Bürgerinnen und Bürger so wie sie CDU, FDP und SPD sehen wollen.
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So schnorchelt man Nacktbilder aus Nacktscannern ab
Die Fantasien von Thomas de Maizière, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und anderen Spannern Nacktbilder von Fluggästen zu erstellen sollen nun über die bereitwillig von der Presse mitgetragene Umbenennung von Nacktscanner in Körperscanner sowie einer Privacy-Funktion Realität werden: Ob sich irgendetwas gefährliches am Körper befindet sollen Computer autonom erkennen können und erst dann ein stilisiertes Bild für die Sicherheitsleute ausgeben. Träger und Trägerinnen von Intimpiercings können sich schon jetzt auf dumme Sprüche bei der Sicherheitskontrolle einstellen.
Das man mittels Bilderkennung keinen Zwei-Komponenten Sprengstoff erkennen kann ist klar: Die Spannerkästen haben selbst beim Detektieren von Waffen nur eine Erfolgsquote von 60%. Aber immerhin kann man Nacktbilder von den um unsere Sicherheit besorgten Politiker und Politikerinnen aus den Nacktscannern abschnorcheln:
- Das stilisierte Bild für die Sicherheitsleute ist nämlich nur eine Schein-Privacy-Funktion: Natürlich werden nach wie vor Nacktbilder mit allen Details erstellt. Erst nachträglich werden diese für die Bilderkennung erstellten Nacktbilddaten zu den Grafiken mit den schemenhaften Umrissen eines Menschen umgewandelt.
- Alle Daten, also auch die Nacktbilder-Rohdaten, sollen nach dem Schein-Sicherheitscheck umgehend gelöscht werden. Löschen bedeutet aber bei digitalen Datenträger, dass lediglich die Meta-Informationen (z.B. wo sich die Daten auf dem Speichermedium befinden) und nicht die Daten(blöcke) selber gelöscht werden. Angenommen es werden 300kb große Nacktbilder erstellt und das Speichermedium ist nur 2GB groß, dann befinden sich in jedem Spannerkasten immerhin noch knapp 7000 Nacktbilder.
- Durch Social Hacking direkt am Flughafen oder später auf der Müllkippe sollte man an die Speichermedien der Nacktscanner herankommen. Die Wiederherstellung der gelöschten Daten (Meta-Informationen) ist kinderleicht. Ich bin gespannt auf die CDU-FDP-SPD-Peepshow *fg*
Pfui! CDU UND FDP wollen mit Nacktscanner Kinderpornografie produzieren!
CDU und FDP drehten sich gemeinsam innerhalb von 24 Stunden um 180 Grad: Nacktscanner, in denen Bosbach (CDU) 2008 keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn sah, sind wieder en vogue. Direkt nach dem Anschlagsversuch in Detroit hieß es noch “Neue Sicherheitsgesetze brauchen wir nicht”. Einen Tag später hatten aber führende Politiker von CDU und FDP keine grundsätzlichen Bedenken mehr gegen die Spannerkästen. Begründet wird der Sinneswandel über Nacht mit einer Privacy-Funktion für Nacktscanner, die verhindert, dass der “Intimbereich der Passagiere tangiert wird “, so Bosbach … vermutlich stellen sich das CDU Politiker folgendermaßen vor:
Wie auch immer CDU und FDP unseren Intimbereich nicht tangieren wollen, technisch kann man das nur mit nachträglicher Bildbearbeitung umsetzen, da man Zwei-Komponenten Sprengstoff sicherlich scharf dargestellt haben möchte: Auch wenn Zöllner erst unsere Körper mit unscharfen Konturen zu Gesicht bekommen, nachdem eine autonome Bilderkennung Zwei-Komponenten Sprengstoff erkannt haben will (das klappt nie in Anbetracht des derzeitigen Stands der Technik), müssen hierzu Daten mit allen Details erstellt werden. Neben gefühlter Sicherheit, gefühlter Datenschutz! Im Grunde fordern damit CDU und FDP gerade die größte Pornoproduktion aller Zeiten ein. Tabus kennen sie dabei nicht: Von Rentnern, Hunden (?) und selbst Kindern sollen Nacktbilder abgepresst werden. Insbesondere letzteres bringt die Sicherheitsleute an Flughäfen juristisch in die Klemme, da sie Kinderpornografie per Dienstvorschrift produzieren müssten. In Großbritannien warnte die Kinderrechtsorganisation “Action on Rights for Children” bereits massiv vor Nacktscanns von Kindern. Die Hersteller der Spannerkästen empfehlen daher Nacktbilder erst von Kindern die älter als 12 Jahre sind und wenn Eltern dem zugestimmt haben zu erstellen, was natürlich nicht das rechtliche Kinderpornografie Problem löst. Abgesehen davon, dass sich keiner vor dem Staat nackig machen will, sind allein wegen dieser Rechtsproblematik Nacktscanner eine Schnapsidee, denn Kinder außen vor zulassen, würde die Idee, dass Spannerkästen das Fliegen sicherer machen, wiederum ad absurdum führen, da es bereits ein Selbstmordattentat von einem Zehnjährigen (sic!) gab.
… abschließend noch ein Bruce Schneier Zitat: “Nur zwei Dinge haben das Fliegen (seit 9/11) wirklich sicherer gemacht: verstärkte Cockpittüren und die Tatsache, dass Passagiere inzwischen wissen, dass sie sich gegen Hijacker wehren können.”
Update: SPD jetzt auch für Nacktscanner
Innenministerium will Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei aufweichen
Ein “Wunschzettel” der Referate des Innenministerium ist aufgetaucht, der über das Wahlprogramm der CDU hinausgehend einen Ausbau des Verfassungsschutz zu einer allgemeinen Sicherheitsbehörde fordert. Die als Reaktion auf nationalsozialistische Herrschaftsinstrumente wie Gestapo und Reichssicherheitshauptamt etablierte strikte Trennung von Geheimdienst und Polizei würde damit weiter aufgeweicht. Das Papier vom 22. September trägt den Titel “Vorbereitung Koalitionspapier” und liegt der “Süddeutschen Zeitung” vor. Es sieht für den Verfassungsschutz folgende neue Kompetenzen vor:
- Daten auf Computer herunter- bzw. hochladen (Noch darf das nur das Bundeskriminalamt).
- Zugriff auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung (ist bisweilen der Polizei und Justiz vorbehalten)
- Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen
Außerdem sieht das Papier für alle Sicherheitsbehörden neue Methoden vor:
- Einführung des genetischen Fingerabdruck als “erkennungsdienstliche Standardmaßnahme” (also auch bei Ladendiebstahl)
- Straffreiheit für verdeckte Ermittler bei der Begehung von Straftaten die zum “szenetypischem Verhalten” gehören.
Auch wenn Schäubles Büroleiter, Bruno Kahl, erklärt, dass das Papier der Leitungsebene des Hauses nicht vorlag und es postwendend zu einem “Ministeriums-Internum” umbenennt, dürfte es dem Innenminister gefallen: “Die Wirklichkeit halte sich nicht an diese klare Trennung. Und der demokratische Rechtsstaat dürfe sich dem Wettkampf mit den Gefährdern nicht verweigern. Bessere Vernetzung von Behörden und Informationen sei eine Notwendigkeit”, so Schäuble bereits 2007 auf einer Tagung des Auslandgeheimdienstes BND.
Update: Wolfgang Bosbach schließt die Umsetzung der Vorschläge nach der Bundestagswahl kategorisch aus.
„Neue Befugnisse wie Online-Durchsuchungen, Späh- oder Lauschangriffe für den Verfassungsschutz werden nach der Bundestagswahl keine Rolle spielen.“
,sagte der CDU-Politiker der Neuen Osnabrücker Zeitung.
„Die Diskussion um erweiterte Rechte für den Verfassungsschutz ist eine Phantom-Debatte.“#
So Bosbach weiter. Neben der Tatsache, dass man hellhörig werden sollte, wenn ein CDU-Politiker das Wort “Phantomdebatte” in den Mund nimmt, ist seine Begründung interessant: Laut der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte Bosbach nämlich, mit einer Koalition aus FDP oder SPD seien die Pläne nicht umsetzbar. Mit anderen Worten: Die CDU distanziert sich nicht von den Vorschlägen, sondern bedauert lediglich, keinen Koalitionspartner zu finden, um die feuchten Träume des Innenministeriums wahr werden zu lassen.
Wähle CDU und rette deine Freiheit!
Die Fortsetzung von “Du bist Terrorist“. (via netzpolitik.org)
Saar-CDU manipuliert Stimmzettel
Das neue Layout der Stimmzettel im Saarland ist natürlich keine Wahl-Manipulation, nur weil der Orientierungspfeil auf das Feld der CDU zeigt (Laut SPIEGEL Online im Wahlreis Neunkirchen bis in den Kreis hinein). Es ist auch nur Zufall, dass die Landeswahlleiterin Karin Schmitz-Meßner als Abteilungsleiterin im saarländischen Innenministerium arbeitet und dieses “drucktechnisches Versehen” nicht aus dem Verkehr zieht. Schließlich entspricht das “drucktechnisches Versehen” der Landeswahlordnung, die vor ein paar Monaten dahingehend verändert wurde. Es handelt sich auch nicht um versteckte Wahlwerbung, wenn Ministerpräsident Peter Müller (CDU) den Gehaltsabrechnungen der Beamten einen Brief beilegt, in dem er die Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge erwähnt. Oder doch, weil ein knapper Wahlausgang erwartet wird? Weil bei der letzten Wahl Peter Müller mit nur 6000 Stimmen Vorsprung gewonnen hat? Es stellt sich auch die Frage, ob man – angenommen bei der Wahl würden Wahlstifte eingesetzt werden – bei einem knappen Wahlausgang durch die stichprobenartige Auszählung der Papier-Wahlzettel überhaupt eine geringe Manipulation der Ergebnisse erkennen könnte? Und würde dann auf dem Display das CDU Feld blinken?
CDU Plakat Remix 09
Zehn Minuten CDU Plakat Remixe.
CDU Plakat Remix Generator
Netzpolitik.org und lawblog.de sind sich mittlerweile sicher, dass im Wahlkampf Satire erlaubt ist und wir wünschen allen viel Spaß mit dem CDU Plakat Remixer:
Remixkriminelle
Wie gut, dass die Bundesrepublik bald effizient mit Stoppschildern gegen diesen Millionenmarkt der Remixkriminellen vorgeht! Man erinnere sich an die Aussage vom medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen:
[...] Gefahr gelaufen, Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen [...]
Es geht nicht um die Bekämpfung von Kinderpornografie (auch wenn nun Dank dieses Vorwands eine Lösch-Strategie dagegen existiert), sondern um das neue Feindbild der Freien Internetkultur.
Quo vadis, Informationsfreiheitsgesetz?
Im Gegensatz zu den sehr umfassenden Ausdrücken Informationszugang oder Informationsfreiheit im Alltag beziehen sich die Informationsfreiheitsgesetze lediglich auf die rechtliche Regelung des Zugangs der Bürgerinnen und Bürgern zu den Informationen über die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung. Hintergrund ist die in vielen westlichen Demokratien vorherrschende Auffassung, dass von der Verwaltung gesammelte und erzeugte Informationen internes Wissen darstellt und nur aus besonderen Grund an berechtigte Externe weitergegeben werden darf – ein Relikt aus den Zeiten der Monarchien. Demgegenüber können Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte der Mitbestimmung und Kontrolle staatlicher Stellen in einer repräsentativen Demokratie nur ausüben, wenn sie sich über deren Tätigkeiten informieren können. Aus diesem Grund hat Schweden schon 1766 den Zugang zu Unterlagen aus der Verwaltung als Grundrecht verankert und 239 Jahre später der Bundestag ein Informationsfreiheitsgesetz für Bundesbehörden geschaffen. Mittlerweile haben 11 Bundesländer ähnliche Gesetze für ihre Landesbehörden.
Die heute stattfindende Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten der Bundesländer hat die Verbesserung der Nutzung der Gesetze auf freien Zugang zu Informationen von Bund und Ländern als Thema. Im Vorfeld kritisierte der Konferenzleiter, Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose, dass der weitgehend freie Aktenzugang nur selten genutzt wird. Kein Wunder, da ein Recht auf Akteneinsicht das Wissen über entsprechende Akten voraussetzt. Dieses Wissen haben Bürgerinnen und Bürger im Allgemeinen nicht. Hinzu kommt, dass Bürgerinnen und Bürger Akten erst nach einer langwierigen Prüfung der Herausgabe ausgehändigt bekommen. In der Tagespolitik ist es aber nutzlos, wenn man für anstehende Entscheidungen Informationen ein halbes Jahr später bekommt. Daher haben sich die bestehenden Informationsfreiheitsgesetze z.B. für Bürgerinitiativen als unbrauchbar erwiesen.
Zur Überwindung der Zugangsprobleme wurde bereits 2001 im Bundesland Bremen ein Paradigmenwechsel mit einem mutigen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz vorgeschlagen, der Push-Strategie:
- Generell stellen Behörden sämtliche Informationen frei zugänglich in das Netz. Ausnahmen sind begründungspflichtig.
- Veröffentlicht werden die Informationen aller Behörden in einem gemeinsamen Verzeichnis mit einer Suchfunktion
Dieser Wechsel vom einzelfallbedingten Heraussuchen hin zu einer Vorab-Veröffentlichung sollte durch eine Option der Weitergabe zur Veröffentlichung in den Dokumentenmanagement-Systemen öffentlicher Stellen sichergestellt werden, die für alle neuen Dokumente die Regel sein sollte. Zudem ist diese Push-Strategie neben der Bürgerfreundlichkeit wesentlich effizienter, da der Arbeitsaufwand für Behörden einzelne Dokumente auszuhändigen entfällt.
Erdacht wurde die Push-Strategie von dem Professor für Angewandte Informatik Herbert Kubicek. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf brachten die Bremer GRÜNEN in die Bürgerschaft ein. Es folgte eine fünf Jährige Auseinandersetzung die immerhin 2006 mit einem Informationsfreiheitsgesetz für das Bundesland Bremen endete. Technisch wurde ein zentraler elekronischer Informationsregister realisiert. Die Push-Strategie wurde allerdings auf Grund der Widerstände seitens SPD und CDU nicht ausreichend gesetzlich verankert. Kubicek schrieb daraufhin:
In Bremen wurde die Chance vertan, ein Informationsfreiheitsgesetz zu verabschieden, das den Namen verdient und Verfahren beinhaltet, die dem Aktuellen Stand der Technik und Organisation entsprechen. Manchmal dauert es etwas länger, bis sich gute Ideen durchsetzen.”
Bleibt zu hoffen, dass auf Grund der Unbrauchbarkeit der bestehenden Informationsfreiheitsgesetze, die heute von den Informationsfreiheitsbeauftragten dahingehend diskutiert werden, sich Kubiceks gute Idee zukünftig durchsetzen wird. Den Gesetzestext hierzu gibt es schon (Mittlerweile sollten die Informationsregister zusätzlich eine API haben):
Dritter Abschnitt
Veröffentlichung öffentlicher Informationen§ 17 – Allgemeines Veröffentlichungsgebot
(1) Die öffentlichen Stellen sollen die bei ihnen vorhandenen Informationen, an denen ein Interesse in der Bevölkerung erkennbar ist, veröffentlichen, soweit Rechtsgründe nicht entgegenstehen und die Veröffentlichung nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist. § 13 gilt entsprechend.
(2) Die öffentlichen Stellen treffen geeignete organisatorische Vorkehrungen, damit Informationen, deren Veröffentlichung ausgeschlossen ist, von Informationen, die veröffentlicht werden dürfen, abgetrennt werden können.
§ 18 – Beratung durch die bzw. den Landesbeauftragten für den Datenschutz
Der oder die Landesbeauftragte für den Datenschutz berät die öffentlichen Stellen über den Umfang der zu veröffentlichenden Informationen. Ist eine öffentliche Stelle entgegen der Empfehlung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz nicht bereit, eine bestimmte Information zu veröffentlichen, hat sie dies gegenüber der oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlich zu begründen.§ 19 – Veröffentlichungspflichten
(1) Jede öffentliche Stelle hat die von ihr erlassenen Verwaltungsvorschriften zu veröffentlichen.
(2) Durch Rechtsverordnung werden weitere Arten von Informationen ausdrücklich zur Veröffentlichung bestimmt.
(3) In anderen Gesetzen geregelte spezielle Veröffentlichungspflichten sowie Veröffentlichungspflichten, die ihren Grund in besonderen Rechtsverhältnissen haben, bleiben unberührt. (Siehe oben mein Hinweis auf § 17 Berliner IFG; hier wäre systematisch die Möglichkeit der beispielhaften oder abschließenden Benennung einzelner Aktenverzeichnisse und ihrer gesetzlichen Grundlagen.)§ 20 – Art und Weise der Veröffentlichung
(1) Über die Art und Weise einer Veröffentlichung nach § 17 und § 19 entscheidet die öffentliche Stelle unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Informationen nach § 17 und § 19 sind so zu veröffentlichen, dass sie allgemein und möglichst leicht zugänglich sind. Der Zugang zu veröffentlichten Informationen darf kein Antragsverfahren voraussetzen. Die Hilfestellungen seitens der zuständigen öffentlichen Stellen nach § 5 Abs. 2 und § 9 Abs. 3 Satz 2 bleiben davon unberührt.
(3) Die Freie Hansestadt Bremen richtet ein zentrales Informationsregister ein, um das Auffinden der Informationen zu erleichtern. Das Informationsregister muss allgemein und möglichst leicht zugänglich sein. Die öffentlichen Stellen sind verpflichtet, Veröffentlichungen an das Informationsregister zu melden. Einzelheiten werden durch Rechtsverordnung geregelt.
(4) Der Zugang zu den veröffentlichten Informationen und zum Informationsregister ist unentgeltlich, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(5) Soweit dies ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist, sind alle zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen an das Städteinformationssystem bremen.online zu übermitteln, es sei denn, eine Übermittlung der Informationen an eine andere allgemein zugängliche Datenbank ist gesetzlich vorgeschrieben.§ 21 – Grundsätze für die Erschließung, Aufbereitung und Übermittlung der zu veröffentlichenden Informationen
Die technischen und organisatorischen Grundsätze für die Erschließung, Aufbereitung und Übermittlung der zu veröffentlichenden Informationen werden durch Rechtsverordnung festgelegt.
Das Internet ist kein bürgerrechtsfreier Raum!
Internet-Sperrmüll heute von CDU und SPD beschlossen. Die SPD beschließt damit erstmalig seit 1949 eine Infrastruktur mit, bei der auf Basis einer geheimen Liste einer Polizeibehörde Inhalte zensiert werden. Unter dem Motto “Schwarz, schändlich, rechts: Netzsperren” hält Julia Seelinger diese Politik für vergleichbar mit der Politik von Ultrarechten. Ein schwarzer Tag für das Internet ist es allemal.
… da ja alle die Piraten hochjubeln: Digital ist besser! (pdf)
Update: Finde das Wahlprogramm nach wie vor klasse, bin Mitglied bei den Bremer Grünen, Sitze für sie im Stadtteilbeirat, aber jetzt kommt der Hammer: 33 grüne Abgeordnete (64,71 %) haben dagegen gestimmt und 15 (29,41 %) haben sich enthalten. Auch die Bremer Abgeordnete Marieluise Beck hat sich enthalten. Das ist deren gutes Recht, der nicht vorhandene Fraktionszwang ist sympathisch aber ihren Wahlkampf können sie alleine machen
Update2: … ausführliche Begründung folgt. Offene E-Mail an Marieluise Beck geschrieben. Und die Mehrheit der grünen Abgeordnetinnen und Abgeordneten sind alles andere als neutral beim Thema Zensur: