Archiv für März 2010

United Breaks Guitars – Das Finale

Ich hatte ja schon über die ersten beiden Songs berichtet, die Dave Carroll nach seinen Erlebnissen mit United Airlines veröffentlicht hat. Nun hat er sein Versprechen eingelöst, und den dritten und letzten Song veröffentlicht. Diesmal geht es nicht darum, dass er Ersatz will (Carroll hat inzwischen von United, denen die Sache wohl langsam peinlich wurde, Ersatz für seine zerstörte Gitarre bekommen), sondern darum, dass eine Menge Menschen ihm in Briefen und E-Mails von ähnlichen Erlebnissen berichten.

Carroll, der im Song eingesteht, dass der Vorfall -und vor allem die Songs bei YouTube- seiner Karriere einen ordentlichen Schub verschafft hat, wünscht United in ihren Bemühungen den Kundenservice zu verbessen alles gute, mahnt aber an die guten Vorsätze auch umzusetzen denn, “who would be left to fly with you?”.

Dave Carroll hat übrigens noch ein witziges Video darüber gemacht, wie die großen US-Kabelfernsehbetreiber den kleinen Lokalsendern das Wasser abgraben:

Wir haben ja nichts gegen Homosexuelle, aber…

Einen besonders krassen Fall von Homophobie beschreibt Cory Doctorow auf boingboing: Der Itawamba County School District (Missisippi) hat einen Schulball abgesagt, nachdem es zu einem Streit mit einer 18-Jährigen Schülerin gekommen war, nachdem diese gefragt hatte, ob Sie ihre Freundin mit zum Ball bringen könne.

Für alle die sich in amerikanischer Jugendkultur nicht so auskennen: Ein “Prom”, kurz für “Promenade” ist ein -meist am Schuljahresende gefeierter Ball, der -ähnlich dem deutschen Abschlussball, in formaler Kleidung (die Herren im Smoking, die Damen im Abendkleid) gefeiert wird. Diesen Abschlussbällen kommt traditionell für die Beteiligten große Bedeutung zu, stellt der Ball doch für viele einen Höhepunkt des Schuljahres dar. Üblicherweise erscheint man zu sowas mit Begleitung, und das Finden des oder der richtigen Begleitung ist Thema unzähliger Highschool- und Coming-Of-Age Filme aus Hollywood.

Der Eklat ergab sich nun, weil McMillen hat sich  an die Schulbehörde gewandt, und um Erlaubnis gebeten hatte, ihre Freundin mitzubringen, und einen Smoking tragen zu dürfen. Die Schulbehörde ließ kurz darauf ein Memo an den Schulen verteilen, aus dem hervorging, dass schwule und lesbische Paare nicht an der Veranstaltung teilnehmen dürften. Als McMillen sich daraufhin an die Leitung ihrer Schule wandte, ließ man sie wissen, dass man ihr nicht erlauben würde einen Smoking zu tragen, dass sie ihre Freundin nicht mitbringen dürfe, und dass sie damit rechnen müsse, des Saales verwiesen zu werden, wenn sie und ihre Freundin an dem Ball dennoch teilnähmen.

Nachdem McMillen sich an die American Civil-Liberty Union gewandt hat, ist der Fall letztendlich  vor Gericht gegangen. Die Schule ließ den Ball bereits nach dem Forderungsschreiben der ACLU komplett  absagen. Der Ball wird nun von Schülern und Eltern ausgerichtet.

Am 23.03.2010 entschied das Bundesgericht von Missisippi, dass die Regelungen der Schulbehörde gegen die Grundrechte von McMillen, und allen anderen homosexuellen Schülern verstosse. Das Gericht hat die Schulbehörde jedoch nicht verpflichtet den Ball dennoch auszurichten; allerdings nur deswegen, weil die Schüler und Eltern schon soviel Zeit und Geld investiert hätten einen eigenen Ball auszurichten, und das Gericht davon ausgehe das McMillen und ihre Freundin eingeladen seien.

In der 12-seitigen Urteilsbegründung heisst es:

“The record shows Constance has been openly gay since eighth grade and she intended to communicate a message by wearing a tuxedo and to express her identity through attending prom with a same-sex date. The Court finds this expression and communication of her viewpoint is the type of speech that falls squarely within the purview of the First Amendment. The Court is also of the opinion that the motive behind the School Board’s cancellation of the prom, or withdrawal of their sponsorship, was Constance’s requests and the ACLU’s demand letter sent on her behalf.”

Es ist ja bekannt, dass Missippi im sog, Bible Belt liegt, aber der ganze  Vorgang mutet schon sehr mittelalterlich an. Einen guten Eindruck nach aussen macht das jedenfalls nicht.

Update: Offensichtlich hat es den “rechtschaffenen Bürgern” von Itawamba, Missouri nicht gereicht Ms. McMillen von dem öffentlichen Ball abzuhalten. Über den Mädchenblog erfahre ich gerade, dass man die angekündigte Ersatzveranstaltung geheimgehalten hat, damit McMillen nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann, und McMillen zu einem falschen Ort gelost. Das ist einfach nur noch gemein. Leeza vom Mädchenblog stellt in den Kommentaren zu recht, dass es nur noch gefehlt hätte, sie -wie bei Stephen Kings “Carrie” mit Schweineblut zu überschütten.

Ich wünsche Ms. McMillen und ihrer Freundin jedenfalls, dass sie einen Studienplatz an einem der großen Colleges im Norden der USA finden, wo man ihre sexuelle Orientierung eher akzeptiert. Dass man die Betonköpfe in ihrer Heimatstadt noch ins 21. Jahrh. befördern kann, befürchte ich, wird ein frommer Wunsch bleiben.

Aufstand der Wikipedia-Gartenzwerge: Eine Vulva auf der Hauptseite

Die deutsche Wikipedia hat gestern den Artikel “Vulva” inkl. Foto als Artikel des Tages auf der Hauptseite präsentiert. Die Popcorn taugliche Diskussion hierzu hat der Wikipedia Autor “Chuck die Bohne” treffend kommentiert:

Wenn da mal nicht eine riesige Diskussion von prüden, denkt an die Kinder schreienden, besorgten, angewiderten, christliche Werte verteidigenden Spießern über das Bild auf der Diskussionsseite statt findet, war der erste Gedanke als ich das Bild zum Artikel Vulva auf der Startseite gesehen habe … Et voilà … hier ist sie! Unglaublich!… was hier abgeht! Liebe Spießer, dieses Körperteil haben ca. 50% aller Menschen weltweit (vorwiegend Frauen) und es ist vollkommen natürlich, sogar angewachsen und es ist auch vollkommen natürlich auf diesem Foto abgebildet. Wer sich daran aufgeilt dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Erotik findet zu großen Teil im Kopf statt und für manch einen sind normale Körperteile (z.B. Füße) oder andere Gegenstände (z.B. Nylonstrümpfe) erregend. Was soll dann noch alles nicht gezeigt werden? Kinder sollten normalerweise sowieso nicht alleine ohne Aufsicht im Internet surfen (doch, sollten sie – anm. evildaystar) und Sexualkunde und damit Bilder der Vulva sind Teil des Grundschullehrplans bei Kinder im 3. Schuljahr. Bei manchen Benutzern hier habe ich das Gefühl das ein paar Stunden Sexualkunde nicht schaden könnten um mal ein “normales” Bild des Menschlichen Körpers zu bekommen. Nackte Menschen und deren Körperteile sind nicht Ekelhaft oder müssen versteckt werden! Wir sind hier nicht in den USA.

Doch, die Wikipedia wird in der USA gehostet und in der Diskussion wird deutlich, dass die überwiegende Mehrheit der Kommentatoren Sexualkunde-Seiten aus Schulbüchern reißen würde … galt die Wikipedia nicht mal das Symbol für freie Wissensvermittlung!?

Sendezeiten im Internet

Jetzt verstehe ich wie sich die Länder Sendezeiten im Internet vorstellen.

Lavalampe funzt bei 3 G

… und damit wissen wir dank Neil Fraser, dass Lavalampen auch auf dem Jupiter funktionieren. Aber noch viel dankbarer bin ich für die neue Argumentationslinie  bzgl. weit gestreuter Hardware-Trümmerfeldern in der Wohnung: “Immerhin wird kein Zimmer durch eine Zentrifuge blockiert”.

Vorratsdatenspeicherung nichtig

  1. Die §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes in der Fassung des Artikel 2 Nummer 6 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstoßen gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und sind nichtig.
  2. § 100g Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung in der Fassung des Artikel 1 Nummer 11 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstößt, soweit danach Verkehrsdaten nach § 113a des Telekommunikationsgesetzes erhoben werden dürfen, gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist insoweit nichtig.
  3. Die aufgrund der einstweiligen Anordnung vom 11. März 2008 im Verfahren 1 BvR 256/08 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 659), wiederholt und erweitert mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2239), zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3704), von Anbietern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Rahmen von behördlichen Auskunftsersuchen erhobenen, aber einstweilen nicht nach § 113b Satz 1 Halbsatz 1 des Telekommunikationsgesetzes an die ersuchenden Behörden übermittelten, sondern gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten sind unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht an die ersuchenden Stellen übermittelt werden.
  4. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführern ihre notwendigen Auslagen aus den Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.

Das Bundesverfassunggericht hat die Vorratsdatenspeicherung gekippt. Ein Gesetz für nichtig zu erklären, ist wohl die schärfste Sanktion, die das Gericht verhängen kann. Darüber hinaus sind alle bereits angefallenen Daten sofort zu löschen.

Nun hat das Verfassungsgericht nicht entschieden, dass gar nicht auf Vorrat gespeichert werden darf, es bleibt also abzuwarten, wann die Politik den nächsten Anlauf startet. Die Hürden aber, liegen hoch: So dürfen die Daten nur benutzt werden, wenn eine Straftat besonderer Schwere vorliegt, auf die Daten darf nur unter einem strikten Richtervorbehalt zugegriffen werden. Der Präsident des Verfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat in seinen Ausführungen festgehalten, dass der Richtervorbehalt an eine Begründung gekoppelt sein muss. Massengenehmigungen, bei der ein Richter keine zwei Minuten zur Beurteilung hat, sind also wohl nicht zulässig.

Das Gesetz muss regeln, wie die Datensicherheit sichergestellt werden kann, die Daten müssen verschlüsselt werden, und eine unabhängige Behörde muss die Einhaltung überwachen, darf aber die Daten nicht selber speichern. Auch wenn einige, die sich  besser auskennen als ich, sagen, es sei nicht der große Sieg, für den Gesetzgeber wird es vermutlich einfacher sein, ein Quick-Freeze einzuführen, wogegen IMHO auch nichts einzuwenden ist.

Als nächstes heisst es nun, die EU-Richtline selbst anzugehen, und, wenn möglich, zu kippen.