Vorgeschichte: In Bremen hatte die Große Koalition die Polizei mit Tasern ausgestattet, während die grüne Fraktion dagegen war. Durch den Einsatz von Tasern, die bis zu 50.000 Volt in die Körper der Attackierten schleudern, sind in Kanada 16 Menschen umgekommen, seitdem die Polizei das Schockgerät einsetzt. In den USA kommen Taser selbst bei Verkehrskontrollen zum Einsatz.
Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 12. August 2009 „Taser im Gebrauch der Polizei Bremen“
1. Wie viele Taser befinden sich im Besitz der Polizei Bremen und welche Anschaffungskosten sind dadurch zu welchem Zeitpunkt entstanden?
Es befinden sich fünf Taser-Waffen im Besitz der Polizei Bremen, die im Jahre 2006 für 12.733,- € gekauft wurden.
2. Welche Gründe führten zur Anschaffung von Tasern? Welche Zielsetzung verfolgt die Polizei Bremen mit der Nutzung des Geräts?
Der Taser wurde beschafft, da er ein erprobtes Zwangsmittel darstellt. Er bietet die Möglichkeit, auf kurze Distanz beim Gegenüber Wirkungen (Angriffs- oder Handlungsunfähigkeit) zu erzielen ohne von der Schusswaffe Gebrauch machen zu müssen. Ziel des Tasereinsatzes soll es sein, in bestimmten dafür geeigneten Situationen, auf den Schusswaffeneinsatz zu verzichten. Das bedeutet ein milderes, erfolgversprechendes Mittel zum Einsatz zu bringen und dadurch die Hintergrund- und Umfeldgefährdung fast ausschließen zu können.Insbesondere bei Suizidenten, gegen die ein Schusswaffengebrauch nicht möglich wäre, ist der Tasereinsatz sehr erfolgversprechend.
Eine Wirkung wird grundsätzlich auch gegen Personen erzielt, die schmerzunemp findlich sind, weil sie beispielsweise unter Drogen- oder Alkoholeinwirkung stehen oder sich in einer sonstigen physischen oder psychischen Ausnahmesituation befinden, bei der sonst nur eine erhebliche Gewaltanwendung mit einem hohen Verletzungsrisiko zur Durchsetzung der polizeilichen Maßnahmen führen würde.
3. Welchen Einsatzkräften der Polizei Bremen steht der Taser im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Verfügung?
Die Taser werden nach Erlasslage (Erlass Senator für Inneres und Sport v. 05.07.2006) nur von den Beamten der Spezialeinheiten MEK und SEK eingesetzt.
4. In welcher Form werden die Polizeibeamtinnen und -beamten im Umgang mit dem Taser geschult? Ist eine Schulung Grundvoraussetzung für die Nutzung des Tasers?
Zusammen mit der Auslieferung der Taser wurden von dem Vertreiber Multiplikatoren in den Spezialeinheiten ausgebildet. Diese unterrichten alle Anwender im Rahmen einer Grundausbildung. Einmal jährlich erfolgt eine Nachschulung. Daneben wurde der Einsatz des Tasers in die Taktikausbildung der Spezialeinheiten aufgenommen. Die Einweisungen werden anlässlich der Teilnahme an den Aus- und Fortbildungen der Spezialeinheiten dokumentiert.
5. Wie häufig ist der Taser in Bremen bisher eingesetzt worden – bei wie vielen Einsätzen und von wie vielen Polizeibeamtinnen und -beamten?
Bis heute wurde der Taser in Bremen erst einmal anlässlich eines SEK-Einsatzes eingesetzt. Der Einsatz erfolgte bei einem Zugriff auf einen mit einem Messer bewaffneten Suizidenten. Darüber hinaus hat es bisher ca. 4-5 Einsätze geeignete Einsatzanlässe im Jahr gegeben, bei dem der Taser hätte eingesetzt werden können. Bei ca. 80% der Einsätze wird der Taser von den einschreitenden Beamtinnen/Beamten mitgeführt. Er brauchte jedoch nicht eingesetzt werden, weil der Erfolg in einigen Fällen schon durch die Androhung eingetreten ist, oder andere Taktiken erfolgreich waren.
6. Welche Verletzungen und sonstige Schäden bei Menschen wurden durch den Einsatz des Taser hervorgerufen, welche mittel- und langfristige Folgen hatte der Einsatz?
Der Betroffene des eingangs beschriebenen Einsatzes wurde unmittelbar nach der Taseranwendung einem Arzt vorgeführt, der keine Beeinträchtigung feststellte.
7. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat darüber vor, wie die Beamtinnen und Beamten, die den Taser benutzen, den Umgang mit dieser Waffe beurteilen und wie sie die Folgen des Einsatzes der Waffe einschätzen?
Die Spezialeinheiten der Bremer Polizei (SEK / MEK) bewerten den Einsatzwert und die Gefahren des Tasers wie folgt:
- Der Taser bietet aufgrund seiner einzigartigen Wirkungsweise Einsatzmöglichkeiten unterhalb des Schusswaffeneinsatzes, die so kein anderes Einsatzmittel bieten kann.
- Er minimiert Hintergrund- und Umfeldgefährdung für Unbeteiligte und die eingesetzten Beamten.
- Der Umgang mit dem Gerät ist von der Handhabung sicher und das Einsatzmittel ist akzeptiert.
- Das Einsatzmittel ist mittlerweile fester Bestandteil der taktischen Ausrüstung und in die Ausbildung integriert.
- Es gibt ein aufwändiges Protokollierungsverfahren für die Tasereinsätze.
- Bei der Auswertung der Einsätze in den deutschen Spezialeinheiten sind keine Erkenntnisse bekannt, die dazu führen könnten, dieses Einsatzmittel abzulehnen. Das Risiko von Folgeschäden bzw. Verletzungen durch Sturz des Betroffenen wird grundsätzlich in die rechtliche und taktische Bewertung einbezogen und dadurch minimiert.
- Daneben gehört der Taser mittlerweile zur Standardausrüstung, zumindest der SEK’s im Nordverbund. Die Spezialeinheiten erachten das Einsatzmittel für unverzichtbar.