Mit ‘Freiheit’ getaggte Artikel

Das Schweigen der EU

Am 1. Januar tritt in Ungarn ein neues Gesetz zur Regulierung der Medienlandschaft in Kraft. Hierzu wird eine Regulierungsbehörde geschaffen, die über die Einhaltung der Regeln wachen soll. Die Nemzeti Média- és Hírközlési Hatóság (NMHH) soll in Zukunft darüber wachen, dass Medien die Vorschriften zum Jugendschutz einhalten, aber auch ob eine “ausgewogene Berichterstattung” stattfindet. Was “ausgewogene Berichterstattung” ist, lässt das Gesetz allerdings offen.

Wie die BBC berichtet, drohen bei Zuwiderhandlungen Bußgelder zwischen 10 Millionen Forint (ca. 35.000€) für Webseiten und 200 Millionen Forint (ca. 713.000€) gegen TV- und Radiostationen. Zeitungen können mit bis zu 25 Millionen Forint (89.000€) belegt werden. Die Strafe muss auf jeden Fall bezahlt werden, bevor ein Widerspruch überhaupt möglich ist. Widerspruchsverfahren sind dagegen aufwendig und teuer, und ziehen sich vermutlich über Jahre. Für eine kleine Zeitung bedeutet ein Bußgeld daher vermutlich das finanzielle aus.

Anders als z.B. bei der britischen Regulierungsbehörde Ofcom darf die NMHH auch ohne eine Beschwerde von dritter Seite tätig werden. Die NMHH untersteht dabei dem ungarischen Innenministerium, und wird nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters, voraussichtlich vor allem von Personen besetzt werden, die der Regierungspartei Fidesz, des ungarischen Präsidenten Viktor Orbán nahestehen.

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) äußerste sich in einer Pressemitteilung besorgt über die Zukunft der Pressefreiheit in Ungarn. Die OSZE sieht in dem Gesetz einen klaren Verstoß gegen die Standards der Pressefreiheit. Dunja Mijatovic, die Beauftragte für die Freiheit der Medien in der OSZE wird mit den Worten zitiert:

“I am concerned that Hungary’s parliament has adopted media legislation that, if misused, can silence critical media and public debate in the country,”

Um so erstaunlicher ist das Schweigen der übrigen EU-Staaten, von denen sich einzig Luxemburg kritisch zu den Vorgängen in Ungarn geäußert hat. Anders als noch im Jahr 2000, als die EU diplomatische Sanktionen gegen Österreich verhängte, um gegen die Regierungsbeteiligung der rechtspopulistischen Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) Jörg Haiders zu protestieren, hat man Viktor Orbán bislang gewähren lassen, obwohl seine Fidesz-Partei in den selben Gewässern fischt wie weiland Haiders FPÖ.

Die jüngste Einschränkung der Pressefreiheit in Ungarn, das am 1. Januar auch die Ratspräsidentschaft der EU übernimmt, ist für die EU nicht hinzunehmen, ist sie doch nicht nur ein Affront gegen die Bürger Ungarns, sondern auch gegen alle anderen EU-Bürger, die sich der, sonst von der Politik so gern beschworenen, europäischen Wertegemeinschaft zu gehörig fühlen.

Das europäische Bloggerportal bloggerportal.eu ruft deswegen zum Protest auf. Ich zitiere mal aus dem Aufruf:

Europe’s bloggers are not going to accept that the EU Council will be presided over by a country acting against the fundamental rights of EU citizens. Such rank hypocrisy cannot go unchallenged. Article 11 of the Charter of Fundamental Rights and Freedoms of the EU is very clear about this:

1. Everyone has the right to freedom of expression. This right shall include freedom to hold opinions and to receive and impart information and ideas without interference by public authority and regardless of frontiers.

2. The freedom and pluralism of the media shall be respected.

We see this right being violated by the upcoming EU Council Presidency and are thus inviting bloggers from all around the EU to join our European Blog Action.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen rund um Zersursula, Censilia und Co. nährt das Schweigen der übrigen Staaten die Befürchtung, dass ähnliche Pläne für eine Richtline bereits in den Schubladen der EU-Kommision schlummern, und man erstmal in Ruhe abwartet, wie Ungarn damit durchkommt.

Wir dürfen diesen Abbau von Bürgerrechten innerhalb der Europäischen Union nicht hinnehmen, und müssen dieses Gesetz ebenso hart bekämpfen, wie die Gesetze, die unser eigenes Land betreffen. Ich schließe mich daher dem Aufruf von Bloggerportal.eu: Seid laut!

Aufstand der Wikipedia-Gartenzwerge: Eine Vulva auf der Hauptseite

Die deutsche Wikipedia hat gestern den Artikel “Vulva” inkl. Foto als Artikel des Tages auf der Hauptseite präsentiert. Die Popcorn taugliche Diskussion hierzu hat der Wikipedia Autor “Chuck die Bohne” treffend kommentiert:

Wenn da mal nicht eine riesige Diskussion von prüden, denkt an die Kinder schreienden, besorgten, angewiderten, christliche Werte verteidigenden Spießern über das Bild auf der Diskussionsseite statt findet, war der erste Gedanke als ich das Bild zum Artikel Vulva auf der Startseite gesehen habe … Et voilà … hier ist sie! Unglaublich!… was hier abgeht! Liebe Spießer, dieses Körperteil haben ca. 50% aller Menschen weltweit (vorwiegend Frauen) und es ist vollkommen natürlich, sogar angewachsen und es ist auch vollkommen natürlich auf diesem Foto abgebildet. Wer sich daran aufgeilt dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Erotik findet zu großen Teil im Kopf statt und für manch einen sind normale Körperteile (z.B. Füße) oder andere Gegenstände (z.B. Nylonstrümpfe) erregend. Was soll dann noch alles nicht gezeigt werden? Kinder sollten normalerweise sowieso nicht alleine ohne Aufsicht im Internet surfen (doch, sollten sie – anm. evildaystar) und Sexualkunde und damit Bilder der Vulva sind Teil des Grundschullehrplans bei Kinder im 3. Schuljahr. Bei manchen Benutzern hier habe ich das Gefühl das ein paar Stunden Sexualkunde nicht schaden könnten um mal ein “normales” Bild des Menschlichen Körpers zu bekommen. Nackte Menschen und deren Körperteile sind nicht Ekelhaft oder müssen versteckt werden! Wir sind hier nicht in den USA.

Doch, die Wikipedia wird in der USA gehostet und in der Diskussion wird deutlich, dass die überwiegende Mehrheit der Kommentatoren Sexualkunde-Seiten aus Schulbüchern reißen würde … galt die Wikipedia nicht mal das Symbol für freie Wissensvermittlung!?

Christoph Faulhaber: Mister Security

Kunst mit der Terror-Fahndung:

Website von Christoph Faulhaber: www.christophfaulhaber.de

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Piraten & Pressefreiheit

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Die Piraten werden immer besser … jedenfalls bringen sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jungle World zum Lachen:

“Die scharfe Kritik unserer Kommentatorin an der Piratenpartei und unsere kleine Satire bei Twitter gefiel einigen Seeräubern gar nicht. Böse wetzten sie die Säbel. Okay, vielleicht waren unsere »18 Gründe«, die Piratenpartei zu wählen, nicht alle witzig, gelacht haben wir aber dennoch herzlich, und zwar über jene Piraten, die unsere Satire zum Rechtsdrall in ihrer Partei zunächst in verschwörungstheoretischer Manier für ein übles Machwerk der Grünen hielten, welche es nur darauf abgesehen hätten, die junge Konkurrenzpartei in die rechte Ecke zu stellen. Noch witziger ist allerdings, dass die Piratenpartei uns mit rechtlichen Schritten droht. Liebe Piraten: Auf dem »Piratenwiki« eurer Homepage stehen von eurem Bundestagskandidaten Bodo Thiessen Sätze wie: »Sowohl der Afghanistan- als auch der Irak-Krieg, beides sind Angriffskriege gegen unschuldige und wehrlose Völker – mindestens genauso verwerflich, wie der so genannte ›Überfall‹ auf Polen durch Deutschland 1938.« Und weil Ihr für die Freiheit im Internet seid, wollt Ihr solch ein Seemannsgarn, das revisionistischer kaum sein könnte, nicht zensieren, ja? Aber einer Zeitung drohen, weil sie eine euch nicht genehme Satire twittert? Also, liebe Piraten, da lachen ja die Fische.”

Ach ja, und die “Junge Freiheit” mahnt offenbar Blogs ab.

Petition für Netzneutralität in Europa

netzneutralitaet-in-europa

This petition is up for signature in light of the decisions affecting the open Internet being taken at European level, and in reaction to the statement made in the USA on 21 September by FCC Chairman Julius Genachowski. If you believe Europe also merits an Internet that is free and open according to the following principles, please sign this petition and share it with your friends using the “Share it” links below:

1. Internet users are entitled to access, send and receive the content of their choice;
2. Internet users are entitled to use and run applications and services of their choice;
3. Internet users are entitled to connect their choice of software or hardware that do not harm the network;
4. Internet users are entitled to choice and competition among network providers, application and service providers, and content providers;
5. Internet users are entitled to an Internet connection that is free of discrimination with regard to type of application, service or content or based on sender or receiver address. Broadband providers cannot block or degrade traffic over their networks, or pick winners by favoring some content or applications over others in the connection to subscribers’ homes. Nor can they disfavor an Internet service just because it competes with a similar service offered by them.
6. Providers of Internet access must be transparent about their network management practices and Internet users are entitled to an Internet connection with a predefined capacity and quality.

These principles should be enshrined in European and national laws, and enforced by the relevant authorities in a consistent manner across Europe. (deutsche Übersetzung)

Petition unterzeichnen

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Die Verantwortungslosigkeit der Piraten beim Umgang mit ihrer Rechts-Debatte

Tut sich etwas bei der Positionierung der Piraten? Eine Interview Anfrage von A. F. Lichtschlag, Chefredakteur des Magazins “eigentümlich frei”, wurde vorerst von den Piraten abgelehnt. Offensichtlich wurde diesmal gescroogelt: Der Journalist Tomas Sager nennt das Magazin “eigentümlich frei” als “Beispiel für die Querfrontstrategie neurechter Kräfte“  (Blick nach Rechts, 2003).

Zuvor empfahl der offiziellen Twitteraccount der Piraten einen Artikel von A. F. Lichtschlag als “#lesenswert” der die Kritik an Interviews mit der “Jungen Freiheit” als eine Verschwörung des “links-grünen Establishments” darstellt: “Denn eins ist sicher: Hätte Pirat Popp der „JF“ erst gar kein Interview gegeben, wäre eine andere Kampagne gefunden worden. Irgendein „rechter Verdacht“ lässt sich immer konstruieren. Auch Eva Herman hat es nichts genutzt, der „JF“ ein Interview bis heute zu verweigern.”

Auch bezeichnet der Bundespressekoordinator der Piraten in der auf “eigentümlich frei” veröffentlichen Interview-Absage den Artikel von A. F. Lichtschlag als “sehr interessant”. Die Pressestelle der Piraten stellt aber mittlerweile gegenüber “Evil Daystar” klar, dass dies “keine öffentliche Stellungsnahme oder authorisierte Veröffentlichung der Piratenpartei” ist.

Weiter bestätigt die Pressestelle mit einem Hinweis auf einen Artikel der “Ruhr Nachrichten”, “dass der Vorstand der Piratenpartei sich in der Tat dafür ausgesprochen hat, die Diskussion ['Ob er in Zukunft mit bestimmten Medien nicht mehr zusammenarbeiten darf', so der Vorsitzende der Piraten] nicht weiter zu führen, ohne der Basis der Partei die Chance zu geben, seine Meinung dazu zu äußern. Dies könnte zum Beispiel durch Umfragen oder Abstimmungen geschehen und sollte zu einem ruhigeren Zeitpunkt geschehen.”

Kurzum, vor der Bundestagswahl scheint der Vorstand auf Distanz zu rechten Medien zu gehen – bis die Basis eine Entscheidung hierzu gefällt hat. Er hält aber Interviews selbst mit Zeitungen wie die “Junge Freiheit“, die als Sprachrohr der “Neuen Rechten” mit einer “Scharnier-” oder “Brückenkopf”-Funktion zwischen demokratischem Konservatismus und Rechtsextremismus gewertet wird, für richtig. “Ich halte es nicht für einen Fehler, mit den Lesern zu sprechen, nur so kann man sie überzeugen”, begründet dies Seipenbusch, Vorsitzender der Piraten, gegenüber den “Ruhr Nachrichten”.

Näheres zu der Vorgehensweise des Vorstands der Piraten gegen Rechte ist nicht zu erfahren. Auch nicht in Seipenbuschs Stellungsname “Mit Schmuddelkindern spricht man nicht“.  “Aber genau das sagt das Grundgesetz, wenn es um Nazis und andere Antidemokraten geht: Spiel nicht mit den Schmuddelkindern. Und bisher war es nicht nur Gesetz, sondern auch weitgehend ein gesellschaftlicher Konsens, der – anscheinend vergessen das manche – nicht an den Haaren herbeigezogen, sondern historisch gut begründet ist, so “Fiddle.Knows”. Weitere Kritik kommt vom “Spiegelfechter“: “Natürlich ‘darf’ man mit Rechten reden. Genau das machen tausende engagierte Bürger in Deutschland, die in den meist von Gewerkschaften, der SPD, der Grünen und der Linken getragenen lokalen Bündnisse gegen rechts mit rechten oder diesbezüglich gefährdeten Jugendlichen debattieren, freiwillige Arbeit als Streetworker leisten oder Kultur- und Sportevents organisieren. Es ist allerdings etwas vollkommen anderes, sich in der JF der rechten Intelligenzija vorzustellen oder in einer Projektgruppe gegen rechts mit gefährdeten Jugendlichen zu debattieren.”

Die Kritik an dem Vorstand der Piraten ist gehaltvoll und es ist verantwortungslos vom Vorstand weder auf die Kritik einzugehen noch seine Vorgehensweise gegen Rechte näher zu erläutern. Auch reicht es nicht lediglich auf die darüber nach der Wahl anstehende Entscheidung der Basis zu verweisen, da der Vorstand der Piraten diese “Strategie” in die Welt gesetzt und damit zu verantworten hat. Ob nun die Piraten völlig intransparent sind oder lediglich planlos die Situation herunterspielen, spielt ebenfalls keine Rolle. Denn den Vorwurf, dass sich die Piratenpartei von zwielichtigen “Freiheitlichen” bis Nazis instrumentalisieren lässt, entkräften der Vorstand der Piraten mit seinem Schweigen nicht und genau das ist kurz vor der Bundestagswahl verantwortungslos.

Man kann nur hoffen, dass sich die Basis der Piraten nach der Wahl für eine klare Abgrenzung gegen Rechte und rechte Unterwanderung entscheidet. Die Hoffnung schwindet momentan beim Lesen der Tweats und Kommentare von Piraten und deren Anhängern. “Unrast wild.cat” veranlasste dies zu einer lesenswerten Zusammenstellung von Tipps gegen Rechts im Internet: “In den zahllosen Diskussion um die Öffnung der Piraten für das antidemokratische Medien „Junge Freiheit“ zeigte sich eine größere Verunsicherung einerseits und Naivität andererseits in der Frage, wie mit Rechten im Internet umgegangen werden kann. Das ist für mich der Anlass, bislang gemachte Erfahrungen aus der Wikipedia, in der Bloggerszene und in Medienforen in einem kurzen Überblick zusammen zutragen.”

Ob die Piraten sich von Rechten abgrenzen werden steht auch im Zusammenhang mit der ausstehenden Klärung ihres Freiheitsverständnisses. Mit “Piraten. Zieht die Notbremse! Bleibt Spielverderber! Seit ungehorsam! Macht nicht alles mit!” appelliert “Blog von kritische Masse” an die Piraten sich zu positionierend:  “Wer für die Freiheit kämpft, kämpft für die Freiheit aller oder er wird zum Zuhälter von Unrecht, Ausgrenzung und Ausbeutung einer menschenverachtenden und antidemokratischen „Freiheit“.”  Aber auch hier schweigt sich der Vorstand der Piraten aus, ob und wie er diese Debatte angehen will.

Update:

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Gegen Ende voriger Woche dämmerte es selbst der Piraten-Führung, dass die so gern beschworene vorurteilsfreie Offenheit gegenüber allen politischen Richtungen irgendwie auch bedeuten sollte, dass man nicht nur mit Rechten spricht. Und so rief man zwecks eines Ausgleichs im postideo­logischen Ping-Pong bei der Jungle World an und bat darum, interviewt zu werden. Vielleicht ist den Piraten immer noch nicht klar, wie glücklich sie darüber sein können, dass aus dem Gespräch mangels Interesse der Jungle World nichts wird.

Bundestagswahl 2009: Netzpolitische Entscheidungshilfen

Social Media is the new punk rock

Jo, Respect, Digger!

Verordnung zum Gesetz über Amateurblogs (Amateurbloggerverordnung – ABlV)

Vollzitat: “Amateurbloggerverordnung vom 27. Oktober 2009″

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt

1. die Zulassung zur Teilnahme an der Amateur-Blogosphäre,
2. das Verfahren der Zuteilung und Einzelheiten der Anwendung und Mitbenutzung von Identifikationsnummer,
3. die technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen für die Durchführung der Amateur-Blogosphäre einschließlich der Nutzungsbedingungen für die Amateur-Blogosphäre ausgewiesenen Blog-Software (Anlage 1) und
4. die Gebühren und Auslagen für Maßnahmen des Amateurbloggergesetzes (Anlage 2).

… weiterlesen

Stockholm 1982: Mit Gummiknüppeln gegen soziale Erfindung im Telefonnetz

Hier mal einen Spiegel Online Artikel auf das Wesentliche zusammen remixt:

Als “eine soziale Erfindung ersten Ranges” beschreibt Hans Magnus Enzensberger in seinem Essayband “Ach Europa!” das Phreaking von Stockholmer Schülerinnen und Schülern in den 80igern: Damals konnte man durch die Anwahl einiger gesperrter Anschlüsse mit jedem anderen Teilnehmer sprechen, der das Gleiche tat. “Die betreffenden Telefonnummern gingen an den Stockholmer Schulen wie ein Lauffeuer um, und es entstand ein enorme, spontane Konferenzschaltung. Ein neues Massenmedium war geboren: der ‘heiße Draht’.” Umgehend wurde das neue Massenmedium zum Organisieren eines Flashmobs genutzt. Knapp 1000 Menschen fanden spontan zusammen, unterhielten sich und spazierten 1982 gemeinsam durch Stockholm. “Intelligenter kann man moderne Kommunikationstechniken kaum verwenden,” so Enzenberger zu dieser neuen soziale Entdeckung.

Die Entdeckung bestand nicht lange. Anfänglich knüppelte eine Polizeistaffel den Flashmob nieder, anschließend gab es an die Jugendlichen das staatliche Angebot eine Nummer frei zuschalten über die jeweils fünf Personen fünf Minuten lang telefonieren konnten. “Die Logik der staatlichen Intervention ist vollkommen klar”, so Enzensberger, “erst der Knüppel, dann die Mohrrübe. Die soziale Phantasie der Jugendlichen, ihre Selbsttätigkeit soll in einer Art Zangenbewegung erstickt werden: einerseits durch Unterdrückung, andererseits durch Verstaatlichung.” “Ich habe den Eindruck, dass sie ihr Selbstverständnis aus der Zeit des aufgeklärten Absolutismus herleiten”. Enzenberger weiter: “Sie glauben im Namen nicht nur ihrer Institution, sondern im Namen der ganzen Gesellschaft sprechen und handeln zu können. In ihren Äußerungen kehren immer wieder bezeichnende Sätze wieder: ‘Hier muss die Gesellschaft eingreifen.’ ‘Das kann die Gesellschaft nicht zulassen.’ ‘Darum muss sich die Gesellschaft kümmern.’”

Enzenberger entwickelt eine Denkfigur, die nichts an Aktualität eingebüßt hat, den Staat als “guten Hirten”: “Der gute Hirte ist, da er stets das Beste will, immer der Überzeugung, im Recht zu sein. Zur Besserwisserei fühlt er sich geradezu verpflichtet. Wenn er auf Kritik stößt, macht er zwar hie und da einen taktischen Rückzieher, aber an seinem Hintergedanken hält er unbeirrt fest, und er ist und bleibt entschlossen, ihn das nächste Mal, an anderer Stelle, durchzusetzen.”

Und weiter: “Es ist schwer, ein Urteil über den guten Hirten zu fällen. Das liegt an der Zweideutigkeit seines Wirkens. Er bietet einen Service , einen Grad an Daseinsfürsorge, der beispiellos ist; aber er übt auch einen ‘weichen Terror’ aus, der mich erschreckt. Wenn er – natürlich in bester Absicht – Kinder entführt, Journalisten einsperrt und scharfe Hunde auf Jugendliche hetzt, dann ist es leicht, sich über ihn zu entrüsten; wenn er kostenlose Rollstühle verschreibt und den Frauen gleiches Recht am Arbeitsplatz verschafft, erntet er Beifall. Vielleicht ist es gar nicht möglich, ihm objektiv gerecht zu werden. Vielleicht ist man entweder guter Hirte, oder man ist es nicht.”

Wähle CDU und rette deine Freiheit!

Die Fortsetzung von “Du bist Terrorist“. (via netzpolitik.org)

Fetter Erfolg: Freiheit statt Angst 2009

Gestern fand die Freiheit statt Angst Demo 2009 in Berlin statt. Wie gewohnt schien die Sonne und erneut hat der CCC eingeräumt das Wetter gehackt zu haben. Die Teilnehmer Anzahl war wieder gigantisch, wobei sich alle einig sind, dass folgende Passage des Demoaufrufs des CCC in diesem Jahr dafür ursächlich war:

“Wir wissen: Demonstrieren macht sexy, verbessert die Muskulatur und schafft Möglichkeiten zur persönlichen unbelauschten Fraternisierung mit Gleichgesinnten.”

Spiegel Online schwadroniert auch schon von der “Loveparade für Bürgerrechte“. Über die exakte Zahl der Teilnehmer kann man sich wie immer streiten. ARD: Mindestens 10000 und AK Vorrat: 25000, wobei die Einschätzung des AKs realistisch ist.

Dank Wahlkampf dominierten Orange und Grün die Demo. Linke, FDP und 4 Jusos waren ebenfalls anwesend. Allerdings wäre etwas mehr Zurückhaltung der Parteien – insbesondere der Piraten am Ende der Veranstaltung – auf der Demo wünschenswert gewesen.

Der fette Erfolg der Demo beruht auf der höheren Medienberichterstattung als in den letzten Jahren. Erstmalig hat es die Demo samt Forderungen in die Abendnachrichten geschafft. Klasse ist z.B. der Bericht des ZDF mit padeluun und Peter Schaar. Einen Pressespiegel gibt es im Wiki des AK Vorrats.

Auch hat es diesmal ziemlich gut geklappt den Schwarzen Block und die Berliner Polente nicht ineinander rammen zu lassen. Zwei, drei kleine Rangeleien gab es nur am Ende. Ziemlich mies war aber das Nerd klatschen seitens der Polente. Zeugen melden sich bitte bei [email protected]. Der CCC will ein Exempel statuieren!

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Update: Berliner Polente zeigt sich diesbezüglich selber an. Aus ihrer Pressemitteilung (Gegendarstellung zur Pressemitteilung):

“Die Vorgehensweise der an der Festnahme beteiligten Beamten einer Einsatzhundertschaft, die auch in einer im Internet verbreiteten Videosequenz erkennbar ist, hat die Polizei veranlasst, ein Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt einzuleiten. Das Ermittlungsverfahren wird durch das zuständige Fachdezernat beim Landeskriminalamt mit Vorrang geführt.”

Update 2: CCC fordert Identifikationsnummern für Polizisten. Weitere Updates bei netzpolitik.org und insbesondere bei piksa.info.

Update 3: Selbst die Bildzeitung berichtet mittlerweile. Im privat geführten Forum für Polizisten, copzone.de, wird versucht mit Beamten zu diskutieren, ob es sich um “ein paar schwarze Schafe oder ein strukturelles Problem handele” (Hier ein “Best-Of” des Dialogversuches).

Update 4: Johnnes Boie kritisiert das Veröffentlichen von nicht anonymisierten Bildern und Videos von prügelnden Polizisten, Opfern sowie Passanten.

Steinmeier für Willkür, Zensur und Drangsalierung im Netz

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Frank-Walter Steinmeier hat einen medienpolitischen Forderungskatalog aufgestellt. Dabei verfolgt er zur staatlichen Regulierung der Medien einen für Sozis typischen zentralistischen Ansatz: Zeitungen sollen Monopole bilden durch “Erleichterungen im Pressefusionsrecht” sowie durch die “Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verlage im Urheberrrecht, damit kostspielig erstellte Inhalte nicht beliebig kostenlos kommerziell verwertet werden können“.  Im Gegensatz zur  Monopolisierung der klassischen Medien sollen dagegen neue  Medien (”Google und Co.“) klein gehalten werden, um neue “Vermachtungsstrukturen” zu unterbinden. Kurzum, Steinmeier möchte sich ein Regieren mit Bild, BamS und Glotze wieder herbei regulieren. Vorwärts in die Vergangenheit!

In seiner Begründung, die sich so liest als ob sie von einem PR-Praktikanten, der den Abi 2008 Debattierwettbewerb gewonnen hat, geschrieben wurde, taucht Steinmeier noch weiter in die Vergangenheit ab: Die Weimarer Demokratie ist nach Steinmeier “an der publizistischen Hetze gegen die Demokraten und Parteien und am mangelnden Respekt vor den Institutionen der Demokratie zugrunde gegangen“. Daraus zieht er  den Schluss, dass die im Artikel 5 des Grundgesetze festgeschriebenen Errungenschaften “für die Freiheit und gegen Willkür, Zensur und Drangsalierung” eingeschränkt werden müssen. Den Errungenschaften des Artikel 5 setzt er nämlich folgendes entgegen: Aber wir spüren auch, dass die Beziehung von Medien und Demokratie heute manchmal brüchig, beschädigt und bedroht ist. Hiergegen gilt es gemeinsam [Politik und Medien] anzugehen.” Etwas konkreter wird Steinmeier hierzu im fünften Punkt seines Forderungskatalogs: “Ein Rechtsrahmen für Internetangebote, der sicherstellt, dass die sich heute schon abzeichnenden und die schon realisierten Möglichkeiten des Missbrauchs die positiven Möglichkeiten nicht verdunkeln.” Ob er darunter eine Ausweitung der Websperren versteht, sei dahingestellt. Es ist allein schon abenteurlich genug, dass ein Kanzlerkanditat die von den Medien hergestellte und getragene Öffentlichkeit, die er ganz richtig als Grundlage für eine Demokratie einschätzt, mit der Einschränkung der Freiheit und etwas mehr Willkür, Zensur und Drangsalierung im Netz sowie Monopolisierung von Bild, BamS und Glotze fördern will.

Quo vadis, Informationsfreiheitsgesetz?

Im Gegensatz zu den sehr umfassenden Ausdrücken Informationszugang oder Informationsfreiheit im Alltag beziehen sich die Informationsfreiheitsgesetze lediglich auf die rechtliche Regelung des Zugangs der Bürgerinnen und Bürgern zu den Informationen über die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung. Hintergrund ist die in vielen westlichen Demokratien vorherrschende Auffassung, dass von der Verwaltung gesammelte und erzeugte Informationen internes Wissen darstellt und nur aus besonderen Grund an berechtigte Externe weitergegeben werden darf – ein Relikt aus den Zeiten der Monarchien. Demgegenüber können Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte der Mitbestimmung und Kontrolle staatlicher Stellen in einer repräsentativen Demokratie nur ausüben, wenn sie sich über deren Tätigkeiten informieren können. Aus diesem Grund hat Schweden schon 1766 den Zugang zu Unterlagen aus der Verwaltung als Grundrecht verankert und 239 Jahre später der Bundestag ein Informationsfreiheitsgesetz für Bundesbehörden geschaffen. Mittlerweile haben 11 Bundesländer ähnliche Gesetze für ihre Landesbehörden.

Die heute stattfindende Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten der Bundesländer hat die Verbesserung der Nutzung der Gesetze auf freien Zugang zu Informationen von Bund und Ländern als Thema. Im Vorfeld kritisierte der Konferenzleiter, Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose, dass der weitgehend freie Aktenzugang nur selten genutzt wird. Kein Wunder, da ein Recht auf Akteneinsicht das Wissen über entsprechende Akten voraussetzt. Dieses Wissen haben Bürgerinnen und Bürger im Allgemeinen nicht. Hinzu kommt, dass Bürgerinnen und Bürger Akten erst nach einer langwierigen Prüfung der Herausgabe ausgehändigt bekommen. In der Tagespolitik ist es aber nutzlos, wenn man für anstehende Entscheidungen Informationen ein halbes Jahr später bekommt. Daher haben sich die bestehenden Informationsfreiheitsgesetze z.B. für Bürgerinitiativen als unbrauchbar erwiesen.

Zur Überwindung der Zugangsprobleme wurde bereits 2001 im Bundesland Bremen ein Paradigmenwechsel mit einem mutigen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz vorgeschlagen, der Push-Strategie:

  • Generell stellen Behörden sämtliche Informationen frei zugänglich in das Netz. Ausnahmen sind begründungspflichtig.
  • Veröffentlicht werden die Informationen aller Behörden in einem gemeinsamen Verzeichnis mit einer Suchfunktion

Dieser Wechsel vom einzelfallbedingten Heraussuchen hin zu einer Vorab-Veröffentlichung sollte durch eine Option der Weitergabe zur Veröffentlichung in den Dokumentenmanagement-Systemen öffentlicher Stellen sichergestellt werden, die für alle neuen Dokumente die Regel sein sollte. Zudem ist diese Push-Strategie neben der Bürgerfreundlichkeit wesentlich effizienter, da der Arbeitsaufwand für Behörden einzelne Dokumente auszuhändigen entfällt.

Erdacht wurde die Push-Strategie von dem Professor für Angewandte Informatik Herbert Kubicek. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf brachten die Bremer GRÜNEN in die Bürgerschaft ein. Es folgte eine fünf Jährige Auseinandersetzung die immerhin 2006 mit einem Informationsfreiheitsgesetz für das Bundesland Bremen endete. Technisch wurde ein zentraler elekronischer Informationsregister realisiert. Die Push-Strategie wurde allerdings auf Grund der Widerstände seitens SPD und CDU nicht ausreichend gesetzlich verankert. Kubicek schrieb daraufhin:

In Bremen wurde die Chance vertan, ein Informationsfreiheitsgesetz zu verabschieden, das den Namen verdient und Verfahren beinhaltet, die dem Aktuellen Stand der Technik und Organisation entsprechen. Manchmal dauert es etwas länger, bis sich gute Ideen durchsetzen.”

Bleibt zu hoffen, dass auf Grund der Unbrauchbarkeit der bestehenden Informationsfreiheitsgesetze, die heute von den Informationsfreiheitsbeauftragten dahingehend diskutiert werden, sich Kubiceks gute Idee zukünftig durchsetzen wird. Den Gesetzestext hierzu gibt es schon (Mittlerweile sollten die Informationsregister zusätzlich eine API haben):

Dritter Abschnitt
Veröffentlichung öffentlicher Informationen

§ 17 – Allgemeines Veröffentlichungsgebot
(1) Die öffentlichen Stellen sollen die bei ihnen vorhandenen Informationen, an denen ein Interesse in der Bevölkerung erkennbar ist, veröffentlichen, soweit Rechtsgründe nicht entgegenstehen und die Veröffentlichung nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist. § 13 gilt entsprechend.
(2) Die öffentlichen Stellen treffen geeignete organisatorische Vorkehrungen, damit Informationen, deren Veröffentlichung ausgeschlossen ist, von Informationen, die veröffentlicht werden dürfen, abgetrennt werden können.


§ 18 – Beratung durch die bzw. den Landesbeauftragten für den Datenschutz

Der oder die Landesbeauftragte für den Datenschutz berät die öffentlichen Stellen über den Umfang der zu veröffentlichenden Informationen. Ist eine öffentliche Stelle entgegen der Empfehlung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz nicht bereit, eine bestimmte Information zu veröffentlichen, hat sie dies gegenüber der oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlich zu begründen.

§ 19 – Veröffentlichungspflichten
(1) Jede öffentliche Stelle hat die von ihr erlassenen Verwaltungsvorschriften zu veröffentlichen.
(2) Durch Rechtsverordnung werden weitere Arten von Informationen ausdrücklich zur Veröffentlichung bestimmt.
(3) In anderen Gesetzen geregelte spezielle Veröffentlichungspflichten sowie Veröffentlichungspflichten, die ihren Grund in besonderen Rechtsverhältnissen haben, bleiben unberührt. (Siehe oben mein Hinweis auf § 17 Berliner IFG; hier wäre systematisch die Möglichkeit der beispielhaften oder abschließenden Benennung einzelner Aktenverzeichnisse und ihrer gesetzlichen Grundlagen.)

§ 20 – Art und Weise der Veröffentlichung
(1) Über die Art und Weise einer Veröffentlichung nach § 17 und § 19 entscheidet die öffentliche Stelle unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Informationen nach § 17 und § 19 sind so zu veröffentlichen, dass sie allgemein und möglichst leicht zugänglich sind. Der Zugang zu veröffentlichten Informationen darf kein Antragsverfahren voraussetzen. Die Hilfestellungen seitens der zuständigen öffentlichen Stellen nach § 5 Abs. 2 und § 9 Abs. 3 Satz 2 bleiben davon unberührt.
(3) Die Freie Hansestadt Bremen richtet ein zentrales Informationsregister ein, um das Auffinden der Informationen zu erleichtern. Das Informationsregister muss allgemein und möglichst leicht zugänglich sein. Die öffentlichen Stellen sind verpflichtet, Veröffentlichungen an das Informationsregister zu melden. Einzelheiten werden durch Rechtsverordnung geregelt.
(4) Der Zugang zu den veröffentlichten Informationen und zum Informationsregister ist unentgeltlich, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(5) Soweit dies ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist, sind alle zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen an das Städteinformationssystem bremen.online zu übermitteln, es sei denn, eine Übermittlung der Informationen an eine andere allgemein zugängliche Datenbank ist gesetzlich vorgeschrieben.

§ 21 – Grundsätze für die Erschließung, Aufbereitung und Übermittlung der zu veröffentlichenden Informationen
Die technischen und organisatorischen Grundsätze für die Erschließung, Aufbereitung und Übermittlung der zu veröffentlichenden Informationen werden durch Rechtsverordnung festgelegt.