Archiv für die Kategorie ‘Politik’

Bitte nicht füttern!

troll [1], verb, engl. “trällern”: Ein Posting in einer Usenet-Gruppe veröffentlichen, dass den einizgen Zweck hat, möglichst viel, vorzugsweise wütende Antworten (Flames) zu produzieren. Ziel des Trollens ist nicht das Anstoßen einer Diskussion, sondern lediglich die Aufmerksamkeit der Leser.  Mit dem wachsenden Erfolg des World Wide Web fand das Trollen auf auch Einzug in die Gesellschaft.

Troll [1], subst., m.: Der T. ist jemand, der der Tätigḱeit des trollens [1] frönt. T.s finden sich in allen größeren Internetforen, im Usenet, aber in der Zeit von Web 2.0 auch vermehrt in den Kommentarsektionen von Blogs und Communities. Der T. schreibt zwar häufig und viel, aber nie Substantielles. Um möglichst viele emotionale Reaktionen zu bekommen, bedient der T. sich bevorzugt saukontroverser Themen, seine vertretene Meinung wechselt er dabei regelmäßig. Der T. vertritt nicht seine persönliche Meinung, sondern eine, von der er glaubt in der Umgebung, in der er postet, den größten Effekt zu erzielen. Da Trolle nur auf die Aufmerksamkeit der anderen Netznutzer angekommen sind, ist der Versuch einer Diskussion aussichtslos, es ist besser sie zu plonken. Antwortet jemand auf einen T.-Beitrag, sagt man er füttere den T. T.-Füttern ist im Netz eine verpönte Tätigkeit, die bei Netizens fast so unbeliebt ist, wie das Misshandeln von Katzen.

Warum ich das jetzt schreibe? Wegen dem hier. Der ist nämlich ein Real-Life-Troll. Mit ein paar substanzlosen Thesen, ven denen er genau weiß, dass die öffentliche Meinung hochkocht, verschafft er sich Aufmerksamkeit. Aufmerksamkeit, die er gut brauchen kann, hat der doch gerade ein Buch geschrieben, das vermutlich sonst kaum jemanden interessiert werden.

Automatisch böse?

Gerade bloggt Fefe über einen Text, der in der jüngsten Ausgabe der Zeit erschienen ist:

Erinnert ihr euch noch an die Zeit, als die “Zeit” als liberales Blatt galt? Als Gegenstück zur rechtskonservativen FAZ? Heute hetzt die “Zeit” gegen De Maiziere, weil er ihnen zu “soft on crime” ist und die FAZ befürwortet das bedingungslose Grundeinkommen. WTF? Gut, die FAZ hetzt auch für Internetzensur. Wer würde schon angepasste Hofberichterstattung wie die FAZ zensieren, gell? Das kann ja nur zu deren Vorteil enden, wenn der Staat eine Zensurinfrastruktur aufbaut! Deren einzige echte Bedrohung ist noch angepasstere Hofberichterstattung wie beim ZDF, daher auch die Speicherlimit-Initiative.

Ich weiß nicht welchen Artikel Fefe gelesen hat, aber scheinbar nicht den, den ich unter dem angegebenen Link gefunden habe. Der Beitrag von Wolfgang Kumm behandelt nämlich den aktuellen Zustand der Union, und ihre Position bei Wählern und Anhängern. Kumms These ist, dass die CDU durch den Versuch stärker in die Mitte zu rücken, und es allen recht machen zu wollen, ihren Zuspruch bei konservativen Wählern verliert.

Dabei vertritt Kumm die Meinung, dass die Union durch ihren Linksruck wichtige Positionen im Bereich der inneren Sicherheit aufgegeben habe, und hält dies für fatal. Wolfgang Kumm vertritt die Ansicht, dass eine pluralistische Gesellschaft eine strenge Sicherheitspolitik braucht, um die gesamtgesellschaftlichen Regeln auch druchzusetzen, und sieht genau darin eine Aufgabe der Konservativen. Darüber kann man anderer Auffassung sein, Hetze ist das nicht. Die übrigen vertretenen Thesen, z.B. zu Internetsperren, macht der Autor sich gar nicht zu eigen, sondern analysiert hier lediglich den Zustand der Union. Ein wenig mehr Differenzierung würde Fefe hier ganz gut tun.

Entsprechend wichtiger finde ich das Resümee, dass Kumm in seinem Artikel zieht:

Die CDU ist drauf und dran, den Platz rechts von sich selbst frei zu machen. Das ist, wie gesagt, bei manchen Themen unausweichlich, bei der Inneren Sicherheit ist es unnötig und demokratisch höchst riskant. In unseren europäischen Nachbarländern erstarken seit Jahren die rechtspopulistischen Kräfte. Bisher war Deutschland dagegen immun. Doch wenn die Union so weitermacht, dann entsteht ein Vakuum, das sich früher oder später füllen wird

Damit hat er Recht, und das ist etwas, dass auch mir Sorgen bereitet. Die alte Weisheit von Franz-Josef Strauss, rechts von der CSU dürfe es keine demokratisch legitimierten Parteien mehr geben, hat nach wie vor ihre Berechtigung. Ich mag die CDU/CSU nicht, aber mir ist klar, dass wir eine konservative Partei brauchen, die fest auf dem Boden des demokratischen Rechtsstaates steht, damit die Wähler am rechten Rand nicht zu NPD und Korsorten abwandern. Diese Rolle mag die Union in letzter Zeit nicht mehr übernehmen, und das als bedenklich zu benennen ist legitim, und sogar wichtig.

Ich lese die Zeit schon deswegen regelmäßig, auch weil sie solchen Positionen einen Platz einräumt. Auch wenn ich die Meinung, die Wolfgang Kumm hier vertritt nicht teilen kann, finde ich es wichtig, und richtig, dass eine liberale Zeitung ihm Platz einräumt.

Die Aufgabe einer liberalen Zeitung ist es nicht, eine mir genehme Meinung zu verbreiten, dafür haben wir die Bild, und den restlichen Gossenjounralismus. Ihre Aufgabe ist es vielmehr mich mit so vielen Standpunkten und Meinungen wie möglich zu versorgen, damit ich mir ein eigenes Bild machen kann. Bewerten kann ich dann selber.

Barrierefreiheit und Netzneutralität

Markus Beckedahl hat in seiner Antwort auf Fefes Rant gegen die Initiative Pro-Netzneutralität auf den Punkt eingegangen, dass Fefe sich so an dem Begriff der Barrierefreiheit stört. Markus schreibt dazu:

P.S. Nur mal so am Rande: Das mit der großen Kritik an dem Wort “Barrierefreiheit” in der Erklärung hab ich nicht ganz verstanden, da ich das Wort bei mehrmaligem lesen nicht gefunden habe. Kann mir das mal jemand erklären? Lösung: In der Definition von Netzneutralität auf der pro-netzneutralitaet.de – Seite kommt barrierefreiheit vor. Das verstehe ich auch nicht. (Die Definition wurde den Erstunterzeichnern auch nicht vorgelegt.)

Ich halte es für richtig, im Rahmen der Argumente pro Netzneutralität auch auf die Barrierefreiheit einzugehen. Zunächst mal bezieht sich die Barrierefreiheit natürlich auf die Gestaltung von Webseiten, und die damit verbundenen Techniken, Inhalte maschinenlesbar, und damit zum Beispiel für Screenreader lesbar zu machen. In den meisten Fällen wird da in diesem Falle mit sehbehinderten oder blinden Menschen argumentiert, für die diese Techniken sehr wichtig sind.

Es gibt aber darüber hinaus noch eine Menge anderer Bereiche, die für ein wirklich barrierefreies Netz wesentlich sind, schließlich wird das Netz nicht nur von blinden und sehenden Menschen genutzt, sondern auch von Menschen mit ganz anderen Beeinträchtigungen.

Ein Beispiel, dass an Markus Beispiel Skype anknüpft, soll dies verdeutlichen: Ich lerne selber seit einigen Jahren die deutsche Gebärdensprache, und habe dadurch natürlich auch einen kleinen Einblick in die Gehörlosencommunity bekommen. Die Gehörlosen haben das Internet als Kommunikationsmedium für sich sehr schnell entdeckt, und machen eifrig Gebrauch davon. Das sehr text- und wenig tonlastige Internet scheint auch auf den ersten Blick ideal geeignet zu sein. Trotzdem gibt es Probleme, die man als Hörender oft nicht wahrnimmt. So haben viele Gehörlose Probleme mit der deutschen Schriftsprache. Das liegt zum einen daran, dass Gehörlose in der Bildung noch bis in die neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts hinein massiv diskriminiert wurden, weil als Unterrichtsschwerpunkt an Gehörlosenschulen der Erwerb der Lautsprache im Vordergrund stand, andere Unterrichtsinhalte wurden den Schülern schlicht vorenthalten. An der Mehrzahl der Schulen wird der Unterricht noch heute in Lautsprache gehalten. Dazu kommt, dass für Gebärdende die deutsche Sprache eine Fremdsprache ist, die sie ebenso mühsam lernen müssen, wie wir Englisch oder Französisch lernen. Dienste wie Skype, oder das in Deutschland unter Gehörlosen sehr beliebte Programm CamFrog stellen eine gute Alternative dar. Hier ermöglicht das Internet eine einfache und leicht zu handhabende Kommunikation, wie sie für Hörende das Telefon darstellt.

Wenn nun die Netzneutralität aufgegeben wird, fällt diese Kommunikationsform schlicht weg. Man sollte nicht davon ausgehen, dass die Zugangsanbieter ein Intresse an der Durchleitung der Videodaten von CamFrog hätten. Der Markt für solche  besonderen Bedürfnisse ist einfach zu klein, als dass große Konzerne ein Interesse daran hätten, hierfür eigene Dienste anzubieten, oder sich auch nur die Mühe der Durchleitung zu machen. Wenn sie die Daten weiterleiten würden, wäre dies vermutlich so teuer, dass die meisten Betroffenen es sich nicht leisten könnten. Ich bin überzeugt, dass es viele Fälle gibt, bei denen ich mich nicht so gut auskenne, wo ähnliche Auswirkungen auch für andere Minderheiten zutreffen. So wird aus einer Diskriminierung von Daten dann eine Diskriminierung von Menschen um realen Leben.

Deswegen halte ich es für richtig, den Begriff der Barrierefreiheit mit in den Katalog der Argumente aufzunehmen, denn ohne Netzneutralität kann es auch keine Barrierefreiheit geben.

Vor Gebrauch schütteln, nach Schütteln nicht mehr zu gebrauchen

Im Rahmen der aktuellen Sparpakete wurden aus der Bundesregierung Überlegungen laut, die Homöopathie als Therapieform aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen zu streichen.

Bislang ist die Erstattung für homöopathische Behandlungen eine sog. Wahlleistung, d.h. die Kassen können die Leistung bezahlen, wenn sie dies anbieten möchten. Dies ist ein Unikum im deutschen Kassensystem, den eigentlich dürfen nur Leistungen der sog. evidenzbasierten Medizin erstattet werden, also solche, deren Wirksamkeit mit wissenschaftlichen Methoden verifizierbar ist. Homöopathie erfüllt dieses Kriterium nicht. Aber was ist eigentlich Homöopathie?

Die Homöopathie (griech. homoios=ähnlich, pathos=Leiden)  wurde  1796 von dem deutschen Mediziner Samuel Hahnemann entwickelt. Sie basiert auf dem  Simile-Prinzip “Simile similibus curentur” (”Ähnliches wird mit ähnlichem geheilt”), wie es in Ansätzen schon bei Paracelsus zu finden ist. Dabei geht man davon aus, dass eine Substanz, die beim Gesunden ähnliche Symptome hervorruft, wie sie der Kranke hat, beim Kranken die umgekehrte Wirkung haben müsse.

Das Simile-Prinzip geht auf einen Selbstversuch Hahnemanns zurück, bei dem er heraus fand, dass die Rinde des gelben Chinarindenbaumes (Cinchona offincialis), Fieber hervorzurufen vermag. Schon damals war bekannt, dass die Rinde, aus der später auch die Arznei Chinin gewonnen wurde, gegen die gefürchtete Malaria wirkt. Nach vielen Experimenten mit diesem und anderen Stoffen kam Hahnemann zu dem Schluß, dass Ähnlichkeitsprinzip müsse Gültigkeit haben, und postulierte es als Grundpfeiler seiner neuen Medizinlehre.

Die Arzneimittelprüfung in der Homöopathie wird üblicherweise am Gesunden durchgeführt. Treten bei diesem nach der Einnahme des Mittels ähnliche Symptome wie bei der Krankheit auf, die bekämpft werden soll, ist das Mittel richtig gewählt.

Die Potenzierung soll die Wirkung des Medikamentes verstärken. Dabei wird die Ausgangssubstanz (sog. Urtinktur) mehrfach im Verhältnis  1:10 (D-Potenz) 1:100 (C-Potenz) oder 1: 50.000 (Q- oder LM-Potenz) in Wasser oder Alkohol verdünnt. Dazwischen muss, je nach Art des Medikaments, die Lösung geschüttelt werden. Dabei ist die Anzahl  der Schüttelschläge  genau vorgegeben. Hierdurch soll die Wirkung er Urtinkur auf das Lösungsmittel übertragen werden.

Bei einer D30 Potenz wird also ein Teil der Urtinktur mit zehn Teilen Lösungsmittel verdünnt, anschließend wird die Lösung geschüttelt (im Falle einer D-Potenz: 10 mal). Dieser Vorgang wird 30 Mal wiederholt, wobei die Ausgangsubstanz jeweils die sich ergebende Lösung des vorherigen Durchlaufes ist.

In der modernen Medizin (von Anhängern der Homöopathie gern “Schulmedizin” genannt), gilt die Homöopathie als wirkungslos. Trotz zahlreicher Versuche konnte bislang keine Wirkung nachgewiesen werden. Die “Schulmedizin” legt die Latte bei der Arzneimittelprüfung allerdings auch höher als die Homöopathie: Eine Arznei gilt als wirksam, wenn in einer Doppelblindstudie erwiesen wurde, dass es eine signifikant höhere Wirkung gibt, als bei der Kontrollgruppe, die ein Placebo erhält. In keinem dieser Tests konnten homöopathische Präparate bislang eine Wirkung nachweisen.

Noch schlimmer steht es um das hinter der Homöopathie stehende Wirkmodell:

Das Simile-Prinzip wird dadurch durchbrochen, dass dem Patienten der eigentliche Wirkstoff gar nicht verabreicht wird: Schon bei einer Potenz von D23 ergibt sich, dass die Wahrscheinlichkeit, dass auch nur ein einziges Molekül der Ursprungssubstanz in der Lösung verbleibt, gegen Null strebt. Dies lässt sich aus dem Avogadro-Gesetz und der Stoffmenge herleiten. Der Wirkstoff selber kann also nicht an der Heilung beteiligt sein. Daher argumentieren die Anhänger der Homöopathie, dass die erwünschte Wirkung der Urtinktur sich durch das Schütteln auf das Wasser übertrage.

Damit verlässt die Homöopathie aber endgültig den Boden des Rationalen, und begibt sich, wissenschaftstheoretisch auf brechendes Eis: Weder in der Chemie, noch in der Physik ist ein Verfahren bekannt, bei dem durch schütteln eine Eigenschaft von einem Molekül auf ein anderes übertragen wird. Die bekannten Gesetzte der Physik und der Chemie schließen eine solche Übertragung sogar aus: Die chemischen und physikalischen Eigenschaften einer Substanz sind direkt gekoppelt an ihre chemische Struktur.   Fragt man Anhänger der Homöopathie nach dem physikalischen Prinzip dieser Eigenschaftenübertragung, ist oft etwas diffus von “Energien” die Rede, die auf das Wasser übergingen.

Tatsächlich kennt die Physik nur einen Weg Informationen von einem Medium auf ein andere zu übertragen: Durch die Übertragung von Energie. Eine solche ist beim Vorgang des Potenzierens aber nicht beobachtbar. Hinzu kommt, dass die Homöopathie behauptet, die Wirkung des Medikaments steige mit höherer Potenzierung an. Wenn hierbei eine Energie vom Ausgangsstoff auf das Lösungsmittel übertragen würde, gibt der erste Hauptsatz der Thermodynamik aber vor, dass die vorhandene Energie im Gesamtsystem (Urtinktur und Lösung) gleich bleiben müsse. Um die Wirkung zu verstärken müsste man demzufolge von außen Energie zuführen und diese in die gewünschte “Wirkenergie” zu wandeln. Hält man sich vor Augen, dass eine Potenz von D78 etwa der Stoffmenge einer Aspirintablette auf der Wassermenge des Atlantischen Ozeans entspricht, wird klar, dass man gewaltige Mengen an Energie bräuchte um den postulierten Effekt zu erzeugen.

Da die Behauptungen der Homöopathie hier also im direkten Widerspruch zur Physik stehen, muss -aus homöopathischer Sicht- das Modell der Physik falsch sein. Es ist zwar üblich, und auch gewollt, dass in der Wissenschaft neue Theorien alte ablösen, aber die wissenschaftliche Erkenntnistheorie verlangt, dass eine neue Theorie all das erklären muss, was die Theorie, die sie ablösen soll, korrekt beschreibt. In unserem Fall bedeutet das, dass die Homöopathie nun in der Bringschuld ist, eine Alternative zum ersten Hauptsatz der Thermodynamik zu bringen, die den bisherigen Erfolgen dieser Theorie standhält. Angesichts der Tatsache, dass dieser Satz einer der Grundpfeiler der klassischen Physik ist, und damit eine Menge davon abhängt, ist das eine große Aufgabe.

In der Wissenschaft ist es im übrigen üblich, dass derjenige, der einen These aufstellt, in der Bringschuld ist. Es ist also an den Homöopathen ihre Thesen zu belegen, nicht an den Skeptikern, sie zu falsifizieren.

Die Homöopathie kann sich also letztlich nur auf den Glauben an ihre Wirksamkeit zurückziehen. Für die Leistungserbringung durch eine von einer Solidargemeinschaft getragene Krankenversicherung ist dass zu wenig. Da nicht alle Versicherten auch “Gläubige” sind, die Kassen aber Rechenschaft ablegen müssen über die Verwendung der Gelder, können nur Leistungen erbracht werden, deren Wirkungen für die Versicherten objektiv überprüfbar sind.

In einem Punkt sollte die “Schulmedizin” aber von Homöopathen und Heilpraktikern lernen: Diese nehmen sich in der Regel viel Zeit für ihre Patienten, hören zu, und geben den Patienten das Gefühl mehr zu sein als eine biologische Maschine die funktionieren muss. Dadurch entsteht ein Gefühl des Vertrauens und des Geborgenseins beim Patienten. Und das eine solche Umgebung der Heilung zuträglich ist, ist durchaus wissenschaftlich belegbar. Die Kassen sollten die Zahlung homöopathischer Therapien einstellen, und dafür den Ärzten ein ausführliches Patientengespräch vergüten. Manche “schulmedizinische” Pille wird dann vielleicht auch überflüssig.

Ein hässliches Wort

Ich bin heute beim stöbern in den Blogs auf einen Beitrag von Lena Chen gestossen, in dem es um ein Thema geht, dass offensichtlich in den USA für manche ein wichtiges ist: Interacial dating. Der Begriff bezeichnet das romantische Treffen (dating), oder eine Beziehung zwischen zwei Menschen unterschiedlicher “Rassen”.
Ich finde diesen Begriff sehr abstoßend, zum einen weil er -objektiv gesehen- falsch ist, und zum anderen, weil ich ihn für sehr rassistisch halte. Falsch ist er deswegen, weil er impliziert, dass es so etwas wie Rasse überhaupt gibt. Die moderne Biologie benutzt den Begriff analog zur Subspezies, und da ist es in der modernen Biologie so, dass diese Einheit der Taxonomie alle Menschen in der Subspezies Homo sapiens sapiens zusammenfasst. Als biologisches Konstrukt ist sie ohnehin nicht mehr als eine Konvention, und nicht wenige Biologen bevorzugen es von Populationen zu sprechen.
Auf den Menschen bezogen ist die Rasse als biologisches Merkmal objektiv nicht existent, existieren tut sie daher nur als soziales Konstrukt. Als soziales Konstrukt existiert sie allerdings vor allem in der Form des Rassismus, als eine Rechtfertigung, dass einige Menschen sich anhand willkürlich herausgegriffener Merkmale über andere erheben.
Bis hierher ist das nicht neu, aber es führt zu dem Grund, warum mich der Begriff des “interacial dating” so stört: Es verhilft eben diesem Rassismus zu einer scheinbaren Wahrheit, die ihm nicht innewohnt, und die ihm auch nicht gebührt.
Zum anderen gefällt mir der Begriff nicht, weil er die Einteilung in unterschiedliche Rassen unhinterfragt akzeptiert, und verdeutlicht wie sehr diese Art zu denken in den Köpfen verwurzelt ist.
Natürlich ist es unzweifelhaft so, dass Beziehungen zwischen Menschen, die unterschiedliche kulturelle Hintergründe haben, mitunter schwierig sein können, aber mit der Rasse hat das nichts zu tun.
Lena Chen, die sich von den Rasseideologien offenbar nicht blenden lässt, schreibt dazu:

But on the flip side, since most of my good friends from college come from totally different backgrounds (a good thing, I think!), then there ought to be no reason why I wouldn’t be able to have an equally intimate romantic relationship with someone who isn’t Asian or first generation American. So Patrick may not know firsthand what it’s like to be Asian, but neither do my best friends from Harvard, one of whom is a gay White male and the other a Black woman who grew up a Southern Baptist. (Talk about radically different life experiences!)

Nun glaube ich kaum, dass Lena sich auf ihren kulturellen Hintergrund bezieht, wenn sie sich selbst als “Asian” bezeichnet (sie ist ja Amerikanerin), sondern vor allem auf ihr äußeres Erscheinungsbild, und damit auf die Reaktionen ihrer Umwelt auf ihr asiatisches Aussehen. In dem Zusammenhang denke ich vor allem an den versteckten und offenen Rassismus der vielen Menschen tagtäglich entgegenschlägt, und den man sich  als Weißer nur schwer vorstellen kann.
Sowohl derartiger Rassismus, als auch die Gegenbewegung der Opfer, die leider allzuoft darin besteht sich als soziale Gruppe von anderen “Rassen” abzuschotten, werden von einem Wort wie “Interracial Dating” zementiert.

“Wir wissen doch am besten was gut für dich ist”

Das belgische Unterhaus hat am vergangenen Freitag einstimmig für ein Gesetz gestimmt, dass die Vollverschleierung von Frauen, bei der auch das Gesicht verschleiert wird, vollständig verbietet. Zuwiderhandlungen können mit bis zu 140€ oder 7 Tagen Gefängnis bestraft werden.
Ziel des Gesetzes ist ein umfassendes Verbot der, in einigen Kulturen üblichen, Verschleierung wie zum Beispiel der in Afgahnistan verbreiteten Burka, einem Kleidungsstück das im Westen vor allem mit dem Terrorregime der Taliban in Verbindung gebracht wird. Auch der Niqab, der anders als die Burka kein vollständiges Gewand ist, sondern ein Tuch das der Verschleierung des Gesichts dient, und meist zusammen mit einem weiten Gewand und einem Kopftuch getragen wird, soll von dem Verbot betroffen sein.

Daniel Bacquelaine, Fraktionschef der liberalen belgischen Partei MR, der Maßgeblich an dem entstehen des Gesetzes mitgewirkt hat, sagte, die Vollverschleierung von Frauen sei ein Verstoß gegen die Grundwerte der belgischen Gesellschaft.
Wasser auf die Mühlen der rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien. So hieß es von der rechtsextremen flämischen Partei Vlaams Belang, das Gesetz sei “erster Schritt gegen die Islamisierung Belgiens”.

Auch andere europäische Länder planen ein Verbot des Kleidungsstückes. Auch in Deutschland ist die Diskussion mittlerweile angekommen. Silvana Koch-Mehrin (FDP) die Vizepräsidentin des EU-Parlaments wünscht sich, dass das Gesetz in ganz Europa durchgesetzt wird. Der Bild am Sonntag sagte sie:

Ich wünsche mir, dass auch in Deutschland und in ganz Europa das
Tragen aller Formen der Burka verboten wird. Wer Frauen verhüllt, nimmt
ihnen das Gesicht und damit ihre Persönlichkeit.

Aus westlicher Perspektive ist dies sicher erst einmal richtig. Aus solchen Worten spricht zunächst erst einmal das westliche Selbstverständnis von Frauen, über ihren eigenen Körper, und damit auch über dessen Erscheinungsbild, frei und unabhängig verfügen zu dürfen. Vor allem vor dem Hintergrund des archaischen Weltbildes der Taliban, durch die Kleidungsstücke wie die Burka im Westen zu trauriger Berühmtheit gelangten, ist diese Form der Bekleidung als Symbol der Unterdrückung von Frauen  für eine freiheitliche Gesellschaft nicht tolerierbar. Und doch steckt das Burka-Verbot gerade deshalb voller Widersprüche. Für Koch-Mehrin, und viele andere Befürworter eines Vorbots, begründet sich das Verbot damit, dass das erzwungene Tragen eines Schleiers das Recht der Frau auf die Verfügungsgewalt über ihren eigenen Körper einschränkt.
Genau da liegt aber das Problem: Mit dem Verbot der Burka, geht man gegen diese Beschneidung der Persönlichkeitsrechte von Frauen vor, in dem man eben diese Persönlichkeitsrechte an anderer Stelle beschneidet: Die Entscheidung ihr Gesicht nicht in der Öffentlichkeit zu zeigen, wird den betroffenen Frauen damit nämlich genommen. Eine Unfreiheit also mit einer anderen bekämpft.
Das das nicht bloß Theorie ist, kann man schön sehen, wenn man ein Beispiel des US-amerikanischen Bloggers Jeff Jarvis heranzieht, dass dieses als das German-Paradox bezeichnet hat: Einerseits wird in Deutschland viel Wert darauf gelegt, dass persönliche Daten vertraulich bleiben, andererseits ist es in Deutschland völlig normal, in eine gemischte Sauna zu gehen, ohne sich dabei seiner Nacktheit zu schämen. Für einen US-Amerikaner wäre Letzeres unvorstellbar: Das Tabu der Nacktheit ist dort so groß, dass es schambesetzt ist, mit Männern und Frauen in der gleichen Sauna zu sitzen.
Nun würde vermutlich keiner auf die Idee kommen, Amerikanern in Deutschland das Benutzen von getrennten Saunen zu verbieten.
Für Menschen, die in einem Kulturraum groß geworden sind, in dem das Zeigen des unverhüllten Gesichts entsprechend schambesetzt ist, kommt ein Verbot des Schleiers etwa einer gesetzlichen Verpflichtung gleich, nackt herumzulaufen.
Das Gesetz schränkt also nicht nur die Freiheit der betroffenen Frauen ein, es demütigt sie zudem noch.

Als Atheist stehe ich religös begründeten Bekleidungsvorschriften grundsätzlich sehr kritisch gegenüber, und auch ich sehe diese Vorschriften in vielen Bereichen als ein Instrument männlicher Herrschaft an, das entgültig in die Mottenkiste der Geschichte gehört; zusammen mit Genitalverstümmelung und dem chinesischen Fußbinden (das es zum Glück seit 60 Jahren nicht mehr gibt).
Allein zweifle ich, das der Weg eines radikalen Verbots daran etwas ändern wird. Stattdessen erreicht so ein Verbot nur, dass Frauen, die eventuell schon in ihrem Umfeld unter gewaltigem sozialen Druck stehen, noch mehr unter Druck gesetzt werden, weil sie nun widersprechenden Regeln folgen müssen: Dem von ihrem sozialen Umfeld auferlegten Zwang zum Schleier, und dem Verbot diesem Zwang nachkommen zu dürfen.
Für viele wird das Gefühl der Demütigung dazu kommen, wenn sie vom Staat praktisch aufgefordert werden, sich in aller Öffentlichkeit nackt zu zeigen. In den Bereichen, in denen entsprechende Werte gelebt werden, könnte dies dazu führen, dass die Frauen praktisch unter Hausarrest gestellt werden, was der Idee der Integration nicht gerade förderlich wäre.
Und zu guter Letzt wird diese Diskussion in epischer Breite von allen gesellschaftlichen Schichten geführt, nur die Frauen um die es geht, die haben mal wieder keine Stimme.
Ich habe noch keinen einzigen Kommentar von einer Frau in den Medien gehört, die selbst eine Burka oder einen Niqab trägt, und ihre Meinung dazu vertritt.
Aus dieser Haltung spricht nicht nur eine gehörige Portion Arroganz, sondern auch die Angst vor dem Islam. Es sind weniger die Rechte der Frauen, die hier im Vordergrund stehen, als die eigene Angst und Verunsicherung. In Belgien, das selbst stark mit seiner inneren Zerrissenheit kämpft, ist vermutlich auch eine Menge Politik im Spiel: Lenke den Zorn des Volkes ab, vom eingenen Unvermögen.

Selbstauskunft bei Datenkraken

Seit dem 1. April diesen Jahres ist das verschärfte Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Neben einigen Verfahrensvereinfachungen für Datensammler, ist die wichtigste Neuerung des Gesetzes, dass Recht auf Selbstauskunft (auch Eigenauskunft) in §34:

(1) 1Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über

1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,

2. den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden und

3. den Zweck der Speicherung.

2Der Betroffene soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnen. 3Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, ist Auskunft über die Herkunft und die Empfänger auch dann zu erteilen, wenn diese Angaben nicht gespeichert sind. 4Die Auskunft über die Herkunft und die Empfänger kann verweigert werden, soweit das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses gegenüber dem Informationsinteresse des Betroffenen überwiegt.

Für Unternehmen, die Daten über Bürger sammeln, bedeutet dies, dass sie auf Verlangen Auskunft über alle Daten geben müssen, die sie über den Betroffenen speichern. Einschließlich der Information, woher die Daten stammen.

Nun ist es natürlich sehr mühselig all die Firmen herauszusuchen, und persönlich anzuschreiben. Viele Menschen werden sicher vor dem Aufwand zurückschrecken drei Dutzend Briefe zu versenden.

Das dachte sich auch Julian Kornberger von Digineo und richte kurzerhand einen kostenlosen Service ein, bei dem man automatisch  bei derzeit 35 Firmen eine Selbstauskunft einholen kann. Die Liste der Firmen wird ständig erweitert, und da viele Unternehmen für eine Auskunft eine Kopie des Personalausweises verlangen, arbeitet Julian zur Zeit an der Möglichkeit einen Scan des Personalausweises hochladen zu können.

Wichtig zu wissen ist natürlich, dass man die bei Digineo hinterlegten Daten jederzeit einsehen, und auch selber löschen kann. Weiterverwertet werden die Daten dort laut Digineo selbstverständlich auch nicht. Trotzdem sind ein paar Dinge zu beachten:

  • Überlegt euch, welche der angebotenen Firmen ihr tatsächlich anschreiben wollt. Viele sind Inkassounternehmen, die eure Daten vermutlich nur haben, wenn ihr schon mal mit ihnen zu tun hattet. Nach der Anfrage haben sie sie.
  • Schwärzt bei der Kopie eures Ausweises die Seriennummer, Geburtsdatum und die anderen Daten, die nicht wichtig sind, um eure Identität zu bestätigen. Man muss Datenkraken ja nicht nocb mehr Informationen hinterher werfen.

Das ganze ist eine super Idee, die vor allem vom Mitmachen lebt: Je mehr Leute die Datensammler mit Anfragen bombardieren, desto unangenehmer wird es für die (und teurer, denn jede Antwort kostet Porto!).

Danke schön!

Gerade bin ich vom FoeBud in einer E-Mail benachrichtigt worden, dass -wie ja auch in den Medien zu erfahren war- die Sammelbeschwerde gegen ELENA beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurde.

22.005 Menschen haben sich an der Aktion beteiligt. Das sind zwar weniger als bei der Vorratsdatenspeicherungsklage, aber diese Beschwerden sind in nur wenig mehr als zwei Wochen zustande gekommen!

An dieser Stelle möchte ich mich herzlich bei allen Leuten vom FoeBud und allen die freiwillig geholfen haben, den riesigen Berg an Vollmachten zu bearbeiten, und zum Bundesverfassungsgericht zu bringen bedanken: Vielen Dank, dass ihr mir, und 22.004 anderen Bürgern ermöglicht habt, erneut in einer großen Aktion gegen ein weitreren Baustein der Überwachungsgesellschaft zu klagen!

Auch diejenigen, die nicht mehr dazu gekommen sind, mitzuklagen können etwas tun: Den FoeBud kann man auch finanziell unterstützen.

Wir haben ja nichts gegen Homosexuelle, aber…

Einen besonders krassen Fall von Homophobie beschreibt Cory Doctorow auf boingboing: Der Itawamba County School District (Missisippi) hat einen Schulball abgesagt, nachdem es zu einem Streit mit einer 18-Jährigen Schülerin gekommen war, nachdem diese gefragt hatte, ob Sie ihre Freundin mit zum Ball bringen könne.

Für alle die sich in amerikanischer Jugendkultur nicht so auskennen: Ein “Prom”, kurz für “Promenade” ist ein -meist am Schuljahresende gefeierter Ball, der -ähnlich dem deutschen Abschlussball, in formaler Kleidung (die Herren im Smoking, die Damen im Abendkleid) gefeiert wird. Diesen Abschlussbällen kommt traditionell für die Beteiligten große Bedeutung zu, stellt der Ball doch für viele einen Höhepunkt des Schuljahres dar. Üblicherweise erscheint man zu sowas mit Begleitung, und das Finden des oder der richtigen Begleitung ist Thema unzähliger Highschool- und Coming-Of-Age Filme aus Hollywood.

Der Eklat ergab sich nun, weil McMillen hat sich  an die Schulbehörde gewandt, und um Erlaubnis gebeten hatte, ihre Freundin mitzubringen, und einen Smoking tragen zu dürfen. Die Schulbehörde ließ kurz darauf ein Memo an den Schulen verteilen, aus dem hervorging, dass schwule und lesbische Paare nicht an der Veranstaltung teilnehmen dürften. Als McMillen sich daraufhin an die Leitung ihrer Schule wandte, ließ man sie wissen, dass man ihr nicht erlauben würde einen Smoking zu tragen, dass sie ihre Freundin nicht mitbringen dürfe, und dass sie damit rechnen müsse, des Saales verwiesen zu werden, wenn sie und ihre Freundin an dem Ball dennoch teilnähmen.

Nachdem McMillen sich an die American Civil-Liberty Union gewandt hat, ist der Fall letztendlich  vor Gericht gegangen. Die Schule ließ den Ball bereits nach dem Forderungsschreiben der ACLU komplett  absagen. Der Ball wird nun von Schülern und Eltern ausgerichtet.

Am 23.03.2010 entschied das Bundesgericht von Missisippi, dass die Regelungen der Schulbehörde gegen die Grundrechte von McMillen, und allen anderen homosexuellen Schülern verstosse. Das Gericht hat die Schulbehörde jedoch nicht verpflichtet den Ball dennoch auszurichten; allerdings nur deswegen, weil die Schüler und Eltern schon soviel Zeit und Geld investiert hätten einen eigenen Ball auszurichten, und das Gericht davon ausgehe das McMillen und ihre Freundin eingeladen seien.

In der 12-seitigen Urteilsbegründung heisst es:

“The record shows Constance has been openly gay since eighth grade and she intended to communicate a message by wearing a tuxedo and to express her identity through attending prom with a same-sex date. The Court finds this expression and communication of her viewpoint is the type of speech that falls squarely within the purview of the First Amendment. The Court is also of the opinion that the motive behind the School Board’s cancellation of the prom, or withdrawal of their sponsorship, was Constance’s requests and the ACLU’s demand letter sent on her behalf.”

Es ist ja bekannt, dass Missippi im sog, Bible Belt liegt, aber der ganze  Vorgang mutet schon sehr mittelalterlich an. Einen guten Eindruck nach aussen macht das jedenfalls nicht.

Update: Offensichtlich hat es den “rechtschaffenen Bürgern” von Itawamba, Missouri nicht gereicht Ms. McMillen von dem öffentlichen Ball abzuhalten. Über den Mädchenblog erfahre ich gerade, dass man die angekündigte Ersatzveranstaltung geheimgehalten hat, damit McMillen nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann, und McMillen zu einem falschen Ort gelost. Das ist einfach nur noch gemein. Leeza vom Mädchenblog stellt in den Kommentaren zu recht, dass es nur noch gefehlt hätte, sie -wie bei Stephen Kings “Carrie” mit Schweineblut zu überschütten.

Ich wünsche Ms. McMillen und ihrer Freundin jedenfalls, dass sie einen Studienplatz an einem der großen Colleges im Norden der USA finden, wo man ihre sexuelle Orientierung eher akzeptiert. Dass man die Betonköpfe in ihrer Heimatstadt noch ins 21. Jahrh. befördern kann, befürchte ich, wird ein frommer Wunsch bleiben.

Sendezeiten im Internet

Jetzt verstehe ich wie sich die Länder Sendezeiten im Internet vorstellen.

Vorratsdatenspeicherung nichtig

  1. Die §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes in der Fassung des Artikel 2 Nummer 6 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstoßen gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und sind nichtig.
  2. § 100g Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung in der Fassung des Artikel 1 Nummer 11 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstößt, soweit danach Verkehrsdaten nach § 113a des Telekommunikationsgesetzes erhoben werden dürfen, gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist insoweit nichtig.
  3. Die aufgrund der einstweiligen Anordnung vom 11. März 2008 im Verfahren 1 BvR 256/08 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 659), wiederholt und erweitert mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2239), zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3704), von Anbietern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Rahmen von behördlichen Auskunftsersuchen erhobenen, aber einstweilen nicht nach § 113b Satz 1 Halbsatz 1 des Telekommunikationsgesetzes an die ersuchenden Behörden übermittelten, sondern gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten sind unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht an die ersuchenden Stellen übermittelt werden.
  4. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführern ihre notwendigen Auslagen aus den Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.

Das Bundesverfassunggericht hat die Vorratsdatenspeicherung gekippt. Ein Gesetz für nichtig zu erklären, ist wohl die schärfste Sanktion, die das Gericht verhängen kann. Darüber hinaus sind alle bereits angefallenen Daten sofort zu löschen.

Nun hat das Verfassungsgericht nicht entschieden, dass gar nicht auf Vorrat gespeichert werden darf, es bleibt also abzuwarten, wann die Politik den nächsten Anlauf startet. Die Hürden aber, liegen hoch: So dürfen die Daten nur benutzt werden, wenn eine Straftat besonderer Schwere vorliegt, auf die Daten darf nur unter einem strikten Richtervorbehalt zugegriffen werden. Der Präsident des Verfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat in seinen Ausführungen festgehalten, dass der Richtervorbehalt an eine Begründung gekoppelt sein muss. Massengenehmigungen, bei der ein Richter keine zwei Minuten zur Beurteilung hat, sind also wohl nicht zulässig.

Das Gesetz muss regeln, wie die Datensicherheit sichergestellt werden kann, die Daten müssen verschlüsselt werden, und eine unabhängige Behörde muss die Einhaltung überwachen, darf aber die Daten nicht selber speichern. Auch wenn einige, die sich  besser auskennen als ich, sagen, es sei nicht der große Sieg, für den Gesetzgeber wird es vermutlich einfacher sein, ein Quick-Freeze einzuführen, wogegen IMHO auch nichts einzuwenden ist.

Als nächstes heisst es nun, die EU-Richtline selbst anzugehen, und, wenn möglich, zu kippen.

Recht wird von allen gemacht

Wenn man Harald Wefings Kommentar in der Zeit liest, in der er die Erosion des Rechts im digitalen Zeitalter beklagt (mal wieder, muss man hier sagen), weil die Regierung vor “der Internet-Community” eingeknickt sei, könnte man meinen, eine böse Macht habe das Land überrannt und mit Einschüchterung und Drohungen den Rechtsstaat ausgehebelt.

Tatsache ist jedoch, dass das Scheitern des Netzsperrengesetzes ein Akt gelebter Demokratie war. Die vielen Uunterstützer der Anti-Zensur-Kampangen sind nämlich -gemeinsam mit dem Rest der Bevölkerung- der Souverän, von dem -laut Grundgesetz- alle Macht ausgehrt. Diese Macht beschränkt sich nunmal nicht nur darauf, alle 4 Jahre irgendwo ein Kreutzchen machen zu dürfen.

Natürlich kann man Argumente finden, für die Netzsperren. Aber die Ängste von Millionen Menschen, dass die damit geschaffene Kontrollinstanz misbraucht werden könnte, einfach als “Verschwörungstheorie” vom Tisch zu wischen, ist bestenfalls naiv. Es ist ja nicht so, dass der Staat, in Form seiner Organe, nicht schon früher seine Befugnisse immer weiter ausgedehnt hat, so das letztlich nur das Verfassungsgericht einem verfassungswidrigen Misbrauch staatlicher Befugnisse einen Riegel vorschieben konnte.

Wenn Wefing die “Erosion des Rechts”, also die seiner Meinung nach abnehemende Bereitschaft von Netznutzern, sich an Gesetze zu halten, beklagt, beleuchtet er nur die Seite der Nutzer:

Denn einen Staat, der das Recht notfalls auch im Netz durchsetzt, werden wir noch brauchen: um gegen die permanente Enteignung geistiger Arbeit vorzugehen; um den massenhaften Missbrauch von Daten zu unterbinden; und um die Oligopole zu kontrollieren, zu denen sich Konzerne wie Google und Apple mit ihren beispiellosen Überwachungs- und Manipulationsmöglichkeiten längst entwickeln.

Dass das Netz an einigen Stellen bereits völlig überreguliert ist. dass zum Beispiel jeder Blogger überlegen muss, ob er auf einen kritischen Blogeintrag nicht besser verzichtet, weil schon die Nennung eines Firmennamens tausende Euro schwere Urheberrechtsklagen nach sich ziehen kann, und dass eine regelrechte Abmahnmafia im Fahrwasser tatsächlicher Urheberrechtsverletzungen auch unbescholtene Netznutzer mit teuren Abmahnverfahren überzieht, kommt bei Wefing nicht vor.

Viele ungelöste Probleme harren der Lösung, vom Umgang mit Urheberrechtsverstössen, bis zum Umgang mit strafbaren Inhalten. Diese Lösung kann aber nicht von oben diktiert werden, und schon gar nicht von Menschen, denen die Welt der “Digital Natives” so fremd ist, wie die Oberfläche des Mars. Viele Mitglieder der “Online-Gesellschaft” sind in der vernetzten Welt zu Hause, sie wollen keine Auseinandersetzung, keinen “Kampf der Kulturen”, sondern ein friedliches Miteinander unter jenen die im Netz zu Hause sind, und jenen, die nicht im Netz leben. Die Art und Weise wie mit Diffamierungen und Beschimpfungen gegen die “böse Community” gewettert wurde, um das Netzsperrengesetz polpulär zu machen, hat zu teils heftigen und oft auch unsachlichen Gegenreaktionen geführt. Ich halte das nicht für gut, habe aber Verständnis dafür, muss ich doch mittlerweile überlegen ob ich auf gesellschaftlichen Anlässen noch meinen Beruf erwähne, weil ich fürchten muss, gemieden oder geächtet zu werden als “Terrorist”, “Filesharer” oder gar “Kinderschänder”.

Harald Wefing täte gut daran, sich mit Vertretern von Online-Communities und Netzaffinien Menschen einfach mal zu unterhalten. Dann würde er vielleicht erkennen, dass es sich bei diesen nicht um geistig verkrüppelte Soziopathen handelt, die jenseits des Monitors keine Kontakte pflegen können, sondern um Bürger wie Du und ich, die so verschieden sind, wie die Gesellschaft in unserem Land ist.

Foto: Mathias Bothor/photoselection
Wir müssen Guido Westerwelle in einem Punkt
korrigieren. Unsere Gegenwart ähnelt überhaupt
nicht der Zeit der spätrömischen Dekadenz, son-
dern sie zittert vor spätmittelalterlichem, genauer:
frührenaissancehaftem Bewusstsein eigener Ver-
werflichkeit. So haltlos-verworren ist alles, dass
man sich fühlt wie im Florenz des 15. Jahrhun-
derts, kurz bevor der Mönch Savonarola einen
großen Scheiterhaufen errichtet, auf dem iPads
und Manolos in Flammen aufgehen, vor allem
unser mehrdeutiges Denken.
Der Spiegel hat schon mal eine schwarze Kapu-
ze übergestülpt, er geißelt sich und uns diese Wo-
che mit einem langen Litanei-Feuilleton: »Die
Sünde hat ein Imageproblem.« Nein, wir wollen
doch gar nicht mehr sündigen! Zerknirschungen,
Geständnisse, Schwüre, Bekundungen und Loyali-
JOSEF JOFFE ist
tätsbeweise, wohin man horcht. Unser Land
Herausgeber der ZEIT
durchschreitet die Phase der Bußfertigkeit und
bekennt sich aktiv zum Guten: Köln will jetzt soli-
fahrtsreform von 1996 zeigt: Der Anspruch auf le-
de bauen. Westerwelle bekennt sich zum Leis-
benslange Sozialhilfe wurde auf fünf Jahre gekürzt,
tungswillen. Die Springer-Presse bekennt sich zu
Väter wurden rigoros zum Unterhalt gezwungen.                                       Denn einen Staat, der das Recht notfalls auch
Westerwelle, so heftig, dass es der FDP schon mul-
Anderseits gab’s eine Fülle von Arbeitsanreizen: Kitas,                         im Netz durchsetzt, werden wir noch brauchen:
mig wird. Alle anderen bekennen sich zum Sozial-
Umschulung für Mütter, Vorschulen für »bildungs-                                um gegen die permanente Enteignung geistiger
staat. Gut deutsch ist das Bekennertum organisiert:
ferne« Kinder, Steuerguthaben für Geringverdiener,                              Arbeit vorzugehen; um den massenhaften Miss-
In der CDU bekennt sich die Arbeitsgemeinschaft
Geldwertes für Firmen, die Sozialhilfeempfänger                                 brauch von Daten zu unterbinden; und um die
Engagierter Katholiken zum »C«. Von ihr haben
anheuerten. Die Folge? In den folgenden zehn Jahren                             Oligopole zu kontrollieren, zu denen sich Kon-
sich bereits die Christlich Sozialen Katholiken ab-
sank deren Zahl von 12,2 Millionen auf 4,5 Millio-                              zerne wie Google und Apple mit ihren beispiel-
gespalten, die sich darüber hinaus auch noch zu
nen. Die Kinderarmut fiel auf den niedrigsten Stand                             losen Überwachungs- und Manipulationsmög-
Angela Merkel bekennen. Merkel selbst soll sich
seit 30 Jahren.                                                                 lichkeiten längst entwickeln.
jetzt zu Westerwelle bekennen oder zum Sozial-
Westerwelle hätte just einen solchen Anstoß
staat. Oder zur Springer-Presse. Vielleicht auch zu
geben können. Aber Provokation bringt die bes-
Köln. Oder zu Florenz.
seren Schlagzeilen. Die Empörung auch.                                                                                                                              THOMAS E. SCHMIDT

An open letter to Alexa Gonzalez

In der New York Daily News bin ich auf einen Artikel gestossen, in dem es um einen neuen Auswuchs des “Nanny-State” in den USA geht. Folgendes hat sich in der  Russel Sage Junior High School in Forest Hills im New Yorker Stadtteil Queens abgespielt: Die 12-jährige Alexa Gonzalez hatte während einer Spanisch-Stunde aus Langeweile mit einem Textmarker auf ihrem Tisch herumgekritzelt. Soweit, so unspanned. Auch das sie dabei von einem Leherer erwischt wurde, ist nicht ungewöhnlich, und schon gar keinen Blogartikel wert. Was dann geschah, ist allerdings erstaunlich. Anstatt dem Mädchen eine Strafe aufzubrummen (z.B. die Tische im Klassenraum von Gekritzel zu säubern), ging das ganze an direkt an die stellvertretende Schulleitung. Diese rief umgehend die Polizei, die dann kam und das Mädchen festnahm. Am Ende wurde die 12-jährige in Handschellen (sic!) eskortiert von mehreren Beamten aus der Schule abgeführt, und auf der Wache in eine Zelle gesperrt, in der sie mehrere Stunden ausharren musste.

Inzwischen hat die Stadtverwaltung zwar zugegeben einen Fehler gemacht zu haben, die Schuldirektorin verteidigt das Verhalten der Schule und der Behörden jedoch weiterhin.

Ich dachte mir, das kommentiert man am besten in Form eines offenen Briefes:

Dear Alexa,

through Twitter and the internet, I heard of the incident at your school, that most certainly scared you half to death.

Reading the text in the New York Daily News, my first reaction was a bit like “What?”, and then “Excuse me, WHAT?” First of all, you are not the first student to doodle on your desk, a lot of students do that. I did that when I was at school, and from the layers of black ink on the desk, there where many before me. And yes, I was caught, and spent an amazingly boring 3 hours scraping 5 generations of students signatures from desks in my class room. But I never was arrested for it.

I started to ask myself, what went wrong there. The problem had to go through the hands of at least 4 people: Your teacher, the headmaster (sorry, I think you call them “principals” in the States), the police officer who took the phone call, and the officer who arrested you. And not one of the people stopped and asked themselves: “Wait: Aren’t we slightly overreacting here?” None of them said to any of the other: “Let the girl clean up the desk and give her an afternoon in detention, but don’t bother me!”

So what went wrong? This was not a chain of mishaps, this is a fundamental flaw in the system. To quote Shakespeare  (pretty lame, uh?): “Something is rotten in the state of Denmark”. I came up with different thoughts on what that is. The most obvious thought that sprung into my mind was : Would this have happened to you, if your name was, say.  Rebecca Simpson, instead of Alexa Gonzalez and you were a blond middle-class girl? Probably not, since there still is a lot of  racism under the surface, even if people aren’t aware of it. So if you were from “different heritage” (that’s a nicer way to say ” a white middle-class brat”), you might have gotten away with a bit of detention.

The other thought I had was, that it has to do with the state of mind people are in, ever since 9/11: Everyone is only thinking the worst of anyone else. So scribbling on your desk is no longer a sign of childish horseplay, but an indicator of juvenile delinquency. That is an alarming development, a clear sign towards a world in which no one can be trusted, and everybody is an enemy. It’s a world I don’t want to live in, and I am certain, you wouldn’t either.

On the question, what you have learned from your exprience, you answered to the newspaper: “I definitely learned not to ever draw on a desk.” I hope you learned more than that., I hope you learned that your generation has to make it better in the future, and succeed were my generation so miserably  failed: To make this a world that is not overwhelmed by their fear of themselves or their own children, but people trust each other, and allow them to make mistakes sometimes.  Stand up for it!

kind regards,

Alex

Bombenbauanleitungen im Internet

Solange noch keine Stoppschilder davor sind, hier eine Linksammlung mit Bombenbauanleitungen und Terror-Manuals:

Video eines Nacktscanners im Einsatz

Bürgerinnen und Bürger so wie sie CDU, FDP und SPD sehen wollen.