Aber doch bitte keine Science-Fiction

Boing-Boing hat mal wieder etwas lustiges ausgegraben: In England wurde ein Autoren-Preis für Nachwuchsautoren ausgelobt. Um das Werk von H.G. Wells zu ehren, waren Nachwuchsautoren aufgefordert ihre Kurzgeschichten an den ehemaligen BBC-Reporter Reg Turnhill zu schicken. Der heute 94-jährige Turnhill hatte als junger Mann H.G. Wells persönlich getroffen und für’s Radio interviewt.

Nachdem im letzten Jahr sehr viele Science-Fiction Beiträge eingegangen waren, hatte Turnhill es in diesem Jahr zur  Bedingung gemacht, dass alle Texte handgeschrieben sein müssten, und keine Science-Fiction angenommen würden:

“I wanted people to write the stories by hand as a condition of entry to address the low standard of literacy and handwriting these days.”

Und weiter:

“I also wanted the stories to reflect life in 2010 so they would interest readers in 2110, in the way that Wells’ stories do.
My aim in offering the £1,000 prize was to get people to mimic what Wells did in the 1900s.”

Zusammengefasst also: Das Schreiben mit Maschinen ist ein ein Zeichen für Analphabetismus, und um Wells zu ehren sollte man keine Science-Fiction schreiben, sondern lieber so wie, nun ja, Wells.

Da stellt sich mir die Frage ob der gute Mr. Turnhill mit den Werken von H.G. Wells wirklich vertraut ist?

Überraschend war die Anzahl der eingegangenen Beiträge dann auch nicht mehr: Kein einziger.

Vor Gebrauch schütteln, nach Schütteln nicht mehr zu gebrauchen

Im Rahmen der aktuellen Sparpakete wurden aus der Bundesregierung Überlegungen laut, die Homöopathie als Therapieform aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen zu streichen.

Bislang ist die Erstattung für homöopathische Behandlungen eine sog. Wahlleistung, d.h. die Kassen können die Leistung bezahlen, wenn sie dies anbieten möchten. Dies ist ein Unikum im deutschen Kassensystem, den eigentlich dürfen nur Leistungen der sog. evidenzbasierten Medizin erstattet werden, also solche, deren Wirksamkeit mit wissenschaftlichen Methoden verifizierbar ist. Homöopathie erfüllt dieses Kriterium nicht. Aber was ist eigentlich Homöopathie?

Die Homöopathie (griech. homoios=ähnlich, pathos=Leiden)  wurde  1796 von dem deutschen Mediziner Samuel Hahnemann entwickelt. Sie basiert auf dem  Simile-Prinzip “Simile similibus curentur” (”Ähnliches wird mit ähnlichem geheilt”), wie es in Ansätzen schon bei Paracelsus zu finden ist. Dabei geht man davon aus, dass eine Substanz, die beim Gesunden ähnliche Symptome hervorruft, wie sie der Kranke hat, beim Kranken die umgekehrte Wirkung haben müsse.

Das Simile-Prinzip geht auf einen Selbstversuch Hahnemanns zurück, bei dem er heraus fand, dass die Rinde des gelben Chinarindenbaumes (Cinchona offincialis), Fieber hervorzurufen vermag. Schon damals war bekannt, dass die Rinde, aus der später auch die Arznei Chinin gewonnen wurde, gegen die gefürchtete Malaria wirkt. Nach vielen Experimenten mit diesem und anderen Stoffen kam Hahnemann zu dem Schluß, dass Ähnlichkeitsprinzip müsse Gültigkeit haben, und postulierte es als Grundpfeiler seiner neuen Medizinlehre.

Die Arzneimittelprüfung in der Homöopathie wird üblicherweise am Gesunden durchgeführt. Treten bei diesem nach der Einnahme des Mittels ähnliche Symptome wie bei der Krankheit auf, die bekämpft werden soll, ist das Mittel richtig gewählt.

Die Potenzierung soll die Wirkung des Medikamentes verstärken. Dabei wird die Ausgangssubstanz (sog. Urtinktur) mehrfach im Verhältnis  1:10 (D-Potenz) 1:100 (C-Potenz) oder 1: 50.000 (Q- oder LM-Potenz) in Wasser oder Alkohol verdünnt. Dazwischen muss, je nach Art des Medikaments, die Lösung geschüttelt werden. Dabei ist die Anzahl  der Schüttelschläge  genau vorgegeben. Hierdurch soll die Wirkung er Urtinkur auf das Lösungsmittel übertragen werden.

Bei einer D30 Potenz wird also ein Teil der Urtinktur mit zehn Teilen Lösungsmittel verdünnt, anschließend wird die Lösung geschüttelt (im Falle einer D-Potenz: 10 mal). Dieser Vorgang wird 30 Mal wiederholt, wobei die Ausgangsubstanz jeweils die sich ergebende Lösung des vorherigen Durchlaufes ist.

In der modernen Medizin (von Anhängern der Homöopathie gern “Schulmedizin” genannt), gilt die Homöopathie als wirkungslos. Trotz zahlreicher Versuche konnte bislang keine Wirkung nachgewiesen werden. Die “Schulmedizin” legt die Latte bei der Arzneimittelprüfung allerdings auch höher als die Homöopathie: Eine Arznei gilt als wirksam, wenn in einer Doppelblindstudie erwiesen wurde, dass es eine signifikant höhere Wirkung gibt, als bei der Kontrollgruppe, die ein Placebo erhält. In keinem dieser Tests konnten homöopathische Präparate bislang eine Wirkung nachweisen.

Noch schlimmer steht es um das hinter der Homöopathie stehende Wirkmodell:

Das Simile-Prinzip wird dadurch durchbrochen, dass dem Patienten der eigentliche Wirkstoff gar nicht verabreicht wird: Schon bei einer Potenz von D23 ergibt sich, dass die Wahrscheinlichkeit, dass auch nur ein einziges Molekül der Ursprungssubstanz in der Lösung verbleibt, gegen Null strebt. Dies lässt sich aus dem Avogadro-Gesetz und der Stoffmenge herleiten. Der Wirkstoff selber kann also nicht an der Heilung beteiligt sein. Daher argumentieren die Anhänger der Homöopathie, dass die erwünschte Wirkung der Urtinktur sich durch das Schütteln auf das Wasser übertrage.

Damit verlässt die Homöopathie aber endgültig den Boden des Rationalen, und begibt sich, wissenschaftstheoretisch auf brechendes Eis: Weder in der Chemie, noch in der Physik ist ein Verfahren bekannt, bei dem durch schütteln eine Eigenschaft von einem Molekül auf ein anderes übertragen wird. Die bekannten Gesetzte der Physik und der Chemie schließen eine solche Übertragung sogar aus: Die chemischen und physikalischen Eigenschaften einer Substanz sind direkt gekoppelt an ihre chemische Struktur.   Fragt man Anhänger der Homöopathie nach dem physikalischen Prinzip dieser Eigenschaftenübertragung, ist oft etwas diffus von “Energien” die Rede, die auf das Wasser übergingen.

Tatsächlich kennt die Physik nur einen Weg Informationen von einem Medium auf ein andere zu übertragen: Durch die Übertragung von Energie. Eine solche ist beim Vorgang des Potenzierens aber nicht beobachtbar. Hinzu kommt, dass die Homöopathie behauptet, die Wirkung des Medikaments steige mit höherer Potenzierung an. Wenn hierbei eine Energie vom Ausgangsstoff auf das Lösungsmittel übertragen würde, gibt der erste Hauptsatz der Thermodynamik aber vor, dass die vorhandene Energie im Gesamtsystem (Urtinktur und Lösung) gleich bleiben müsse. Um die Wirkung zu verstärken müsste man demzufolge von außen Energie zuführen und diese in die gewünschte “Wirkenergie” zu wandeln. Hält man sich vor Augen, dass eine Potenz von D78 etwa der Stoffmenge einer Aspirintablette auf der Wassermenge des Atlantischen Ozeans entspricht, wird klar, dass man gewaltige Mengen an Energie bräuchte um den postulierten Effekt zu erzeugen.

Da die Behauptungen der Homöopathie hier also im direkten Widerspruch zur Physik stehen, muss -aus homöopathischer Sicht- das Modell der Physik falsch sein. Es ist zwar üblich, und auch gewollt, dass in der Wissenschaft neue Theorien alte ablösen, aber die wissenschaftliche Erkenntnistheorie verlangt, dass eine neue Theorie all das erklären muss, was die Theorie, die sie ablösen soll, korrekt beschreibt. In unserem Fall bedeutet das, dass die Homöopathie nun in der Bringschuld ist, eine Alternative zum ersten Hauptsatz der Thermodynamik zu bringen, die den bisherigen Erfolgen dieser Theorie standhält. Angesichts der Tatsache, dass dieser Satz einer der Grundpfeiler der klassischen Physik ist, und damit eine Menge davon abhängt, ist das eine große Aufgabe.

In der Wissenschaft ist es im übrigen üblich, dass derjenige, der einen These aufstellt, in der Bringschuld ist. Es ist also an den Homöopathen ihre Thesen zu belegen, nicht an den Skeptikern, sie zu falsifizieren.

Die Homöopathie kann sich also letztlich nur auf den Glauben an ihre Wirksamkeit zurückziehen. Für die Leistungserbringung durch eine von einer Solidargemeinschaft getragene Krankenversicherung ist dass zu wenig. Da nicht alle Versicherten auch “Gläubige” sind, die Kassen aber Rechenschaft ablegen müssen über die Verwendung der Gelder, können nur Leistungen erbracht werden, deren Wirkungen für die Versicherten objektiv überprüfbar sind.

In einem Punkt sollte die “Schulmedizin” aber von Homöopathen und Heilpraktikern lernen: Diese nehmen sich in der Regel viel Zeit für ihre Patienten, hören zu, und geben den Patienten das Gefühl mehr zu sein als eine biologische Maschine die funktionieren muss. Dadurch entsteht ein Gefühl des Vertrauens und des Geborgenseins beim Patienten. Und das eine solche Umgebung der Heilung zuträglich ist, ist durchaus wissenschaftlich belegbar. Die Kassen sollten die Zahlung homöopathischer Therapien einstellen, und dafür den Ärzten ein ausführliches Patientengespräch vergüten. Manche “schulmedizinische” Pille wird dann vielleicht auch überflüssig.

Wie man Online Zeitungen verkauft

Vor einiger Zeit hatte ich hier darüber berichtet, welche Probleme es mit dem Online-Abo der Zeit gab. Im Detail: Ich wollte die Zeitung gerne auf meinem iPhone lesen, konnte aber das DRM-geschützte Format erst durch viele Umwege auf das iPhone bekommen, nur um dann festzustellen, dass die DRM-Methode von Adobe, die hier zum Einsatz kommt, von keiner Anwendung unterstützt wurde.

Dank eines Leserhinweises konnte ich mir mit dem Programm Txtr behelfen, dass aber immer noch mehrfaches herauf- und herunterladen erfordert, und -gelinde gesagt- etwas unhandlich ist.

Das zwischenzeitliche Erscheinen des iBook-Apps hat an dieser Situation auch nicht viel geändert. Was allerdings vorrangig am Dauerstreit zwischen Apple und Adobe liegen dürfte.

Schon kurz nach meinem Blogbeitrag erhielt ich allerdings eine Mail von einem Herrn Heise, von der Zeit, der versprach, sich um das Problem zu kümmern.

Und was soll ich noch sagen: Herr Heise hat Wort gehalten! Seit letztem Donnerstag können Abonenten des Online-Abos der Zeit neben der bisherigen PDF-Version, die ePub Version der Zeitung ohne DRM-Schutz herunterladen. Damit ist die Abhängigkeit von Adobe Digital Editions nicht mehr gegeben. Wer das Adobe-Programm weiterhin nutzen möchte kann das natürlich tun, ich habe die Zeitung aber auch mit Callibre, Stanza und Apples iBooks App problemlos öffnen können.

Anders als bei Txtr, funktionieren nun auch Links und das Inhaltsverzeichnis richtig und es lassen sich beliebige Bookmarks setzen und Textteile markieren, so dass dem mobilen Lesegenuss nichts mehr im Wege steht.

Damit steht die Zeitung jetzt ihren Lesern in der PDF- sowie in der ePub Form uneingeschränkt zur Verfügung, womit der allergrößte Teil der Lesegeräte abgedeckt sein sollte. Das beide Formate offene Standards sind, ist ein Pluspunkt, denn ich nicht unerwähnt lassen will.

An dieser Stelle nochmal ein herzliches Dankeschön an Herrn Heise, der sich die Mühe gemacht hat, meine -und sicher auch die Kritik von anderen Lesern- anzuhören, und die Probleme und Wünsche der Leser ernstzunehmen.

Kabelvåg

Küste von Kabelvåg

Küste von Kabelvåg

Skrova

Hafeneinfahrt

Hafeneinfahrt

Svolvær

Aussicht von ienem Berg in Kabelvåg

Aussicht von einem Berg in Kabelvåg

Viral Marketing for Good

Seit einigen Tagen geistert dieses Video immer wieder durchs Netz.

Es handelt sich dabei, wie Netzpolitik schreibt, um einen Lobbyfilm der fiktiven Firma Blackwell Briggs der wohl Teil einer viralen Marketing Kampange ist. Allerdings handelt es sich auch nicht um einen Werbefilm der Firma Nokia. Schaut man sich die Seite der Macher der Kampange Conspiracy For Good an, stößt man bald auf den Namen Tim Kring. Kring ist Drehbuchautor und Produzent, und zeichnet unter anderem für die erfolgreiche TV-Serie Heroes verantwortlich. Tatsächlich ist Conpiracy for good Teil eines neuen Projektes von Kring, der eine Art interaktives Geschichtenerzählen etablieren will, bei dem der Fortgang der Geschichte in verschiedenen Medien abläuft, und der Nutzer -ähnlich wie bei einem Rollenspiel- Teil der erzählerischen Handlung ist. Wie interaktiv das Ganze dann wirklich wird, bleibt abzuwarten.

Kring erklärt seine Ideen in diesem Interview:

Da die Conspiracy for Good Kampange, technisch von Nokia ausgestattet wurde, ist die Erwähnung des Unternehmens nicht überraschend.

Viele Firmen unterstützen in den USA, wo Product-Placement nicht verboten ist, TV- und Filmproduktionen, wenn im Gegenzug ihre Produkte in den Filmen und Serien gezeigt werden.

Ein hässliches Wort

Ich bin heute beim stöbern in den Blogs auf einen Beitrag von Lena Chen gestossen, in dem es um ein Thema geht, dass offensichtlich in den USA für manche ein wichtiges ist: Interacial dating. Der Begriff bezeichnet das romantische Treffen (dating), oder eine Beziehung zwischen zwei Menschen unterschiedlicher “Rassen”.
Ich finde diesen Begriff sehr abstoßend, zum einen weil er -objektiv gesehen- falsch ist, und zum anderen, weil ich ihn für sehr rassistisch halte. Falsch ist er deswegen, weil er impliziert, dass es so etwas wie Rasse überhaupt gibt. Die moderne Biologie benutzt den Begriff analog zur Subspezies, und da ist es in der modernen Biologie so, dass diese Einheit der Taxonomie alle Menschen in der Subspezies Homo sapiens sapiens zusammenfasst. Als biologisches Konstrukt ist sie ohnehin nicht mehr als eine Konvention, und nicht wenige Biologen bevorzugen es von Populationen zu sprechen.
Auf den Menschen bezogen ist die Rasse als biologisches Merkmal objektiv nicht existent, existieren tut sie daher nur als soziales Konstrukt. Als soziales Konstrukt existiert sie allerdings vor allem in der Form des Rassismus, als eine Rechtfertigung, dass einige Menschen sich anhand willkürlich herausgegriffener Merkmale über andere erheben.
Bis hierher ist das nicht neu, aber es führt zu dem Grund, warum mich der Begriff des “interacial dating” so stört: Es verhilft eben diesem Rassismus zu einer scheinbaren Wahrheit, die ihm nicht innewohnt, und die ihm auch nicht gebührt.
Zum anderen gefällt mir der Begriff nicht, weil er die Einteilung in unterschiedliche Rassen unhinterfragt akzeptiert, und verdeutlicht wie sehr diese Art zu denken in den Köpfen verwurzelt ist.
Natürlich ist es unzweifelhaft so, dass Beziehungen zwischen Menschen, die unterschiedliche kulturelle Hintergründe haben, mitunter schwierig sein können, aber mit der Rasse hat das nichts zu tun.
Lena Chen, die sich von den Rasseideologien offenbar nicht blenden lässt, schreibt dazu:

But on the flip side, since most of my good friends from college come from totally different backgrounds (a good thing, I think!), then there ought to be no reason why I wouldn’t be able to have an equally intimate romantic relationship with someone who isn’t Asian or first generation American. So Patrick may not know firsthand what it’s like to be Asian, but neither do my best friends from Harvard, one of whom is a gay White male and the other a Black woman who grew up a Southern Baptist. (Talk about radically different life experiences!)

Nun glaube ich kaum, dass Lena sich auf ihren kulturellen Hintergrund bezieht, wenn sie sich selbst als “Asian” bezeichnet (sie ist ja Amerikanerin), sondern vor allem auf ihr äußeres Erscheinungsbild, und damit auf die Reaktionen ihrer Umwelt auf ihr asiatisches Aussehen. In dem Zusammenhang denke ich vor allem an den versteckten und offenen Rassismus der vielen Menschen tagtäglich entgegenschlägt, und den man sich  als Weißer nur schwer vorstellen kann.
Sowohl derartiger Rassismus, als auch die Gegenbewegung der Opfer, die leider allzuoft darin besteht sich als soziale Gruppe von anderen “Rassen” abzuschotten, werden von einem Wort wie “Interracial Dating” zementiert.

Digitale Zeitungen – Heute: Die Süddeutsche

Nach dem ich ja neulich bereits ausführlich über meine Erfahrungen mit der Zeit berichtet habe, und Bella von Brainweich.de den großen Online Zeitungstest angefangen hat, will ich heute mal die nächste Runde eröffnen. Heute im Test: Die Süddeutsche Zeitung.
Ein paar Dinge fallen erstmal Positiv auf, nachdem man auf der Homepage auf den Reiter E-Paper geklickt hat. Erstmal gibt es eine Demoversion der Online-Ausgabe, hier kann man sich eine ältere Ausgabe der Zeitung ansehen, und zwar so, wie sie dem Leser auch im Abo präsentiert wird. Damit muss man schon mal nicht die Katze im Sack kaufen, man kann direkt am Bildschirm ausprobieren, wie das Handling des Online-Druckwerks sich anfühlt. Letzteres nimmt sich allerdings bescheiden aus: Ein Facsimile der Originalzeitungsseite präsentiert sich als Thumbnail, umgeben von einigen mageren Java-Script-Bedienelementen. Das ist nicht nur nicht schön, sondern leider auch etwas sperrig zu bedienen. Die Seite skaliert gar nicht, was bei kleinen Bildschirmen dazu führt, dass der Anwender viel scrollen muss, um einzelne Artikel zu sehen, auf großen Bildschirmen ist dagegen die Schrift so klein, dass man die Schlagzeilen über den Artikeln kaum mehr lesen kann.
Klickt man einen Artikel in der Übersicht an, öffnet sich ein Fenster, in dem der Artikel angezeigt wird.
Das Inhaltsverzeichnis zur Linken springt dagegen nicht einzelne Artikel an, sondern ledigich die Rubriken, in die die Zeitung aufgeteilt ist.

Die Bedienelemente an der Seite jeder Zeitung erlauben das Betrachten der Seite in Orginalgröße, den Download derselben als PDF-Datei, und das umschalten zwischen der Betrachtung einer Einzelseite und einer Doppelseite. Der Einzelseitenmodus führt dabei jedoch nicht automatisch zu einer Vergrößerung der Darstellung -hier muss der Anwender das Werkzeig Groß auswählen, dass im Doppelseitenmodus nicht zur Verfügung steht.
Warum das zusätzliche Werkzeug Lupe nur im Einzelseitenmodus zur Verfügung steht, ist ebenfalls nicht ersichtlich.

Abonennten des E-Paper können sich im Abo-Bereich der Zeitung allerdings auch die vollständige Ausgabe als PDF herunterladen. Dabei werden, wie schon von der Zeit bekannt, die Zeitungsseiten als Facsimiles im PDF-Format dargestellt.
Eine interessante Variante stellt die sog. Textversion dar. Hierbei kann man die Zeitung Online in einem mobilgerätefreundlichen Format lesen; bereinigt um alle Bilder, so dass der Download der einzelnen Seiten nur wenige Kilobyte groß ist.
Ein weiterer schöner Service ist, dass man bei der Süddeutschen ältere Ausgaben der Zeitung als PDF erwerben kann, ohne ein Abo zu haben. Die PDF-Dateien werden mittels Click-and-buy einzeln bezahlt.

iPhone-Besitzer können bei der Süddeutschen sogar auf eine iPhone-App zurückgreifen. Wer sich die erstmal ansehen will, lädt sich die kostenlose Version herunter, diese bietet die Inhalte der Webseite, vermischt mit etwas Werbung.
Beim Start der Applikation muss man 10 Sekunden warten, uns eine Werbung für die Bezahlausgabe ansehen, danach hat man Zugriff auf alle Inhalte, die auch auf der Webseite zu sehen sind. Im wesentlichen scheint es sich bei der App um einen Wrapper für den Safari-Browser zu handeln, denn die Bedienung unterscheidet sich nicht sehr von der der Webseite. Allerdings sind hier die Schriftarten so gewählt, dass sie auf dem iPhone gut lesbar sind, und die Bilder angenehm herunterskaliert, so dass das Laden sehr schnell geht.
Alles in allem kann man die Zeitung so auf dem Display des iPhone gut lesen.  Die Startseite präsentiert die wichtigsten Schlagzeilen, und am oberen Rand ein Menü, aus dem man die Ressorts (Politik, Wirtschaft, Geld, Kultur etc) auswählen kann. Jedes Ressort ist durch eine Farbe gekennzeichnet, was die Orientierung innerhalb der Menüs erleichtert.
Wer mit seinem iPhone vertraut ist, wird wenig Probleme haben sich zurecht zu finden. Allerdings bietet die App wenig mehr als die Webseite selbst; zumal alle Inhalte direkt von der Webseite gezogen werden. Einer eigenen App hätte es dafür nicht gebraucht,  die mobilen Versionen z.B. der Tagesschau zeigen, dass sowas auch mit gutem CSS-Skripting geht. Auch Apples WebApps bieten diese Lösung, ohne über den Umweg des AppStore zu gehen. Offenbar ist das bei der Süddeutschen auch bekannt, denn -abgesehen von dem Apple-typischen Look-and -Feel, unterscheidet sich die mobile Version der Webseite, die Smartphone benutzer automatisch zu sehen bekommen, kaum vom Erscheinungsbild der App.

Die Gold-Version der App, kostet für 30 Tage nur 1,59€, und beinhaltet keinerlei Abo-Verpflichtung. Gegen den Preis ist eigentlich nichts einzuwenden, allerdings bekommt man auch wenig Mehrwert: Die App kündigt einen Offline Modus an, in dem die Artikel heruntergeladen und gespeichert werden können, einen konfigurierbaren Dienst für Push-Benachrichtigungen, durch den man sich über Beiträge zu seinen Interessenfeldern benachrichtigen lassen kann, und individuell einstellbarer Schriftgröße. Einen Zugriff auf Premium-Inhalte, sowie
grundlegende Funktionen, wie das anlegen von Lesezeichen, dass im Browser kein Problem darstellt, sucht man in der App indes vergebens.

Alles in allem ist die Idee der App ein schöner Ansatz um die wachsende Gemeinde von iPhone- und Smartphonebenutzern anzulocken, allein es mangelt an der Umsetzung. Selbst der günstige Preis von 1,59€ rechnet sich nicht, wenn man auf der Mobilversion der Webpräsenz dieselben Inhalte präsentiert bekommt, und dabei sogar auf Funktionen wie Lesezeichen zurückgreifen kann.
Die skalierbare Schriftgröße dürfte für die wenigsten User entscheidend sein, weil die Defaultdarstellung bereits gut lesbar ist, die Inhalte der Webseite zu speichern macht nur in ausnahmefällen Sinn, haben deutsche iPhone-Besitzer doch in der Regel ohnehin einen großzügigen Volumenvertrag, ohne den man das iPhone ja gar nicht kaufen kann, und ob man für die Push-Benachrichtigungen Geld ausgeben will bleibt jedem selbst überlassen.

Fazit: Sowohl bei der ePaper-Ausgabe als auch bei der iPhone-App sollte die Süddeutsche mehr Mut beweisen. Mit einer App, die nur Zugriff auf Inhalte bietet, die der Nutzer ohnehin auf der Webseite lesen kann, und die dabei noch weniger komfortabel ist als der Webbrowser wird man kaum zahlende Leser anlocken können, das wird auch als Testballon, ob die Leser so ein Angebot annähmen nicht funktionieren. Dabei bietet besonders die App viele Chancen, auch für Payed-Content. Ich könnte mir zum Beispiel ein Micropaymentmodell vorstellen, bei dem ich nur für die Artikel bezahle, die ich wirklich herunterlade. Überschreite ich dabei ein bestimmtes Volumen, wird automatisch die komplette Ausgabe gekauft (einige Mobilfunkanbieter bieten solche Tarife für’s telefonieren an, wieso nicht auch bei Zeitungen). Apples iPhone OS bietet diese Möglichkeiten an. Dann sollte die App eine bequeme Lesezeichenfunktion bieten, und z.B. auch einen Zugriff aufs Archiv. Zudem könnte man der App einen Zugriff auf die Kommentarfunktion der Webseite spendieren, so dass auch Online-Leser sehen können, was andere Leser so zu den Themen sagen. Zudem wäre ein Feature interessant, bei dem man seine besonderen Interessengebiete angibt, und so eine individualisierte Startseite bekommt.
Leider ist die App von diesen Vorschlägen noch meilenweit entfernt, und so fürchte ich, wird das Projekt am Ende unter den üblichen Wehklagen eingestellt, die User würden ja nichts bezahlen wollen.

“Wir wissen doch am besten was gut für dich ist”

Das belgische Unterhaus hat am vergangenen Freitag einstimmig für ein Gesetz gestimmt, dass die Vollverschleierung von Frauen, bei der auch das Gesicht verschleiert wird, vollständig verbietet. Zuwiderhandlungen können mit bis zu 140€ oder 7 Tagen Gefängnis bestraft werden.
Ziel des Gesetzes ist ein umfassendes Verbot der, in einigen Kulturen üblichen, Verschleierung wie zum Beispiel der in Afgahnistan verbreiteten Burka, einem Kleidungsstück das im Westen vor allem mit dem Terrorregime der Taliban in Verbindung gebracht wird. Auch der Niqab, der anders als die Burka kein vollständiges Gewand ist, sondern ein Tuch das der Verschleierung des Gesichts dient, und meist zusammen mit einem weiten Gewand und einem Kopftuch getragen wird, soll von dem Verbot betroffen sein.

Daniel Bacquelaine, Fraktionschef der liberalen belgischen Partei MR, der Maßgeblich an dem entstehen des Gesetzes mitgewirkt hat, sagte, die Vollverschleierung von Frauen sei ein Verstoß gegen die Grundwerte der belgischen Gesellschaft.
Wasser auf die Mühlen der rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien. So hieß es von der rechtsextremen flämischen Partei Vlaams Belang, das Gesetz sei “erster Schritt gegen die Islamisierung Belgiens”.

Auch andere europäische Länder planen ein Verbot des Kleidungsstückes. Auch in Deutschland ist die Diskussion mittlerweile angekommen. Silvana Koch-Mehrin (FDP) die Vizepräsidentin des EU-Parlaments wünscht sich, dass das Gesetz in ganz Europa durchgesetzt wird. Der Bild am Sonntag sagte sie:

Ich wünsche mir, dass auch in Deutschland und in ganz Europa das
Tragen aller Formen der Burka verboten wird. Wer Frauen verhüllt, nimmt
ihnen das Gesicht und damit ihre Persönlichkeit.

Aus westlicher Perspektive ist dies sicher erst einmal richtig. Aus solchen Worten spricht zunächst erst einmal das westliche Selbstverständnis von Frauen, über ihren eigenen Körper, und damit auch über dessen Erscheinungsbild, frei und unabhängig verfügen zu dürfen. Vor allem vor dem Hintergrund des archaischen Weltbildes der Taliban, durch die Kleidungsstücke wie die Burka im Westen zu trauriger Berühmtheit gelangten, ist diese Form der Bekleidung als Symbol der Unterdrückung von Frauen  für eine freiheitliche Gesellschaft nicht tolerierbar. Und doch steckt das Burka-Verbot gerade deshalb voller Widersprüche. Für Koch-Mehrin, und viele andere Befürworter eines Vorbots, begründet sich das Verbot damit, dass das erzwungene Tragen eines Schleiers das Recht der Frau auf die Verfügungsgewalt über ihren eigenen Körper einschränkt.
Genau da liegt aber das Problem: Mit dem Verbot der Burka, geht man gegen diese Beschneidung der Persönlichkeitsrechte von Frauen vor, in dem man eben diese Persönlichkeitsrechte an anderer Stelle beschneidet: Die Entscheidung ihr Gesicht nicht in der Öffentlichkeit zu zeigen, wird den betroffenen Frauen damit nämlich genommen. Eine Unfreiheit also mit einer anderen bekämpft.
Das das nicht bloß Theorie ist, kann man schön sehen, wenn man ein Beispiel des US-amerikanischen Bloggers Jeff Jarvis heranzieht, dass dieses als das German-Paradox bezeichnet hat: Einerseits wird in Deutschland viel Wert darauf gelegt, dass persönliche Daten vertraulich bleiben, andererseits ist es in Deutschland völlig normal, in eine gemischte Sauna zu gehen, ohne sich dabei seiner Nacktheit zu schämen. Für einen US-Amerikaner wäre Letzeres unvorstellbar: Das Tabu der Nacktheit ist dort so groß, dass es schambesetzt ist, mit Männern und Frauen in der gleichen Sauna zu sitzen.
Nun würde vermutlich keiner auf die Idee kommen, Amerikanern in Deutschland das Benutzen von getrennten Saunen zu verbieten.
Für Menschen, die in einem Kulturraum groß geworden sind, in dem das Zeigen des unverhüllten Gesichts entsprechend schambesetzt ist, kommt ein Verbot des Schleiers etwa einer gesetzlichen Verpflichtung gleich, nackt herumzulaufen.
Das Gesetz schränkt also nicht nur die Freiheit der betroffenen Frauen ein, es demütigt sie zudem noch.

Als Atheist stehe ich religös begründeten Bekleidungsvorschriften grundsätzlich sehr kritisch gegenüber, und auch ich sehe diese Vorschriften in vielen Bereichen als ein Instrument männlicher Herrschaft an, das entgültig in die Mottenkiste der Geschichte gehört; zusammen mit Genitalverstümmelung und dem chinesischen Fußbinden (das es zum Glück seit 60 Jahren nicht mehr gibt).
Allein zweifle ich, das der Weg eines radikalen Verbots daran etwas ändern wird. Stattdessen erreicht so ein Verbot nur, dass Frauen, die eventuell schon in ihrem Umfeld unter gewaltigem sozialen Druck stehen, noch mehr unter Druck gesetzt werden, weil sie nun widersprechenden Regeln folgen müssen: Dem von ihrem sozialen Umfeld auferlegten Zwang zum Schleier, und dem Verbot diesem Zwang nachkommen zu dürfen.
Für viele wird das Gefühl der Demütigung dazu kommen, wenn sie vom Staat praktisch aufgefordert werden, sich in aller Öffentlichkeit nackt zu zeigen. In den Bereichen, in denen entsprechende Werte gelebt werden, könnte dies dazu führen, dass die Frauen praktisch unter Hausarrest gestellt werden, was der Idee der Integration nicht gerade förderlich wäre.
Und zu guter Letzt wird diese Diskussion in epischer Breite von allen gesellschaftlichen Schichten geführt, nur die Frauen um die es geht, die haben mal wieder keine Stimme.
Ich habe noch keinen einzigen Kommentar von einer Frau in den Medien gehört, die selbst eine Burka oder einen Niqab trägt, und ihre Meinung dazu vertritt.
Aus dieser Haltung spricht nicht nur eine gehörige Portion Arroganz, sondern auch die Angst vor dem Islam. Es sind weniger die Rechte der Frauen, die hier im Vordergrund stehen, als die eigene Angst und Verunsicherung. In Belgien, das selbst stark mit seiner inneren Zerrissenheit kämpft, ist vermutlich auch eine Menge Politik im Spiel: Lenke den Zorn des Volkes ab, vom eingenen Unvermögen.

Wie man Online keine Zeitungen verkauft

Ich bin seit einiger Zeit Abonnent der Wochenzeitung Die Zeit. Da ich das klassische Zeitungsformat für sehr unhandlich halte, und ohnehin viel Zeit am Rechner verbringe, habe ich mich für das Online-Angebot entschieden. Inhaltlich bekommt man da auch einiges geboten: Neben der Zeitung selbst kann man jede Woche noch das Lifestyle Magazin “Zeit Leben” lesen, und bekommt zusätzlich auch noch Zugriff auf einen Podcast, bei dem man 14 ausgewählte Artikel vorgelesen bekommt (ein Angebot, dass ich sehr zu schätzen weiß). Einen Zugriff auf das Archiv der Zeitung erhält man auch. Mit 30€ für ein halbjahres Abo ist das ganze wahrlich nicht zu teuer.
Leider gerät das Lesen der Zeitung oftmals zur Qual: Die Online-Ausgabe wird als PDF Datei angeboten, in der die Facsimiles der Zeitungsseiten zu finden sind. Der Vorteil davon ist, dass die Onlineausgabe exakt so aussieht, wie die auf Papier. Allerdings sollte man schon einen 23-Zoll Bildschirm sein Eigen nennen, um die Seiten komfortabel lesen zu können.  Zudem sind die Dateien meist zwischen 200 und 300 MB groß, was ich schon ziemlich viel finde.
Da ich meine Zeitung gern unterwegs, z.B. im Bus, lese, möchte ich die Zeitung auf meinem iPhone lesen können. Es gibt zwar einige gute PDF-Reader, die auch mit großen PDFs umgehen können, aber das Lesen einer Zeitungsseite die rund 5 mal so groß ist, wie das Display des iPhone ist schon sehr anstrengend. Hinzu kommt, dass die riesigen Dateien dazu führen, dass mein PDF-Reader immer nur kurze Ausschnitte der Seite rendern kann, scrolle ich zu weit, wird 10 oder 20 Sekunden lang gerendert, bevor der Text dargestellt wird. Alles in allem sehr unbefriedigend.

Schön also, dass die Zeit ihre Online-Ausgabe auch als ePub Datei anbietet. Die Datei ist nur etwas über ein MB groß,  hat ein durchsuchbares Inhaltsverzeichnis, und diverse Reader auf dem iPhone unterstützen das Format. Ich benutze dafür Stanza. Also fröhlich auf den Link geklickt der verspricht:

Download der gesamten Ausgabe als Datei im ePub-Format für elektronische Lesegeräte (< 1MByte)

Was im übrigen nicht ganz stimmt, die Datei ist mit 1134 KiB etwas größer als 1 MiB, aber das ist ja nicht wichtig. Die überraschung folgt sofort: Statt eines ePub-Files bietet mir mein Browser nur eine acsm Datei an. Das Kleingedruckte klärt auf:

Um DIE ZEIT im ePub-Format lesen zu können benötigen Sie die kostenlose Software Adobe Digital Editions. Diese können Sie hier gratis herunterladen. Adobe Digital Editions ermöglicht es Ihnen E-Books auf Ihrem Computer zu lesen und diese auf externe Lesegeräte zu übertragen.

Damit beginnt der Ärger: Adobe Digital Editions ist eine proprietäre Software, die es mal wieder nur für Windows gibt.
Die Nutzung des offenen ePub-Formates hilft da nicht, aber wenn es denn sein muss. Also schmeiße ich die Virtual Machine mit Windows XP an, öffne den Link, um das Programm herunter zu laden, und:

Um diese Seite anzeigen zu können benötigen Sie die aktuelle Version des Adobe Flash Players. Klicke Sie hier, um Adobe Flash Player zu installieren.

Nun klicke ich brav und installiere Flash. Ob ich daneben auch noch einen “Security Scan Plus” der Firma McAfee installieren möchte, werde ich nicht gefragt, das passiert einfach. Schön, wenn man schon einen Virenscanner laufen hat, der sich mit McAfee beißt. Zum Glück passiert bei mir nichts schlimmes.
Schließlich sehe ich aber immerhin das Flashapplet auf dem Bildschirm. Es zeigt ein bischen Text und einen Installieren Button.
Ich atme tief durch und klicke darauf. Tatsächlich, ein Installationspaket wird geladen und gestartet. Ich wundere mich, dass ich über die nun startende Installation gar nicht mehr um Erlaubnis gefragt werde. Bei einem unmodifizierten Windows, rattert der Installer einfach drauf los, wenn auf dem Flash Applet Adobe draufsteht.
Schließlich sehe ich das Begrüssungsfenster von Digital Editions. Das Programm macht einen recht aufgeräumten Eindruck, will aber von mir eine Authorisierungs-ID haben. Da ich nicht weiß, was das ist, klicke ich auf Authorisierungs-ID anfordern, und lande im Online-Shop von Adobe. Eigentlich wollte ich ja gar nichts kaufen, aber man braucht wohl ein Konto, um die Software nutzen zu können, kennt man ja. Die Anmeldeseite verschlägt mir erstmal die Sprache, neben Namen und Anschrift und einer gültigen EMail-Adresse möchte Adobe wissen, was ich für einen Beruf habe, und meine Telefonnummer soll ich bitte auch hinterlassen. Ausserdem gibt es eine ganze Reihe von Haken, mit denen ich mich für alle möglichen Newsletter und Werbezusendungen eintrage und Adobe erlaube die Daten weiter zu verkaufen. In der deutschen Version der Seite sind die Haken allerdings nicht vorbelegt, um dem deutschen Datenschutzrecht zu genügen; immerhin. Da muss meine alte Freundin Afanen mal wieder herhalten, die seit Jahren geduldig all meine Spams entgegen nimmt…
Nach dieser Klickorgie, bin ich also bei Adobe angemeldet, und suche nun verzweifelt nach einem Link, über den ich die ominöse Authorisierungs-ID anfordern kann, finde aber nichts. Das naheliegende, die Anmeldedaten, die ich bei der Kontoanlage angegeben habe, sind es jedenfalls nicht. Ich brauche ein paar Minuten, bis ich auf die Idee komme, statt des Benutzernamens, den ich mir ausgesucht habe, mal meine Email Adresse anzugeben (also die von Afanen, um genau zu sein ;-)). Damit klappts.
Nun klicke ich auf der Zeit-Seite nochmal auf den Link zur ePub-Ausgabe. Tatsächlich öffnet sich Digital Editions, und beginnt die Zeitung herunterzuladen. Endlich kann ich meine Zeitung lesen! Aber das ganze soll ja noch ins iPhone. Also suche ich eine Funktion, mit der ich meine Dateien in einen eBook Reader übertragen kann. Fehlanzeige. Ein Blick ins Handbuch hilft:

Medien auf andere Computer übertragen

Falls Sie Ihren Computer autorisiert haben, sperrt Adobe Digital Editions weder Ihre eBooks noch andere digitale Veröffentlichungen, die auf diesem Computer gespeichert sind. Stattdessen werden sie Ihnen über Ihre Adobe-ID zugeordnet. Somit können Sie Medien aus Ihrer Bibliothek auf bis zu sechs Computer oder unterstützte mobile Geräte (z. B. den Sony® Reader) übertragen.

Für den Transfer zwischen zwei Geräten müssen beide mit Ihrer Adobe-ID autorisiert werden.

Hinweis: Bei der Übertragung auf einen anderen Computer werden keine Lesezeichen kopiert.

So übertragen Sie ein Medium auf einen anderen autorisierten Computer:

   1. Auf dem Herkunfts-Computer suchen und öffnen Sie den Ordner „My Digital Editions“, der sich im Ordner „Dokumente und Einstellungen“ befindet.
   2. Wählen Sie die EPUB- oder Adobe PDF-Datei für das Medium, das Sie übertragen möchten.
   3. Kopieren Sie die ausgewählten Dateien auf ein portables Speichermedium, z. B. ein Flash-Laufwerk, oder senden Sie sie per E-Mail an den Ziel-Computer.
   4. Auf dem Ziel-Computer kopieren Sie nun die EPUB- oder Adobe PDF-Dateien ins Verzeichnis „Dokumente und Einstellungen\My Digital Editions“.
   5. Starten Sie Adobe Digital Editions auf dem Ziel-Computer. Wählen Sie „Bibliothek > Medium zur Bibliothek hinzufügen“, navigieren Sie zum Ordner „My Digital Editions“, und wählen Sie die neuen Dateien aus, um sie in die Bibliothek aufzunehmen.

Wie bitte? Ich soll die Dateien selber kopieren? Wozu brauch ich nochmal den verdammten Reader? Für mich stellt das keine größere Hürde dar, aber viele Anwender düften mit so einer Anweisung hoffnungslos überfordert sein. Das einzige Gerät das Adobe direkt unterstützt ist der Sony PRS-505, der bei amazon.de rund 300€ kaufen. Dafür kann ich 5 Jahre lang die Online-Ausgabe der Zeit lesen. Für’s Zeitung lesen etwas teuer.
Angesichts des ganzen Aufwands fürchte ich ja schon, dass die Datei mit DRM verschlüsselt ist, und mein Stanza nicht als autorisierter Reader zugelassen ist. Versuchen will ich es trotzdem. Wer das iPhone kennt, weiß, dass man nicht so einfach Daten dorthin kopieren kann. Leider geht das auch nicht via Jailbreak, weil Stanza seine Files über den selben Mechanismus signiert, wie die iPod App. Also kann ich zusätzlich noch den lexcycle-Desktop installiern, oder die Datei direkt aufs iPhone laden. Weil mein lokaler Webserver eh’ läuft, kopiere ich die Datei flugs dorthin, und tippe (sic!) die URL ins Downloadfenster von Stanza. Der Download klappt, dann die Fehlermeldung:

Unable to convert file (DRM Error – no authorization).

Fazit: Es geht nicht. Nun stellt sich mir die Frage, was sich die Herausgeber der Zeit dabei denken. Einerseits beklagt man sich, dass zuwenig Leute Zeitungen kaufen, und man sie dafür gewinnen muss im Netz Geld für Journalismus zu bezahlen, und dann sowas.
Die meisten “normalen” Anwender, dürften gar nicht soweit gekommen sein, wie ich. Zum einen, weil ihnen oft das Fachwissen fehlt, sodass sie schon an der Installation des Adobe Programms scheitern, zum anderen weil viele die nötige Geduld gar nicht aufbringen. Immerhin ist man ja auf die Seiten der Zeit gegangen, weil man seine Zeitung lesen wollte.
Den Flash-Orgien zum Dank, werden obendrein gerade die Nutzer ausgeschlossen, für die die ePub Version ideal wäre: Wegen ihrer Formatunabhängigkeit lassen sich die ePub Dateien prima von Screenreadern parsen oder auf Braille-Zeilen darstellen; für sehbehinderte und blinde Menschen eine funktionierende Lösung an eine Tageszeitung zu kommen. Der untersützte Sony PRS-505 dagegen unterstützt Text-To-Speech bewusst nicht, man will ja den lukrativen Markt für überteuerte Audiobooks nicht kaputt machen.

Für die Herausgeber der Zeit hat das DRM-Getue letztlich auch keinen Sinn: Herunterladen kann die Dateien nur, wer ein Abo hat, und wer die Zeitung dann im Netz verbreiten will, kann dies mit der PDF-Version tun, die ist nämlich unverschlüsselt. Zusätzlich stehen viele der Inhalte ohnehin auf der Homepage von Zeit-Online. Die Verbreitung über Tauschbörsen sollte eine Zeitung auch nur begrenzt fürchten; bis die Zeitung so weit geseedet ist, dass sie schnell und für jedermann abrufbar ist, vergehen meist ein paar Tage; bis dahin erscheint bereits die nächste Ausgabe. Und nichts ist bekanntlich so alt, wie die Zeitung von gestern.

Update: Ich hatte mich mit meinen Problemen auch an den Abo-Service derzeit gewandt. Dort hat man mir auch umgehend geantwortet, mit der etwas ausweichenden Antwort, man prüfe der Zeit das ePub Format. Immerhin nimmt man das Problem offenbar ernst genug, dass sich jemand damit befasst. Inzwischen gibt es auf der Zeit-Seite einen Link, der zu der Übersicht von Adobe führt, welche Reader für ihr DRM freigegeben sind. Leider sind nicht alle Modelle in Deutschland erhältlich, wobei man natürlich durchaus auch in den USA bestellen kann. Ich weiß allerdings nicht, ob Adobe, ähnlich wie auf dem DVD-Markt, eine Zonierung durchführt, sodass man in Deutschland erworbene Bücher nur auf deutschen eReadern lesen kann. Die DRM-Technologie würde das auf jeden Fall erlauben.

Update 2: User(in) Co hat in den Kommentaren einen Weg aufgezeigt, wie es doch klappt: Das Gratis-Tool Txtr kann Adobe Digital Editions lesen. Wenn man also statt Stanza Txtr nimmt, dann geht es. Ich finde das immer noch erheblich zu aufwändig für den normalen Anwender, aber es funktioniert. Also, danke für den Tipp!

Google Street View

(via starbug’s soup)

Selbstauskunft bei Datenkraken

Seit dem 1. April diesen Jahres ist das verschärfte Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Neben einigen Verfahrensvereinfachungen für Datensammler, ist die wichtigste Neuerung des Gesetzes, dass Recht auf Selbstauskunft (auch Eigenauskunft) in §34:

(1) 1Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über

1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,

2. den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden und

3. den Zweck der Speicherung.

2Der Betroffene soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnen. 3Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, ist Auskunft über die Herkunft und die Empfänger auch dann zu erteilen, wenn diese Angaben nicht gespeichert sind. 4Die Auskunft über die Herkunft und die Empfänger kann verweigert werden, soweit das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses gegenüber dem Informationsinteresse des Betroffenen überwiegt.

Für Unternehmen, die Daten über Bürger sammeln, bedeutet dies, dass sie auf Verlangen Auskunft über alle Daten geben müssen, die sie über den Betroffenen speichern. Einschließlich der Information, woher die Daten stammen.

Nun ist es natürlich sehr mühselig all die Firmen herauszusuchen, und persönlich anzuschreiben. Viele Menschen werden sicher vor dem Aufwand zurückschrecken drei Dutzend Briefe zu versenden.

Das dachte sich auch Julian Kornberger von Digineo und richte kurzerhand einen kostenlosen Service ein, bei dem man automatisch  bei derzeit 35 Firmen eine Selbstauskunft einholen kann. Die Liste der Firmen wird ständig erweitert, und da viele Unternehmen für eine Auskunft eine Kopie des Personalausweises verlangen, arbeitet Julian zur Zeit an der Möglichkeit einen Scan des Personalausweises hochladen zu können.

Wichtig zu wissen ist natürlich, dass man die bei Digineo hinterlegten Daten jederzeit einsehen, und auch selber löschen kann. Weiterverwertet werden die Daten dort laut Digineo selbstverständlich auch nicht. Trotzdem sind ein paar Dinge zu beachten:

  • Überlegt euch, welche der angebotenen Firmen ihr tatsächlich anschreiben wollt. Viele sind Inkassounternehmen, die eure Daten vermutlich nur haben, wenn ihr schon mal mit ihnen zu tun hattet. Nach der Anfrage haben sie sie.
  • Schwärzt bei der Kopie eures Ausweises die Seriennummer, Geburtsdatum und die anderen Daten, die nicht wichtig sind, um eure Identität zu bestätigen. Man muss Datenkraken ja nicht nocb mehr Informationen hinterher werfen.

Das ganze ist eine super Idee, die vor allem vom Mitmachen lebt: Je mehr Leute die Datensammler mit Anfragen bombardieren, desto unangenehmer wird es für die (und teurer, denn jede Antwort kostet Porto!).

Danke schön!

Gerade bin ich vom FoeBud in einer E-Mail benachrichtigt worden, dass -wie ja auch in den Medien zu erfahren war- die Sammelbeschwerde gegen ELENA beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurde.

22.005 Menschen haben sich an der Aktion beteiligt. Das sind zwar weniger als bei der Vorratsdatenspeicherungsklage, aber diese Beschwerden sind in nur wenig mehr als zwei Wochen zustande gekommen!

An dieser Stelle möchte ich mich herzlich bei allen Leuten vom FoeBud und allen die freiwillig geholfen haben, den riesigen Berg an Vollmachten zu bearbeiten, und zum Bundesverfassungsgericht zu bringen bedanken: Vielen Dank, dass ihr mir, und 22.004 anderen Bürgern ermöglicht habt, erneut in einer großen Aktion gegen ein weitreren Baustein der Überwachungsgesellschaft zu klagen!

Auch diejenigen, die nicht mehr dazu gekommen sind, mitzuklagen können etwas tun: Den FoeBud kann man auch finanziell unterstützen.

Gewaltprävention an Bremer Schulen durch Videoüberwachung M)

Einige Bremer Schulen haben sich zu einem besonders pädagogisch wertvollen Konzept gegen Gewalt an Schulen durchgerungen:

“An den genannten Schulen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu [...] Körperverletzungsdelikten. Mit dem Betreiben einer Videoüberwachungsanlage sollen diese Straftaten verhindert werden. Sie dient damit dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Schülerinnen, Schüler und des schulischen Personals [...]. Diese Grundrechte sind von der Schulkonferenz gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung abgewogen worden und dabei als überwiegend eingeschätzt worden.”

“Es haben die Schulleiterin bzw. der Schulleiter und zur Wahrung des „4-Augen Prinzips“ jeweils eine weitere Person der Schule, sowie die Polizei im Falle einer Straftat Zugriff auf die Videoaufzeichnungen.”

Also liebe prügelnden Klappskallis, da eure Lehrer ein Auge zudrücken und CCTV anknipsen, könnt ihr nicht nur weiterhin ungestört eure Mitmenschen verprügeln sondern das Ganze - vorausgesetzt ihr habt einen Kamera-Funkempfänger whireshark – auf YouTube posten.

Betroffen sind folgende Schulen in Bremen:

Weitere Informationen: Kleine Anfrage der Fraktion der Mövenpick-Partein „Videoüberwachung im Land Bremen”

Update:
Aus dem Bericht der Bremer Landesdatenschutzbeauftragten zur Videoüberwachung an Bremer Schulen (pdf):

“Außerdem lag in den meisten Fällen kein angemessenes Datenschutzkonzept vor; insbesondere hat häufig die gesetzlich vorgeschriebene Anordnung der Leitung der jeweiligen Schule, die den Zweck, die räumliche Ausdehnung und die Dauer der Videoüberwachung dokumentiert, gefehlt.”

Harscher geht der Berliner Landesdatenschutzbeauftragter die Videoüberwachung an Schulen an:

“Die Schule solle neben Rechnen und Schreiben auch Demokratie, Achtung der Menschenwürde und Freiheit lehren – eine Videoüberwachung von Klassenräumen, Eingangsbereichen und Schulhöfen sei mit diesen Prinzipien unvereinbar; Überwachungstechnik dürfe Pädagogik nicht ersetzen.”

Update 2:
Hochglanzbroschüre “Mobile Videoüberwachung an Bremer Schulen” der barox Kommunikation AG (Datei heißt bezeichnenderweise “PR Bremer Schule.doc”):

“Die Gewaltbereitschaft von Schülerinnen und Schülern unter einander, Diebstahl und Vandalismus auf dem Schulhof, aber auch unerlaubtes Rauchen (sic!) stellen heute an vielen Schulen ein Problem dar. Eine Schule in Bremen hat sich deshalb entschieden, die Schülerschaft mittels einer sichtbaren Videoüberwachung aufzurütteln und abzuschrecken.”