Jetzt verstehe ich wie sich die Länder Sendezeiten im Internet vorstellen.
Vorratsdatenspeicherung nichtig
- Die §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes in der Fassung des Artikel 2 Nummer 6 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstoßen gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und sind nichtig.
- § 100g Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung in der Fassung des Artikel 1 Nummer 11 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstößt, soweit danach Verkehrsdaten nach § 113a des Telekommunikationsgesetzes erhoben werden dürfen, gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist insoweit nichtig.
- Die aufgrund der einstweiligen Anordnung vom 11. März 2008 im Verfahren 1 BvR 256/08 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 659), wiederholt und erweitert mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2239), zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3704), von Anbietern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Rahmen von behördlichen Auskunftsersuchen erhobenen, aber einstweilen nicht nach § 113b Satz 1 Halbsatz 1 des Telekommunikationsgesetzes an die ersuchenden Behörden übermittelten, sondern gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten sind unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht an die ersuchenden Stellen übermittelt werden.
- Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführern ihre notwendigen Auslagen aus den Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
Das Bundesverfassunggericht hat die Vorratsdatenspeicherung gekippt. Ein Gesetz für nichtig zu erklären, ist wohl die schärfste Sanktion, die das Gericht verhängen kann. Darüber hinaus sind alle bereits angefallenen Daten sofort zu löschen.
Nun hat das Verfassungsgericht nicht entschieden, dass gar nicht auf Vorrat gespeichert werden darf, es bleibt also abzuwarten, wann die Politik den nächsten Anlauf startet. Die Hürden aber, liegen hoch: So dürfen die Daten nur benutzt werden, wenn eine Straftat besonderer Schwere vorliegt, auf die Daten darf nur unter einem strikten Richtervorbehalt zugegriffen werden. Der Präsident des Verfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat in seinen Ausführungen festgehalten, dass der Richtervorbehalt an eine Begründung gekoppelt sein muss. Massengenehmigungen, bei der ein Richter keine zwei Minuten zur Beurteilung hat, sind also wohl nicht zulässig.
Das Gesetz muss regeln, wie die Datensicherheit sichergestellt werden kann, die Daten müssen verschlüsselt werden, und eine unabhängige Behörde muss die Einhaltung überwachen, darf aber die Daten nicht selber speichern. Auch wenn einige, die sich besser auskennen als ich, sagen, es sei nicht der große Sieg, für den Gesetzgeber wird es vermutlich einfacher sein, ein Quick-Freeze einzuführen, wogegen IMHO auch nichts einzuwenden ist.
Als nächstes heisst es nun, die EU-Richtline selbst anzugehen, und, wenn möglich, zu kippen.
Recht wird von allen gemacht
Wenn man Harald Wefings Kommentar in der Zeit liest, in der er die Erosion des Rechts im digitalen Zeitalter beklagt (mal wieder, muss man hier sagen), weil die Regierung vor “der Internet-Community” eingeknickt sei, könnte man meinen, eine böse Macht habe das Land überrannt und mit Einschüchterung und Drohungen den Rechtsstaat ausgehebelt.
Tatsache ist jedoch, dass das Scheitern des Netzsperrengesetzes ein Akt gelebter Demokratie war. Die vielen Uunterstützer der Anti-Zensur-Kampangen sind nämlich -gemeinsam mit dem Rest der Bevölkerung- der Souverän, von dem -laut Grundgesetz- alle Macht ausgehrt. Diese Macht beschränkt sich nunmal nicht nur darauf, alle 4 Jahre irgendwo ein Kreutzchen machen zu dürfen.
Natürlich kann man Argumente finden, für die Netzsperren. Aber die Ängste von Millionen Menschen, dass die damit geschaffene Kontrollinstanz misbraucht werden könnte, einfach als “Verschwörungstheorie” vom Tisch zu wischen, ist bestenfalls naiv. Es ist ja nicht so, dass der Staat, in Form seiner Organe, nicht schon früher seine Befugnisse immer weiter ausgedehnt hat, so das letztlich nur das Verfassungsgericht einem verfassungswidrigen Misbrauch staatlicher Befugnisse einen Riegel vorschieben konnte.
Wenn Wefing die “Erosion des Rechts”, also die seiner Meinung nach abnehemende Bereitschaft von Netznutzern, sich an Gesetze zu halten, beklagt, beleuchtet er nur die Seite der Nutzer:
Denn einen Staat, der das Recht notfalls auch im Netz durchsetzt, werden wir noch brauchen: um gegen die permanente Enteignung geistiger Arbeit vorzugehen; um den massenhaften Missbrauch von Daten zu unterbinden; und um die Oligopole zu kontrollieren, zu denen sich Konzerne wie Google und Apple mit ihren beispiellosen Überwachungs- und Manipulationsmöglichkeiten längst entwickeln.
Dass das Netz an einigen Stellen bereits völlig überreguliert ist. dass zum Beispiel jeder Blogger überlegen muss, ob er auf einen kritischen Blogeintrag nicht besser verzichtet, weil schon die Nennung eines Firmennamens tausende Euro schwere Urheberrechtsklagen nach sich ziehen kann, und dass eine regelrechte Abmahnmafia im Fahrwasser tatsächlicher Urheberrechtsverletzungen auch unbescholtene Netznutzer mit teuren Abmahnverfahren überzieht, kommt bei Wefing nicht vor.
Viele ungelöste Probleme harren der Lösung, vom Umgang mit Urheberrechtsverstössen, bis zum Umgang mit strafbaren Inhalten. Diese Lösung kann aber nicht von oben diktiert werden, und schon gar nicht von Menschen, denen die Welt der “Digital Natives” so fremd ist, wie die Oberfläche des Mars. Viele Mitglieder der “Online-Gesellschaft” sind in der vernetzten Welt zu Hause, sie wollen keine Auseinandersetzung, keinen “Kampf der Kulturen”, sondern ein friedliches Miteinander unter jenen die im Netz zu Hause sind, und jenen, die nicht im Netz leben. Die Art und Weise wie mit Diffamierungen und Beschimpfungen gegen die “böse Community” gewettert wurde, um das Netzsperrengesetz polpulär zu machen, hat zu teils heftigen und oft auch unsachlichen Gegenreaktionen geführt. Ich halte das nicht für gut, habe aber Verständnis dafür, muss ich doch mittlerweile überlegen ob ich auf gesellschaftlichen Anlässen noch meinen Beruf erwähne, weil ich fürchten muss, gemieden oder geächtet zu werden als “Terrorist”, “Filesharer” oder gar “Kinderschänder”.
Harald Wefing täte gut daran, sich mit Vertretern von Online-Communities und Netzaffinien Menschen einfach mal zu unterhalten. Dann würde er vielleicht erkennen, dass es sich bei diesen nicht um geistig verkrüppelte Soziopathen handelt, die jenseits des Monitors keine Kontakte pflegen können, sondern um Bürger wie Du und ich, die so verschieden sind, wie die Gesellschaft in unserem Land ist.
Wir müssen Guido Westerwelle in einem Punkt
korrigieren. Unsere Gegenwart ähnelt überhaupt
nicht der Zeit der spätrömischen Dekadenz, son-
dern sie zittert vor spätmittelalterlichem, genauer:
frührenaissancehaftem Bewusstsein eigener Ver-
werflichkeit. So haltlos-verworren ist alles, dass
man sich fühlt wie im Florenz des 15. Jahrhun-
derts, kurz bevor der Mönch Savonarola einen
großen Scheiterhaufen errichtet, auf dem iPads
und Manolos in Flammen aufgehen, vor allem
unser mehrdeutiges Denken.
Der Spiegel hat schon mal eine schwarze Kapu-
ze übergestülpt, er geißelt sich und uns diese Wo-
che mit einem langen Litanei-Feuilleton: »Die
Sünde hat ein Imageproblem.« Nein, wir wollen
doch gar nicht mehr sündigen! Zerknirschungen,
Geständnisse, Schwüre, Bekundungen und Loyali-
JOSEF JOFFE ist
tätsbeweise, wohin man horcht. Unser Land
Herausgeber der ZEIT
durchschreitet die Phase der Bußfertigkeit und
bekennt sich aktiv zum Guten: Köln will jetzt soli-
fahrtsreform von 1996 zeigt: Der Anspruch auf le-
de bauen. Westerwelle bekennt sich zum Leis-
benslange Sozialhilfe wurde auf fünf Jahre gekürzt,
tungswillen. Die Springer-Presse bekennt sich zu
Väter wurden rigoros zum Unterhalt gezwungen. Denn einen Staat, der das Recht notfalls auch
Westerwelle, so heftig, dass es der FDP schon mul-
Anderseits gab’s eine Fülle von Arbeitsanreizen: Kitas, im Netz durchsetzt, werden wir noch brauchen:
mig wird. Alle anderen bekennen sich zum Sozial-
Umschulung für Mütter, Vorschulen für »bildungs- um gegen die permanente Enteignung geistiger
staat. Gut deutsch ist das Bekennertum organisiert:
ferne« Kinder, Steuerguthaben für Geringverdiener, Arbeit vorzugehen; um den massenhaften Miss-
In der CDU bekennt sich die Arbeitsgemeinschaft
Geldwertes für Firmen, die Sozialhilfeempfänger brauch von Daten zu unterbinden; und um die
Engagierter Katholiken zum »C«. Von ihr haben
anheuerten. Die Folge? In den folgenden zehn Jahren Oligopole zu kontrollieren, zu denen sich Kon-
sich bereits die Christlich Sozialen Katholiken ab-
sank deren Zahl von 12,2 Millionen auf 4,5 Millio- zerne wie Google und Apple mit ihren beispiel-
gespalten, die sich darüber hinaus auch noch zu
nen. Die Kinderarmut fiel auf den niedrigsten Stand losen Überwachungs- und Manipulationsmög-
Angela Merkel bekennen. Merkel selbst soll sich
seit 30 Jahren. lichkeiten längst entwickeln.
jetzt zu Westerwelle bekennen oder zum Sozial-
Westerwelle hätte just einen solchen Anstoß
staat. Oder zur Springer-Presse. Vielleicht auch zu
geben können. Aber Provokation bringt die bes-
Köln. Oder zu Florenz.
seren Schlagzeilen. Die Empörung auch. THOMAS E. SCHMIDT
Video eines Nacktscanners im Einsatz
Bürgerinnen und Bürger so wie sie CDU, FDP und SPD sehen wollen.
So schnorchelt man Nacktbilder aus Nacktscannern ab
Die Fantasien von Thomas de Maizière, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und anderen Spannern Nacktbilder von Fluggästen zu erstellen sollen nun über die bereitwillig von der Presse mitgetragene Umbenennung von Nacktscanner in Körperscanner sowie einer Privacy-Funktion Realität werden: Ob sich irgendetwas gefährliches am Körper befindet sollen Computer autonom erkennen können und erst dann ein stilisiertes Bild für die Sicherheitsleute ausgeben. Träger und Trägerinnen von Intimpiercings können sich schon jetzt auf dumme Sprüche bei der Sicherheitskontrolle einstellen.

Das man mittels Bilderkennung keinen Zwei-Komponenten Sprengstoff erkennen kann ist klar: Die Spannerkästen haben selbst beim Detektieren von Waffen nur eine Erfolgsquote von 60%. Aber immerhin kann man Nacktbilder von den um unsere Sicherheit besorgten Politiker und Politikerinnen aus den Nacktscannern abschnorcheln:
- Das stilisierte Bild für die Sicherheitsleute ist nämlich nur eine Schein-Privacy-Funktion: Natürlich werden nach wie vor Nacktbilder mit allen Details erstellt. Erst nachträglich werden diese für die Bilderkennung erstellten Nacktbilddaten zu den Grafiken mit den schemenhaften Umrissen eines Menschen umgewandelt.
- Alle Daten, also auch die Nacktbilder-Rohdaten, sollen nach dem Schein-Sicherheitscheck umgehend gelöscht werden. Löschen bedeutet aber bei digitalen Datenträger, dass lediglich die Meta-Informationen (z.B. wo sich die Daten auf dem Speichermedium befinden) und nicht die Daten(blöcke) selber gelöscht werden. Angenommen es werden 300kb große Nacktbilder erstellt und das Speichermedium ist nur 2GB groß, dann befinden sich in jedem Spannerkasten immerhin noch knapp 7000 Nacktbilder.
- Durch Social Hacking direkt am Flughafen oder später auf der Müllkippe sollte man an die Speichermedien der Nacktscanner herankommen. Die Wiederherstellung der gelöschten Daten (Meta-Informationen) ist kinderleicht. Ich bin gespannt auf die CDU-FDP-SPD-Peepshow *fg*
Alarm um den “Nacktscanner”
Seit dem missglückten Anschlag vom 26.12. herrscht unter Politikern mal wieder helle Aufregung: Bundesinnenminister Thomas de Maizère fordert nun in der Süddeutschen Zeitung die Einführung sog. “Nacktscanner”, die sein Vorgänger Wolfgang Schäuble bereits abgelehnt hatte.
Der Aufschrei unter Bürgerrechtlern ließ nicht lange auf sich warten. Viel ist da die Rede von der “Wahrung der Menschenwürde”. So sagt auch Minister De Maizère z.B. im Interview mit der Süddeutschen auf die Frage, ob er sich selbst von so einer Maschine “entkleiden” lassen würde:
Wenn es ein entsprechendes Gerät gibt, das die Persönlichkeitsrechte wahrt, hab’ ich damit kein Problem – aber wir sind noch nicht so weit.
Im Folgenden erläutert er, wie solche Geräte konstruiert sein müssen, um diese Kriterien zu erfüllen. Allerdings lässt die Wortwahl durchblicken, dass er wenig davon versteht, wie die Geräte tatsächlich funktionieren:
Diese Geräte arbeiten auf der Basis von Terahertz- oder Millimeterhertz-Wellen. Diese Wellen werden vom menschlichen Körper und am Körper getragenen Gegenständen wie von einem Spiegel reflektiert.
Was “Millimeterhertz-Wellen” sind, ist mir dabei noch rätselhaft. Leider ist der Informationsstand auf allen Seiten so konfus, dass weder Befürworter noch Kritiker der Methode konkret zu wissen scheinen, wie das Ganze eigentlich funktioniert. Ich habe, mit Hilfe von Bella (danke!), mal ein paar Fakten zusammengetragen.
“Millimeterhertz-Strahlung”
Die sog. Terahertzstahlung ist ein bestimmter Bereich des elektomagnetischen Spektrums. Mit Wellenlängen zwischen 1mm und 1µm liegen diese zwischen dem Bereich der Mikrowellen und dem nahen Infrarot. Interessanterweise kommt die Terhertzstrahlung in den am meisten diskutierten Einsatzszenarien gar nicht zum Einsatz. Stattdessen verwendet man sog. Millimeterwellen, also sehr kurzwellige Mikrowellenstrahlung mit Wellenlängen um Bereich zwischen 1 und 10 mm.
Einige Wellen im Millimeterbereich haben die Eigenschaft, bestimmte Stoffe durchdringen zu können. So sind z.B. Wolle oder auch Kunststoffe für bestimmte Wellenlängen durchsichtig, der menschliche Körper hingegen nicht.
Aktiv vs. Passiv
Der menschliche Körper strahlt jederzeit Wärme ab. Diese Wärme wird in Form von Infrarot- und Terahertzstrahlung an die Umgebung abgegeben. Ein Teil dieser Strahlung durchdringt die Kleidung und gelangt nach aussen. Passive Body-Scanner fertigen mit Hilfe dieser Strahlung ein Wärmebild des Körpers an. Das Prinzip ist hierbei ähnlich wie bei einer klassischen Wärmebildkamera. Die Bildqualität ist dabei ähnlich wie bei üblichen Wärmebildern, also sehr Detailarm. Körperfremde Gegenstände erkennt man auf dem Bild vor allem durch die Temperaturunterschiede.
Aktive Scanner hingegen bestrahlen den untersuchten Körper mit Strahlung im mm-Bereich, und messen die Reflektion. Aus den zurückgeworfenen Wellen rekonstruiert der Scanner ein dreidimensionales Modell des Körpers. Da die Kleidung für die Strahlung durchsichtig ist, sieht man auf dem Bild die Oberfläche des Körpers. Da Fremdgegenstände (z.B. eine unter der Kleidung getragende Waffe) die Strahlung mehr oder weniger streuen oder dämpfen, erscheinen sie auf dem Bild als Schatten. Bei dieser Methode sind deutlich anatomische Details zu erkennen, aber auch am Körper getragene Gegenstände, Prothesen oder Brustimplantate sichtbar werden. Diese Methode beschreibt den tatsächlichen “Nacktscanner”.
Einsatz in Deutschland
Die Bundespolizei führt laut Aussagen des BMI derzeit Labortests mit Scannern durch, wie sie auch in Amsterdam-Schipol derzeit getestet werden. Die Geräte in Amsterdam sind Geräte des Typs ProVision des US-amerikanischen Herstellers L3-Communications, die auf der aktiven Technologie basieren.
Probleme
Der Einsatz der Geräte wirft einige Fragen auf, die technisch schwer zu beantworten sind: So fordert Bundesinnenminister de Maizière, dass auf dem Bild keine intimen Details, sondern nur Strichmännchen zu sehen sein sollen. Die Software müsste also so angepasst werden, dass anatomische Details unsichtbar würden, Waffen aber identifizierbar blieben. Die Software müsste also in der Lage sein, einen Sprengstoffbeutel von einem Anus praeter zu unterscheiden. Bella hat einige politische Implikationen beleuchtet, und politische Forderungen aufgestellt, die sich aus der Debatte ergeben.
Viele der Probleme ließen sich umgehen, wenn man, wie Torsten May vom Institut für Photonische Technologien in Jena, vorschlägt; auf passive Technologien ausweicht. Ein einfaches Wärmebild zeigt keinerlei anatomische Details, und ist insofern sogar weniger invasiv als eine Leibesvisitaion.


