Einige Bremer Schulen haben sich zu einem besonders pädagogisch wertvollen Konzept gegen Gewalt an Schulen durchgerungen:
“An den genannten Schulen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu [...] Körperverletzungsdelikten. Mit dem Betreiben einer Videoüberwachungsanlage sollen diese Straftaten verhindert werden. Sie dient damit dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Schülerinnen, Schüler und des schulischen Personals [...]. Diese Grundrechte sind von der Schulkonferenz gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung abgewogen worden und dabei als überwiegend eingeschätzt worden.”
“Es haben die Schulleiterin bzw. der Schulleiter und zur Wahrung des „4-Augen Prinzips“ jeweils eine weitere Person der Schule, sowie die Polizei im Falle einer Straftat Zugriff auf die Videoaufzeichnungen.”
Also liebe prügelnden Klappskallis, da eure Lehrer ein Auge zudrücken und CCTV anknipsen, könnt ihr nicht nur weiterhin ungestört eure Mitmenschen verprügeln sondern das Ganze - vorausgesetzt ihr habt einen Kamera-Funkempfänger whireshark – auf YouTube posten.
Betroffen sind folgende Schulen in Bremen:
- Schule an der Düsseldorfer Straße, seit 2008
- Schule an der Rechtenflether Straße, seit 2007
- Schule Rönnebeck, seit 2004
- Schule an der Stichnathstraße, seit 2007
- Förderzentrum Dudweilerstraße, seit 2006
- Altes Gymnasium, seit 2008
- Integrierte Stadtteilschule Obervieland, seit 2003
- Albert-Einstein-Schule, seit 2004 (Vorgängerschule Im Ellener Feld)
- Integrierte Stadtteilschule am Leibnizplatz, seit 2003
- Integrierte Stadtteilschule an der Carl-Goerdeler-Straße, seit 2007
- Schulzentrum an der Julius-Brecht-Allee, seit 2009
- Berufsschule für den Großhandel, Außenhandel und Verkehr, seit 2008
Weitere Informationen: Kleine Anfrage der Fraktion der Mövenpick-Partein „Videoüberwachung im Land Bremen”
Update:
Aus dem Bericht der Bremer Landesdatenschutzbeauftragten zur Videoüberwachung an Bremer Schulen (pdf):
“Außerdem lag in den meisten Fällen kein angemessenes Datenschutzkonzept vor; insbesondere hat häufig die gesetzlich vorgeschriebene Anordnung der Leitung der jeweiligen Schule, die den Zweck, die räumliche Ausdehnung und die Dauer der Videoüberwachung dokumentiert, gefehlt.”
Harscher geht der Berliner Landesdatenschutzbeauftragter die Videoüberwachung an Schulen an:
“Die Schule solle neben Rechnen und Schreiben auch Demokratie, Achtung der Menschenwürde und Freiheit lehren – eine Videoüberwachung von Klassenräumen, Eingangsbereichen und Schulhöfen sei mit diesen Prinzipien unvereinbar; Überwachungstechnik dürfe Pädagogik nicht ersetzen.”
“Die Gewaltbereitschaft von Schülerinnen und Schülern unter einander, Diebstahl und Vandalismus auf dem Schulhof, aber auch unerlaubtes Rauchen (sic!) stellen heute an vielen Schulen ein Problem dar. Eine Schule in Bremen hat sich deshalb entschieden, die Schülerschaft mittels einer sichtbaren Videoüberwachung aufzurütteln und abzuschrecken.”