Jetzt verstehe ich wie sich die Länder Sendezeiten im Internet vorstellen.
Mit ‘Netz’ getaggte Artikel
Vorratsdatenspeicherung nichtig
- Die §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes in der Fassung des Artikel 2 Nummer 6 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstoßen gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und sind nichtig.
- § 100g Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung in der Fassung des Artikel 1 Nummer 11 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstößt, soweit danach Verkehrsdaten nach § 113a des Telekommunikationsgesetzes erhoben werden dürfen, gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist insoweit nichtig.
- Die aufgrund der einstweiligen Anordnung vom 11. März 2008 im Verfahren 1 BvR 256/08 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 659), wiederholt und erweitert mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2239), zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3704), von Anbietern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Rahmen von behördlichen Auskunftsersuchen erhobenen, aber einstweilen nicht nach § 113b Satz 1 Halbsatz 1 des Telekommunikationsgesetzes an die ersuchenden Behörden übermittelten, sondern gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten sind unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht an die ersuchenden Stellen übermittelt werden.
- Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführern ihre notwendigen Auslagen aus den Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
Das Bundesverfassunggericht hat die Vorratsdatenspeicherung gekippt. Ein Gesetz für nichtig zu erklären, ist wohl die schärfste Sanktion, die das Gericht verhängen kann. Darüber hinaus sind alle bereits angefallenen Daten sofort zu löschen.
Nun hat das Verfassungsgericht nicht entschieden, dass gar nicht auf Vorrat gespeichert werden darf, es bleibt also abzuwarten, wann die Politik den nächsten Anlauf startet. Die Hürden aber, liegen hoch: So dürfen die Daten nur benutzt werden, wenn eine Straftat besonderer Schwere vorliegt, auf die Daten darf nur unter einem strikten Richtervorbehalt zugegriffen werden. Der Präsident des Verfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat in seinen Ausführungen festgehalten, dass der Richtervorbehalt an eine Begründung gekoppelt sein muss. Massengenehmigungen, bei der ein Richter keine zwei Minuten zur Beurteilung hat, sind also wohl nicht zulässig.
Das Gesetz muss regeln, wie die Datensicherheit sichergestellt werden kann, die Daten müssen verschlüsselt werden, und eine unabhängige Behörde muss die Einhaltung überwachen, darf aber die Daten nicht selber speichern. Auch wenn einige, die sich besser auskennen als ich, sagen, es sei nicht der große Sieg, für den Gesetzgeber wird es vermutlich einfacher sein, ein Quick-Freeze einzuführen, wogegen IMHO auch nichts einzuwenden ist.
Als nächstes heisst es nun, die EU-Richtline selbst anzugehen, und, wenn möglich, zu kippen.
Deep Packet Inspection: UMTS-Provider verändern Webinhalte
Gerade zurück aus dem Urlaub bin ich auf einen Artikel von Christoph Hochstätter gestolpert, der vor einigen Tagen bei ZDNet erschienen ist. Der Beitrag ist etwas länger, und etwas technischer.
Auch wenn der Beitrag nicht mehr ganz taufrisch ist (er ist schon vom 14.10), und auhc Netzpolitik.org schon darüber berichtet hatte, will ich das ganze noch mal versuchen kurz und für Laien verständlich zu beschreiben, weil der Orginalartikel sehr detailliert und ein bischen technisch ist.
Wer über seinen Internetanschluss eine Seite im Web aufruft, erwartet in der Regel, den Inhalt angezeigt zu bekommen, den der Server bereitstellt. Die Aufgabe des Internetzugangsproviders ist es dabei, die Anfrage weiterzuleiten, und den Inhalt zum Anwender durchzuleiten. Dies passiert unabhängig davon, ob ich über Modem, DSL, Kabelmodem oder eben UMTS ins Internet eingewählt bin. Soweit die Theorie. Leider sieht die Praxis etwas anders aus: Wer mit einem der großen Mobilfunkanbieter surft, bekommt unter umständen ganz andere Inhalte ausgeliefert, als der Server versendet. Christoph hat herausgefunden, dass zum Teil sogar ausführbarer JavaScript-Code in die Seite eingefügt wird; eine Technik derer sich sonst nur Programnierer von Schadsoftware bedienen.
Im wesentlichen speichern die Anbieter die aufgerufenen Seiten in einem Proxy-Server zwischen. Allerdings werden alle Bilder, die in eine Seite eingebunden werden auf dem Server des Anbieters zwischengespeichert, und dort in der Regel ersteinmal verkleinert. Diese Version mit geringerer Auflösung wird dann an den Kunden ausgeliefert. Damit das klappt, werden alle Links auf das Bild in der aufrufenden Webseite verändert.
Damit ändert sich zwar nicht unbedingt das Erscheinungsbild der Webseite, aber der Anwender erhält eben nicht, was der Server an Daten geschickt hat. Seltsamerweise werden auch PNG-Bilder verändert, obwohl PNG einen verlustfreien Algoritmus verwendet, eine Verschlechterung der Bildqualität also nicht die Dateigröße beeinflusst. Hinzu kommt, dass man z.B. keinen Link mehr auf ein Bild versenden kann, da der Empfänger ja nur den, für ihn unbrauchbare,n Link auf das kopierte Bild beim Mobilfunkprovider erhält.
Nun gibt es natürlich für diese Vorgehensweise auch ein paar Gründe, die dafür sprechen, namemtlich spart man Bandbreite, was sich in Funknetzen durch einen schnelleren Seitenaufbau bemerkbar macht. Allerdings wäre es sinnvoll, dem Kunden diese Option zu zuschalten anzubieten, anstatt heimlich, hinter seinem Rücken in den Datenstrom einzugreifen .
Noch schlimmer als die Bildkompression ist das einfügen von JavaScript Code in die Webseite, das Vodafone durchführt. Die Seite lädt so ein Script herunter, dass den “title” Text eines Bildes ändert. Der Text im “title”-Attribut eines Bildes in einer HTML-Seite wird bei den meisten Browsern als Tooltip angezeigt, wenn man über das Bild fährt. Normalerweise soll er kurz das Bild beschreiben, z.B. für Anwender, die mit einem textbasierten Browser arbeiten, oder für Anwender, die sehbehindert sind.
Hier verlässt Vodafone das “Bandbreiten-Spiel” und greift aktiv in die Gestaltung der Webseite ein. Eigenlich barrierefreie Webseiten können so für sehbehinderte Menschen komplett unbrauchbar werden.
Neben all den technischen Problemen bleibt das rechtliche und moralische: Der Internetzugangsprovider wird vom Kunden dafür bezahlt, dass er Inhalte unverändert für diesen durchs Netz transportiert. Der Nutzer darf erwarten, dass seine Datenpakete weder geöffnet noch verändert werden, ebenso wie er erwartet das die Post nicht seine Briefe öffnet und ggf. sogar den Inhalt eines Briefes verändert, ohne das der Empfänger das auch nur mitbekommt. Es handelt sich hierbei um einen massiven Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, zu dem die Provider keinerlei Recht haben.
Hier besteht dringender Handlungsbedarf, evtl. sogar seitens des Gesetzgebers.
Mother, should I trust the gouvernment?
Nach langem hin und her ist gestern in Friedrichshafen das Pilotprojekt zur DeMail gestartet. Zeit sich einmal mit dem Für und Wider dieses Dienstes auseinanderzusetzen.
DeMail ist ein von der Bundesregierung geplanter Internetdienst, der die vertrauliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, und Bürgern und Behörden zum Ziel hat. DeMail ist die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtline, die unter anderem die elektronische Verfahrensabwicklung, speziell auch, aber nicht nur, zwischen Unternehmen, Bürgern und staatlichen Einrichtungen regelt.
Das DeMail Projekt stellt dabei eine Reihe von Diensten zur Verfügung, die alle auf bereits bekannten Technologien aufbauen. Kern ist ein E-MAil-Netzwerk, dass eine eindeutige und fälschungssichere Kommunikation per E-Mail sicherstellt. Dabei bekommt jeder Bürger eine eindeutige E-Mailadresse, die ihn identifiziert. Ein Konto einrichten kann nur, wer sich zuvor identifizieren kann, z.B. mit einem Pass oder Personalausweis.
Alle Mails werden digital signiert, und da der Staat als Trustcenter fungiert, kann das Vertrauen in die Echtheit der Unterschriften recht hoch gewertet werden. Die Datenübertragung erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung, zumindest solange sich die Nachricht im Netz von DeMail befindet.
Eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung ist nicht vorgesehen, kann vom Anwender aber genutzt werden.
Zunächst einmal ist das System eine gute Idee. Heute verwendet nur ein verschwindend geringer Teil der E-Mail Nutzer Kryptographie. Mit DeMail würden die Nutzer zur Verwendung von sicheren Techniken gezwungen, und würden das vermutlich nicht einmal merken. Allerdings ergeben sich genau aus diesem Umstand einige Fragen, die sich jeder DeMail Nutzer stellen muss:
- Die gesamte Sicherheitsinfrastruktur wird von einer staatlichen Behörde kontrolliert, die in der Vergangenheit vor allem mit seinem Hunger nach persönlichen Daten der Bürger aufgefallen ist.
- Die technische Umsetzung liegt in den Händen von T-Systems, einem Unternehmen, dass auch nicht gerade für seinen Vertrauensvollen Umgang mit Daten bekannt ist.
- Der Zugriff der Ermittlungsbehörden im Falle einer Telekommunikationsüberwachung ist explizit Bestandteil der Spezifikation.
- Anonyme Kommunikation über DeMail ist nicht möglich, jeder Nutzeraccount ist eindeutig einer Person zugeordnet. Für viele Bereiche des Internet ist gerade die Pseudo- oder Anonymität gewünscht, oder gar empfehlenswert. Ein Identitätsmanagement ist bei DeMail aber nicht vorgesehen.
- Der Staat kann im Zweifelsfall einen Großteil der geschäftlichen Bewegungen seiner Bürger beobachten. Online-Shops, Banken, Versicherungen, Online-Games oder Dating Plattformen – wer hier mitliest, erhält einen umfassenden Einblick in das Verhalten und die Lebensgewohnheiten der Bürger.
- Unternehmen wie Google, werden sich freuen, wird die Zuordnung von Daten zur Person Dank DeMail noch einfacher.
Im Endeffekt muss sich jeder überlegen, ob er DeMail nutzen will. Sollte es dem Staat aber gelingen, nur noch über DeMail ansprechbar zu sein, wird man kaum noch um die Nutzung herum kommen.
Paranoide Geister mögen vielleicht sogar mutmaßen, das die Einführung dieses Mailsystems der Anfang eines Versuchs ist, alle anderen Mailsysteme, vor allem natürlich solche mit Verschlüsselung, zu verbieten.
EU finanziert vertrauliche Studien über eine Art permanente Rasterfahnung im Internet
Auf wikileaks.org wurde ein als “vertraulich” eingestuftes Paper der Universität York veröffentlicht, das die Entwicklung einer von der EU finanzierten intelligenten Rasterfahndung beschreibt, die Blogs, Chats, Nachrichtenseiten und Social-Networks durchschnorchelt, um automatisiert Akten über Personen, Organisationen und deren Beziehungen anzulegen:
“The aim of work package 4 (WP4) is the development of key technologies that facilitate the building of an intelligence gathering system by combining and extending the current-state-ofthe- art methods in Natural Language Processing (NLP). One of the goals of WP4 is to propose NLP and machine learning methods that learn relationships between people and organizations through websites and social networks. Key requirements for the development of such methods are: (1) the identification of entities, their relationships and the events in which they participate, and (2) the labelling of the entities, relationships and events in a corpus that will be used as a means both for developing the methods.”
Nun heißt es nicht mehr die Regierung könnte uns alle an Hand unserer Datenspuren analysieren sondern sie finanziert dazu bereits Forschungsvorhaben.
Download: EU social network spy system brief, INDECT Work Package 4, 2009
NET NEUTRALITY EMERGENCY
All phone numbers and e-mail addresses: http://www.laquadrature.net… more info: http://www.laquadrature.net… What is net neutrality?
Verordnung zum Gesetz über Amateurblogs (Amateurbloggerverordnung – ABlV)
Vollzitat: “Amateurbloggerverordnung vom 27. Oktober 2009″
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt
1. die Zulassung zur Teilnahme an der Amateur-Blogosphäre,
2. das Verfahren der Zuteilung und Einzelheiten der Anwendung und Mitbenutzung von Identifikationsnummer,
3. die technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen für die Durchführung der Amateur-Blogosphäre einschließlich der Nutzungsbedingungen für die Amateur-Blogosphäre ausgewiesenen Blog-Software (Anlage 1) und
4. die Gebühren und Auslagen für Maßnahmen des Amateurbloggergesetzes (Anlage 2).
Wem gehört das Internet?
Bruce Sterling verdeutlicht metaphorisch, dass das Internet vergleichbar mit kulturellen Besitzständen einer Gemeinschaft ist:
The Internet’s `anarchy’ may seem strange or even unnatural, but it makes a certain deep and basic sense. It’s rather like the `anarchy’ of the English language. Nobody rents English, and nobody owns English. As an English-speaking person, it’s up to you to learn how to speak English properly and make whatever use you please of it (though the government provides certain subsidies to help you learn to read and write a bit). Otherwise, everybody just sort of pitches in, and somehow the thing evolves on its own, and somehow turns out workable. And interesting. Fascinating, even. Though a lot of people earn their living from using and exploiting and teaching English, `English’ as an institution is public property, a public good. Much the same goes for the Internet. Would English be improved if the `The English Language, Inc.’ had a board of directors and a chief executive officer, or a President and a Congress? There’d probably be a lot fewer new words in English, and a lot fewer new ideas.
Bruce Sterling, A Short History of the Internet. THE MAGAZINE OF FANTASY AND SCIENCE FICTION, Feb 1993.
gopher://gopher.eff.org/00/Publications/Bruce_Sterling/FSF_columns/fsf5
Update: Dass Sprache nicht als Metapher taugt, belegt vera in einem Kommentar zum Artikel.
Stockholm 1982: Mit Gummiknüppeln gegen soziale Erfindung im Telefonnetz
Hier mal einen Spiegel Online Artikel auf das Wesentliche zusammen remixt:
Als “eine soziale Erfindung ersten Ranges” beschreibt Hans Magnus Enzensberger in seinem Essayband “Ach Europa!” das Phreaking von Stockholmer Schülerinnen und Schülern in den 80igern: Damals konnte man durch die Anwahl einiger gesperrter Anschlüsse mit jedem anderen Teilnehmer sprechen, der das Gleiche tat. “Die betreffenden Telefonnummern gingen an den Stockholmer Schulen wie ein Lauffeuer um, und es entstand ein enorme, spontane Konferenzschaltung. Ein neues Massenmedium war geboren: der ‘heiße Draht’.” Umgehend wurde das neue Massenmedium zum Organisieren eines Flashmobs genutzt. Knapp 1000 Menschen fanden spontan zusammen, unterhielten sich und spazierten 1982 gemeinsam durch Stockholm. “Intelligenter kann man moderne Kommunikationstechniken kaum verwenden,” so Enzenberger zu dieser neuen soziale Entdeckung.
Die Entdeckung bestand nicht lange. Anfänglich knüppelte eine Polizeistaffel den Flashmob nieder, anschließend gab es an die Jugendlichen das staatliche Angebot eine Nummer frei zuschalten über die jeweils fünf Personen fünf Minuten lang telefonieren konnten. “Die Logik der staatlichen Intervention ist vollkommen klar”, so Enzensberger, “erst der Knüppel, dann die Mohrrübe. Die soziale Phantasie der Jugendlichen, ihre Selbsttätigkeit soll in einer Art Zangenbewegung erstickt werden: einerseits durch Unterdrückung, andererseits durch Verstaatlichung.” “Ich habe den Eindruck, dass sie ihr Selbstverständnis aus der Zeit des aufgeklärten Absolutismus herleiten”. Enzenberger weiter: “Sie glauben im Namen nicht nur ihrer Institution, sondern im Namen der ganzen Gesellschaft sprechen und handeln zu können. In ihren Äußerungen kehren immer wieder bezeichnende Sätze wieder: ‘Hier muss die Gesellschaft eingreifen.’ ‘Das kann die Gesellschaft nicht zulassen.’ ‘Darum muss sich die Gesellschaft kümmern.’”
Enzenberger entwickelt eine Denkfigur, die nichts an Aktualität eingebüßt hat, den Staat als “guten Hirten”: “Der gute Hirte ist, da er stets das Beste will, immer der Überzeugung, im Recht zu sein. Zur Besserwisserei fühlt er sich geradezu verpflichtet. Wenn er auf Kritik stößt, macht er zwar hie und da einen taktischen Rückzieher, aber an seinem Hintergedanken hält er unbeirrt fest, und er ist und bleibt entschlossen, ihn das nächste Mal, an anderer Stelle, durchzusetzen.”
Und weiter: “Es ist schwer, ein Urteil über den guten Hirten zu fällen. Das liegt an der Zweideutigkeit seines Wirkens. Er bietet einen Service , einen Grad an Daseinsfürsorge, der beispiellos ist; aber er übt auch einen ‘weichen Terror’ aus, der mich erschreckt. Wenn er – natürlich in bester Absicht – Kinder entführt, Journalisten einsperrt und scharfe Hunde auf Jugendliche hetzt, dann ist es leicht, sich über ihn zu entrüsten; wenn er kostenlose Rollstühle verschreibt und den Frauen gleiches Recht am Arbeitsplatz verschafft, erntet er Beifall. Vielleicht ist es gar nicht möglich, ihm objektiv gerecht zu werden. Vielleicht ist man entweder guter Hirte, oder man ist es nicht.”
Fred Pleitgen on CNN in the Digital Age
How does CNN react to the digital challenges of twitter and other citizen media? (via schaltzentrale)
Wähle CDU und rette deine Freiheit!
Die Fortsetzung von “Du bist Terrorist“. (via netzpolitik.org)


