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Zum Taser Einsatz in Bremen

Vorgeschichte: In Bremen hatte die Große Koalition die Polizei mit Tasern ausgestattet, während die grüne Fraktion dagegen war. Durch den Einsatz von Tasern, die bis zu 50.000 Volt in die Körper der Attackierten schleudern, sind in Kanada 16 Menschen umgekommen, seitdem die Polizei das Schockgerät einsetzt. In den USA kommen Taser selbst bei Verkehrskontrollen zum Einsatz.

Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 12. August 2009 „Taser im Gebrauch der Polizei Bremen“

1. Wie viele Taser befinden sich im Besitz der Polizei Bremen und welche Anschaffungskosten sind dadurch zu welchem Zeitpunkt entstanden?

Es befinden sich fünf Taser-Waffen im Besitz der Polizei Bremen, die im Jahre 2006 für 12.733,- € gekauft wurden.

2. Welche Gründe führten zur Anschaffung von Tasern? Welche Zielsetzung verfolgt die Polizei Bremen mit der Nutzung des Geräts?

Der Taser wurde beschafft, da er ein erprobtes Zwangsmittel darstellt. Er bietet die Möglichkeit, auf kurze Distanz beim Gegenüber Wirkungen (Angriffs- oder Handlungsunfähigkeit) zu erzielen ohne von der Schusswaffe Gebrauch machen zu müssen. Ziel des Tasereinsatzes soll es sein, in bestimmten dafür geeigneten Situationen, auf den Schusswaffeneinsatz zu verzichten. Das bedeutet ein milderes, erfolgversprechendes Mittel zum Einsatz zu bringen und dadurch die Hintergrund- und Umfeldgefährdung fast ausschließen zu können.Insbesondere bei Suizidenten, gegen die ein Schusswaffengebrauch nicht möglich wäre, ist der Tasereinsatz sehr erfolgversprechend.

Eine Wirkung wird grundsätzlich auch gegen Personen erzielt, die schmerzunemp findlich sind, weil sie beispielsweise unter Drogen- oder Alkoholeinwirkung stehen oder sich in einer sonstigen physischen oder psychischen Ausnahmesituation befinden, bei der sonst nur eine erhebliche Gewaltanwendung mit einem hohen Verletzungsrisiko zur Durchsetzung der polizeilichen Maßnahmen führen würde.

3. Welchen Einsatzkräften der Polizei Bremen steht der Taser im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Verfügung?

Die Taser werden nach Erlasslage (Erlass Senator für Inneres und Sport v. 05.07.2006) nur von den Beamten der Spezialeinheiten MEK und SEK eingesetzt.

4. In welcher Form werden die Polizeibeamtinnen und -beamten im Umgang mit dem Taser geschult? Ist eine Schulung Grundvoraussetzung für die Nutzung des Tasers?

Zusammen mit der Auslieferung der Taser wurden von dem Vertreiber Multiplikatoren in den Spezialeinheiten ausgebildet. Diese unterrichten alle Anwender im Rahmen einer Grundausbildung. Einmal jährlich erfolgt eine Nachschulung. Daneben wurde der Einsatz des Tasers in die Taktikausbildung der Spezialeinheiten aufgenommen. Die Einweisungen werden anlässlich der Teilnahme an den Aus- und Fortbildungen der Spezialeinheiten dokumentiert.

5. Wie häufig ist der Taser in Bremen bisher eingesetzt worden – bei wie vielen Einsätzen und von wie vielen Polizeibeamtinnen und -beamten?

Bis heute wurde der Taser in Bremen erst einmal anlässlich eines SEK-Einsatzes eingesetzt. Der Einsatz erfolgte bei einem Zugriff auf einen mit einem Messer bewaffneten Suizidenten. Darüber hinaus hat es bisher ca. 4-5 Einsätze geeignete Einsatzanlässe im Jahr gegeben, bei dem der Taser hätte eingesetzt werden können. Bei ca. 80% der Einsätze wird der Taser von den einschreitenden Beamtinnen/Beamten mitgeführt. Er brauchte jedoch nicht eingesetzt werden, weil der Erfolg in einigen Fällen schon durch die Androhung eingetreten ist, oder andere Taktiken erfolgreich waren.

6. Welche Verletzungen und sonstige Schäden bei Menschen wurden durch den Einsatz des Taser hervorgerufen, welche mittel- und langfristige Folgen hatte der Einsatz?

Der Betroffene des eingangs beschriebenen Einsatzes wurde unmittelbar nach der Taseranwendung einem Arzt vorgeführt, der keine Beeinträchtigung feststellte.

7. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat darüber vor, wie die Beamtinnen und Beamten, die den Taser benutzen, den Umgang mit dieser Waffe beurteilen und wie sie die Folgen des Einsatzes der Waffe einschätzen?

Die Spezialeinheiten der Bremer Polizei (SEK / MEK) bewerten den Einsatzwert und die Gefahren des Tasers wie folgt:

  • Der Taser bietet aufgrund seiner einzigartigen Wirkungsweise Einsatzmöglichkeiten unterhalb des Schusswaffeneinsatzes, die so kein anderes Einsatzmittel bieten kann.
  • Er minimiert Hintergrund- und Umfeldgefährdung für Unbeteiligte und die eingesetzten Beamten.
  • Der Umgang mit dem Gerät ist von der Handhabung sicher und das Einsatzmittel ist akzeptiert.
  • Das Einsatzmittel ist mittlerweile fester Bestandteil der taktischen Ausrüstung und in die Ausbildung integriert.
  • Es gibt ein aufwändiges Protokollierungsverfahren für die Tasereinsätze.
  • Bei der Auswertung der Einsätze in den deutschen Spezialeinheiten sind keine Erkenntnisse bekannt, die dazu führen könnten, dieses Einsatzmittel abzulehnen. Das Risiko von Folgeschäden bzw. Verletzungen durch Sturz des Betroffenen wird grundsätzlich in die rechtliche und taktische Bewertung einbezogen und dadurch minimiert.
  • Daneben gehört der Taser mittlerweile zur Standardausrüstung, zumindest der SEK’s im Nordverbund. Die Spezialeinheiten erachten das Einsatzmittel für unverzichtbar.

Statement von Matthias Güldner zu seinem Kommentar “Zur unerträglichen Leichtigkeit des Internet”

Da ich zu denen gehöre die hier in Bremen den Dialog suchen, hier die unkommentierte Stellungsname – die auch auf netzpolitik.org zu finden ist – von Matthias:

An alle diejenigen, die sich zum meinem Welt-Artikel “Zur unerträglichen Leichtigkeit des Internet” geäußert haben.

Ich bin denjenigen, die sich mit dem Thema Internet befassen, auf die Füße getreten. Viele haben sich provoziert und beleidigt gefühlt. Das mit der Provokation, das hat jedeR gemerkt, war beabsichtigt. Die Beleidigung nicht. Das entspricht nicht meinem eigenen Anspruch, tut mir leid und hat die Diskussion in eine völlig falsche Richtung gelenkt.

Viele haben geglaubt, es handele sich um eine spontane und unüberlegte Äußerung. Dem war nicht so. Ich war und bin Teil der Bürgerrechtsbewegung, habe mich u.a. gegen die Volkszählung 1984, gegen die Verschärfung der Polizeigesetze in Bund und Land nach dem 11. September, für die Aufklärung der Verwicklung der deutschen Geheimdienste in die Haft des Bremers Murat Kurnaz in Guantanámo eingesetzt. Bei der Frage der Internetsperren kam ich nach Abwägung aller Argumente zu einem anderen Schluss als vor allem der netz-affine Teil dieser Bewegung. Der Umgang mit denjenigen, die diese abweichende Meinung auch geäußert haben, hat mich erschreckt und zu meiner Provokation motiviert. Ich war immer der Überzeugung, dass (Meinungs-)Freiheit nicht nur gegen “die da oben” verteidigt, sondern auch in den eigenen Reihen einer Bewegung praktiziert werden muss. Kampf für Bürgerrechte ist meines Erachtens auch Kampf gegen jegliche Vermachtung von politischen Prozessen.

Mit meiner Bemekung, dass es im Kern um Definitionsmacht in Zeiten der Digitalisierung geht, habe ich versucht, mein weit über diese Einzelfrage hinaus gehendes Unbehagen zu beschreiben. Obwohl das Internet unverzichtbarer Teil meines Lebens geworden ist, bin ich Teil der so genannten digitalen Spaltung der Gesellschaft. In Aufsätzen wird über Bewohner des Web2.0 und der so genannten Realität 1.0 geschrieben . Die einen (wie ich) nutzen das Netz oberflächlich für ihre (politische) Arbeit. Die anderen sind viel tiefer in die Materie eingestiegen, machen das Netz selbst zum Teil ihres politischen Engagements. Bisher sind diese Sphären – rühmliche Ausnahmen von einzelnen BrückenbauerInnen zwischen den beiden Welten ausgenommen – sehr getrennt. Diese Kluft führt deutlich zu Unverständnis, Misstrauen, Abschottung und Rückzug in die eigene peer group. Beide Seiten können also gewinnen, wenn sie sich aus der jeweiligen Ecke heraus bewegen, Kontakt und Auseinandersetzung suchen.

Netzpolitik ist meines Erachtens nicht nur Einsatz für eine bestimmte Kommunikationsebene. Als Metaebene betrifft und beeinflusst sie unglaublich viele andere Bereiche der Politik und des Alltags. Netzpolitik.org hat das Ziel, “über politische, gesellschaftliche, technische und kulturelle Fragestellungen auf dem Weg in eine Digitale Gesellschaft zu schreiben”. Im Kern geht es also auch um eine kritische Verständigung über soziale, ökologische, rechtliche, ökonomische, gender Aspekte in der Folge der Digitalisierung. Werden bestimmte Gruppen von Menschen in diesem Prozess besser und andere schlechter gestellt? Hat die große Chance der Verbreiterung und Vertiefung von Demokratie auch Verlierer, zum Beispiel bei Menschen, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht im Netz bewegen (können), und die sich in Zukunft (noch) weniger als bisher in Meinungsbildungsprozesse einklinken können?

Diese und viele andere Fragen können nur gemeinsam beantwortet werden. In diesem Sinne geht es zunächst vor allem um die Überwindung der Sprachlosigkeit. Die laufende intensive Diskussion der ExpertInnen in Wissenschaft, Netzgemeinde und Politik bietet da viele Anknüpfungspunkte. Allerdings scheint eine Verbreiterung der Diskussion dringend nötig zu sein. Viele Leute müssen an vielen Orten, online und offline, besser und ernsthafter ins Gespräch kommen über den digitalen Graben hinweg. Seit dem Erscheinen des Artikels gab es auf lokaler Ebene gute, sehr intensive Gespräche mit digital kundigen Leuten. Wir versuchten zunächst uns gegenseitig unsere Positionen zu erklären und besser zu verstehen. Das hat erstaunlich gut geklappt.

Wenn wir das Gewicht des Themas ernst nehmen, wird dabei kein schneller Konsens, heraus kommen. Ich finde das nicht schlimm.

Erstes Opfer mit herausgetwitterten Hirn gesichtet

guldner-hirn-herausgetwittert

SPREEBLICK hat die Auflösung des Rätsels, warum Matthias Güldner, Fraktionsvorsitzender der Bremer GRÜNEN, Wahlkampf für Zensursula macht: Alles nur SEO seitens WELT ONLINE.

P.S.: Selbst der Bundesvorstand der GRÜNEN kritisiert u.a. den “nicht akzeptablen Ton” von Matthias Güldner.

Antwort von Marieluise auf die offene E-Mail

Es gibt eine Antwort auf die offene E-Mail an Marieluise Beck. Wir werden gebeten einen Link auf Marieluises Erklärung zu ihrer Enthaltung zu setzen:
http://www.marieluisebeck.de/pers_erkl_gesetz_kinderpornographie.

Zuvor hatte sie sich nach einer Veranstaltung mit Peter Schaar in Bremen die Zeit genommen, um mit knapp zwanzig anwesenden Gegnern einer Internetzensur zu diskutieren. Kurzfassung: Grund ihrer Enthaltung war die fehlender Rechtsstaatlichkeit bei dem Vorhaben. Um ein deutliches Signal in der Gesellschaft gegen die sogenannte Kinderpornografie zu setzen, hatte sie nicht gegen das Gesetz gestimmt. Dass mit dem Löschen von Darstellungen sexueller Gewalt gegen Kinder aus dem Internet sich diese wesentlich besser bekämpfen lassen, war ihr nicht ausreichend bekannt, was die Überraschung des Abends war.

Es ist völlig in Ordnung, wenn man mit Gesetzen lediglich Signalwirkungen setzen will. Nur dieser Schuß ging leider nach hinten los.

Quo vadis, Informationsfreiheitsgesetz?

Im Gegensatz zu den sehr umfassenden Ausdrücken Informationszugang oder Informationsfreiheit im Alltag beziehen sich die Informationsfreiheitsgesetze lediglich auf die rechtliche Regelung des Zugangs der Bürgerinnen und Bürgern zu den Informationen über die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung. Hintergrund ist die in vielen westlichen Demokratien vorherrschende Auffassung, dass von der Verwaltung gesammelte und erzeugte Informationen internes Wissen darstellt und nur aus besonderen Grund an berechtigte Externe weitergegeben werden darf – ein Relikt aus den Zeiten der Monarchien. Demgegenüber können Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte der Mitbestimmung und Kontrolle staatlicher Stellen in einer repräsentativen Demokratie nur ausüben, wenn sie sich über deren Tätigkeiten informieren können. Aus diesem Grund hat Schweden schon 1766 den Zugang zu Unterlagen aus der Verwaltung als Grundrecht verankert und 239 Jahre später der Bundestag ein Informationsfreiheitsgesetz für Bundesbehörden geschaffen. Mittlerweile haben 11 Bundesländer ähnliche Gesetze für ihre Landesbehörden.

Die heute stattfindende Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten der Bundesländer hat die Verbesserung der Nutzung der Gesetze auf freien Zugang zu Informationen von Bund und Ländern als Thema. Im Vorfeld kritisierte der Konferenzleiter, Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose, dass der weitgehend freie Aktenzugang nur selten genutzt wird. Kein Wunder, da ein Recht auf Akteneinsicht das Wissen über entsprechende Akten voraussetzt. Dieses Wissen haben Bürgerinnen und Bürger im Allgemeinen nicht. Hinzu kommt, dass Bürgerinnen und Bürger Akten erst nach einer langwierigen Prüfung der Herausgabe ausgehändigt bekommen. In der Tagespolitik ist es aber nutzlos, wenn man für anstehende Entscheidungen Informationen ein halbes Jahr später bekommt. Daher haben sich die bestehenden Informationsfreiheitsgesetze z.B. für Bürgerinitiativen als unbrauchbar erwiesen.

Zur Überwindung der Zugangsprobleme wurde bereits 2001 im Bundesland Bremen ein Paradigmenwechsel mit einem mutigen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz vorgeschlagen, der Push-Strategie:

  • Generell stellen Behörden sämtliche Informationen frei zugänglich in das Netz. Ausnahmen sind begründungspflichtig.
  • Veröffentlicht werden die Informationen aller Behörden in einem gemeinsamen Verzeichnis mit einer Suchfunktion

Dieser Wechsel vom einzelfallbedingten Heraussuchen hin zu einer Vorab-Veröffentlichung sollte durch eine Option der Weitergabe zur Veröffentlichung in den Dokumentenmanagement-Systemen öffentlicher Stellen sichergestellt werden, die für alle neuen Dokumente die Regel sein sollte. Zudem ist diese Push-Strategie neben der Bürgerfreundlichkeit wesentlich effizienter, da der Arbeitsaufwand für Behörden einzelne Dokumente auszuhändigen entfällt.

Erdacht wurde die Push-Strategie von dem Professor für Angewandte Informatik Herbert Kubicek. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf brachten die Bremer GRÜNEN in die Bürgerschaft ein. Es folgte eine fünf Jährige Auseinandersetzung die immerhin 2006 mit einem Informationsfreiheitsgesetz für das Bundesland Bremen endete. Technisch wurde ein zentraler elekronischer Informationsregister realisiert. Die Push-Strategie wurde allerdings auf Grund der Widerstände seitens SPD und CDU nicht ausreichend gesetzlich verankert. Kubicek schrieb daraufhin:

In Bremen wurde die Chance vertan, ein Informationsfreiheitsgesetz zu verabschieden, das den Namen verdient und Verfahren beinhaltet, die dem Aktuellen Stand der Technik und Organisation entsprechen. Manchmal dauert es etwas länger, bis sich gute Ideen durchsetzen.”

Bleibt zu hoffen, dass auf Grund der Unbrauchbarkeit der bestehenden Informationsfreiheitsgesetze, die heute von den Informationsfreiheitsbeauftragten dahingehend diskutiert werden, sich Kubiceks gute Idee zukünftig durchsetzen wird. Den Gesetzestext hierzu gibt es schon (Mittlerweile sollten die Informationsregister zusätzlich eine API haben):

Dritter Abschnitt
Veröffentlichung öffentlicher Informationen

§ 17 – Allgemeines Veröffentlichungsgebot
(1) Die öffentlichen Stellen sollen die bei ihnen vorhandenen Informationen, an denen ein Interesse in der Bevölkerung erkennbar ist, veröffentlichen, soweit Rechtsgründe nicht entgegenstehen und die Veröffentlichung nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist. § 13 gilt entsprechend.
(2) Die öffentlichen Stellen treffen geeignete organisatorische Vorkehrungen, damit Informationen, deren Veröffentlichung ausgeschlossen ist, von Informationen, die veröffentlicht werden dürfen, abgetrennt werden können.


§ 18 – Beratung durch die bzw. den Landesbeauftragten für den Datenschutz

Der oder die Landesbeauftragte für den Datenschutz berät die öffentlichen Stellen über den Umfang der zu veröffentlichenden Informationen. Ist eine öffentliche Stelle entgegen der Empfehlung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz nicht bereit, eine bestimmte Information zu veröffentlichen, hat sie dies gegenüber der oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlich zu begründen.

§ 19 – Veröffentlichungspflichten
(1) Jede öffentliche Stelle hat die von ihr erlassenen Verwaltungsvorschriften zu veröffentlichen.
(2) Durch Rechtsverordnung werden weitere Arten von Informationen ausdrücklich zur Veröffentlichung bestimmt.
(3) In anderen Gesetzen geregelte spezielle Veröffentlichungspflichten sowie Veröffentlichungspflichten, die ihren Grund in besonderen Rechtsverhältnissen haben, bleiben unberührt. (Siehe oben mein Hinweis auf § 17 Berliner IFG; hier wäre systematisch die Möglichkeit der beispielhaften oder abschließenden Benennung einzelner Aktenverzeichnisse und ihrer gesetzlichen Grundlagen.)

§ 20 – Art und Weise der Veröffentlichung
(1) Über die Art und Weise einer Veröffentlichung nach § 17 und § 19 entscheidet die öffentliche Stelle unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Informationen nach § 17 und § 19 sind so zu veröffentlichen, dass sie allgemein und möglichst leicht zugänglich sind. Der Zugang zu veröffentlichten Informationen darf kein Antragsverfahren voraussetzen. Die Hilfestellungen seitens der zuständigen öffentlichen Stellen nach § 5 Abs. 2 und § 9 Abs. 3 Satz 2 bleiben davon unberührt.
(3) Die Freie Hansestadt Bremen richtet ein zentrales Informationsregister ein, um das Auffinden der Informationen zu erleichtern. Das Informationsregister muss allgemein und möglichst leicht zugänglich sein. Die öffentlichen Stellen sind verpflichtet, Veröffentlichungen an das Informationsregister zu melden. Einzelheiten werden durch Rechtsverordnung geregelt.
(4) Der Zugang zu den veröffentlichten Informationen und zum Informationsregister ist unentgeltlich, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(5) Soweit dies ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist, sind alle zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen an das Städteinformationssystem bremen.online zu übermitteln, es sei denn, eine Übermittlung der Informationen an eine andere allgemein zugängliche Datenbank ist gesetzlich vorgeschrieben.

§ 21 – Grundsätze für die Erschließung, Aufbereitung und Übermittlung der zu veröffentlichenden Informationen
Die technischen und organisatorischen Grundsätze für die Erschließung, Aufbereitung und Übermittlung der zu veröffentlichenden Informationen werden durch Rechtsverordnung festgelegt.

Offene E-Mail an Marieluise Beck

Hallo Marieluise,
es ist mehr als naiv das Sperren von Internetseiten als Mittel gegen Vergewaltigung von Kindern sowie Darstellungen dieser Gewalt einzusetzen. Auf allen gängigen Betriebssystemen ist mit wenigen Klicks ein anderer DNS-Server eingestellt, der die richtige IP-Adresse einer Domain und nicht die einer Stoppseite zurück liefert. Aktuell zeigen die iranischen Internetnutzer, dass selbst zur Umgehung von weiterführenden Zensurtechniken kein Fachwissen nötig ist.

Sicherlich ist dir die Alternative “Löschen statt Sperren” bekannt, die auf einen seit langen bestehenden Regulierungsmechanismus des Internets, den Abuse-Mail-Adressen, abzielt: Mit ihnen werden die Administratoren der Hosting-Provider kontaktiert die daraufhin illegale Inhalte löschen (”Notice & Takedown”). Banken zeigen seit langen die Verlässlichkeit dieses Mechanismus durch das Löschen von Pishingseiten innerhalb von durchschnittlich vier Stunden – egal in welchem Land die Server stehen. Leider ist beim Löschen von Inhalten mit sexueller Gewalt gegen Kinder im Internet dieses Tempo nicht üblich. Grund dafür ist die mangelhafte internationale Kooperation der Strafverfolgungsbehörden oder wie die kleine Anfrage der FDP zeigt, dass z.B. in Deutschland das BKA von dem Abuse-Mail-System keinen Gebrauch macht. Hier könnte Politik im Einklang mit der vorhanden Struktur des Internets gegen die besagten Seiten vorgehen. Obendrein nachhaltig, weil die Darstellungen für niemanden nach einer Löschung mehr sichtbar sind. Der Gesetzesentwurf der Großen Koalition beinhaltet mittlerweile die “Löschen statt Sperren” Strategie. Allerdings ohne diesen Punkt zu konkretisieren. Es bleibt offen wie eine Löschung vorrangig erfolgen soll. Bestenfalls handelt es sich hierbei nach wie vor um – in Anbetracht des Themas – entsetzliches Wahlkampfgetöse. Schlimmstenfalls ist es die erste zaghafte Implementierung einer nationalen Zensurinfrastruktur im Internet.

Dass du einer ineffizienten Verfolgung von Darstellungen sexueller Gewalt – trotz der von allen Experten als zielführend bezeichneten Alternative – lediglich neutral gegenüber stehst, erschließt sich uns nicht. Offensichtlich hast du hier eine andere Sichtweise auf die Thematik als wir. Mit dieser Thematik beschäftige wir uns aber auch nicht, sondern mit Technik und deren Auswirkung auf die Gesellschaft, so dass in diesem Bereich unsere Hauptkritik liegt.

Selbst Peter Schaar befürchtet, dass die Sperrmechanismen zukünftig anderweitig eingesetzt werden. In anderen Ländern ist das bereits der Fall, so versucht seit langem vergeblich in Finnland ein Aktivist gegen die dortige Zensur, dass seine Website, die fälschlicherweise als “Kinderpornografie” eingestuft wurde, aus der nationalen Sperrliste gelöscht wird. Hinsichtlich der technisch bedingten Nachhaltigkeit unserer Demokratie ist das nicht als bedauerlicher Einzelfall anzusehen. Der Politologe Ralf Bendrath ergänzte hierzu Karl Popper durch die Frage: “Wie können wir unsere technischen Infrastrukturen so aufbauen, dass unfähige und unredliche Machthaber damit keinen großen Schaden anrichten können?” Das Gesetzt berücksichtigt diese Frage nicht, ganz im Gegenteil: Erstmalig wird in der BRD eine institutionelle Inhaltskontrolle auf Basis geheimer Sperrlisten eingeführt. Das entspricht der Definition von Zensur. Öffentliche Kontrolle oder Diskussionen über die Inhalte der Sperrliste sind von vornherein ausgeschlossen. Hier geht es frontal gegen die Demokratiefähigkeit der zukünftigen Internetgesellschaft.

Dass du dieser gravierenden Veränderung in den Neuen Medien neutral gegenüberstehst, können wir erst recht nicht nachvollziehen. Das hat uns veranlasst dir diese offene E-Mail zu schreiben. Offen weil sich viele fragen, warum sich ausgerechnet teils grüne Abgeordnetinnen und Abgeordnete bei der Abstimmung enthalten haben. Deine Antwort, vorausgesetzt du stimmst dem zu, würden wir daher gerne auf evildaystar.de posten. Dort kannst du auch eine erste Frustreaktion, dass jegliche Motivation für den Bundestagswahlkampf abhanden gekommen ist, nachlesen. U.a. auf Grund der GRÜNEN Kulturflatrate sind wir zu sehr davon ausgegangen, dass bei uns GRÜNEN ein gutes Verständnis der Neuen Medien verankert ist. Mit dieser Mail als ersten Schritt, werden wir uns also vorerst in innerparteiliche Debatten anstatt Wahlkampf einmischen.

Liebe Grüße
Daniel und Jan

› Antwort von Marieluise auf die offene E-Mail

Das Internet ist kein bürgerrechtsfreier Raum!

Internet-Sperrmüll heute von CDU und SPD beschlossen. Die SPD beschließt damit erstmalig seit 1949 eine Infrastruktur mit, bei der auf Basis einer geheimen Liste einer Polizeibehörde Inhalte zensiert werden. Unter dem Motto “Schwarz, schändlich, rechts: Netzsperren” hält Julia Seelinger diese Politik für vergleichbar mit der Politik von Ultrarechten. Ein schwarzer Tag für das Internet ist es allemal.

… da ja alle die Piraten hochjubeln: Digital ist besser! (pdf)

Update: Finde das Wahlprogramm nach wie vor klasse, bin Mitglied bei den Bremer Grünen, Sitze für sie im Stadtteilbeirat, aber jetzt kommt der Hammer: 33 grüne Abgeordnete (64,71 %) haben dagegen gestimmt und 15 (29,41 %) haben sich enthalten. Auch die Bremer Abgeordnete Marieluise Beck hat sich enthalten. Das ist deren gutes Recht, der nicht vorhandene Fraktionszwang ist sympathisch aber ihren Wahlkampf können sie alleine machen

Update2: … ausführliche Begründung folgt. Offene E-Mail an Marieluise Beck geschrieben. Und die Mehrheit der grünen Abgeordnetinnen und Abgeordneten sind alles andere als neutral beim Thema Zensur: