” nicht mit fachlichen Debatten sondern mit Pöbelein bei emotional aufgeladenen und öffentlich äußerst umstrittenen Themen, wie z.B. Kindesmissbrauch, Verwahrlosung und sexuelle Gewalt gegen Kinder. Demagogisch setzt sie sich dabei immer für einen starken Staat ein: Fettleibigkeit soll mit Zwangs-Ernährungskursen, Sexulalstraftaten sollen mit Sicherheitsverwahrungen von Sexualstraftätern und sexuelle Gewalt gegen Kinder soll mit einer Zensur des Internets bekämpft werden. Markus Kurth schreibt hierzu:

Es geht der “Deutschen Kinderhilfe” bei all dem martialischen Getöse wohl kaum um die Sache selbst, sondern um die Erzeugung maximaler öffentlicher Aufmerksamkeit. Letztlich widerspricht eine effektive Bekämpfung der Missstände, gegen die  die “Deutsche Kinderhilfe”  vorgeht, sogar deren offenkundiger Geschäftspolitik. Denn es ist ja vor allem die Möglichkeit, den hohen Kammerton anzuschlagen, die es den “Kinderschützern”  erlaubt, sich öffentlichkeitswirksam in Szene zu setzen.

(via)

Kinderschutz mit nackten Mädchen

Die New York Times berichtet über einen Fall, der derzeit vor Gericht verhandelt wird, der abgesehen von einigem Skandalpotenzial, ein Schlaglicht auf das Rechtsstaatsverständis U.S.-amerikanischer Behörden wirft. Der Bericht ist zwar schon etwas älter, aber gerade deswegen von Interesse weil er die Denkweise der Überwacher deutlich macht; und die Gefahr für den Rechtsstaat, der von dieser Denkweise ausgeht.

Aber beginnen wir mit dem Anfang: Vor 6 Jahren wurde die damals 13-jährige Schülerin Savana Redding ins Büro des Schuldirektors bestellt. Eine Mitschülerin war mit verschreibunspflichtigen Tabletten erwischt worden (es soll sich um hochdosierte Ibuprofen gehandelt haben), und hatte behauptet, die Tabletten von Redding bekommen zu haben.

Im Büro des Schuldirektors wurde Redding nun gezwungen sich in Anwesenheit mehrer  Lehrer und der Schulkrankenschwester bis auf die Unterhose auszuziehen, und eine Leibesvistation über sich ergehn zu lassen, um nach Drogen zu suchen. Schließlich, schildert Redding, mußte sie auch die Unterwäsche herunterlassen:

The search by two female school employees was methodical and humiliating, Ms. Redding said. After she had stripped to her underwear, “they asked me to pull out my bra and move it from side to side,” she said. “They made me open my legs and pull out my underwear.”

Das Mädchen wurde erst nach der demütigenden Prozedur überhaupt über den Sachverhalt aufgeklärt, und dazu befragt. Gefunden wurde bei ihr nichts.

Reddings Mutter hat damals umgehend gegen die Behandlung ihrer Tochter geklagt, mittlerweile durch alle Instanzen, so daß der Fall der inzwischen 19-jährigen nun vor dem obersten Bundesgericht, dem Supreme Court, verhandelt wird.  Obwohl schon frühere Instanzen für Redding entschieden haben, hat die Schule stets Revision eingelegt, um ihre “Zero-Tolerance” Politik in Sachen Drogen zu verteidigen. Dabei hat bereits in einem Verfahren einer niederen Instanz die zuständige Richterin deutliche Worte gefunden:

Writing for the majority, Judge Kim McLane Wardlaw said, “It does not require a constitutional scholar to conclude that a nude search of a 13-year-old child is an invasion of constitutional rights.”

“More than that,” Judge Wardlaw added, “it is a violation of any known principle of human dignity.”

Wie wenig die Schule diese Aussage verstanden hat, wird besonders deutlich an einer Entgegung der Schule auf Reddings Vorwurf, man habe sich ja nicht einmal die Mühe gemacht, ihre Schulakte einzusehen, aus der ihr bislang makelloses Betragen hervorgegangen wäre. Die Schule bestätigte daß0 Redding eine gute Schülerin gewesen sei, und keinerlei negativen Einträge in ihrer Schulakte auftauchen. Aber:

“Her assertion should not be misread to infer that she never broke school rules,” the district said of Ms. Redding in a brief, “only that she was never caught.”

Diese Aussage verrät wie es zu dem Übergriff überhaupt kommen konnte: Der Gedanke das Ms. Redding sich tatsächlich nie etwas hat zuschulden kommen lassen, kommt den Verantwortlichen nicht einmal, nachdem mehrere Gerichtsinstanzen sie mit der Nase darauf gestoßen haben.  In den Augen der Verantwortlichen kann Redding gar nicht im Recht sein, da sie ja etwas ausgefressen haben muß, also war auch die entwürdigende Behandlung angemessen. Schuldig, egal was sie sagt oder tut.

Es ist dieselbe Geisteshaltung, die auch den Überwachungsphantasien unserer Politiker zugrunde liegt, ein grundlegendes Mistrauen gegen alle und jeden. In so einem Klima braucht es keine Terroristen oder Kinderpornographen mehr, die Kinder werden einfach zu Tode geschützt.

Endlich wirksamer Kinderschutz!

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Nach 1&1 nun ein Kompromissvorschlag von der Titanic.

1&1: Alternativer Vorschlag zum Access-Blocking

Ein Gegenvorschlag von 1&1 zum leyenhaften Zensur-Modell des Internets ist heute aufgetaucht: 1&1 schlägt eine freiwillige und damit grundrechtskonforme Zensur vor. Netzpolitik.org hat hierzu Andreas Maurer, dem Pressesprecher von 1&1, interviewt. Der Gegenvorschlag (pdf) skizziert grob, dass KJM, FSM, BKA, usw. eine Datenbank mit für sie unliebsamen Inhalten erstellen sollen. Diese Datenbank soll zentral – das BSI wird hierzu vorgeschlagen – gehostet werden. Router sollen diese Datenbank abfragen können und die Besitzer der Router sollen dabei folgende Selbstzensur-Auswahlmöglichkeiten haben:

  • Blockierung von “Kinderpornografie” (Standarteinstellung, Blacklist)
  • Blockierung von “ab 18 Jahre Inhalte” für Jugendliche und Kinder (Blacklist)
  • Blockierung jegliche Form von Pornografie (Blacklist)
  • Nur ausgewählte Inhalte für Kinder unter 14 Jahren (Whitelist)
  • Nutzer mit Admin-Rechte für den Router können die Zensur für sich abschalten

Ziel der Selbstzensur ist ,laut Andreas Maurer, dass sich Internetuser selber vor unbeabsichtigten Aufrufen von Kinderpornoseiten schützen können sowie Kinder vor nicht vom BKA & CO. genehmigten kindgerechten Inhalten geschützt werden können. Ob es zur eigenen Sicherheit den “Bundestrojaner” als Zusatzfunktion gibt, wurde nicht erwähnt.

Immerhin werden keine Grundrechte beeinträchtigt und es ist ein nutzerautonomes System. Aber es produziert neue Scheindebatten, wie den “Schutz von Kindern vor Kinderpornografie” und lenkt damit von einer Löschung von Kinderpornografie aus dem Netz ab. Darüber hinaus ist dieser Ansatz im “Kampf der Kulturen” um das Internet als offener Kommunikationsraum auf der Seite der Befürworter einer Zonierung verankert. Also eine Absage an die freie Informations- , Kommunikations- oder Wissensgesellschaft.

Bleibt das Thema Jugendschutz: Eine befragte Pädagogin konnte mit dem 1&1 Vorschlag in puncto Jugendschutz nichts anfangen. Nach ihr ist es eine erzieherische Aufgabe Kindern beizubringen, dass es im Internet Orte gibt die man nicht aufsuchen sollte bzw. wie man damit umgeht, wenn man auf solche Orte stößt. Versuche diese in einer Digitalen Gesellschaft wichtige erzieherische Aufgabe durch Technik zu ersetzen, hält sie für fatal. Fraglich ist z.B., ob eine Auto-Seite für Erwachsene auf der Whitelist für Kinder kommt. Diese Seite könnte aber durchaus für Kinder interessant und geeignet sein. Jugendliche können vielleicht nicht mehr playboy.de aber immer noch geileschlampen.de und andere Hardcore Seiten, die nicht auf der Blacklist sind, ansurfen. Darüberhinaus besteht die Gefahr, dass Seiten wie youtube.com vorschnell zensiert werden. (im gefilterten Bremer Schulnetz sind beide Fälle vorgekommen). Jugendschutz-Filtertechniken haben also kaum Vorteile dafür aber viele Nachteile.

Update: Es gibt nun auch einen Kompromissvorschlag von der Titanic.