Archiv für April 2010

Wie man Online keine Zeitungen verkauft

Ich bin seit einiger Zeit Abonnent der Wochenzeitung Die Zeit. Da ich das klassische Zeitungsformat für sehr unhandlich halte, und ohnehin viel Zeit am Rechner verbringe, habe ich mich für das Online-Angebot entschieden. Inhaltlich bekommt man da auch einiges geboten: Neben der Zeitung selbst kann man jede Woche noch das Lifestyle Magazin “Zeit Leben” lesen, und bekommt zusätzlich auch noch Zugriff auf einen Podcast, bei dem man 14 ausgewählte Artikel vorgelesen bekommt (ein Angebot, dass ich sehr zu schätzen weiß). Einen Zugriff auf das Archiv der Zeitung erhält man auch. Mit 30€ für ein halbjahres Abo ist das ganze wahrlich nicht zu teuer.
Leider gerät das Lesen der Zeitung oftmals zur Qual: Die Online-Ausgabe wird als PDF Datei angeboten, in der die Facsimiles der Zeitungsseiten zu finden sind. Der Vorteil davon ist, dass die Onlineausgabe exakt so aussieht, wie die auf Papier. Allerdings sollte man schon einen 23-Zoll Bildschirm sein Eigen nennen, um die Seiten komfortabel lesen zu können.  Zudem sind die Dateien meist zwischen 200 und 300 MB groß, was ich schon ziemlich viel finde.
Da ich meine Zeitung gern unterwegs, z.B. im Bus, lese, möchte ich die Zeitung auf meinem iPhone lesen können. Es gibt zwar einige gute PDF-Reader, die auch mit großen PDFs umgehen können, aber das Lesen einer Zeitungsseite die rund 5 mal so groß ist, wie das Display des iPhone ist schon sehr anstrengend. Hinzu kommt, dass die riesigen Dateien dazu führen, dass mein PDF-Reader immer nur kurze Ausschnitte der Seite rendern kann, scrolle ich zu weit, wird 10 oder 20 Sekunden lang gerendert, bevor der Text dargestellt wird. Alles in allem sehr unbefriedigend.

Schön also, dass die Zeit ihre Online-Ausgabe auch als ePub Datei anbietet. Die Datei ist nur etwas über ein MB groß,  hat ein durchsuchbares Inhaltsverzeichnis, und diverse Reader auf dem iPhone unterstützen das Format. Ich benutze dafür Stanza. Also fröhlich auf den Link geklickt der verspricht:

Download der gesamten Ausgabe als Datei im ePub-Format für elektronische Lesegeräte (< 1MByte)

Was im übrigen nicht ganz stimmt, die Datei ist mit 1134 KiB etwas größer als 1 MiB, aber das ist ja nicht wichtig. Die überraschung folgt sofort: Statt eines ePub-Files bietet mir mein Browser nur eine acsm Datei an. Das Kleingedruckte klärt auf:

Um DIE ZEIT im ePub-Format lesen zu können benötigen Sie die kostenlose Software Adobe Digital Editions. Diese können Sie hier gratis herunterladen. Adobe Digital Editions ermöglicht es Ihnen E-Books auf Ihrem Computer zu lesen und diese auf externe Lesegeräte zu übertragen.

Damit beginnt der Ärger: Adobe Digital Editions ist eine proprietäre Software, die es mal wieder nur für Windows gibt.
Die Nutzung des offenen ePub-Formates hilft da nicht, aber wenn es denn sein muss. Also schmeiße ich die Virtual Machine mit Windows XP an, öffne den Link, um das Programm herunter zu laden, und:

Um diese Seite anzeigen zu können benötigen Sie die aktuelle Version des Adobe Flash Players. Klicke Sie hier, um Adobe Flash Player zu installieren.

Nun klicke ich brav und installiere Flash. Ob ich daneben auch noch einen “Security Scan Plus” der Firma McAfee installieren möchte, werde ich nicht gefragt, das passiert einfach. Schön, wenn man schon einen Virenscanner laufen hat, der sich mit McAfee beißt. Zum Glück passiert bei mir nichts schlimmes.
Schließlich sehe ich aber immerhin das Flashapplet auf dem Bildschirm. Es zeigt ein bischen Text und einen Installieren Button.
Ich atme tief durch und klicke darauf. Tatsächlich, ein Installationspaket wird geladen und gestartet. Ich wundere mich, dass ich über die nun startende Installation gar nicht mehr um Erlaubnis gefragt werde. Bei einem unmodifizierten Windows, rattert der Installer einfach drauf los, wenn auf dem Flash Applet Adobe draufsteht.
Schließlich sehe ich das Begrüssungsfenster von Digital Editions. Das Programm macht einen recht aufgeräumten Eindruck, will aber von mir eine Authorisierungs-ID haben. Da ich nicht weiß, was das ist, klicke ich auf Authorisierungs-ID anfordern, und lande im Online-Shop von Adobe. Eigentlich wollte ich ja gar nichts kaufen, aber man braucht wohl ein Konto, um die Software nutzen zu können, kennt man ja. Die Anmeldeseite verschlägt mir erstmal die Sprache, neben Namen und Anschrift und einer gültigen EMail-Adresse möchte Adobe wissen, was ich für einen Beruf habe, und meine Telefonnummer soll ich bitte auch hinterlassen. Ausserdem gibt es eine ganze Reihe von Haken, mit denen ich mich für alle möglichen Newsletter und Werbezusendungen eintrage und Adobe erlaube die Daten weiter zu verkaufen. In der deutschen Version der Seite sind die Haken allerdings nicht vorbelegt, um dem deutschen Datenschutzrecht zu genügen; immerhin. Da muss meine alte Freundin Afanen mal wieder herhalten, die seit Jahren geduldig all meine Spams entgegen nimmt…
Nach dieser Klickorgie, bin ich also bei Adobe angemeldet, und suche nun verzweifelt nach einem Link, über den ich die ominöse Authorisierungs-ID anfordern kann, finde aber nichts. Das naheliegende, die Anmeldedaten, die ich bei der Kontoanlage angegeben habe, sind es jedenfalls nicht. Ich brauche ein paar Minuten, bis ich auf die Idee komme, statt des Benutzernamens, den ich mir ausgesucht habe, mal meine Email Adresse anzugeben (also die von Afanen, um genau zu sein ;-)). Damit klappts.
Nun klicke ich auf der Zeit-Seite nochmal auf den Link zur ePub-Ausgabe. Tatsächlich öffnet sich Digital Editions, und beginnt die Zeitung herunterzuladen. Endlich kann ich meine Zeitung lesen! Aber das ganze soll ja noch ins iPhone. Also suche ich eine Funktion, mit der ich meine Dateien in einen eBook Reader übertragen kann. Fehlanzeige. Ein Blick ins Handbuch hilft:

Medien auf andere Computer übertragen

Falls Sie Ihren Computer autorisiert haben, sperrt Adobe Digital Editions weder Ihre eBooks noch andere digitale Veröffentlichungen, die auf diesem Computer gespeichert sind. Stattdessen werden sie Ihnen über Ihre Adobe-ID zugeordnet. Somit können Sie Medien aus Ihrer Bibliothek auf bis zu sechs Computer oder unterstützte mobile Geräte (z. B. den Sony® Reader) übertragen.

Für den Transfer zwischen zwei Geräten müssen beide mit Ihrer Adobe-ID autorisiert werden.

Hinweis: Bei der Übertragung auf einen anderen Computer werden keine Lesezeichen kopiert.

So übertragen Sie ein Medium auf einen anderen autorisierten Computer:

   1. Auf dem Herkunfts-Computer suchen und öffnen Sie den Ordner „My Digital Editions“, der sich im Ordner „Dokumente und Einstellungen“ befindet.
   2. Wählen Sie die EPUB- oder Adobe PDF-Datei für das Medium, das Sie übertragen möchten.
   3. Kopieren Sie die ausgewählten Dateien auf ein portables Speichermedium, z. B. ein Flash-Laufwerk, oder senden Sie sie per E-Mail an den Ziel-Computer.
   4. Auf dem Ziel-Computer kopieren Sie nun die EPUB- oder Adobe PDF-Dateien ins Verzeichnis „Dokumente und Einstellungen\My Digital Editions“.
   5. Starten Sie Adobe Digital Editions auf dem Ziel-Computer. Wählen Sie „Bibliothek > Medium zur Bibliothek hinzufügen“, navigieren Sie zum Ordner „My Digital Editions“, und wählen Sie die neuen Dateien aus, um sie in die Bibliothek aufzunehmen.

Wie bitte? Ich soll die Dateien selber kopieren? Wozu brauch ich nochmal den verdammten Reader? Für mich stellt das keine größere Hürde dar, aber viele Anwender düften mit so einer Anweisung hoffnungslos überfordert sein. Das einzige Gerät das Adobe direkt unterstützt ist der Sony PRS-505, der bei amazon.de rund 300€ kaufen. Dafür kann ich 5 Jahre lang die Online-Ausgabe der Zeit lesen. Für’s Zeitung lesen etwas teuer.
Angesichts des ganzen Aufwands fürchte ich ja schon, dass die Datei mit DRM verschlüsselt ist, und mein Stanza nicht als autorisierter Reader zugelassen ist. Versuchen will ich es trotzdem. Wer das iPhone kennt, weiß, dass man nicht so einfach Daten dorthin kopieren kann. Leider geht das auch nicht via Jailbreak, weil Stanza seine Files über den selben Mechanismus signiert, wie die iPod App. Also kann ich zusätzlich noch den lexcycle-Desktop installiern, oder die Datei direkt aufs iPhone laden. Weil mein lokaler Webserver eh’ läuft, kopiere ich die Datei flugs dorthin, und tippe (sic!) die URL ins Downloadfenster von Stanza. Der Download klappt, dann die Fehlermeldung:

Unable to convert file (DRM Error – no authorization).

Fazit: Es geht nicht. Nun stellt sich mir die Frage, was sich die Herausgeber der Zeit dabei denken. Einerseits beklagt man sich, dass zuwenig Leute Zeitungen kaufen, und man sie dafür gewinnen muss im Netz Geld für Journalismus zu bezahlen, und dann sowas.
Die meisten “normalen” Anwender, dürften gar nicht soweit gekommen sein, wie ich. Zum einen, weil ihnen oft das Fachwissen fehlt, sodass sie schon an der Installation des Adobe Programms scheitern, zum anderen weil viele die nötige Geduld gar nicht aufbringen. Immerhin ist man ja auf die Seiten der Zeit gegangen, weil man seine Zeitung lesen wollte.
Den Flash-Orgien zum Dank, werden obendrein gerade die Nutzer ausgeschlossen, für die die ePub Version ideal wäre: Wegen ihrer Formatunabhängigkeit lassen sich die ePub Dateien prima von Screenreadern parsen oder auf Braille-Zeilen darstellen; für sehbehinderte und blinde Menschen eine funktionierende Lösung an eine Tageszeitung zu kommen. Der untersützte Sony PRS-505 dagegen unterstützt Text-To-Speech bewusst nicht, man will ja den lukrativen Markt für überteuerte Audiobooks nicht kaputt machen.

Für die Herausgeber der Zeit hat das DRM-Getue letztlich auch keinen Sinn: Herunterladen kann die Dateien nur, wer ein Abo hat, und wer die Zeitung dann im Netz verbreiten will, kann dies mit der PDF-Version tun, die ist nämlich unverschlüsselt. Zusätzlich stehen viele der Inhalte ohnehin auf der Homepage von Zeit-Online. Die Verbreitung über Tauschbörsen sollte eine Zeitung auch nur begrenzt fürchten; bis die Zeitung so weit geseedet ist, dass sie schnell und für jedermann abrufbar ist, vergehen meist ein paar Tage; bis dahin erscheint bereits die nächste Ausgabe. Und nichts ist bekanntlich so alt, wie die Zeitung von gestern.

Update: Ich hatte mich mit meinen Problemen auch an den Abo-Service derzeit gewandt. Dort hat man mir auch umgehend geantwortet, mit der etwas ausweichenden Antwort, man prüfe der Zeit das ePub Format. Immerhin nimmt man das Problem offenbar ernst genug, dass sich jemand damit befasst. Inzwischen gibt es auf der Zeit-Seite einen Link, der zu der Übersicht von Adobe führt, welche Reader für ihr DRM freigegeben sind. Leider sind nicht alle Modelle in Deutschland erhältlich, wobei man natürlich durchaus auch in den USA bestellen kann. Ich weiß allerdings nicht, ob Adobe, ähnlich wie auf dem DVD-Markt, eine Zonierung durchführt, sodass man in Deutschland erworbene Bücher nur auf deutschen eReadern lesen kann. Die DRM-Technologie würde das auf jeden Fall erlauben.

Update 2: User(in) Co hat in den Kommentaren einen Weg aufgezeigt, wie es doch klappt: Das Gratis-Tool Txtr kann Adobe Digital Editions lesen. Wenn man also statt Stanza Txtr nimmt, dann geht es. Ich finde das immer noch erheblich zu aufwändig für den normalen Anwender, aber es funktioniert. Also, danke für den Tipp!

Google Street View

(via starbug’s soup)

Selbstauskunft bei Datenkraken

Seit dem 1. April diesen Jahres ist das verschärfte Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Neben einigen Verfahrensvereinfachungen für Datensammler, ist die wichtigste Neuerung des Gesetzes, dass Recht auf Selbstauskunft (auch Eigenauskunft) in §34:

(1) 1Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über

1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,

2. den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden und

3. den Zweck der Speicherung.

2Der Betroffene soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnen. 3Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, ist Auskunft über die Herkunft und die Empfänger auch dann zu erteilen, wenn diese Angaben nicht gespeichert sind. 4Die Auskunft über die Herkunft und die Empfänger kann verweigert werden, soweit das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses gegenüber dem Informationsinteresse des Betroffenen überwiegt.

Für Unternehmen, die Daten über Bürger sammeln, bedeutet dies, dass sie auf Verlangen Auskunft über alle Daten geben müssen, die sie über den Betroffenen speichern. Einschließlich der Information, woher die Daten stammen.

Nun ist es natürlich sehr mühselig all die Firmen herauszusuchen, und persönlich anzuschreiben. Viele Menschen werden sicher vor dem Aufwand zurückschrecken drei Dutzend Briefe zu versenden.

Das dachte sich auch Julian Kornberger von Digineo und richte kurzerhand einen kostenlosen Service ein, bei dem man automatisch  bei derzeit 35 Firmen eine Selbstauskunft einholen kann. Die Liste der Firmen wird ständig erweitert, und da viele Unternehmen für eine Auskunft eine Kopie des Personalausweises verlangen, arbeitet Julian zur Zeit an der Möglichkeit einen Scan des Personalausweises hochladen zu können.

Wichtig zu wissen ist natürlich, dass man die bei Digineo hinterlegten Daten jederzeit einsehen, und auch selber löschen kann. Weiterverwertet werden die Daten dort laut Digineo selbstverständlich auch nicht. Trotzdem sind ein paar Dinge zu beachten:

  • Überlegt euch, welche der angebotenen Firmen ihr tatsächlich anschreiben wollt. Viele sind Inkassounternehmen, die eure Daten vermutlich nur haben, wenn ihr schon mal mit ihnen zu tun hattet. Nach der Anfrage haben sie sie.
  • Schwärzt bei der Kopie eures Ausweises die Seriennummer, Geburtsdatum und die anderen Daten, die nicht wichtig sind, um eure Identität zu bestätigen. Man muss Datenkraken ja nicht nocb mehr Informationen hinterher werfen.

Das ganze ist eine super Idee, die vor allem vom Mitmachen lebt: Je mehr Leute die Datensammler mit Anfragen bombardieren, desto unangenehmer wird es für die (und teurer, denn jede Antwort kostet Porto!).

Danke schön!

Gerade bin ich vom FoeBud in einer E-Mail benachrichtigt worden, dass -wie ja auch in den Medien zu erfahren war- die Sammelbeschwerde gegen ELENA beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurde.

22.005 Menschen haben sich an der Aktion beteiligt. Das sind zwar weniger als bei der Vorratsdatenspeicherungsklage, aber diese Beschwerden sind in nur wenig mehr als zwei Wochen zustande gekommen!

An dieser Stelle möchte ich mich herzlich bei allen Leuten vom FoeBud und allen die freiwillig geholfen haben, den riesigen Berg an Vollmachten zu bearbeiten, und zum Bundesverfassungsgericht zu bringen bedanken: Vielen Dank, dass ihr mir, und 22.004 anderen Bürgern ermöglicht habt, erneut in einer großen Aktion gegen ein weitreren Baustein der Überwachungsgesellschaft zu klagen!

Auch diejenigen, die nicht mehr dazu gekommen sind, mitzuklagen können etwas tun: Den FoeBud kann man auch finanziell unterstützen.

Gewaltprävention an Bremer Schulen durch Videoüberwachung M)

Einige Bremer Schulen haben sich zu einem besonders pädagogisch wertvollen Konzept gegen Gewalt an Schulen durchgerungen:

“An den genannten Schulen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu [...] Körperverletzungsdelikten. Mit dem Betreiben einer Videoüberwachungsanlage sollen diese Straftaten verhindert werden. Sie dient damit dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Schülerinnen, Schüler und des schulischen Personals [...]. Diese Grundrechte sind von der Schulkonferenz gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung abgewogen worden und dabei als überwiegend eingeschätzt worden.”

“Es haben die Schulleiterin bzw. der Schulleiter und zur Wahrung des „4-Augen Prinzips“ jeweils eine weitere Person der Schule, sowie die Polizei im Falle einer Straftat Zugriff auf die Videoaufzeichnungen.”

Also liebe prügelnden Klappskallis, da eure Lehrer ein Auge zudrücken und CCTV anknipsen, könnt ihr nicht nur weiterhin ungestört eure Mitmenschen verprügeln sondern das Ganze - vorausgesetzt ihr habt einen Kamera-Funkempfänger whireshark – auf YouTube posten.

Betroffen sind folgende Schulen in Bremen:

Weitere Informationen: Kleine Anfrage der Fraktion der Mövenpick-Partein „Videoüberwachung im Land Bremen”

Update:
Aus dem Bericht der Bremer Landesdatenschutzbeauftragten zur Videoüberwachung an Bremer Schulen (pdf):

“Außerdem lag in den meisten Fällen kein angemessenes Datenschutzkonzept vor; insbesondere hat häufig die gesetzlich vorgeschriebene Anordnung der Leitung der jeweiligen Schule, die den Zweck, die räumliche Ausdehnung und die Dauer der Videoüberwachung dokumentiert, gefehlt.”

Harscher geht der Berliner Landesdatenschutzbeauftragter die Videoüberwachung an Schulen an:

“Die Schule solle neben Rechnen und Schreiben auch Demokratie, Achtung der Menschenwürde und Freiheit lehren – eine Videoüberwachung von Klassenräumen, Eingangsbereichen und Schulhöfen sei mit diesen Prinzipien unvereinbar; Überwachungstechnik dürfe Pädagogik nicht ersetzen.”

Update 2:
Hochglanzbroschüre “Mobile Videoüberwachung an Bremer Schulen” der barox Kommunikation AG (Datei heißt bezeichnenderweise “PR Bremer Schule.doc”):

“Die Gewaltbereitschaft von Schülerinnen und Schülern unter einander, Diebstahl und Vandalismus auf dem Schulhof, aber auch unerlaubtes Rauchen (sic!) stellen heute an vielen Schulen ein Problem dar. Eine Schule in Bremen hat sich deshalb entschieden, die Schülerschaft mittels einer sichtbaren Videoüberwachung aufzurütteln und abzuschrecken.”

Jahresbericht der Bremer Landesbeauftragten für Datenschutz online

Der “32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz” ist online (pdf). Im Folgenden das Inhaltsverzeichnis des Datenschutzberichtes: Einige Highlights sind dabei, so waren die Bremer Landesnetze vom Conficker Wurm befallen und man weiß immer noch nicht wie das geschah. Leider habe ich keine Zeit für einen Kommentar – sendet Trackbacks, nutzt die Kommentarfunktion oder schickt eine Mail an kontakt@evildaystar.de.

  • Bremische Bürgerschaft
    • Ergebnisse der Beratungen des 31. Jahresberichts
  • Behördliche Beauftragte für den Datenschutz
    • Workshops der behördlichen Datenschutzbeauftragten 2009
    • Behördlicher Datenschutz im Bereich der Gesundheit Nord gGmbH
  • Datenschutz durch Technikgestaltung und -bewertung
    • IT-Sicherheitsmanagement für das Land Bremen
    • Administrativer Zugang am Dataport-Standort Bremen
    • VIS – Zentrales System zur elektronischen Aktenführung
      … weiterlesen