Jetzt verstehe ich wie sich die Länder Sendezeiten im Internet vorstellen.
Mit ‘Netzpolitik’ getaggte Artikel
Vorratsdatenspeicherung nichtig
- Die §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes in der Fassung des Artikel 2 Nummer 6 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstoßen gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und sind nichtig.
- § 100g Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung in der Fassung des Artikel 1 Nummer 11 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstößt, soweit danach Verkehrsdaten nach § 113a des Telekommunikationsgesetzes erhoben werden dürfen, gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist insoweit nichtig.
- Die aufgrund der einstweiligen Anordnung vom 11. März 2008 im Verfahren 1 BvR 256/08 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 659), wiederholt und erweitert mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2239), zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3704), von Anbietern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Rahmen von behördlichen Auskunftsersuchen erhobenen, aber einstweilen nicht nach § 113b Satz 1 Halbsatz 1 des Telekommunikationsgesetzes an die ersuchenden Behörden übermittelten, sondern gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten sind unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht an die ersuchenden Stellen übermittelt werden.
- Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführern ihre notwendigen Auslagen aus den Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
Das Bundesverfassunggericht hat die Vorratsdatenspeicherung gekippt. Ein Gesetz für nichtig zu erklären, ist wohl die schärfste Sanktion, die das Gericht verhängen kann. Darüber hinaus sind alle bereits angefallenen Daten sofort zu löschen.
Nun hat das Verfassungsgericht nicht entschieden, dass gar nicht auf Vorrat gespeichert werden darf, es bleibt also abzuwarten, wann die Politik den nächsten Anlauf startet. Die Hürden aber, liegen hoch: So dürfen die Daten nur benutzt werden, wenn eine Straftat besonderer Schwere vorliegt, auf die Daten darf nur unter einem strikten Richtervorbehalt zugegriffen werden. Der Präsident des Verfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat in seinen Ausführungen festgehalten, dass der Richtervorbehalt an eine Begründung gekoppelt sein muss. Massengenehmigungen, bei der ein Richter keine zwei Minuten zur Beurteilung hat, sind also wohl nicht zulässig.
Das Gesetz muss regeln, wie die Datensicherheit sichergestellt werden kann, die Daten müssen verschlüsselt werden, und eine unabhängige Behörde muss die Einhaltung überwachen, darf aber die Daten nicht selber speichern. Auch wenn einige, die sich besser auskennen als ich, sagen, es sei nicht der große Sieg, für den Gesetzgeber wird es vermutlich einfacher sein, ein Quick-Freeze einzuführen, wogegen IMHO auch nichts einzuwenden ist.
Als nächstes heisst es nun, die EU-Richtline selbst anzugehen, und, wenn möglich, zu kippen.
Mother, should I trust the gouvernment?
Nach langem hin und her ist gestern in Friedrichshafen das Pilotprojekt zur DeMail gestartet. Zeit sich einmal mit dem Für und Wider dieses Dienstes auseinanderzusetzen.
DeMail ist ein von der Bundesregierung geplanter Internetdienst, der die vertrauliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, und Bürgern und Behörden zum Ziel hat. DeMail ist die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtline, die unter anderem die elektronische Verfahrensabwicklung, speziell auch, aber nicht nur, zwischen Unternehmen, Bürgern und staatlichen Einrichtungen regelt.
Das DeMail Projekt stellt dabei eine Reihe von Diensten zur Verfügung, die alle auf bereits bekannten Technologien aufbauen. Kern ist ein E-MAil-Netzwerk, dass eine eindeutige und fälschungssichere Kommunikation per E-Mail sicherstellt. Dabei bekommt jeder Bürger eine eindeutige E-Mailadresse, die ihn identifiziert. Ein Konto einrichten kann nur, wer sich zuvor identifizieren kann, z.B. mit einem Pass oder Personalausweis.
Alle Mails werden digital signiert, und da der Staat als Trustcenter fungiert, kann das Vertrauen in die Echtheit der Unterschriften recht hoch gewertet werden. Die Datenübertragung erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung, zumindest solange sich die Nachricht im Netz von DeMail befindet.
Eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung ist nicht vorgesehen, kann vom Anwender aber genutzt werden.
Zunächst einmal ist das System eine gute Idee. Heute verwendet nur ein verschwindend geringer Teil der E-Mail Nutzer Kryptographie. Mit DeMail würden die Nutzer zur Verwendung von sicheren Techniken gezwungen, und würden das vermutlich nicht einmal merken. Allerdings ergeben sich genau aus diesem Umstand einige Fragen, die sich jeder DeMail Nutzer stellen muss:
- Die gesamte Sicherheitsinfrastruktur wird von einer staatlichen Behörde kontrolliert, die in der Vergangenheit vor allem mit seinem Hunger nach persönlichen Daten der Bürger aufgefallen ist.
- Die technische Umsetzung liegt in den Händen von T-Systems, einem Unternehmen, dass auch nicht gerade für seinen Vertrauensvollen Umgang mit Daten bekannt ist.
- Der Zugriff der Ermittlungsbehörden im Falle einer Telekommunikationsüberwachung ist explizit Bestandteil der Spezifikation.
- Anonyme Kommunikation über DeMail ist nicht möglich, jeder Nutzeraccount ist eindeutig einer Person zugeordnet. Für viele Bereiche des Internet ist gerade die Pseudo- oder Anonymität gewünscht, oder gar empfehlenswert. Ein Identitätsmanagement ist bei DeMail aber nicht vorgesehen.
- Der Staat kann im Zweifelsfall einen Großteil der geschäftlichen Bewegungen seiner Bürger beobachten. Online-Shops, Banken, Versicherungen, Online-Games oder Dating Plattformen – wer hier mitliest, erhält einen umfassenden Einblick in das Verhalten und die Lebensgewohnheiten der Bürger.
- Unternehmen wie Google, werden sich freuen, wird die Zuordnung von Daten zur Person Dank DeMail noch einfacher.
Im Endeffekt muss sich jeder überlegen, ob er DeMail nutzen will. Sollte es dem Staat aber gelingen, nur noch über DeMail ansprechbar zu sein, wird man kaum noch um die Nutzung herum kommen.
Paranoide Geister mögen vielleicht sogar mutmaßen, das die Einführung dieses Mailsystems der Anfang eines Versuchs ist, alle anderen Mailsysteme, vor allem natürlich solche mit Verschlüsselung, zu verbieten.
NET NEUTRALITY EMERGENCY
All phone numbers and e-mail addresses: http://www.laquadrature.net… more info: http://www.laquadrature.net… What is net neutrality?
Petition für Netzneutralität in Europa
This petition is up for signature in light of the decisions affecting the open Internet being taken at European level, and in reaction to the statement made in the USA on 21 September by FCC Chairman Julius Genachowski. If you believe Europe also merits an Internet that is free and open according to the following principles, please sign this petition and share it with your friends using the “Share it” links below:
1. Internet users are entitled to access, send and receive the content of their choice;
2. Internet users are entitled to use and run applications and services of their choice;
3. Internet users are entitled to connect their choice of software or hardware that do not harm the network;
4. Internet users are entitled to choice and competition among network providers, application and service providers, and content providers;
5. Internet users are entitled to an Internet connection that is free of discrimination with regard to type of application, service or content or based on sender or receiver address. Broadband providers cannot block or degrade traffic over their networks, or pick winners by favoring some content or applications over others in the connection to subscribers’ homes. Nor can they disfavor an Internet service just because it competes with a similar service offered by them.
6. Providers of Internet access must be transparent about their network management practices and Internet users are entitled to an Internet connection with a predefined capacity and quality.
These principles should be enshrined in European and national laws, and enforced by the relevant authorities in a consistent manner across Europe. (deutsche Übersetzung)
Bundestagswahl 2009: Netzpolitische Entscheidungshilfen
- Gegenüberstellung der Forderungen des Programms der Piratenpartei und der Grünen, erstellt von Volker Becks Büro.
- Antworten der Parteien zu den netzpolitischen Fragen seitens netzpolitik.org
- Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2009 der Wikimedia Deutschland e.V.
- fsfe zur Bundestagswahl
- Aktion “Bürgerrechte wählen – Überwachung abwählen” des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.
Verordnung zum Gesetz über Amateurblogs (Amateurbloggerverordnung – ABlV)
Vollzitat: “Amateurbloggerverordnung vom 27. Oktober 2009″
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt
1. die Zulassung zur Teilnahme an der Amateur-Blogosphäre,
2. das Verfahren der Zuteilung und Einzelheiten der Anwendung und Mitbenutzung von Identifikationsnummer,
3. die technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen für die Durchführung der Amateur-Blogosphäre einschließlich der Nutzungsbedingungen für die Amateur-Blogosphäre ausgewiesenen Blog-Software (Anlage 1) und
4. die Gebühren und Auslagen für Maßnahmen des Amateurbloggergesetzes (Anlage 2).
Stockholm 1982: Mit Gummiknüppeln gegen soziale Erfindung im Telefonnetz
Hier mal einen Spiegel Online Artikel auf das Wesentliche zusammen remixt:
Als “eine soziale Erfindung ersten Ranges” beschreibt Hans Magnus Enzensberger in seinem Essayband “Ach Europa!” das Phreaking von Stockholmer Schülerinnen und Schülern in den 80igern: Damals konnte man durch die Anwahl einiger gesperrter Anschlüsse mit jedem anderen Teilnehmer sprechen, der das Gleiche tat. “Die betreffenden Telefonnummern gingen an den Stockholmer Schulen wie ein Lauffeuer um, und es entstand ein enorme, spontane Konferenzschaltung. Ein neues Massenmedium war geboren: der ‘heiße Draht’.” Umgehend wurde das neue Massenmedium zum Organisieren eines Flashmobs genutzt. Knapp 1000 Menschen fanden spontan zusammen, unterhielten sich und spazierten 1982 gemeinsam durch Stockholm. “Intelligenter kann man moderne Kommunikationstechniken kaum verwenden,” so Enzenberger zu dieser neuen soziale Entdeckung.
Die Entdeckung bestand nicht lange. Anfänglich knüppelte eine Polizeistaffel den Flashmob nieder, anschließend gab es an die Jugendlichen das staatliche Angebot eine Nummer frei zuschalten über die jeweils fünf Personen fünf Minuten lang telefonieren konnten. “Die Logik der staatlichen Intervention ist vollkommen klar”, so Enzensberger, “erst der Knüppel, dann die Mohrrübe. Die soziale Phantasie der Jugendlichen, ihre Selbsttätigkeit soll in einer Art Zangenbewegung erstickt werden: einerseits durch Unterdrückung, andererseits durch Verstaatlichung.” “Ich habe den Eindruck, dass sie ihr Selbstverständnis aus der Zeit des aufgeklärten Absolutismus herleiten”. Enzenberger weiter: “Sie glauben im Namen nicht nur ihrer Institution, sondern im Namen der ganzen Gesellschaft sprechen und handeln zu können. In ihren Äußerungen kehren immer wieder bezeichnende Sätze wieder: ‘Hier muss die Gesellschaft eingreifen.’ ‘Das kann die Gesellschaft nicht zulassen.’ ‘Darum muss sich die Gesellschaft kümmern.’”
Enzenberger entwickelt eine Denkfigur, die nichts an Aktualität eingebüßt hat, den Staat als “guten Hirten”: “Der gute Hirte ist, da er stets das Beste will, immer der Überzeugung, im Recht zu sein. Zur Besserwisserei fühlt er sich geradezu verpflichtet. Wenn er auf Kritik stößt, macht er zwar hie und da einen taktischen Rückzieher, aber an seinem Hintergedanken hält er unbeirrt fest, und er ist und bleibt entschlossen, ihn das nächste Mal, an anderer Stelle, durchzusetzen.”
Und weiter: “Es ist schwer, ein Urteil über den guten Hirten zu fällen. Das liegt an der Zweideutigkeit seines Wirkens. Er bietet einen Service , einen Grad an Daseinsfürsorge, der beispiellos ist; aber er übt auch einen ‘weichen Terror’ aus, der mich erschreckt. Wenn er – natürlich in bester Absicht – Kinder entführt, Journalisten einsperrt und scharfe Hunde auf Jugendliche hetzt, dann ist es leicht, sich über ihn zu entrüsten; wenn er kostenlose Rollstühle verschreibt und den Frauen gleiches Recht am Arbeitsplatz verschafft, erntet er Beifall. Vielleicht ist es gar nicht möglich, ihm objektiv gerecht zu werden. Vielleicht ist man entweder guter Hirte, oder man ist es nicht.”
Fetter Erfolg: Freiheit statt Angst 2009
Gestern fand die Freiheit statt Angst Demo 2009 in Berlin statt. Wie gewohnt schien die Sonne und erneut hat der CCC eingeräumt das Wetter gehackt zu haben. Die Teilnehmer Anzahl war wieder gigantisch, wobei sich alle einig sind, dass folgende Passage des Demoaufrufs des CCC in diesem Jahr dafür ursächlich war:
“Wir wissen: Demonstrieren macht sexy, verbessert die Muskulatur und schafft Möglichkeiten zur persönlichen unbelauschten Fraternisierung mit Gleichgesinnten.”
Spiegel Online schwadroniert auch schon von der “Loveparade für Bürgerrechte“. Über die exakte Zahl der Teilnehmer kann man sich wie immer streiten. ARD: Mindestens 10000 und AK Vorrat: 25000, wobei die Einschätzung des AKs realistisch ist.
Dank Wahlkampf dominierten Orange und Grün die Demo. Linke, FDP und 4 Jusos waren ebenfalls anwesend. Allerdings wäre etwas mehr Zurückhaltung der Parteien – insbesondere der Piraten am Ende der Veranstaltung – auf der Demo wünschenswert gewesen.
Der fette Erfolg der Demo beruht auf der höheren Medienberichterstattung als in den letzten Jahren. Erstmalig hat es die Demo samt Forderungen in die Abendnachrichten geschafft. Klasse ist z.B. der Bericht des ZDF mit padeluun und Peter Schaar. Einen Pressespiegel gibt es im Wiki des AK Vorrats.
Auch hat es diesmal ziemlich gut geklappt den Schwarzen Block und die Berliner Polente nicht ineinander rammen zu lassen. Zwei, drei kleine Rangeleien gab es nur am Ende. Ziemlich mies war aber das Nerd klatschen seitens der Polente. Zeugen melden sich bitte bei mail@ccc.de. Der CCC will ein Exempel statuieren!
Update: Berliner Polente zeigt sich diesbezüglich selber an. Aus ihrer Pressemitteilung (Gegendarstellung zur Pressemitteilung):
“Die Vorgehensweise der an der Festnahme beteiligten Beamten einer Einsatzhundertschaft, die auch in einer im Internet verbreiteten Videosequenz erkennbar ist, hat die Polizei veranlasst, ein Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt einzuleiten. Das Ermittlungsverfahren wird durch das zuständige Fachdezernat beim Landeskriminalamt mit Vorrang geführt.”
Update 2: CCC fordert Identifikationsnummern für Polizisten. Weitere Updates bei netzpolitik.org und insbesondere bei piksa.info.
Update 3: Selbst die Bildzeitung berichtet mittlerweile. Im privat geführten Forum für Polizisten, copzone.de, wird versucht mit Beamten zu diskutieren, ob es sich um “ein paar schwarze Schafe oder ein strukturelles Problem handele” (Hier ein “Best-Of” des Dialogversuches).
Update 4: Johnnes Boie kritisiert das Veröffentlichen von nicht anonymisierten Bildern und Videos von prügelnden Polizisten, Opfern sowie Passanten.
Freiheit statt Angst – Trailer Remix
Es gibt einen neuen Trailer zur Demo “Freiheit statt Angst” am 12.09.2009 in Berlin.
Also nicht vergessen: Samstag, den 12.09.2009 um 15:00 Uhr am Potsdamer Platz in Berlin!
CDU Plakat Remix 09
Zehn Minuten CDU Plakat Remixe.
CDU Plakat Remix Generator

Netzpolitik.org und lawblog.de sind sich mittlerweile sicher, dass im Wahlkampf Satire erlaubt ist und wir wünschen allen viel Spaß mit dem CDU Plakat Remixer:
Das Internet ist ein rechtsfreier Raum
Das darf natürlich nicht so sein. Aussagen wie diese hört man von Politikern in letzter Zeit ständig. Tatsächlich ist das Internet aber alles andere als das. Es ist eher so überreguliert, dass es ein “rechtswidersprüchlicher Raum” (Juristen mögen mir diese Wortschöpfung verzeihen) geworden ist. Wie die teils völlig widersinnige Rechtssprechung zu diesem Thema einen normalen Blogger in die Bredoullie bringen kann, erlebt derzeit Stefan Niggemeier, Publizist und Blogger, bekannt vor allem durch bildblog.de. Im Jahr 2007 wurde Niggemeier vom Landgericht Hamburg dazu verurteilt, in Zukunft dafür Sorge zu tragen, dass auf der Kommentarseite seines Blogs keine rechtswidrigen Äußerungen mehr veröffentlicht werden. Geklagt hatte die Firma Callactive, nicht etwa wegen der von Niggemeier angebrachten Kritik an deren Hotbutton-System, sondern wegen eines Kommentars eines erbosten Nutzers, der sich wohl von Callactive über den Tisch gezogen fühlte, und in den Kommentaren zu Niggemeiers Blog seinem Ärger Luft gemacht hatte. Niggemeier hatte den fraglichen Kommentar, der in der Tat rechtswidrige und wohl auch ehrverletzende Äußerungen enthielt, unmittelbar nach Kenntnisnahme gelöscht.
Callactive reichte das aber nicht, stattdessen klagte man vor dem Landgericht Hamburg auf Unterlassung, und bekam Recht. Die ziemlich weitgehende Vorstellung des Hamburger Landgerichts von Störerhaftung, stieß damals auch in Fachkreisen auf Verwunderung. Der Fall ist bis heute nicht letztinstanzlich verhandelt.
Niggemeier hat in der Zwischenzeit einen “Mittelweg” gefunden, dazwischen die Kommentarfunktion abzuschalten, und erneute rechtswidrige Kommentare zu riskieren: Jeder User der einen Kommentar abgeben will, muß eine gültige E-Mail Addresse angeben. Ist ein User zuvor negativ aufgefallen, kann die Addresse auf eine Moderationsliste gesetzt werden, und der Kommentar muß vom Moderator freigegeben werden.
Das hat nun wieder den Datenschützer von Berlin, Alexander Dix, auf den Plan gerufen:
“Sehr geehrter Herr Niggemeier, ein Nutzer Ihres o.g. Internet-Angebots hat sich an uns gewandt und die Vermutung geäußert, bei der Nutzung Ihres Internetangebotes würden rechtswidrig IP-Adressen der Nutzer gespeichert. [...] Darüber hinaus erheben Sie [...] eine E-Mail-Adresse.”
So heißt es in dem Brief, den Niggemeier bereits im November 2008 erhielt. Die IP und E-Mail -Addressen dürfe er nicht speichern, ja nicht einmal erheben. Wie Niggemeier dann trotzdem die Auflagen des Hamburger Landgerichts erfüllen könnte, ohne jeden Tag mehrere Stunden mit der Sichtung von Kommentaren zu verbringen, konnte Dix auch erklären: Niggemeier könne eine gut sichtbare Warnung auf der Seite anbringen, dass hier persönliche Daten gespeichert würden. Genau das hat der Grimme-Onlinepreisträger nun getan, auf eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung hat er verständlicherweise keine Lust.
“Ich finde es erstaunlich, wie viel man mit Anwälten, Abmahnungen, Bußgeldandrohungen und Gerichtskosten zu tun hat in diesem angeblich so rechtsfreien Raum Internet”, sagte Niggemeier.





