Archiv für die Kategorie ‘Datenschutz’

Vorratsdatenspeicherung nichtig

  1. Die §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes in der Fassung des Artikel 2 Nummer 6 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstoßen gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und sind nichtig.
  2. § 100g Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung in der Fassung des Artikel 1 Nummer 11 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstößt, soweit danach Verkehrsdaten nach § 113a des Telekommunikationsgesetzes erhoben werden dürfen, gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist insoweit nichtig.
  3. Die aufgrund der einstweiligen Anordnung vom 11. März 2008 im Verfahren 1 BvR 256/08 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 659), wiederholt und erweitert mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2239), zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3704), von Anbietern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Rahmen von behördlichen Auskunftsersuchen erhobenen, aber einstweilen nicht nach § 113b Satz 1 Halbsatz 1 des Telekommunikationsgesetzes an die ersuchenden Behörden übermittelten, sondern gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten sind unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht an die ersuchenden Stellen übermittelt werden.
  4. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführern ihre notwendigen Auslagen aus den Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.

Das Bundesverfassunggericht hat die Vorratsdatenspeicherung gekippt. Ein Gesetz für nichtig zu erklären, ist wohl die schärfste Sanktion, die das Gericht verhängen kann. Darüber hinaus sind alle bereits angefallenen Daten sofort zu löschen.

Nun hat das Verfassungsgericht nicht entschieden, dass gar nicht auf Vorrat gespeichert werden darf, es bleibt also abzuwarten, wann die Politik den nächsten Anlauf startet. Die Hürden aber, liegen hoch: So dürfen die Daten nur benutzt werden, wenn eine Straftat besonderer Schwere vorliegt, auf die Daten darf nur unter einem strikten Richtervorbehalt zugegriffen werden. Der Präsident des Verfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat in seinen Ausführungen festgehalten, dass der Richtervorbehalt an eine Begründung gekoppelt sein muss. Massengenehmigungen, bei der ein Richter keine zwei Minuten zur Beurteilung hat, sind also wohl nicht zulässig.

Das Gesetz muss regeln, wie die Datensicherheit sichergestellt werden kann, die Daten müssen verschlüsselt werden, und eine unabhängige Behörde muss die Einhaltung überwachen, darf aber die Daten nicht selber speichern. Auch wenn einige, die sich  besser auskennen als ich, sagen, es sei nicht der große Sieg, für den Gesetzgeber wird es vermutlich einfacher sein, ein Quick-Freeze einzuführen, wogegen IMHO auch nichts einzuwenden ist.

Als nächstes heisst es nun, die EU-Richtline selbst anzugehen, und, wenn möglich, zu kippen.

Video eines Nacktscanners im Einsatz

Bürgerinnen und Bürger so wie sie CDU, FDP und SPD sehen wollen.

So schnorchelt man Nacktbilder aus Nacktscannern ab

Die Fantasien von Thomas de Maizière, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und anderen Spannern Nacktbilder von Fluggästen zu erstellen sollen nun über die bereitwillig von der Presse mitgetragene Umbenennung von Nacktscanner in Körperscanner sowie einer Privacy-Funktion Realität werden: Ob sich irgendetwas gefährliches am Körper befindet sollen Computer autonom erkennen können und erst dann ein stilisiertes Bild für die Sicherheitsleute ausgeben. Träger und Trägerinnen von Intimpiercings können sich schon jetzt auf dumme Sprüche bei der Sicherheitskontrolle einstellen.

nacktscanner_intimpiercing

Das man mittels Bilderkennung keinen Zwei-Komponenten Sprengstoff erkennen kann ist klar: Die Spannerkästen haben selbst beim Detektieren von Waffen nur eine Erfolgsquote von 60%. Aber immerhin kann man Nacktbilder von den um unsere Sicherheit besorgten Politiker und Politikerinnen  aus den Nacktscannern abschnorcheln:

  • Das stilisierte Bild für die Sicherheitsleute ist nämlich nur eine Schein-Privacy-Funktion: Natürlich werden nach wie vor Nacktbilder mit allen Details erstellt. Erst nachträglich werden diese für die Bilderkennung erstellten Nacktbilddaten zu den Grafiken mit den schemenhaften Umrissen eines Menschen umgewandelt.
  • Alle Daten, also auch die Nacktbilder-Rohdaten, sollen nach dem Schein-Sicherheitscheck umgehend gelöscht werden. Löschen bedeutet aber bei digitalen Datenträger, dass lediglich die Meta-Informationen (z.B. wo sich die Daten auf dem Speichermedium befinden) und nicht die Daten(blöcke) selber gelöscht werden. Angenommen es werden 300kb große Nacktbilder erstellt und das Speichermedium ist nur 2GB groß, dann befinden sich in jedem Spannerkasten immerhin noch knapp 7000 Nacktbilder.
  • Durch Social Hacking direkt am Flughafen oder später auf der Müllkippe sollte man an die Speichermedien der Nacktscanner herankommen. Die Wiederherstellung der gelöschten Daten (Meta-Informationen) ist kinderleicht. Ich bin gespannt auf die CDU-FDP-SPD-Peepshow *fg*

Alarm um den “Nacktscanner”

Seit dem missglückten Anschlag vom 26.12. herrscht unter Politikern mal wieder helle Aufregung: Bundesinnenminister Thomas de Maizère fordert nun in der Süddeutschen Zeitung die Einführung sog. “Nacktscanner”, die sein Vorgänger Wolfgang Schäuble bereits abgelehnt hatte.

Der Aufschrei unter  Bürgerrechtlern ließ nicht lange auf sich warten. Viel ist da die Rede von der “Wahrung der Menschenwürde”. So sagt auch Minister De Maizère z.B. im Interview mit der Süddeutschen auf die Frage, ob er sich selbst von so einer Maschine “entkleiden” lassen würde:

Wenn es ein entsprechendes Gerät gibt, das die Persönlichkeitsrechte wahrt, hab’ ich damit kein Problem – aber wir sind noch nicht so weit.

Im Folgenden erläutert er, wie solche Geräte konstruiert sein müssen, um diese Kriterien zu erfüllen. Allerdings lässt die Wortwahl durchblicken, dass er wenig davon versteht, wie die Geräte tatsächlich funktionieren:

Diese Geräte arbeiten auf der Basis von Terahertz- oder Millimeterhertz-Wellen. Diese Wellen werden vom menschlichen Körper und am Körper getragenen Gegenständen wie von einem Spiegel reflektiert.

Was “Millimeterhertz-Wellen” sind, ist mir dabei noch rätselhaft. Leider ist der Informationsstand auf allen Seiten so konfus, dass weder Befürworter noch Kritiker der Methode konkret zu wissen scheinen, wie das Ganze eigentlich funktioniert. Ich habe, mit Hilfe von Bella (danke!), mal ein paar Fakten zusammengetragen.

“Millimeterhertz-Strahlung”
Die sog. Terahertzstahlung ist ein bestimmter Bereich des elektomagnetischen Spektrums. Mit Wellenlängen zwischen 1mm und 1µm liegen diese zwischen dem Bereich der Mikrowellen und dem nahen Infrarot. Interessanterweise kommt die Terhertzstrahlung in den am meisten diskutierten Einsatzszenarien gar nicht zum Einsatz. Stattdessen verwendet man sog. Millimeterwellen, also sehr kurzwellige Mikrowellenstrahlung mit Wellenlängen um Bereich zwischen 1 und 10 mm.

Einige Wellen im Millimeterbereich haben die Eigenschaft, bestimmte Stoffe durchdringen zu können. So sind z.B. Wolle oder auch Kunststoffe für bestimmte Wellenlängen durchsichtig, der menschliche Körper hingegen nicht.

Aktiv vs. Passiv
Der menschliche Körper strahlt jederzeit Wärme ab. Diese Wärme wird in Form von Infrarot- und Terahertzstrahlung an die Umgebung abgegeben. Ein Teil dieser Strahlung durchdringt die Kleidung und gelangt nach aussen. Passive Body-Scanner fertigen mit Hilfe dieser Strahlung ein Wärmebild des Körpers an. Das Prinzip ist hierbei ähnlich wie bei einer klassischen Wärmebildkamera. Die Bildqualität ist dabei ähnlich wie bei üblichen Wärmebildern, also sehr Detailarm. Körperfremde Gegenstände erkennt man auf dem Bild vor allem durch die Temperaturunterschiede.

Aktive Scanner hingegen bestrahlen den untersuchten Körper mit Strahlung im mm-Bereich, und messen die Reflektion. Aus den zurückgeworfenen Wellen rekonstruiert der Scanner ein dreidimensionales Modell des Körpers.  Da die Kleidung für die Strahlung durchsichtig ist, sieht man auf dem Bild die Oberfläche des Körpers. Da Fremdgegenstände (z.B. eine unter der Kleidung getragende Waffe) die Strahlung mehr oder weniger streuen oder dämpfen, erscheinen sie auf dem Bild als Schatten. Bei dieser Methode sind deutlich anatomische Details zu erkennen, aber auch am Körper getragene Gegenstände, Prothesen oder Brustimplantate sichtbar werden. Diese Methode beschreibt den tatsächlichen “Nacktscanner”.

Einsatz in Deutschland
Die Bundespolizei führt laut Aussagen des BMI derzeit Labortests mit Scannern durch, wie sie auch in Amsterdam-Schipol derzeit getestet werden. Die Geräte in Amsterdam sind Geräte des Typs ProVision des US-amerikanischen Herstellers L3-Communications, die auf der aktiven Technologie basieren.

Probleme
Der Einsatz der Geräte wirft einige Fragen auf, die technisch schwer zu beantworten sind: So fordert Bundesinnenminister de Maizière, dass auf dem Bild keine intimen Details, sondern nur Strichmännchen zu sehen sein sollen. Die Software müsste also so angepasst werden, dass anatomische Details unsichtbar würden, Waffen aber identifizierbar blieben. Die Software müsste also in der Lage sein, einen Sprengstoffbeutel von einem Anus praeter  zu unterscheiden. Bella hat einige politische Implikationen beleuchtet, und politische Forderungen aufgestellt, die sich aus der Debatte ergeben.

Viele der Probleme ließen sich umgehen, wenn man, wie Torsten May vom Institut für Photonische Technologien in Jena, vorschlägt; auf passive Technologien ausweicht. Ein einfaches Wärmebild zeigt keinerlei anatomische Details, und ist insofern sogar weniger invasiv als eine Leibesvisitaion.

The True Odds of Airborne Terror Chart

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(via gizmodo.com)

Pfui! CDU UND FDP wollen mit Nacktscanner Kinderpornografie produzieren!

CDU und FDP drehten sich gemeinsam innerhalb von 24 Stunden um 180 Grad: Nacktscanner, in denen Bosbach (CDU) 2008 keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn sah, sind wieder en vogue. Direkt nach dem Anschlagsversuch in Detroit hieß es noch “Neue Sicherheitsgesetze brauchen wir nicht”. Einen Tag später hatten aber führende Politiker von CDU und FDP  keine grundsätzlichen Bedenken mehr gegen die Spannerkästen. Begründet wird der Sinneswandel über Nacht mit einer Privacy-Funktion für Nacktscanner, die verhindert, dass der “Intimbereich der Passagiere tangiert wird “, so Bosbach … vermutlich stellen sich das CDU Politiker folgendermaßen vor:

nacktscanner_mit_stoppschild

Wie auch immer CDU und FDP unseren Intimbereich nicht tangieren wollen, technisch kann man das nur mit nachträglicher Bildbearbeitung umsetzen, da man Zwei-Komponenten Sprengstoff sicherlich scharf dargestellt haben möchte: Auch wenn Zöllner erst unsere Körper mit unscharfen Konturen zu Gesicht bekommen, nachdem eine autonome Bilderkennung Zwei-Komponenten Sprengstoff erkannt haben will (das klappt nie in Anbetracht des derzeitigen Stands der Technik), müssen hierzu Daten mit allen Details erstellt werden. Neben gefühlter Sicherheit, gefühlter Datenschutz! Im Grunde fordern damit CDU und FDP gerade die größte Pornoproduktion aller Zeiten ein. Tabus kennen sie dabei nicht: Von Rentnern, Hunden (?) und selbst Kindern sollen Nacktbilder abgepresst werden. Insbesondere letzteres bringt die Sicherheitsleute an Flughäfen juristisch in die Klemme, da sie Kinderpornografie per Dienstvorschrift produzieren müssten. In Großbritannien warnte die Kinderrechtsorganisation “Action on Rights for Children” bereits massiv vor Nacktscanns von Kindern. Die Hersteller der Spannerkästen empfehlen daher Nacktbilder erst von Kindern die älter als 12 Jahre sind und wenn Eltern dem zugestimmt haben zu erstellen, was natürlich nicht das rechtliche Kinderpornografie Problem löst. Abgesehen davon, dass sich keiner vor dem Staat nackig machen will, sind allein wegen dieser Rechtsproblematik Nacktscanner eine Schnapsidee, denn Kinder außen vor zulassen, würde die Idee, dass Spannerkästen das Fliegen sicherer machen, wiederum ad absurdum führen, da es bereits ein Selbstmordattentat von einem Zehnjährigen (sic!) gab.

… abschließend noch ein Bruce Schneier Zitat: “Nur zwei Dinge haben das Fliegen (seit 9/11) wirklich sicherer gemacht: verstärkte Cockpittüren und die Tatsache, dass Passagiere inzwischen wissen, dass sie sich gegen Hijacker wehren können.”

Update: SPD jetzt auch für Nacktscanner

AK-Vorrat – AK-Zensur: Quo Vadis?

Auf dem 26C3 gab es einen Workshop des AK-Vorrat und des AK-Zensur. Angekündigt war der Workshop von beiden Gruppen, sodass es zunächst ein bischen Verwirrung gab, wer denn nun eigentlich einen Workshop macht.

Man einigte sich aber schnell, einfach einen gemeinsamen Workshop zu machen, und über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen den AK’s zu diskutieren.

Einig waren sich alle, dass man keinen “Dachverband” will, der von oben herab diktiert, was läuft. Andererseits sehen alle die Notwendigkeit, eine gemeinsame Infrastruktur für netzpolitische Bürgerechtsbewegung zu schaffen.

Dieser Ansatz ist sehr vielversprechend, da angesichts von ELENA und Co. zu erwarten ist, dass bald neue AK’s entstehen werden, um den neuesten Ideen der Bundesregierung zu begegnen.

So könnte es in Zukunft zum Beispiel einen gemeinsamen Verteiler für Presseerklärungen geben, um die Öffentlichkeitsarbeit zu koordiniern und zu verbessern.

Leider musste die Diskussion an diesem Punkt unterbrochen werden, weil in dem Raum schon der nächste Workshop  stattfinden sollte. Ich wünsche mir, dass diese Diskussion jenseits des Kongresses fortgesetzt wird.

Deep Packet Inspection: UMTS-Provider verändern Webinhalte

Gerade zurück aus dem Urlaub bin ich auf einen Artikel von Christoph Hochstätter gestolpert, der vor einigen Tagen bei ZDNet erschienen ist. Der Beitrag ist etwas länger, und etwas technischer.

Auch wenn der Beitrag nicht mehr ganz taufrisch ist (er ist schon vom 14.10), und auhc Netzpolitik.org schon darüber berichtet hatte, will ich das ganze noch mal versuchen kurz und für Laien verständlich zu beschreiben, weil der Orginalartikel sehr detailliert und ein bischen technisch ist.

Wer über seinen Internetanschluss eine Seite im Web aufruft, erwartet in der Regel, den Inhalt angezeigt zu bekommen, den der Server bereitstellt. Die Aufgabe des Internetzugangsproviders ist es dabei, die Anfrage weiterzuleiten, und den Inhalt zum Anwender durchzuleiten. Dies passiert unabhängig davon, ob ich über Modem, DSL, Kabelmodem oder eben UMTS ins Internet eingewählt bin. Soweit die Theorie. Leider sieht die Praxis etwas anders aus: Wer mit einem der großen Mobilfunkanbieter surft, bekommt unter umständen ganz andere Inhalte ausgeliefert, als der Server versendet. Christoph hat herausgefunden, dass zum Teil sogar ausführbarer JavaScript-Code in die Seite eingefügt wird; eine Technik derer sich sonst nur Programnierer von Schadsoftware bedienen.

Im wesentlichen speichern die Anbieter die aufgerufenen Seiten in einem Proxy-Server zwischen. Allerdings werden alle Bilder, die in eine Seite eingebunden werden auf dem Server des Anbieters zwischengespeichert, und dort in der Regel ersteinmal verkleinert. Diese Version mit geringerer Auflösung wird dann an den Kunden ausgeliefert. Damit das klappt, werden alle Links auf das Bild in der aufrufenden Webseite verändert.

Damit ändert sich zwar nicht unbedingt das Erscheinungsbild der Webseite, aber der Anwender erhält eben nicht, was der Server an Daten geschickt hat. Seltsamerweise werden auch PNG-Bilder verändert, obwohl PNG einen verlustfreien Algoritmus verwendet, eine Verschlechterung der Bildqualität also nicht die Dateigröße beeinflusst. Hinzu kommt, dass man z.B. keinen Link mehr auf ein Bild versenden kann, da der Empfänger ja nur den, für ihn unbrauchbare,n Link auf das kopierte Bild beim Mobilfunkprovider erhält.

Nun gibt es natürlich für diese Vorgehensweise auch ein paar Gründe, die dafür sprechen, namemtlich spart man Bandbreite, was sich in Funknetzen durch einen schnelleren Seitenaufbau bemerkbar macht. Allerdings wäre es sinnvoll, dem Kunden diese Option zu zuschalten anzubieten, anstatt heimlich, hinter seinem Rücken in den Datenstrom einzugreifen .

Noch schlimmer als die Bildkompression ist das einfügen von JavaScript Code in die Webseite, das Vodafone durchführt. Die Seite lädt so ein Script herunter, dass den “title” Text eines Bildes ändert. Der Text im “title”-Attribut eines Bildes in einer HTML-Seite wird bei den meisten Browsern als Tooltip angezeigt, wenn man über das Bild fährt. Normalerweise soll er kurz das Bild beschreiben, z.B. für Anwender, die mit einem textbasierten Browser arbeiten, oder für Anwender, die sehbehindert sind.

Hier verlässt Vodafone das “Bandbreiten-Spiel” und greift aktiv in die Gestaltung der Webseite ein. Eigenlich barrierefreie Webseiten können so für sehbehinderte Menschen komplett unbrauchbar werden.

Neben all den technischen Problemen bleibt das rechtliche und moralische: Der Internetzugangsprovider wird vom Kunden dafür bezahlt, dass er Inhalte unverändert für diesen durchs Netz transportiert. Der Nutzer darf erwarten, dass seine Datenpakete weder geöffnet noch verändert werden, ebenso wie er erwartet das die Post nicht seine Briefe öffnet und ggf. sogar den Inhalt eines Briefes verändert, ohne das der Empfänger das auch nur mitbekommt. Es handelt sich hierbei um einen massiven Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, zu dem die Provider keinerlei Recht haben.

Hier besteht dringender Handlungsbedarf, evtl. sogar seitens des Gesetzgebers.

Mother, should I trust the gouvernment?

Nach langem hin und her ist gestern in Friedrichshafen das Pilotprojekt zur DeMail gestartet. Zeit sich einmal mit dem Für und Wider dieses Dienstes auseinanderzusetzen.

DeMail ist ein von der Bundesregierung geplanter Internetdienst, der die vertrauliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, und Bürgern und Behörden zum Ziel hat.  DeMail ist die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtline, die unter anderem die elektronische Verfahrensabwicklung, speziell auch, aber nicht nur, zwischen Unternehmen, Bürgern und staatlichen Einrichtungen regelt.

Das DeMail Projekt stellt dabei eine Reihe von Diensten zur Verfügung, die alle auf bereits bekannten Technologien aufbauen. Kern ist ein E-MAil-Netzwerk, dass eine eindeutige und fälschungssichere Kommunikation per E-Mail sicherstellt. Dabei bekommt jeder Bürger eine eindeutige E-Mailadresse, die ihn identifiziert. Ein Konto einrichten kann nur, wer sich zuvor identifizieren kann, z.B. mit einem Pass oder Personalausweis.

Alle Mails werden digital signiert, und da der Staat als Trustcenter fungiert, kann das Vertrauen in die Echtheit der Unterschriften recht hoch gewertet werden. Die Datenübertragung erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung, zumindest solange sich die Nachricht im Netz von DeMail befindet.

Eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung ist nicht vorgesehen, kann vom Anwender aber genutzt werden.

Zunächst einmal ist das System eine gute Idee. Heute verwendet nur ein verschwindend geringer Teil der E-Mail Nutzer Kryptographie. Mit DeMail würden die Nutzer zur Verwendung von sicheren Techniken gezwungen, und würden das vermutlich nicht einmal merken. Allerdings ergeben sich genau aus diesem Umstand einige Fragen, die sich jeder DeMail Nutzer stellen muss:

  • Die gesamte Sicherheitsinfrastruktur wird von einer staatlichen Behörde kontrolliert, die in der Vergangenheit vor allem mit seinem Hunger nach persönlichen Daten der Bürger aufgefallen ist.
  • Die technische Umsetzung liegt in den Händen von T-Systems, einem Unternehmen, dass auch nicht gerade für seinen Vertrauensvollen Umgang mit Daten bekannt ist.
  • Der Zugriff der Ermittlungsbehörden im Falle einer Telekommunikationsüberwachung ist explizit Bestandteil der Spezifikation.
  • Anonyme Kommunikation über DeMail ist nicht möglich, jeder Nutzeraccount ist eindeutig einer Person zugeordnet. Für viele Bereiche des Internet ist gerade die Pseudo- oder Anonymität gewünscht, oder gar empfehlenswert.  Ein Identitätsmanagement ist bei DeMail aber nicht vorgesehen.
  • Der Staat kann im Zweifelsfall einen Großteil der geschäftlichen Bewegungen seiner Bürger beobachten. Online-Shops, Banken, Versicherungen, Online-Games oder Dating Plattformen – wer hier mitliest, erhält einen umfassenden Einblick in das Verhalten und die Lebensgewohnheiten der Bürger.
  • Unternehmen wie Google, werden sich freuen, wird die Zuordnung von Daten zur Person Dank DeMail noch einfacher.

Im Endeffekt muss sich jeder überlegen, ob er DeMail nutzen will. Sollte es dem Staat aber gelingen, nur noch über DeMail ansprechbar zu sein, wird man kaum noch um die Nutzung herum kommen.

Paranoide Geister mögen vielleicht sogar mutmaßen, das die Einführung dieses Mailsystems der Anfang eines Versuchs ist, alle anderen Mailsysteme, vor allem natürlich solche mit Verschlüsselung, zu verbieten.

EU finanziert vertrauliche Studien über eine Art permanente Rasterfahnung im Internet

Auf wikileaks.org wurde ein als “vertraulich” eingestuftes Paper der Universität York veröffentlicht, das die Entwicklung einer von der EU finanzierten intelligenten Rasterfahndung beschreibt, die Blogs, Chats, Nachrichtenseiten und Social-Networks durchschnorchelt, um automatisiert Akten über Personen,  Organisationen und deren Beziehungen anzulegen:

“The aim of work package 4 (WP4) is the development of key technologies that facilitate the building of an intelligence gathering system by combining and extending the current-state-ofthe- art methods in Natural Language Processing (NLP). One of the goals of WP4 is to propose NLP and machine learning methods that learn relationships between people and organizations through websites and social networks. Key requirements for the development of such methods are: (1) the identification of entities, their relationships and the events in which they participate, and (2) the labelling of the entities, relationships and events in a corpus that will be used as a means both for developing the methods.”

Nun heißt es nicht mehr die Regierung könnte uns alle an Hand unserer Datenspuren analysieren sondern sie finanziert dazu bereits Forschungsvorhaben.

Download: EU social network spy system brief, INDECT Work Package 4, 2009

Polizeigewalt auf der FsA09 Demo – Zeugenbericht

Ich hatte die Gelegenheit, mit einem der Zeugen des Polizeiübergriffs von der FsA09 Demo vom letzten Samstag zu sprechen. Das CCC-Mitglied C. war während des gesamten Vorgangs anwesend, und hat auch Teile der Dialoge mitbekommen, die sich zwischen Polizei und Betroffenen abgespielt haben. C. hat auch jenen Teil im Vorfeld der Übergriffe mitbekommen, die auf dem Video nicht zu sehen sind. Ich gebe seine Schilderung mal unkommentiert wieder:

Ich war beim AK-Vorratwagen, und bekam mit, dass es zu einer Rangelei am “Bunt-und-Laut”-Wagen kam. Als ich eintraf waren Fahrer und Beifahrer des Wagens schon in Handschellen.

Eine Frau versuchte Namen und Dienstnummer der Beamtin, die sie geschlagen hat, herauszufinden. Da diese sich weigerte, schritt das Anti-Konflikt-Team ein, und erklärte, dass die Beamten nicht selber ihrer Dienstnummer herausgeben müssen, sondern der Gruppenführer zuständig sei.

Es kamen ein Paar Wannen der 22. Hundertschaft, und verhafteten die Frau, obwohl die Situation eigentlich schon geklärt war.

Daraufhin erschien der Radfahrer, der daraufhin die Dienstnummer der verhaftenden Beamten erfahren wollte, wurde von den Polizisten mit den Worten “Hau’ ab!” des Platzes verwiesen. Der Mann leistete der Aufforderung folge, wurde aber dann von einem Beamten brutal zurückgezogen, und in die Gruppe der Polizisten geschoben, die dann sofort begannen auf ihn einzuschlagen.

Einen deutlichen Platzverweis haben die Beamten zuvor nicht erteilt, mehr als das “Hau ab!”, wurde nicht gesagt.

Der Mann mit dem blauen T-Shirt ging weg (in die Richtung die ihm lautstark gewiesen wurde) und sagte etwas das ich nicht verstand, in Richtung der Polizsten. Als nächstes lief ihm ein Polizist hinterher, der ihn grob zu den anderen in dunkel grüner Uniform zog. Dort wurde er dann zusammengeschlagen von den Polizisten.

Der Krieg der Kameras

Johannes Boie von der Süddeutschen Zeitung hat in seinem Blog einen sehr interessanten Beitrag zum Thema der Polizeigewalt auf der Freiheit statt Angst Demo gebracht.

Der Beitrag hebt einen Aspekt besonders hervor, den ich für sehr wichtig halte:

Gleichzeitig macht der Fall deutlich, wie unprofessionell mit dem Material umgegangen wird – auch von Mainstreammedien wie zum Beispiel dem Boulevardblatt BZ, die es besser wissen müssten. Auf den Videos, die vor allem von Datenschutzaktivisten verbreitet werden, ist zum Beispiel keine Person anonymisiert. So sehr man den Polizisten beim Anblick der Schläge auch eine harte Bestrafung wünscht, hätte es nicht gereicht, den Ermittlungsbehörden die Gesichter des Polizisten zu zeigen? Mit der Veröffentlichung zu drohen? Es ist unwahrscheinlich, dass der schlagende Polizist ein braves Lämmchen ist, dem aus Versehen die Nerven durchgingen. Und selbst wenn es so wäre, müsste er zu Recht mit harten Konsequenzen rechnen. Aber worin besteht die Bestrafung eigentlich? Für immer der schlagende Polizist der Schande im Netz zu sein, oder von einem Richter zu Disziplinarmaßnahmen und Strafe verurteilt zu werden? Und der junge Mann, der später im Video blutend zu sehen ist – möchte der so gezeigt werden? Wie steht es um die zahlreichen Unbeteiligten, die im hochauflösenden Video als Demonstranten zu sehen sind? Und warum haben die Datenschützer die Handynummer eines Zeugens fotogafiert und ins Internet gestellt? Gewiss, hier dient alles einem guten, sinnvollen Zweck: die Täter zu fassen, die Opfer zu unterstützen. Was aber, wenn dieses Ziel erreicht ist? Was einmal im Netz steht, kann in der Regel nie wieder gelöscht werden. Ein nicht zu rechtfertigender Schlag ins Gesicht ist endlicher Schmerz. Ein Video im Internet eine unendliche Anklage.

Falsch ist das nicht: Gerade wir, die wir für Freiheit und Rechtsstaatlichkeit eintreten, die ständig beklagen, wie der Staat generalverdächtigt und die Medien vorverurteilen, sollten uns hier an die eigene Nase fassen. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass in diesem Fall die Netzgemeinde eben jene “Blame and Shame” Taktik anwendet, die sie bei anderen immer kritisiert.

Allerdings kann man dagegen halten, dass diese drastische Maßnahme ihre Berechtigung hat: Hätten die Mainstreammedien das Thema aufgegriffen, wenn es zwei oder drei Tage gedauert hätte, bis der Film fertig bearbeitet ist? Hätte es jemanden interessiert, wären die Gesichter verpixelt? Leider ist der gezeigte Fall nicht der erste seiner Art, auch auf den vergangenen Demos -nicht nur beim AK-Vorrat- kam es zu Übergriffen der Polizei auf unbeteiligte Demonstranten. Die “harte Hand” der Berliner Bereitschaftspolizei, die auch schon mal mit Quarzsand nachhilft, um sie noch etwas härter zu machen, ist berüchtigt.  Leider haben Klagen dagegen bislang wenig Konsequenzen gehabt. Im Gegenteil werden Zeugen von Polizeiübergriffen erstaunlich oft, wenn sie Aussagen wollen, weitere Straftaten wie “Landfriedensbruch” oder “Widerstand” zur Last gelegt. Aus diesen Gründen halte ich die Reaktion in diesem Falle für angemessen.

Doch besonders im Lichte unserer eigenen Forderungen, sollten wir überlegen, ob wir bei derartigen Aktionen in Zukunft mehr auf Datenschutz setzen, und Unbeteiligte unkenntlich machen. Denn die Einwände sind nicht unberechtigt, und die Glaubwürdigkeit der Bürgerrechtsbewegung ein wichtiges Gut.

Fetter Erfolg: Freiheit statt Angst 2009

Gestern fand die Freiheit statt Angst Demo 2009 in Berlin statt. Wie gewohnt schien die Sonne und erneut hat der CCC eingeräumt das Wetter gehackt zu haben. Die Teilnehmer Anzahl war wieder gigantisch, wobei sich alle einig sind, dass folgende Passage des Demoaufrufs des CCC in diesem Jahr dafür ursächlich war:

“Wir wissen: Demonstrieren macht sexy, verbessert die Muskulatur und schafft Möglichkeiten zur persönlichen unbelauschten Fraternisierung mit Gleichgesinnten.”

Spiegel Online schwadroniert auch schon von der “Loveparade für Bürgerrechte“. Über die exakte Zahl der Teilnehmer kann man sich wie immer streiten. ARD: Mindestens 10000 und AK Vorrat: 25000, wobei die Einschätzung des AKs realistisch ist.

Dank Wahlkampf dominierten Orange und Grün die Demo. Linke, FDP und 4 Jusos waren ebenfalls anwesend. Allerdings wäre etwas mehr Zurückhaltung der Parteien – insbesondere der Piraten am Ende der Veranstaltung – auf der Demo wünschenswert gewesen.

Der fette Erfolg der Demo beruht auf der höheren Medienberichterstattung als in den letzten Jahren. Erstmalig hat es die Demo samt Forderungen in die Abendnachrichten geschafft. Klasse ist z.B. der Bericht des ZDF mit padeluun und Peter Schaar. Einen Pressespiegel gibt es im Wiki des AK Vorrats.

Auch hat es diesmal ziemlich gut geklappt den Schwarzen Block und die Berliner Polente nicht ineinander rammen zu lassen. Zwei, drei kleine Rangeleien gab es nur am Ende. Ziemlich mies war aber das Nerd klatschen seitens der Polente. Zeugen melden sich bitte bei mail@ccc.de. Der CCC will ein Exempel statuieren!

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Update: Berliner Polente zeigt sich diesbezüglich selber an. Aus ihrer Pressemitteilung (Gegendarstellung zur Pressemitteilung):

“Die Vorgehensweise der an der Festnahme beteiligten Beamten einer Einsatzhundertschaft, die auch in einer im Internet verbreiteten Videosequenz erkennbar ist, hat die Polizei veranlasst, ein Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt einzuleiten. Das Ermittlungsverfahren wird durch das zuständige Fachdezernat beim Landeskriminalamt mit Vorrang geführt.”

Update 2: CCC fordert Identifikationsnummern für Polizisten. Weitere Updates bei netzpolitik.org und insbesondere bei piksa.info.

Update 3: Selbst die Bildzeitung berichtet mittlerweile. Im privat geführten Forum für Polizisten, copzone.de, wird versucht mit Beamten zu diskutieren, ob es sich um “ein paar schwarze Schafe oder ein strukturelles Problem handele” (Hier ein “Best-Of” des Dialogversuches).

Update 4: Johnnes Boie kritisiert das Veröffentlichen von nicht anonymisierten Bildern und Videos von prügelnden Polizisten, Opfern sowie Passanten.

Freiheit statt Angst – Trailer Remix

Es gibt einen neuen Trailer zur Demo “Freiheit statt Angst” am 12.09.2009 in Berlin.

Also nicht vergessen: Samstag, den 12.09.2009 um 15:00 Uhr am Potsdamer Platz in Berlin!

Flashmob? Kenn’ ich nicht, kann man das nicht verbieten?

Nachdem vor einigen Wochen eine, als eigentlich lustige Flashmobidee geborene, Spontanparty auf Sylt zu einigem Medienrummel führte, weil die ca. 5000 Partywilligen einen Haufen Dreck hinterlassen haben, will die Gemeinde Sylt nun den Initator  des Flashmobs, als Veranstalter haftbar machen. Das ist nicht neu, der Streit schwelt schon länger.

Die Party ist auch keineswegs ein typisches Beispiel für einen Flashmob. Eher schon, die weltweiten Aktionen des World Freeze Day ,bei dem die Beteiligten sich jeweils an einem öffentlichen Platz treffen, und für 5 Minuten in ihrer jeweiligen Bewegung stehen bleiben, und nichts tun.

Andere Flashmobs bestellen bei einer bekannten Schnellimbisskette schon mal 10355 Cheeseburger. Alle ordenlich in bar bezahlt, wie dieser Beleg beweist. Deutsche Ordnungsämter verstehen bei solchen Aktionen allerdings weniger Spaß: Ein Braunschweiger, der eine kleines Picknick auf dem Schloßplatz initiieren wollte, bekam Besuch von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Offenbar befürchtete man, nach den Erfahrungen mit der Sylt-Party in Braunschweig schlimmes. Schadt wollte aber nicht aufgeben, und meldete sein Picknick beim Ordnungsamt als Veranstaltung an. Dagegen scheint man in Braunschweig wohl nun erstmal nichts mehr zu haben, einen “ordenlichen” Veranstalter gibt’s ja nun. Aktionen, wie den World-Freeze Day will man in Zukunft in Braunschweig aber gar nicht mehr dulden.

Dem Hamburger Innensenator Christian Ahlhaus forderte in der BILD-Zeitung, derartige Verantaltungen generell zu verbieten.

“Es ist nicht hinnehmbar, dass Tausende unorganisiert feiern und anschließend die Gemeinschaft den Dreck wegräumen und die Folgen bezahlen muss”

Es müsse die Möglichkeit einer Gesetzesänderung geprüft werden, so Ahlhaus weiter. Auch harmlose Aktionen, wie die Freeze-Aktionen will Alhaus mit aller Härte bekämpfen.

Stellt sich natürlich die Frage, wie er das, bei kurzfristig über’s Netz organisierten Flashmobs hinbekommen will. Will er vielleicht auch verbieten, dass sich Menschen bei schönem Wetter am Alsterufer im Gras niederlassen? Die tun das auch zu tausenden, hinterlassen jede Menge Müll, und sprechen sich dazu nicht mal vorher ab. Auch dafür zahlt “die Gemeinschaft”.

Den Veranstaltern von Flashmobparties kann man natürlich durchaus vorhalten, dass sie den Ärger auch selber heraufbeschworen haben: Die Selbstorganisationskräfte der Netzwelt, die so gerne beschworen werden, müssten doch in der Lage sein, ein paar Freiwillige zu mobilisieren, die hinterher den Müll aufräumen.

Das wäre doch mal eine Aktion: Ein Flahsmob, der vor dem Büro des Hamburger Innensenators 10 Minuten lang den herumliegenden Abfall aufsammelt, und ein wenig saubermacht. Da möchte ich mal sehen, wie Herr Ahlhaus die angedrohte “massive Härte” rechtfertigt, wenn die Polizei ein paar hundert Freiwillige vermöbelt, die in der Stadt Abfall aufsammeln.